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The Royal Bank of Scotland plc - RBS

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Falls die Wertpapiere durch Einreichung einer Ausübungserklärung durch die Wertpapierinhaber<br />

ausgeübt werden können, werden Ausübungserklärungen, die nicht bis zu dem in den Endgültigen<br />

Bedingungen angegebenen Zeitpunkt eingereicht wurden, als ungültig behandelt.<br />

Falls bei den Wertpapieren die Einreichung einer Ausübungserklärung am Ausübungstag vor<br />

Geschäftsschluss am Ort des Zugangs (wie in den Produktbedingungen angegeben) erforderlich ist,<br />

führt eine Einreichung nach dem Ausübungstag möglicherweise zu einer Verzögerung bei der<br />

Lieferung der maßgeblichen Aktienanzahl (wie in den Produktbedingungen angegeben).<br />

Werden Ausübungserklärungen, die gemäß den Bedingungen erforderlich sind, nicht ordnungsgemäß<br />

eingereicht, kann dies dazu führen, dass der Anleger Zahlungsansprüche verliert oder Lieferungen<br />

nicht erhält, die anderenfalls im Rahmen der Wertpapiere geschuldet wären.<br />

Potenzielle Anleger sollten die Bedingungen prüfen, um festzustellen, ob und in welcher Weise<br />

entsprechende Bestimmungen für die Wertpapiere gelten.<br />

6. Im Abschnitt „RISIKOFAKTOREN“ wird der Absatz mit der Überschrift „Faktoren, die für die<br />

Einschätzung der mit den Wertpapieren verbundenen Marktrisiken von wesentlicher<br />

Bedeutung sind“ im Basisprospekt wie folgt geändert:<br />

Faktoren, die für die Einschätzung der mit den Wertpapieren verbundenen Marktrisiken von<br />

wesentlicher Bedeutung sind<br />

� Open-End Wertpapiere haben keine feste Laufzeit, sondern laufen bis zur Ausübung der<br />

Wertpapiere durch den Wertpapierinhaber oder Kündigung der Wertpapiere durch die<br />

Emittentin auf unbestimmte Zeit weiter. Die Emittentin kann die Wertpapiere an jedem<br />

Geschäftstag unter Einhaltung einer in den Endgültigen Bedingungen bestimmten<br />

Mindestkündigungsfrist kündigen. Bei einer Kündigung durch die Emittentin kann ein<br />

Wertpapierinhaber die Wertpapiere nicht mehr länger in Erwartung einer Verbesserung des<br />

Kurses, Preises bzw. Stands des Basiswerts halten. Ist der Basiswert ein Produkt mit<br />

Laufzeitende, beispielsweise ein Future oder ein Forward, kann der Basiswert während der<br />

Laufzeit der Open-End Wertpapiere durch ein vergleichbares Instrument ersetzt werden.<br />

Grundsätzlich bilden Open-End Wertpapiere bilden den Basiswert linear ab, wobei jedoch<br />

eine Produktgebühr abgezogen wird und eine Währungsumrechnung (zwischen der Währung<br />

des Basiswerts und der Währung, in der der Auszahlungsbetrag gezahlt wird) erfolgen kann,<br />

wie in den Endgültigen Bedingungen angegeben. Die Endgültigen Bedingungen werden eine<br />

Mindest-Produktgebühr und eine Höchst-Produktgebühr enthalten. Im Fall eines Fonds oder<br />

einer Aktie als Basiswert kann es sein, dass zum Zeitpunkt der Ausübung der Wertpapiere<br />

durch den Wertpapierinhaber oder der Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin ein<br />

wesentlicher Liquiditätsmangel im Markt in Bezug auf den Basiswert bzw. Instrumente<br />

existiert, die sich auf den Basiswert beziehen, die die Emittentin für ihre<br />

Absicherungsgeschäfte verwendet. In diesem Fall entspricht der endgültige Referenzpreis,<br />

der für die Auszahlung im Rahmen der Wertpapiere maßgeblich ist, (i) (im Fall eines Fonds<br />

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