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Land & Leben Ausgabe September 2020

Land & Leben Regionalmagazin für die Landkreise ROW und OHZ

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Steuertipp<br />

Steuerfreier Corona-Bonus als Sonderzahlung an alle Arbeitnehmer möglich!<br />

JOBS | STEUERN | FINANZEN | RUND UMS HAUS<br />

Durch die Corona-Pandemie ist<br />

der Arbeitsmarkt derzeit gespalten.<br />

Viele Arbeitnehmer sind in<br />

Kurzarbeit. In anderen Branchen<br />

ist Mehrarbeit zu leisten, die<br />

kaum zu schaffen ist. Um diese<br />

unterschiedlichen Belastungen<br />

finanziell etwas abzumildern, hat<br />

das Bundesministerium der<br />

Finanzen durch ein Schreiben<br />

aus April <strong>2020</strong> einen komplett<br />

steuer- und sozialversicherungsfreien<br />

Corona-Bonus für Arbeitnehmer<br />

von maximal 1.500 Euro<br />

eingeführt. Wegen der leisen<br />

Kritik von Experten ist der Inhalt<br />

dieses Schreibens vor Kurzem<br />

in das Einkommensteuergesetz<br />

übernommen worden.<br />

Da von der Corona-Krise unsere<br />

gesamte Gesellschaft betroffen<br />

ist, gilt die Sonderzahlung für<br />

alle Arbeitnehmer, ohne Ausnahme.<br />

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit,<br />

jede Zahlung, die zusätzlich<br />

zum ohnehin geschuldeten<br />

Arbeitslohn geleistet wird,<br />

als Corona-Bonus einzuordnen.<br />

So kann beispielsweise Urlaubsoder<br />

Weihnachtsgeld umgewandelt<br />

werden. Wichtig ist, dass die<br />

Corona-Sonderzahlung in der<br />

Gehaltsabrechnung entsprechend<br />

bezeichnet wird.<br />

Die Förderung läuft seit dem<br />

1. März und endet am 31. Dezember<br />

<strong>2020</strong>. Innerhalb dieses<br />

Zeitraums muss eine Vereinbarung<br />

mit dem Arbeitnehmer getroffen<br />

und das Geld ausgezahlt<br />

werden. Die Zahlung kann auch<br />

in Raten erfolgen. Unter Einhaltung<br />

bestimmter Bedingungen<br />

kann der Corona-Bonus sogar<br />

an Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

von Kapitalgesellschaften<br />

ausgezahlt werden. Bei nahen<br />

Angehörigen muss die Bonuszahlung<br />

einem Fremdvergleich<br />

standhalten.<br />

Insbesondere ist die Bonuszahlung<br />

dafür gedacht, krisenbedingte<br />

Mehrarbeit auszugleichen. Das<br />

Bundesfinanzministerium schreibt<br />

in seinen Erläuterungen, dass im<br />

Zusammenhang mit der Zahlung<br />

Überstunden entsprechend abgebaut<br />

werden können. Selbst Abfindungen,<br />

die nach dem 1. März<br />

<strong>2020</strong> vereinbart wurden, dürfen<br />

bis zum Höchstbetrag von 1.500<br />

Euro als Bonuszahlung behandelt<br />

werden.<br />

Besonders attraktiv ist, dass die<br />

Sonderzahlung auch Teilzeit -<br />

beschäftigten und Aushilfen in<br />

voller Höhe gewährt werden<br />

kann. Hat ein Arbeitnehmer<br />

mehrere Beschäftigungsverhältnisse<br />

bei unterschiedlichen Arbeitgebern,<br />

so kann er von jedem<br />

dieser Arbeitgeber die volle Bonuszahlung<br />

begünstigt erhalten.<br />

Diese Mehrfachförderung ist ausdrücklich<br />

zugelassen.<br />

Durch die vollständige Freistellung<br />

von Steuern und Sozial -<br />

versicherungsbeiträgen ist der<br />

Corona-Bonus für Arbeitnehmer<br />

und Arbeitgeber so interessant,<br />

dass er unbedingt genutzt werden<br />

sollte. Sprechen Sie Ihren<br />

Arbeitgeber an,<br />

meint Ihr Steuerberater<br />

Thomas Feld.<br />

www.steuerberater-feld.de<br />

Ausbildung bei der Zevener Volksbank eG<br />

Talente und Ideen werden gefördert<br />

Die Zevener Volksbank eG bietet<br />

aktuell den Azubis viele Wege,<br />

um den Grundstein für eine maßgeschneiderte<br />

Karriere im Bankwesen<br />

zu legen.<br />

Wer einen Beruf mit vielseitigen<br />

Aufgaben erlernen will, Talent<br />

in Sachen Kommunikation hat,<br />

interessante Herausforderungen<br />

sucht und gerne für die<br />

Kunden da ist, für den/die ist<br />

eine Ausbildung zur Bankkauffrau<br />

bzw. zum Bankkaufmann<br />

genau das Richtige.<br />

Sollte jedoch der Umgang mit<br />

digitalen Medien und Daten<br />

mehr den Vorstellungen entsprechen,<br />

der/die bewirbt sich<br />

einfach auf eine Stelle zur Kauffrau<br />

bzw. zum Kaufmann im<br />

E-Commerce. Als Organisationstalent<br />

mit digitalen, medialen<br />

und analytischen Fähigkeiten ist<br />

man hier sehr gut aufgehoben.<br />

Aber auch das duale Studium,<br />

dass sich mit einer Vollzeitbeschäftigung<br />

kombinieren lässt,<br />

könnte interessant für viele Bewerber<br />

sein. Ganz nach dem<br />

Motto: „Deine Ausbildung bei<br />

uns – so vielfältig wie wir.“ freut<br />

sich die Zevener Volksbank eG<br />

über eine aussagekräftige Bewerbung.<br />

Jetzt bewerben und „Morgen<br />

kann kommen.“! (hg)<br />

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