08.10.2020 Aufrufe

Emsblick Meppen - Heft 40 - Oktober/November 2020

Brücken bauen! Eine Stadt am Wasser ist eine Stadt der Brücken. Meppen, Kreisstadt an Hase, Ems und Dortmund-Ems-Kanal, ist so eine Brückestadt. Von zwei grundlegend renovierten und einer gänzlich neu gebauten Brücken ist in dieser Ausgabe des Emsblick die Rede. Wer genauer hinschaut, entdeckt in dieser Ausgabe, dass auch von anderen Brücken die Rede ist. Von solchen, die nicht über Gewässer führen, aber dennoch verbindende Funktionen haben. Es sind keine funktionalen Bauwerke, eher mentale oder geistige Verbindungen, die ebenfalls wichtige Funktionen erfüllen. Die zwischen Kulturen vermitteln, zwischen Gruppen Verbindung schaffen oder zwischen Künstler und Betrachter Kontakte herstellen. Derartige Brücken sind nicht weniger wichtig als derartige aus Stein oder Beton. Solche Brücken zu errichten, ist eine von den wenigen Möglichkeiten, gesellschaftliches Miteinander dauerhaft und friedfertig zu gestalten. Dass dabei jeder mitmachen kann, zeigen beispielsweise die Aktivitäten der Reservisten, die einer Einladung nach Polen folgten, wohin sie in vielen Jahren haltbare Verbindungen geschaffen haben. Was passiert, wenn Brücken nicht mehr die Funktion erfüllen, die sie haben sollen, ist derzeit bei den maroden Lambertsbrücken zu beobachten. Jahrelang vernachlässigt, sind jetzt für viel Verkehrsteilnehmer lange Umwege nötig, um die täglichen Ziele zu erreichen. So geht es auch mit den mentalen Brücken, die nicht gepflegt werden. Halten wir sie also instand, pflegen wir sie, dann entfalten sie über Jahre oder Jahrzehnte ihre Tragfähigkeit. In Zeiten wie diesen, ob mit oder ohne Corona, ist das eine Aufgabe für alle. Wir wünschen Ihnen bei dieser wichtigen Aufgabe, natürlich auch bei der Lektüre dieser neuen Ausgabe des Emsblick, viel Freude. Ihr Team vom Emsblick

Brücken bauen!

Eine Stadt am Wasser ist eine Stadt der Brücken. Meppen, Kreisstadt an Hase, Ems und Dortmund-Ems-Kanal, ist so eine Brückestadt. Von zwei grundlegend renovierten und einer gänzlich neu gebauten Brücken ist in dieser Ausgabe des Emsblick die Rede.

Wer genauer hinschaut, entdeckt in dieser Ausgabe, dass auch von anderen Brücken die Rede ist. Von solchen, die nicht über Gewässer führen, aber dennoch verbindende Funktionen haben. Es sind keine funktionalen Bauwerke, eher mentale oder geistige Verbindungen, die ebenfalls wichtige Funktionen erfüllen. Die zwischen Kulturen vermitteln, zwischen Gruppen Verbindung schaffen oder zwischen Künstler und Betrachter Kontakte herstellen. Derartige Brücken sind nicht weniger wichtig als derartige aus Stein oder Beton.

Solche Brücken zu errichten, ist eine von den wenigen Möglichkeiten, gesellschaftliches Miteinander dauerhaft und friedfertig zu gestalten. Dass dabei jeder mitmachen kann, zeigen beispielsweise die Aktivitäten der Reservisten, die einer Einladung nach Polen folgten, wohin sie in vielen Jahren haltbare Verbindungen geschaffen haben.

Was passiert, wenn Brücken nicht mehr die Funktion erfüllen, die sie haben sollen, ist derzeit bei den maroden Lambertsbrücken zu beobachten. Jahrelang vernachlässigt, sind jetzt für viel Verkehrsteilnehmer lange Umwege nötig, um die täglichen Ziele zu erreichen.

