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Extra<br />
Reparaturen<br />
Mängel in der Wohnung oder am Haus muss der Mieter nicht hinnehmen.<br />
Der Vermieter muss größere Mängel innerhalb einer angemessenen<br />
Frist beseitigen. Er kann aber die Kosten für sogenannte Kleinreparaturen,<br />
sprich Bagatellschäden, per Mietvertrag auf den Mieter<br />
übertragen.<br />
Der Mieter kann auf Mängelbeseitigung klagen oder die Miete mindern,<br />
wenn die Reparatur nicht innerhalb einer bestimmten Frist<br />
ausgeführt wird. In Notfällen kann der Mieter aber auch sofort<br />
handeln, etwa wenn im Winter die Heizung ausfällt. Dann reicht<br />
es, den Vermieter telefonisch zu informieren <strong>und</strong> sich die (wirklich<br />
notwendigen) Kosten ersetzen zu lassen.<br />
Sanierungen<br />
Energetische Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen, die<br />
den Wohnwert einer Immobilie nachhaltig verbessern, etwa Schallschutz,<br />
Wärmedämmung oder neue Bäder, sind zulässig.<br />
Der Vermieter muss den Mieter mindestens drei Monate vor Beginn<br />
der Maßnahme schriftlich über Umfang, Beginn, Dauer <strong>und</strong> möglicherweise<br />
über eine höhere Miete informieren. Elf Prozent der Sanierungskosten<br />
dürfen auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden.<br />
Der Mieter muss diese Maßnahmen, sofern die Rahmenbedingungen<br />
eingehalten werden, dulden.<br />
Das Ende des Mietverhältnisses: Kündigungsfristen <strong>und</strong><br />
Wohnungsübergabe<br />
Gründe für einen gewollten Auszug des Mieters gibt es viele: Zuwenig<br />
Platz für die Kinder oder etwa der Umzug in eine andere Stadt,<br />
aber auch auf Vermieterseite bestehen durchaus berechtigte Gründe<br />
zur Vertragskündigung. Bei den Kündigungsfristen kommt es<br />
aber immer auf den abgeschlossenen Vertrag an. Bei einem unbefristeten<br />
Vertrag etwa muss von beiden Seiten eine Kündigungsfrist<br />
von 3 Monaten eingehalten werden.<br />
Eigenbedarfskündigung des Vermieters<br />
Eigenbedarf ist der wohl häufigste Gr<strong>und</strong> für eine Kündigung von<br />
Vermieterseite aus.<br />
Der Vermieter kann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs unter Einhaltung<br />
der Kündigungsfristen aussprechen, muss sie dann aber<br />
plausibel begründen <strong>und</strong> die Wohnung für sich selbst oder für seine<br />
Kinder auch tatsächlich benötigen.<br />
Fristlose Kündigung<br />
Eine fristlose Kündigung darf von beiden Seiten unter bestimmten<br />
wichtigen Umständen ausgesprochen werden. Ob sie immer berechtigt<br />
ist, müssen häufig die Gerichte klären.<br />
Der Vermieter kann etwa bei Zahlungsverzug, sprich wenn der Mieter<br />
mit mindesten zwei Monatsmieten im Rückstand ist, von diesem<br />
Recht Gebrauch machen. Aber auch bei deutlich sichtbarer<br />
Verwahrlosung oder Zweckentfremdung kann der Vermieter die<br />
fristlose Kündigung aussprechen.<br />
Der Mieter kann ebenfalls fristlos kündigen, wenn etwa der Vermieter<br />
wesentliche Mängel innerhalb einer bestimmten Frist nicht beseitigt<br />
oder eine akute Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung besteht.<br />
Nachmieter sind möglich<br />
Wer vorzeitig aus einem Mietvertrag ohne konkrete Nachmieterregelung<br />
aussteigen will, weil etwa ein berufsbedingter Umzug ansteht,<br />
der kann im Ausnahmefall einen Nachmieter benennen, der<br />
den bestehenden Vertrag dann übernimmt. Dieser muss jedoch<br />
geeignet sein, sprich: auch der Nachmieter muss nachweisen, dass<br />
er die Miete zahlen kann.<br />
Wohnungsübergabe<br />
