Download ganzer Artikel - BLVK Bernische Lehrerversicherungskasse
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X Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />
Januar 2006<br />
Pendente Versichertendossiers<br />
Aufgrund der engen Zeitverhältnisse konnte beim Übertritt<br />
von den Statuten ins neue Vorsorgereglement die<br />
automatische Verarbeitung vom August 2005 nicht entsprechend<br />
angepasst und optimiert werden – die Mutationen<br />
müssen grösstenteils manuell bearbeitet werden.<br />
Per Januar 2006 sind noch Anpassungen bei zirka 8 000<br />
Versichertendossiers pendent. Die Aufarbeitung dieser<br />
Rückstände dauert bis in den Sommer 2006 (siehe S. 5).<br />
Art. 5 Abs. 2 und Art. 50 Abs. 3 <strong>BLVK</strong>-VR<br />
Bei Reduktionen und Erhöhungen des versicherten Verdienstes<br />
gemäss Art. 5 Abs. 2 und Art. 50 Abs. 3 des<br />
Vorsorgereglements über die Leistungen und Beiträge<br />
(<strong>BLVK</strong>-VR) wird gemäss Art. 20 Abs. 1 FZG versicherungstechnisch<br />
wie im Freizügigkeitsfall verfahren – es<br />
wird die Austrittsleistung berechnet und die versicherte<br />
Person tritt mit diesem Betrag gemäss Einkaufstabelle<br />
wieder ein. In bestimmten Konstellationen führt dies zu<br />
massiven Kürzungen der Versicherungszeit.<br />
Die VK hat eine paritätisch zusammengesetzte Fachgruppe<br />
gebildet. Diese soll eine Lösung erarbeiten und<br />
der VK an der Sitzung vom 22. Februar 2006 Antrag<br />
stellen.<br />
Angeschlossene Betriebe<br />
Mit Schreiben vom 16. Dezember 2005 kündigte das<br />
Pädagogische Ausbildungszentrum NMS, Bern, seinen<br />
Anschlussvertrag mit der <strong>BLVK</strong> fristgerecht auf den 31.<br />
Dezember 2006.<br />
Die Auflösung eines Anschlussvertrages erfüllt den Tatbestand<br />
der Teilliquidation. Die an die neue Vorsorgeeinrichtung<br />
zu übertragende Austrittsleistung wird im<br />
Verhältnis zur Unterdeckung gekürzt.<br />
Februar 2006<br />
Projekt Primatwechsel<br />
Der Regierungsrat des Kantons Bern - gestützt auf zwei<br />
Motionen, das „Konzept für die finanzielle Sanierung<br />
der <strong>Bernische</strong>n <strong>Lehrerversicherungskasse</strong> (<strong>BLVK</strong>)“ und<br />
die im Grossen Rat im November 2004 ergangenen Voten<br />
– initialisierte noch Ende 2005 ein Projekt zur „Erarbeitung<br />
der Grundlagen für einen Wechsel vom Leistungs-<br />
zum Beitragsprimat“.<br />
Im Januar und Februar 2006 fanden die ersten Projektsitzungen<br />
statt. Themen waren insbesondere der Projektplan<br />
sowie das Kommunikationskonzept. Die Kommunikation<br />
erfolgt nicht durch die beiden Pensionskassen<br />
BPK und <strong>BLVK</strong>, sondern wird koordiniert von der<br />
Gesamtprojektleitung wahrgenommen.<br />
Organisations- und Geschäftsreglement<br />
Anlässlich ihrer Sitzung vom 22. Februar 2006 wurde<br />
von der VK das „Organisations- und Geschäftsreglement<br />
<strong>Bernische</strong> <strong>Lehrerversicherungskasse</strong> (<strong>BLVK</strong>)“ verabschiedet.<br />
Das Organisations- und Geschäftsreglement regelt die<br />
Zusammensetzung, Organisation, Aufgaben, Kompetenzen<br />
und Verantwortlichkeit der VK und des Direktors<br />
sowie deren Zusammenarbeit.<br />
Art. 5 Abs. 2 und Art. 50 Abs. 3 <strong>BLVK</strong>-VR<br />
Die VK befasste sich an ihrer Sitzung vom 22. Februar<br />
2006 mit den Art. 5 Abs. 2 und Art. 50 Abs. 3 <strong>BLVK</strong>-VR.<br />
Die VK stellte fest, dass sie für einen derart weitreichenden<br />
Entscheid zur Behebung der Anwendungsprobleme<br />
über nicht genügend Grundlagen verfügt. Aufträge für<br />
eine vertiefte Analyse und zur Erarbeitung der für einen<br />
Entscheid unerlässlichen Grundlagen wurden erteilt.<br />
Das Thema wurde als Entscheidtraktandum für die Sitzung<br />
der VK vom 29. März 2006 aufgenommen.<br />
März 2006<br />
Art. 5 Abs. 2 und Art. 50 Abs. 3 <strong>BLVK</strong>-VR<br />
Anlässlich ihrer Sitzung vom 29. März 2006 hat die VK<br />
beschlossen, die Berechnungsmethoden zu ändern. Die<br />
neue Berechnungsmethode wird rückwirkend per 1.<br />
Juni 2005 in Kraft gesetzt.<br />
Die VK hat zudem die Toleranzfristen gemäss Art. 8 und<br />
9 <strong>BLVK</strong>-VR verlängert.<br />
Das <strong>BLVK</strong>-VR wird entsprechend angepasst und muss<br />
vom Regierungsrat und dem Amt für Sozialversicherung<br />
und Stiftungsaufsicht (ASVS) noch genehmigt werden.<br />
Genehmigung Geschäftsbericht<br />
Der vorliegende Geschäftsbericht und die Jahresrechnung<br />
2005 wurde von der VK an ihrer Sitzung vom 29.<br />
März 2006 genehmigt.<br />
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