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The Royal Bank of Scotland plc - RBS

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„Ausfallzahlstelle“ bezeichnet BNP Securities Services, Niederlassung Frankfurt;<br />

„Ausgabetag“ bezeichnet ●;<br />

„Ausübungstag“ bezeichnet ● oder, falls dieser Tag kein Geschäftstag ist, den<br />

nächstfolgenden Geschäftstag;<br />

„Ausübungszeitpunkt“ bezeichnet ●;<br />

„Auszahlungsbetrag“ bezeichnet, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß der<br />

Produktbedingung 3, einen Betrag, der dem von der Berechnungsstelle anhand der folgenden<br />

Formel berechneten Betrag, gegebenenfalls abzüglich Kosten, entspricht:<br />

Wobei:<br />

[ABt = Rt x Quotient x [FX x] (1 – Gebühr)<br />

„ABt“ bezeichnet den Auszahlungsbetrag an einem Handelstag t;<br />

„Rt“ bezeichnet (i) den Referenzpreis am Handelstag t bzw. (ii) im Fall einer<br />

Ausübung durch den Wertpapierinhaber gemäß der Produktbedingung 2 und im Fall<br />

einer Kündigung der Emittentin, den Endgültigen Referenzpreis;<br />

„Quotient“ bezeichnet [(i)] den Auszahlungsbetrag an dem Handelstag, der dem<br />

Handelstag t unmittelbar vorangeht, dividiert durch den Referenzpreis an dem<br />

Handelstag, der dem Handelstag t unmittelbar vorangeht[ bzw. (ii) im Fall einer<br />

Marktilliquidität, den Auszahlungsbetrag am Handelstag t dividiert durch den<br />

Referenzpreis an dem Handelstag, der dem Bewertungstag bzw. dem Kündigungstag<br />

der Emittentin unmittelbar vorangeht];<br />

[„FX“ bezeichnet den Wechselkurs am Handelstag t dividiert durch den Wechselkurs<br />

an dem Handelstag, der dem Handelstag t unmittelbar vorangeht;] und<br />

„Gebühr“ bezeichnet die Produktgebühr multipliziert mit dem Zinstagequotienten.<br />

Der Auszahlungsbetrag wird an jedem Handelstag berechnet. Am Preisfeststellungstag<br />

entspricht der Auszahlungsbetrag dem Anfänglichen Auszahlungsbetrag. „Anfänglicher<br />

Auszahlungsbetrag“ ist der Referenzpreis am Preisfeststellungstag multipliziert mit dem<br />

Bezugsverhältnis[, umgerechnet in die Abrechnungswährung zum Wechselkurs]. Der bei<br />

einer Ausübung oder einer Kündigung der Emittentin zahlbare Auszahlungsbetrag wird am<br />

Bewertungstag bzw. dem Kündigungstag der Emittentin berechnet.] [●]<br />

Der Auszahlungsbetrag kann nicht kleiner Null sein. Der Auszahlungsbetrag ist [zu dem<br />

Wechselkurs in die Abrechnungswährung umzurechnen, wobei das Ergebnis] gegebenenfalls<br />

in der Abrechnungswährung auf die nächsten zwei Dezimalstellen zu runden [ist] (bei einem<br />

Wert von 0,005 wird abgerundet);<br />

„Berechnungsstelle“ bezeichnet ●, vorbehaltlich einer Ersetzung gemäß der Allgemeinen<br />

Bedingung 8;<br />

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