Gesund und schön wohnen In jeder Lebenslage - Jäger Medienverlag
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Für Familien: Die wichtigsten<br />
Steueränderungen 2009<br />
<strong>In</strong> kaum einem anderen Bereich gibt<br />
es jährlich so viele Änderungen wie im<br />
Steuerrecht. Die Vereinigte lohnsteuerhilfe<br />
e.V. (Vlh) hat die wichtigsten Änderungen<br />
für Familien mit Kindern zusammen<br />
gestellt:<br />
entfernungspauschale<br />
Das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht hat geurteilt:<br />
Die Kürzung der Entfernungspauschale<br />
um die ersten 20 Kilometer ist verfassungswidrig.<br />
Damit bleibt es für die Jahre<br />
2007 bis 2009 bei der alten Regelung. Entscheidenden<br />
Anteil daran haben Lohnsteuerhilfevereine,<br />
die drei der insgesamt vier<br />
Verfahren angestrengt hatten.<br />
Tipp: für das laufende Jahr 2009 kann man<br />
sich auch jetzt noch einen Freibetrag für<br />
Fahrtkosten etc. auf der Steuerkarte eintragen<br />
lassen.<br />
haushaltsnahe Dienstleistungen<br />
Handwerkerrechnungen <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />
werden besser gefördert. Die vom<br />
Handwerker berechneten Lohnkosten sind<br />
zu 20 Prozent bis maximal 1.200 Euro <strong>und</strong><br />
damit doppelt so hoch wie bisher direkt<br />
von der Steuer absetzbar. Andere Dienstleistungskosten<br />
zum Beispiel für Haushaltshilfen,<br />
Gärtner oder häusliche Pflege sind<br />
sogar bis 4.000 Euro abzugsfähig.<br />
Kindergeld u. Zuschuss für Schulbedarf<br />
Das Kindergeld für das erste <strong>und</strong> zweite<br />
Kind wurde auf 164 Euro angehoben. Für<br />
GebäudeenerGieberater (HWK)<br />
das dritte Kind erhalten Eltern nun 170<br />
Euro <strong>und</strong> für jedes weitere 195 Euro. Im<br />
April gab es im Rahmen des Konjunkturpakets<br />
für jedes Kind 100 € zusätzlich. Die<br />
steuerlichen Freibeträge stiegen auf 6.024<br />
Euro pro Kind. Für Bedürftige werden zusätzlich<br />
100 Euro für Schulbedarf gezahlt.<br />
Schulgeld<br />
Schulgeld an private Schulen <strong>und</strong> Schulen in<br />
privater Trägerschaft ist jetzt bis zu einem<br />
Höchstbetrag von 5.000 Euro als Sonderausgabe<br />
absetzbar. Begünstigt sind auch<br />
Kosten für berufsbildende Ergänzungsschulen,<br />
jedoch nicht für Hoch- <strong>und</strong> Fachhochschulen.<br />
Foto: © Andreas Morlok/pixelio.de<br />
Von Axel <strong>Jäger</strong><br />
lohnsteuerhilfeverein Vereinigte<br />
lohnsteuerhilfe e.V.<br />
Koppelring 28 / 29574 ebstorf<br />
leiter:<br />
Axel <strong>Jäger</strong>, Diplom-Volkswirt<br />
Telefon: 05822 / 941 0873<br />
Telefax:: 05822 / 942 711<br />
E-Mail: Axel.Jaeger@vlh.de<br />
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– nur im Rahmen<br />
einer mitgliedschaft <strong>und</strong> bei einkünften<br />
aus nichtselbständiger<br />
Arbeit, Renten, Pensionen, Vermietungen<br />
<strong>und</strong> Kapitalvermögen<br />
sofern die einnahmen aus Vermietung<br />
<strong>und</strong> Kapitalvermögen 13.000<br />
€ bzw. 26.000 € bei Zusammenveranlagung<br />
nicht überschreiten.<br />
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