10. Die Diktatur der Jakobiner - Fehler/Fehler - Universität Bielefeld
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Seite 30<br />
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19. März 1793<br />
Überwachung <strong>der</strong> Bürger<br />
Dekret über den gegenrevolutionären Aufruhr<br />
Der Nationalkonvent dekretiert nach Anhörung<br />
des Berichts seines<br />
Gesetzgebungsausschusses wie folgt:<br />
Artikle1: Alle, die gegenwärtig o<strong>der</strong> zukünftig <strong>der</strong> Teilnahme an einer während <strong>der</strong><br />
Rekrutierung in den verschiedenen Departements <strong>der</strong> Republik ausgebrochenen<br />
o<strong>der</strong><br />
ausbrechenden gegenrevolutionären Revolte o<strong>der</strong> Meuterei beschuldigt werden, sowie<br />
alle, die gegenwärtig o<strong>der</strong> zukünftig die weiße Kokarde o<strong>der</strong> irgendein an<strong>der</strong>es<br />
Abzeichen des Aufruhrs annehmen, stellen sich damit außerhalb des Gesetzes und<br />
können folglich nicht in den Genuss <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des<br />
Kriminlaprozessverfahrens und <strong>der</strong> Einsetzung von Geschworenen kommen. [...]<br />
Artikel 4: Alle, die, nachdem sie Waffen getragen o<strong>der</strong> an einer Revolte o<strong>der</strong> an<br />
Zusammenrottungen teilgenommen haben, ohne Waffen, o<strong>der</strong> nachdem sie diese<br />
nie<strong>der</strong>gelegt haben, verhaftet werden, werden in das Gerichtsgefängnis des<br />
Departementskriminlagerichts gebracht und nach erfolgtem Verhör, über das eine<br />
Nie<strong>der</strong>schrift angefertigt wird, und nachdem die Richter die Inhaftierten des<br />
Waffentragens o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Teilnahme an <strong>der</strong> Revolte überführt erklärt haben, binnen<br />
vierundzwanzig Stunden dem Scharfrichter überantwortet und hingerichtet. [...]<br />
Artikel 6: Mit dem Tode bestraft werden die Priester, die vormaligen Adligen und<br />
Grundherren, die Bevollmächtigten und Bedienten <strong>der</strong>selben. Auslän<strong>der</strong>, alle die unter<br />
<strong>der</strong> führenden Regierung o<strong>der</strong> seit <strong>der</strong> Revolution ein Amt bekleidet o<strong>der</strong> eine<br />
öffentliche Funktion ausgeübt haben, alle, die irgendwelche Rebellen aufgehetzt o<strong>der</strong><br />
erhalten haben, die Anführer, Anstifter und alle, die bei diesen Zusammenrottungen<br />
eine Rolle gespielt haben, sowie alle, die des Mordes, <strong>der</strong> Brandstiftung o<strong>der</strong> Plün<strong>der</strong>ei<br />
überführt worden sind. <strong>Die</strong> übrigen Inhaftierten bleiben in Gewahrsam; über ihr Los<br />
wird erst nach einem vom Nationalkonvent auf Grund des ihn erstatteten Berichts<br />
erlassenen Dekret entschieden.<br />
Aus: Grab, <strong>Die</strong> französische Revolution, S.136<br />
D eshalb trug man keine Kniehosen, wie diese im ancien régime Mode gewesen waren, man<br />
setzte<br />
die <strong>Jakobiner</strong>mütze auf und steckte sich ein blau-weiß-rotes Abzeichen an.