Walser in Triesenberg – von damals bis heute
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Semesterarbeit Geschichte<br />
<strong>Walser</strong> <strong>in</strong> <strong>Triesenberg</strong> <strong>–</strong> <strong>von</strong> <strong>damals</strong> <strong>bis</strong> <strong>heute</strong><br />
<strong>Walser</strong>_<strong>in</strong>_T'berg.doc<br />
Berufsmittelschule SG<br />
Von: S. Schädler<br />
Datum: Dez. 2003<br />
Seite: 7 / 20<br />
Interessenkongruenz der Herren und der potentiellen Siedler. Mehr zu diesem Thema<br />
im Folgekapitel „Das <strong>Walser</strong>recht“.<br />
4.4. Das <strong>Walser</strong>recht<br />
„Wo immer <strong>in</strong> jener Zeit auf der Grundlage der Feiwilligkeit durch Rodung der Wälder,<br />
durch Trockenlegung <strong>von</strong> Sümpfen, durch Abdeichung <strong>von</strong> Land gegen die Fluten<br />
des Meeres, durch mühsame und entbehrungsreiche Arbeit neues Kulturland<br />
gewonnen, neue wertvolle Kulturen und Bauwerke geschaffen wurden, s<strong>in</strong>d diese<br />
Leistungen durch die Gewährung <strong>von</strong> Freiheit und Nutzungseigentum ermöglicht und<br />
belohnt worden. So war es im Norden und Osten Deutschlands, so war es <strong>in</strong><br />
Frankreich und Italien, so war es im schweizerischen Berg- und Waldgebiet…“,<br />
schreibt Peter Liver <strong>in</strong> der Abhandlung „Ist <strong>Walser</strong>recht Walliserrecht?“ (1943/1970).<br />
Das <strong>Walser</strong>recht entsprach dem mittelalterlichen europäischen Kolonistenrecht. Die<br />
<strong>in</strong> ihrer Heimat weniger freien Walliser ermutigte dieses bessere Recht abzuwandern<br />
und im Alpenraum neue Heimstätten zu gründen.<br />
Es kam zu e<strong>in</strong>er Interessenkongruenz der Herren und der Siedler. Durch die<br />
Urbarmachung <strong>von</strong> <strong>bis</strong>her ungenutzter Areale entstanden für die Herren beträchtliche<br />
Vorteile, da sie für verbessertes Land zusätzlichen Z<strong>in</strong>s verlangen konnten. Die<br />
Siedler führte die Auswanderung zur Freiheit. Folgende Punkte umfasste das<br />
<strong>Walser</strong>recht: Persönliche Freiheit, Freie Erbleihe und die Selbstverwaltung der<br />
Geme<strong>in</strong>de. Ausserdem genossen die <strong>Walser</strong> e<strong>in</strong> freies Abzugsrecht, vertraglich als<br />
„Zugrecht“ genannt.<br />
Die <strong>Walser</strong> hatten für ihre Herren Kriegsdienste zu leisten und mussten e<strong>in</strong>en<br />
unveränderbaren jährlichen Z<strong>in</strong>s entrichten. Die <strong>Walser</strong> bewirtschafteten ihre Güter<br />
als freie Erblehen. Das auf unbeschränkte Zeit verliehene Gut g<strong>in</strong>g, sofern die daran<br />
geknüpften Bed<strong>in</strong>gungen erfüllt wurden, nach dem Tod des Belehnten an dessen<br />
„rechten Erben“ über, seien diese Söhne oder Töchter. In den Belehnungsbriefen <strong>von</strong><br />
Damüls und der Ugenalpe im Vorarlberg heisst es dazu „den ersamen leuten… und<br />
iren erben, es seyend sön oder tochtera“. Der Z<strong>in</strong>s konnte aus Naturalien bestehen.<br />
Die bereits im Davoser Vertrag erwähnte Möglichkeit, den Z<strong>in</strong>s <strong>in</strong> Form <strong>von</strong> Geld zu<br />
entrichten, wurde im Spätmittelalter immer üblicher und markierte den Übergang <strong>von</strong><br />
der Tausch- zur Geldwirtschaft. Ganz unterschiedliche Bestimmungen galten bei<br />
Z<strong>in</strong>sversäumnissen. Im Extremfall fiel das Lehen bei Ausbleiben des Z<strong>in</strong>ses bereits<br />
am Tag nach dem Z<strong>in</strong>sterm<strong>in</strong> an den Lehensherrn zurück, <strong>in</strong> der Regel jedoch wurde<br />
e<strong>in</strong> Z<strong>in</strong>saufschub gewährt.<br />
Nach <strong>Walser</strong>recht war es auch möglich, dass der Inhaber e<strong>in</strong>es Erblehens dieses<br />
bzw. dessen Nutzungsrecht verkaufen und verpfänden konnte, wobei der Grundherr<br />
sich das Vorkaufsrecht vorbehalten liess.<br />
Die freie Erbleihe war anfänglich für beide Kontrahenten e<strong>in</strong>e günstige Vere<strong>in</strong>barung.<br />
Den Lehensnehmer schützte sie vor willkürlichen Abgabenerhöhungen, für den Herrn<br />
resultierte daraus e<strong>in</strong>e feste Grundrente. Mit der zunehmenden Geldentwertung<br />
(Inflation) verschob sich das Verhältnis mehr und mehr zu Gunsten der <strong>Walser</strong>.<br />
4.5. <strong>Walser</strong>kulturgut und Sprache<br />
Das bedeutendste geme<strong>in</strong>same Merkmal der <strong>Walser</strong> ist ihre Sprache. Sprachforscher<br />
Prof. Paul Z<strong>in</strong>sli (1906-2001) bezeichnete die <strong>Walser</strong>sprache als echtes <strong>Walser</strong>erbe<br />
und als geme<strong>in</strong>sames Gut, das alle <strong>von</strong> den hochmittelalterlichen Auswanderern<br />
gegründeten Kolonien umschliesst und sie noch <strong>heute</strong> mit dem Mutterland an der