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10. Die Diktatur der Jakobiner - Fehler/Fehler - Universität Bielefeld

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Seite 30<br />

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19. März 1793<br />

Überwachung <strong>der</strong> Bürger<br />

Dekret über den gegenrevolutionären Aufruhr<br />

Der Nationalkonvent dekretiert nach Anhörung<br />

des Berichts seines<br />

Gesetzgebungsausschusses wie folgt:<br />

Artikle1: Alle, die gegenwärtig o<strong>der</strong> zukünftig <strong>der</strong> Teilnahme an einer während <strong>der</strong><br />

Rekrutierung in den verschiedenen Departements <strong>der</strong> Republik ausgebrochenen<br />

o<strong>der</strong><br />

ausbrechenden gegenrevolutionären Revolte o<strong>der</strong> Meuterei beschuldigt werden, sowie<br />

alle, die gegenwärtig o<strong>der</strong> zukünftig die weiße Kokarde o<strong>der</strong> irgendein an<strong>der</strong>es<br />

Abzeichen des Aufruhrs annehmen, stellen sich damit außerhalb des Gesetzes und<br />

können folglich nicht in den Genuss <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des<br />

Kriminlaprozessverfahrens und <strong>der</strong> Einsetzung von Geschworenen kommen. [...]<br />

Artikel 4: Alle, die, nachdem sie Waffen getragen o<strong>der</strong> an einer Revolte o<strong>der</strong> an<br />

Zusammenrottungen teilgenommen haben, ohne Waffen, o<strong>der</strong> nachdem sie diese<br />

nie<strong>der</strong>gelegt haben, verhaftet werden, werden in das Gerichtsgefängnis des<br />

Departementskriminlagerichts gebracht und nach erfolgtem Verhör, über das eine<br />

Nie<strong>der</strong>schrift angefertigt wird, und nachdem die Richter die Inhaftierten des<br />

Waffentragens o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Teilnahme an <strong>der</strong> Revolte überführt erklärt haben, binnen<br />

vierundzwanzig Stunden dem Scharfrichter überantwortet und hingerichtet. [...]<br />

Artikel 6: Mit dem Tode bestraft werden die Priester, die vormaligen Adligen und<br />

Grundherren, die Bevollmächtigten und Bedienten <strong>der</strong>selben. Auslän<strong>der</strong>, alle die unter<br />

<strong>der</strong> führenden Regierung o<strong>der</strong> seit <strong>der</strong> Revolution ein Amt bekleidet o<strong>der</strong> eine<br />

öffentliche Funktion ausgeübt haben, alle, die irgendwelche Rebellen aufgehetzt o<strong>der</strong><br />

erhalten haben, die Anführer, Anstifter und alle, die bei diesen Zusammenrottungen<br />

eine Rolle gespielt haben, sowie alle, die des Mordes, <strong>der</strong> Brandstiftung o<strong>der</strong> Plün<strong>der</strong>ei<br />

überführt worden sind. <strong>Die</strong> übrigen Inhaftierten bleiben in Gewahrsam; über ihr Los<br />

wird erst nach einem vom Nationalkonvent auf Grund des ihn erstatteten Berichts<br />

erlassenen Dekret entschieden.<br />

Aus: Grab, <strong>Die</strong> französische Revolution, S.136<br />

D eshalb trug man keine Kniehosen, wie diese im ancien régime Mode gewesen waren, man<br />

setzte<br />

die <strong>Jakobiner</strong>mütze auf und steckte sich ein blau-weiß-rotes Abzeichen an.

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