So geht es auch mit den mentalen Brücken, die nicht gepflegt werden. Halten wir sie also instand, pflegen wir sie, dann entfalten sie über Jahre oder Jahrzehnte ihre Tragfähigkeit. In Zeiten wie diesen, ob mit oder ohne Corona, ist das eine Aufgabe für alle.

Wir wünschen Ihnen bei dieser wichtigen Aufgabe, natürlich auch bei der Lektüre dieser neuen Ausgabe des Emsblick, viel Freude.

Ihr Team vom Emsblick

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Bewertung<br />

„Denn gesetzlich ist der Eigentümer dazu nicht verpflichtet“. Ein längerer Auslandsaufenthalt<br />

oder ein Umzug aus beruflichen Gründen beenden das Wohnungsrecht<br />

nicht. Die Berechtigten sind gesetzlich nicht verpflichtet, die Wohnung tatsächlich zu<br />

nutzen. Dies gilt auch bei einem dauerhaften Wechsel in eine Pflegeeinrichtung. Denn<br />

hierbei handelt es sich „nur“ um ein sog. subjektives Ausübungshindernis, nicht um eine<br />

objektive Unmöglichkeit. „Der Eigentümer sollte auf eine Vereinbarung achten, in<br />

welchen Fällen das Wohnungsrecht auch bei einem subjektiven Ausübungshindernis<br />

Schäden<br />

Vermittlung<br />

beendet werden kann“, meint Klaus Lübbers. „Anderenfalls wäre es sogar denkbar,<br />

dass er ersparte Sachleistungen an die Berechtigten erstatten muss“. Sozialhilfeträger<br />

können nicht in das Wohnungsrecht eingreifen, um z.B. die Überlassung der Wohnräume<br />

an Dritte zu erzwingen. Denn der Eigentümer (als Schuldner des Wohnungsrechts)<br />

muss keine Verschlechterung seiner Leistungspflicht hinnehmen.<br />

Wertermittlung<br />

Die Bewertung von Wohnungsrechten oder die mit einem Wohnungsrecht verbundene<br />

Wertminderung einer Immobilie, erfolgt in der Praxis meist durch eine stark<br />

vereinfachte Methode. Dazu wird die angemessene monatliche Nettokaltmiete für die<br />

Wohnung geschätzt und mit dem Faktor 12 multipliziert (jährliche Nettokaltmiete).<br />

Anschließend wird aus dem Alter der Berechtigten die verbleibende Lebenserwartung<br />

in Jahren abgeleitet und ein Kapitalisierungsfaktor ermittelt. Die Ergebnisse<br />

werden multipliziert und ergeben den Wert des Wohnungsrechts. Beispiel:<br />

Mietwert 500 €/Monat x 12 Monate = 6.000 €/Jahr x 15,693 = 94.158 €.<br />

Diese Methode liefert jedoch bestenfalls einen Näherungswert und ist nur für eine<br />

überschlägige Berechnung geeignet. Denn die Verwendung von Jahresmieten<br />

ist aus fachlicher Sicht ebenso unplausibel wie die Verwendung pauschaler<br />

Kapitalisierungsfaktoren mit unbekanntem Zinssatz.<br />

Besondere vertragliche Regelungen bleiben unberück-<br />

Hinterstraße 33 • 49716 <strong>Meppen</strong><br />

sichtigt (z.B. Aufteilung der Betriebskosten, Mitbenutzungsrechte<br />

05931 o.ä.). Zudem / 49657-20 beleuchtet diese Methode nur<br />

die Sichtweise www.luebbers24.de<br />

der Berechtigten, nicht die des Eigentümers.<br />

Ihre stärkere Rechtsposition im Vergleich zu einem<br />

Mieter wird nicht gewürdigt.<br />

Fortsetzung<br />

in Teil 2:<br />

Den Wert und die<br />

Belastung durch ein<br />

Wohnungsrecht<br />

sachgerecht<br />

ermitteln.<br />

Bewertung<br />

Vermittlung<br />

Schäden<br />

Steuern<br />

Service<br />

Lübbers Sachverständigenbüro<br />

Hinterstraße 33 | 49716 <strong>Meppen</strong><br />

05931 / 496 57-20<br />

www.luebbers24.de

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