Kulturfenster Nr. 03|2020 - Juni 2020
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Aus Verband & Bezirken<br />
Die Gartenstadt und das<br />
grüne Erbe<br />
Meran und die neue Raumordnung – Möglichkeiten und Grenzen<br />
Die Grünanlagen und Villenbauten von Oberund<br />
Untermais sind ein Freistellungsmerkmal<br />
der Kurstadt Meran und machen einen<br />
Großteil ihres Charmes aus. Wie bereits im<br />
KulturFenster vom Jänner 2018 berichtet,<br />
hat die Gartenstadt Meran seit 1995 rund<br />
30 Prozent ihres privaten Grüns verloren.<br />
Gründe dafür sind die Bauverdichtung (Ausschöpfung<br />
der gesamten zu verbauenden<br />
Kubatur) sowie die Überalterung bzw. Vernachlässigung<br />
der aus exotischen Gehölzen<br />
bestehenden Gärten.<br />
Bauverdichtung in Mais<br />
Die Bevölkerung von Meran reagiert sensibel<br />
auf Baumfällungen und die Verbauung<br />
der Gärten. Eigentlich ein erfreuliches Zeichen,<br />
denn Baumschutz liegt den Meranerinnen<br />
und Meranern offenbar am Herzen.<br />
Auf Fällungen von Alleebäumen (K.-Wolf-<br />
Straße) oder monumentalen Zedern (zuletzt<br />
am Waalweg, beim Hotel Bayerischer Hof,<br />
in Kürze auch am Palace-Hotel) wird mit<br />
Unverständnis reagiert, man empört sich<br />
in den sozialen Netzwerken. Während das<br />
öffentliche Grün regelmäßig nachgepflanzt<br />
wird – auch bisher unbepflanzte Straßen erhalten<br />
Bäume –, ist der Verlust eines Gartens<br />
ein bleibender. Seit 10 bis 15 Jahren<br />
ist ein sich beschleunigender Prozess der<br />
Bauverdichtung in Unter- und Obermais<br />
zu beobachten. Der Heimatschutzverein<br />
Meran verlangt daher schon seit Jahren<br />
eine Änderung des Bauleitplanes und die<br />
Einführung der strengen Schutzkategorie<br />
Am Rand des Maiser Villenviertels zwischen Schlossgarten und Obstwiesen<br />
„Gartenstadt“. In einem solchen Stadtteil<br />
würde die Bauverdichtung gering gehalten<br />
werden und die Gärten blieben möglichst<br />
unangetastet.<br />
Neue Gemeindebauordnung<br />
Mit zwei Änderungen in der Gemeinde-<br />
Bauordnung (2019, <strong>2020</strong>) reagierte die<br />
Gemeinde Meran nun auf den schleichenden<br />
Verlust des privaten Grüns. Seit<br />
2004 ist pro 1000 Quadratmeter Grundfläche<br />
ein hochstämmiger Baum zu pflanzen,<br />
seit 2019 allen neuen Bauprojekten<br />
ein Grünplan beizulegen. Für alle Projekte<br />
mit größeren durchlässigen, d. h. nicht versiegelten<br />
Grünflächen ist seit Mai <strong>2020</strong> zusätzlich<br />
ein Baum pro 150 Quadratmeter<br />
verpflichtend. Im Falle des Maiser Villenviertels<br />
müssen bei neuen Projekten nun<br />
bis zu doppelt so viele mittel- und hochstämmige<br />
Bäume wie bisher gesetzt werden.<br />
Dies sind gute Ansätze beim Baumschutz.<br />
Der Haken: Bei neuen Bauprojekten<br />
ist kaum nicht versiegelte Restfläche übrig!<br />
Außerdem müsste die Behörde die Einhaltung<br />
der Vorschriften penibel kontrollieren,<br />
und dies ist beim Personalmangel<br />
und der Arbeitsüberlastung der Stadtgärtnerei<br />
alles andere als gesichert.<br />
Das neue Gesetz Raum und<br />
Landschaft<br />
In den nächsten Monaten und Jahren<br />
müssen die Planungsinstrumente der Gemeinde<br />
Meran (Masterplan, Bauleitplan,<br />
Landschaftsplan) im künftigen „Gemein-<br />
Bauverdichtung in der St.-Markus-Straße (1999 – 2017)<br />
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