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Geistiges Eigentum und die Entwicklung der ... - Florian Felix Weyh

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<strong>Florian</strong> <strong>Felix</strong> <strong>Weyh</strong><br />

sument ist ihm unklar; daher fühlt er sich auch nicht im Unrecht, wenn er am<br />

Rande <strong>der</strong> Legalität operiert. Indem er eine Maschine kauft, <strong>die</strong> Kopieren erlaubt,<br />

muß ihm doch erlaubt sein, <strong>die</strong>se Vorzüge zu genießen. Soll man doch <strong>die</strong> Maschine<br />

verbieten!<br />

2. Die For<strong>der</strong>ung ist alt <strong>und</strong> naheliegend. Je<strong>der</strong> technischen Neuerung folgt <strong>die</strong><br />

Diskussion, wie man ihre Auswirkungen begrenzt, ihre Grenzüberschreitungen<br />

eindämmt. Kann man Maschinen, <strong>die</strong> illegalen Handlungen <strong>die</strong>nen, aus dem<br />

Verkehr ziehen? Selbst Waffen sind nach landläufiger Meinung nicht immer<br />

schlecht, nicht dann, wenn sie vor an<strong>der</strong>en Waffen schützen sollen. Im urheberrechtlichen<br />

Bereich beschäftigte vor einiger Zeit <strong>der</strong> Doppelvideorekor<strong>der</strong> <strong>die</strong><br />

Wissenschaft. Sein offensichtlicher Zweck liegt im mühelosen Kopieren geschützten<br />

Materials, also erwog man - rein akademisch - ein Verbot des Geräts. Der<br />

Ansatz mußte scheitern, denn nach dem Gr<strong>und</strong>satz „in dubio pro reo" kann eine<br />

private Nutzung - etwa Kopien selbstgefilmter Videos für <strong>die</strong> Verwandtschaft -<br />

nie ausgeschlossen werden, selbst wenn sie unwahrscheinlich ist. Solange nur ein<br />

Käufer den Videorekor<strong>der</strong> legal einsetzt, fehlt <strong>die</strong> rechtliche Handhabe für eine<br />

Prohibition. Legt <strong>der</strong> Hersteller dem Gerät darüber hinaus eine Warnung in <strong>der</strong><br />

Art von „Rauchen schadet Ihrer Ges<strong>und</strong>heit!" bei - etwa „Kopieren schadet Ihrem<br />

guten Leum<strong>und</strong>!" -, ist dem rechtlichen Gewissen genüge getan. Conclusio: Eine<br />

Maschine, <strong>die</strong> legal ziemlich sinnlos ist, ist noch lange nicht illegal, bloß weil ihr<br />

Sinn das nahelegt.<br />

Auch technische Kopiersperren gehören zu den angewandten Gegenstrategien.<br />

Daß sie rasch altern - was technisch absperrt, läßt sich auch technisch öffnen -<br />

tut ihrer Beliebtheit keinen Abbruch. Lediglich <strong>die</strong> meisten Softwarefirmen verzichten<br />

mittlerweile darauf, weil <strong>der</strong> Kopierschutz, konsequent gehandhabt, den<br />

Benutzern zu große Unbequemlichkeiten auferlegt. In vielen an<strong>der</strong>en Bereichen<br />

ist <strong>der</strong> Hang zu technischen Lösungen ungebrochen. Als letzter Schrei gelten<br />

japanische Digitalkopierer, <strong>die</strong> bestimmte Vorlagen erkennen <strong>und</strong> geschwärzt ausgeben<br />

o<strong>der</strong> sich ganz weigern, sie zu duplizieren. Geldscheine <strong>und</strong> Urk<strong>und</strong>en,<br />

beliebte Objekte in den Farbcopyshops, sollen so vor Fälschungen gefeit sein.<br />

Eine delikate Strategie; nicht, weil sie in den Bereich <strong>der</strong> Hochkriminalität<br />

hineinreicht, son<strong>der</strong>n weil sie das Dilemma des digitalen Zeitalters aufzeigt. Um<br />

den Geldschein zu erkennen, muß <strong>der</strong> Digitalkopierer eine Kopie seiner Gestalt<br />

im elektronischen Gedächtnis abgespeichert haben. Das Falschgeld ist also, zumindest<br />

fakultativ, bereits im Kopierer vorhanden. Ebenso „läuft" ein Programm<br />

auf dem Computer nur, wenn es ganz o<strong>der</strong> in Teilen in den Arbeitsspeicher kopiert<br />

wird. Das erklärt, warum Juristen <strong>und</strong> EDV-Leute kein gr<strong>und</strong>sätzliches Kopierverbot<br />

begründen können. Technisch wäre es zwar möglich, das Programm während<br />

des Arbeitsvorgangs in den virtuellen Speicher zu verlagern - es also auf<br />

<strong>der</strong> Festplatte o<strong>der</strong> Diskette zu löschen -, aber das hätte bei einem Stromausfall<br />

25 Das kopierfeste Papier einer kanadischen Firma - bei Belichtung ebenfalls selbstschwärzend<br />

- hätte schon <strong>die</strong> Raubdrucktheoretiker des 18. Jahrh<strong>und</strong>erts entzückt.

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