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The Royal Bank of Scotland plc - RBS

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Abspaltungsantrag das „Niederländische Verfahren“) bei dem Companies House im Vereinigten<br />

Königreich bzw. dem niederländischen Handelsregister eingereicht haben. Im Zuge des<br />

Niederländischen Verfahrens wurde ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit der <strong>RBS</strong> N.V. in den<br />

Niederlanden sowie in bestimmten Niederlassungen der <strong>RBS</strong> N.V. in einer Reihe von Staaten in<br />

Europa auf die Emittentin übertragen (die „Übertragenen Geschäftsbereiche“). Die Umsetzung des<br />

Niederländischen Verfahrens erfolgte durch Abspaltung der Übertragenen Geschäftsbereiche in die<br />

<strong>RBS</strong> II B.V. im Wege einer Abspaltung nach niederländischem Recht (die „Abspaltung“) mit<br />

anschließender Verschmelzung der <strong>RBS</strong> II B.V. auf die Emittentin im Wege einer<br />

grenzüberschreitenden Verschmelzung (die „Verschmelzung“). Die <strong>RBS</strong> II B.V. ist eine in den<br />

Niederlanden als <strong>Bank</strong> zugelassene Gesellschaft, die eigens für Zwecke des Niederländischen<br />

Verfahrens gegründet wurde. Die Emittentin und die <strong>RBS</strong> N.V. haben das Niederländische Verfahren<br />

ausführlich mit der niederländischen Zentralbank (De Nederlandsche <strong>Bank</strong>) und der FSA erörtert. Die<br />

Umsetzung des Niederländischen Verfahrens war u.a. abhängig von aufsichtsrechtlichen und<br />

gerichtlichen Genehmigungen. Die aufsichtsrechtlichen Genehmigungen wurden unter dem<br />

Vorbehalt gewährt, dass die Abspaltung nicht hätte vorgenommen werden können, s<strong>of</strong>ern nicht<br />

danach auch die Verschmelzung erfolgt wäre. Am 18. Juni 2012 hat der schottische Zivilgerichtsh<strong>of</strong><br />

unter anderem die Durchführung der Verschmelzung nach Art. 11 der Richtlinie 2005/56/EG des<br />

Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union genehmigt.<br />

Am 4. Juli 2012 haben die <strong>RBS</strong>G, die Emittentin, <strong>RBS</strong> Holdings N.V., <strong>RBS</strong> N.V. und <strong>RBS</strong> II B.V.<br />

beschlossen, die Umsetzung des Niederländischen Verfahrens, die ursprünglich am 9. Juli 2012<br />

erfolgen sollte, im Hinblick auf technische Probleme der Gruppe im Vereinigten Königreich und in<br />

Irland vorsorglich zu verschieben. Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde wurde über die<br />

Verschiebung unterrichtet und hatte keine Einwände. Die niederländische Zentralbank wurde über<br />

die Verschiebung unterrichtet.<br />

Am 10. September 2012 haben die <strong>RBS</strong>G, die Emittentin, <strong>RBS</strong> Holdings N.V., und die <strong>RBS</strong> N.V.<br />

mitgeteilt, dass der letzte Teil des Niederländischen Verfahrens zu diesem Datum abgeschlossen<br />

wurde.<br />

Informationen zum Rating<br />

Moody’s Investors Service Limited („Moody’s“) wird erstrangigen Schuldverschreibungen der<br />

Emittentin voraussichtlich folgende Ratings zuweisen: erstrangigen Schuldverschreibungen der<br />

Emittentin mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr das Rating „A3“ und erstrangigen<br />

Schuldverschreibungen der Emittentin mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr das Rating „P-2“;<br />

Rating-Einstufungen für Nachranganleihen der Emittentin mit Laufzeit und Tier 2-Anleihen der<br />

Emittentin ohne Laufzeit werden auf Grundlage einer Einzelfallbewertung erfolgen.<br />

Wie durch Moody’s definiert, bedeutet ein „A“-Rating, dass die Fähigkeit der Emittentin, ihren<br />

Verbindlichkeiten aus den von ihr begebenen betreffenden Schuldverschreibungen nachzukommen,<br />

als „obere Mittelklasse“ mit einem geringen Kreditrisiko angesehen wird. Wie durch Moody’s definiert,<br />

weist ein Zusatz „3“ darauf hin, dass sich die Verbindlichkeit im unteren Drittel dieser Kategorie<br />

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