Ein großes Streitthema ist auch immer wieder die Frage, in welchem<br />
Zustand die Wohnung an den Vermieter übergeben werden<br />
muss. Da hilft der rechtzeitige Blick in den Mietvertrag.<br />
Der Mieter muss Schönheitsreparaturen fachgerecht ausführen<br />
(lassen), sofern im Vertrag eine gültige Klausel für Schönheitsreparaturen<br />
vorgesehen ist (erlaubt sind u.a. das Streichen von Wänden<br />
<strong>und</strong> Decken, Heizkörpern etc.). Ansonsten droht eine Schadensersatzklage.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich muss der Mieter die Wohnung aber in einem ordentlichen<br />
Zustand übergeben <strong>und</strong> sollte sich dies in einem Übergabeprotokoll<br />
auch bestätigen lassen. Dann steht auch der Rückgabe<br />
der Mietkaution nichts mehr im Weg.<br />
Stärkung des Vermieters<br />
Mitte dieses Jahres könnten umfangreiche Änderungen im Mietrecht<br />
in Kraft treten, die von der B<strong>und</strong>esregierung auf den Weg<br />
gebracht worden sind <strong>und</strong> vor allem die Rechte des Vermieters stärken<br />
sollen. Das sind die wichtigsten Neuregelungen:<br />
• leichtere Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter<br />
Bislang galt eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses<br />
durch den Vermieter nur bei Verzug der monatlichen Mietzahlungen.<br />
Mit der Novellierung kann der Vermieter das Mietverhältnis<br />
ohne Abmahnung auch dann fristlos kündigen (bisher<br />
nur mit ordentlicher Kündigung möglich), wenn der Mieter mit<br />
zwei Kautionsraten im Rückstand ist.<br />
• Mietminderungsrecht wird bei energetischer Sanierung eingeschränkt<br />
Kündigt der Vermieter eine energetische Sanierung, etwa eine<br />
Fassadendämmung, rechtzeitig beim Mieter an, ist zukünftig<br />
dessen Recht auf Mietminderung während der ersten drei Monate<br />
der Baumaßnahme ausgeschlossen.<br />
• Wohnungsräumung wird erleichtert<br />
Mit der sogenannten „Berliner Räumung“ werden die Kosten bei<br />
einer Zwangsräumung für den Vermieter gesenkt, denn es entfallen<br />
dann die Kosten für Abtransport, Lagerung <strong>und</strong> Gerichtsvollziehergebühren<br />
wie bei einer „klassischen“ Räumung sonst<br />
üblich. Der Gerichtsvollzieher verlangt nur noch die Herausgabe<br />
der Wohnung an sich.<br />
Hier gibt‘s Informationen <strong>und</strong> Hilfe<br />
Wer sich als Mieter oder Vermieter informieren möchte, findet im<br />
Internet einige Anlaufstellen, die sich auf die Belange des Mietrechts<br />
spezialisiert haben.<br />
Der Deutsche Mieterb<strong>und</strong> etwa hält unter www.mieterb<strong>und</strong>.de zahlreiche<br />
Broschüren <strong>und</strong> Informationen bereit. Unter seinem Dach<br />
agieren in vielen Städten Deutschlands sogenannte Mietervereine,<br />
die kompetente Beratung vor Ort anbieten.<br />
Auch der Mieterschutzb<strong>und</strong> e.V. www.mieterschutzb<strong>und</strong>.de bietet<br />
Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung in Mietsachen an.<br />
Zudem gibt es b<strong>und</strong>esweit unabhängige Mietervereine.<br />
Speziell für Vermieter bieten sich die Seiten<br />
www.vermieterschutzverein-deutschland.de<br />
www.vermieterverein.de oder auch<br />
www.deutscher-vermieterverein.de an.<br />
Für alle Vereinigungen gilt in der Regel, dass man nur über eine<br />
Mitgliedschaft die vollen Leistungen in Anspruch nehmen kann.<br />
Die Kosten für eine Jahresmitgliedschaft liegen dabei zwischen<br />
etwa 50 <strong>und</strong> 100 Euro.<br />
Redaktion: M.H.<br />
Fotos: istockphoto.com<br />
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