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Tiersammelcontainer bei der neuen<br />

Kläranlage in Versein<br />

Wir möchten alle viehhaltenden Bauern und alle Tierbesitzer<br />

die wichtigsten Punkte zur Entsorgung toter<br />

Tiere in Erinnerung rufen. Es wird auch daran erinnert,<br />

dass dank des Containers die Kosten für die Entsorgung<br />

eines toten Tieres niedrig gehalten werden können und<br />

dass eine Einzelabholung direkt beim Tierhalter bedeutend<br />

teuerer ist!<br />

WAS IST ZU TUN, WENN SIE EIN<br />

TOTES TIER HABEN?<br />

1) Verständigung des Amtstierarztes<br />

Der zuständige Amtstierarzt wird durch<br />

Herrn Roat Engelbert informiert.<br />

2) Abgabe des toten Tieres beim Container<br />

Das tote Tier ist zwischen Montag und Samstag zum<br />

Kadaversammelcontainer bei der neuen Kläranlage<br />

zu bringen, und zwar nach Vereinbarung mit<br />

Herrn Roat Engelbert (Tel. 0471/668384).<br />

Den Abgabetermin bitte an folgenden<br />

Zeiten vereinbaren:<br />

mittags von 12.30 bis 13.30 Uhr<br />

abends von 17.00 bis 17.30 Uhr<br />

Der vereinbarte Abgabetermin muss strengstens eingehalten<br />

werden.<br />

3) Transport zum Container<br />

Der Transport zum Container erfolgt durch den<br />

Tierhalter selbst. Beim Transport dürfen keine<br />

organischen Reste (Blut usw.) verloren gehen.<br />

Elternverband<br />

Einschreibungen in die<br />

Wohngemeinschaft hörgeschädigter<br />

SchülerInnen<br />

Die Wohngemeinschaft für schwerhörige und gehörlose<br />

Schüler und Schülerinnen wurde 1989 auf Initiative<br />

des Elternverbandes hörgeschädigter Kinder ins Leben<br />

gerufen. Das Ziel der Wohngemeinschaft ist es, die<br />

schwerhörigen und gehörlosen Jugendlichen durch<br />

entsprechende individuelle erzieherische Begleitung auf<br />

ein bestmöglich integriertes und selbstständiges Leben<br />

unter den Hörenden vorzubereiten. Wir unterstützen<br />

die heranwachsenden Jugendlichen beim Erlangen einer<br />

Schul- bzw. Berufsausbildung und legen Wert auf eine<br />

gezielte Förderung der sprachlichen Kompetenzen und<br />

Kommunikationsfähigkeiten.<br />

In die Wohngemeinschaft aufgenommen werden 9<br />

schwerhörige oder gehörlose Schüler- und Schülerinnen<br />

der Mittel-, Berufs-, Fach- und Oberschulen.<br />

Es besteht auch die Möglichkeit der Nachmittagsbetreuung<br />

mit Lernbegleitung für Schüler, die am Abend nach<br />

Hause fahren möchten.<br />

Information und Anmeldung<br />

unter der Telefonnummer 0471 302245 (nachmittags und<br />

4) Spesen<br />

Bei der Abgabe des toten Tieres beim Container<br />

müssen Herrn Roat folgende Beträge bezahlt werden<br />

(Betrag je Tier):<br />

für Kleinvieh (Schweine, Kälber, Schafe, Fohlen evt.<br />

Hunde, Schlachtabfälle...) 8,00 Euro (2,70 Euro für<br />

das tierärztliche Zeugnis + 5,30 Euro für die<br />

Ablagerung)<br />

für Großvieh (Rinder, Pferde....)<br />

13,00 Euro (2,70 Euro für das tierärztliche Zeugnis +<br />

10,30 Euro für die Ablagerung)<br />

Beim Abladen beim Container muss auch das<br />

tierärztliche Zeugnis abgegeben werden, falls dieses<br />

schon vorher vom Tierarzt ausgestellt wurde.<br />

Außerdem muss der Tierpass beigelegt werden.<br />

Der Betrag, welcher für die Ablagerung zu entrichten<br />

ist, dient als Umkostenbeitrag für das Aufsperren des<br />

Containers, für das Abladen der Tiere, für die Reini-<br />

gung und die allgemeine Wartung des Containers.<br />

5) Pansen und Kopf<br />

Die Eingeweide (Pansen) müssen im Tier verbleiben.<br />

Bei Schafe und Ziegen mit einem Alter über<br />

24 Monaten (2 Jahre) bzw. bei Rindern mit einem<br />

Alter über 48 Monaten (4 Jahre) muss der Kopf vom<br />

Tierbesitzer oder Tierhalter selbst abgetrennt und<br />

gesondert im Container abgelagert werden<br />

(für den BSE-Test).<br />

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Abgabe<br />

der toten Tieren nur gegen Bezahlung des vorgesehenes<br />

Betrages erfolgen kann. Es ist strengstens verboten, tote<br />

Tiere vor dem Eingangstor der Kläranlage abzulagern!<br />

abends) oder unter der E-Mailadresse whg@ehk.it.<br />

Wohngemeinschaft hörgeschädigter SchülerInnen<br />

Latemarstraße 8, <strong>39</strong>100 Bozen<br />

Tel. 0471 302245 (ab 13.00Uhr)<br />

E-Mail: whg@ehk.it - web. www.ehk.it<br />

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