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Download ganzer Artikel - BLVK Bernische Lehrerversicherungskasse

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X Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />

Januar 2006<br />

Pendente Versichertendossiers<br />

Aufgrund der engen Zeitverhältnisse konnte beim Übertritt<br />

von den Statuten ins neue Vorsorgereglement die<br />

automatische Verarbeitung vom August 2005 nicht entsprechend<br />

angepasst und optimiert werden – die Mutationen<br />

müssen grösstenteils manuell bearbeitet werden.<br />

Per Januar 2006 sind noch Anpassungen bei zirka 8 000<br />

Versichertendossiers pendent. Die Aufarbeitung dieser<br />

Rückstände dauert bis in den Sommer 2006 (siehe S. 5).<br />

Art. 5 Abs. 2 und Art. 50 Abs. 3 <strong>BLVK</strong>-VR<br />

Bei Reduktionen und Erhöhungen des versicherten Verdienstes<br />

gemäss Art. 5 Abs. 2 und Art. 50 Abs. 3 des<br />

Vorsorgereglements über die Leistungen und Beiträge<br />

(<strong>BLVK</strong>-VR) wird gemäss Art. 20 Abs. 1 FZG versicherungstechnisch<br />

wie im Freizügigkeitsfall verfahren – es<br />

wird die Austrittsleistung berechnet und die versicherte<br />

Person tritt mit diesem Betrag gemäss Einkaufstabelle<br />

wieder ein. In bestimmten Konstellationen führt dies zu<br />

massiven Kürzungen der Versicherungszeit.<br />

Die VK hat eine paritätisch zusammengesetzte Fachgruppe<br />

gebildet. Diese soll eine Lösung erarbeiten und<br />

der VK an der Sitzung vom 22. Februar 2006 Antrag<br />

stellen.<br />

Angeschlossene Betriebe<br />

Mit Schreiben vom 16. Dezember 2005 kündigte das<br />

Pädagogische Ausbildungszentrum NMS, Bern, seinen<br />

Anschlussvertrag mit der <strong>BLVK</strong> fristgerecht auf den 31.<br />

Dezember 2006.<br />

Die Auflösung eines Anschlussvertrages erfüllt den Tatbestand<br />

der Teilliquidation. Die an die neue Vorsorgeeinrichtung<br />

zu übertragende Austrittsleistung wird im<br />

Verhältnis zur Unterdeckung gekürzt.<br />

Februar 2006<br />

Projekt Primatwechsel<br />

Der Regierungsrat des Kantons Bern - gestützt auf zwei<br />

Motionen, das „Konzept für die finanzielle Sanierung<br />

der <strong>Bernische</strong>n <strong>Lehrerversicherungskasse</strong> (<strong>BLVK</strong>)“ und<br />

die im Grossen Rat im November 2004 ergangenen Voten<br />

– initialisierte noch Ende 2005 ein Projekt zur „Erarbeitung<br />

der Grundlagen für einen Wechsel vom Leistungs-<br />

zum Beitragsprimat“.<br />

Im Januar und Februar 2006 fanden die ersten Projektsitzungen<br />

statt. Themen waren insbesondere der Projektplan<br />

sowie das Kommunikationskonzept. Die Kommunikation<br />

erfolgt nicht durch die beiden Pensionskassen<br />

BPK und <strong>BLVK</strong>, sondern wird koordiniert von der<br />

Gesamtprojektleitung wahrgenommen.<br />

Organisations- und Geschäftsreglement<br />

Anlässlich ihrer Sitzung vom 22. Februar 2006 wurde<br />

von der VK das „Organisations- und Geschäftsreglement<br />

<strong>Bernische</strong> <strong>Lehrerversicherungskasse</strong> (<strong>BLVK</strong>)“ verabschiedet.<br />

Das Organisations- und Geschäftsreglement regelt die<br />

Zusammensetzung, Organisation, Aufgaben, Kompetenzen<br />

und Verantwortlichkeit der VK und des Direktors<br />

sowie deren Zusammenarbeit.<br />

Art. 5 Abs. 2 und Art. 50 Abs. 3 <strong>BLVK</strong>-VR<br />

Die VK befasste sich an ihrer Sitzung vom 22. Februar<br />

2006 mit den Art. 5 Abs. 2 und Art. 50 Abs. 3 <strong>BLVK</strong>-VR.<br />

Die VK stellte fest, dass sie für einen derart weitreichenden<br />

Entscheid zur Behebung der Anwendungsprobleme<br />

über nicht genügend Grundlagen verfügt. Aufträge für<br />

eine vertiefte Analyse und zur Erarbeitung der für einen<br />

Entscheid unerlässlichen Grundlagen wurden erteilt.<br />

Das Thema wurde als Entscheidtraktandum für die Sitzung<br />

der VK vom 29. März 2006 aufgenommen.<br />

März 2006<br />

Art. 5 Abs. 2 und Art. 50 Abs. 3 <strong>BLVK</strong>-VR<br />

Anlässlich ihrer Sitzung vom 29. März 2006 hat die VK<br />

beschlossen, die Berechnungsmethoden zu ändern. Die<br />

neue Berechnungsmethode wird rückwirkend per 1.<br />

Juni 2005 in Kraft gesetzt.<br />

Die VK hat zudem die Toleranzfristen gemäss Art. 8 und<br />

9 <strong>BLVK</strong>-VR verlängert.<br />

Das <strong>BLVK</strong>-VR wird entsprechend angepasst und muss<br />

vom Regierungsrat und dem Amt für Sozialversicherung<br />

und Stiftungsaufsicht (ASVS) noch genehmigt werden.<br />

Genehmigung Geschäftsbericht<br />

Der vorliegende Geschäftsbericht und die Jahresrechnung<br />

2005 wurde von der VK an ihrer Sitzung vom 29.<br />

März 2006 genehmigt.<br />

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