ETA Hoffmann (1776 – 1822): Querdenker im Staatsdienst - Manz
ETA Hoffmann (1776 – 1822): Querdenker im Staatsdienst - Manz
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<strong>Querdenker</strong> <strong>im</strong> <strong>Staatsdienst</strong><br />
stürzten Duodezfürsten mit all ihren überlebten Privilegien wieder<br />
eingesetzt, was die studentische Jugend und die Freiheitskämpfer<br />
aufbrachte. Hinzu gesellte sich die Unzufriedenheit über die allgemeinen<br />
wirtschaftlichen Verhältnisse. Als bei einem Wartburgfest<br />
der Burschenschaften reaktionäre Schriften verbrannt wurden, darunter<br />
auch der Codex der Gendarmerie, und kurz darauf 1819 der<br />
Theaterautor Kotzebue vom Studenten Sand ermordet wurde, traten<br />
die berüchtigten „Karlsbader Beschlüsse“ in Kraft: Sie legit<strong>im</strong>ierten<br />
ein radikales Vorgehen der Regierung gegen diejenigen Kräfte, welche<br />
auf die Beendigung der deutschen Kleinstaaterei bzw. auf eine<br />
geeinte deutsche Nation hinarbeiteten und beinhalteten u. a. das Verbot<br />
des Turnens und die Einführung der Zensur.<br />
Die „Immediat-Commission“ hegte den studentischen Burschenschaften,<br />
den Universitäten, den Turnerbewegungen und der<br />
Publizistik gegenüber besonderes Misstrauen. Unter den Verhafteten<br />
befanden sich: der Turnvater Dr. phil. Friedrich Ludwig Jahn, der<br />
Verleger Georg Re<strong>im</strong>er, der Wissenschafter Ludwig Roediger, der<br />
Schriftsteller August Follen, der Student Ludwig von Mühlenfels<br />
und viele andere. Die Kommission war vom preußischen König<br />
Friedrich Wilhelm III. mit allen Befugnissen eines höchsten Gerichtshofs<br />
ausgestattet worden. Dementsprechend hatte die Kommission<br />
nicht nur rechtliche Beurteilungen abzugeben, sondern auch rechtskräftige<br />
Entscheidungen zu fällen, die daraufhin vollzogen wurden.<br />
Prinzipiell sollte die Entscheidung getroffen werden, ob der Angeklagte<br />
<strong>im</strong> Zuge eines Kr<strong>im</strong>inalverfahrens anzuklagen sei. Die Mitglieder<br />
der Untersuchungskommission durften sich uneingeschränkt<br />
in ihrer Kompetenz als Richter angesprochen fühlen, obwohl die<br />
eigentliche Motivation die Rechtfertigung der restriktiven Politik<br />
gegenüber der Justiz war.<br />
Hauptsächlich war <strong>Hoffmann</strong> angehalten, herauszufinden, ob<br />
die Angeklagten an einer gegen die Verfassung gerichteten Vereinigung<br />
teilgenommen hatten. Anfangs verlief <strong>Hoffmann</strong>s Tätigkeit in<br />
der Kommission problemlos, doch zunehmend kristallisierten sich<br />
Differenzen mit den Vertretern der übergeordneten Instanzen und<br />
Überwachungsorgane heraus. Er nahm stets eine liberale, die Angeklagten<br />
verteidigende Rolle ein, indem er deren Äußerungen als<br />
nicht hinreichend für eine rechtskräftige Anklageschrift bezeichnete.<br />
41 <strong>Hoffmann</strong> beharrte darauf, ausschließlich Straftaten, aber<br />
niemals Gesinnungen zu verfolgen. Im Falle Roedigers, eines Mitglieds<br />
der Jenaer Urburschenschaft, der auf dem Wartburgfest eine<br />
umstürzlerische Rede gehalten hatte, stellte <strong>Hoffmann</strong> dessen Gesinnung<br />
genauso wie seine Verbindung zum Kotzebue-Mörder Sand<br />
und dem Verlagsbuchhändler Re<strong>im</strong>er 42 als harmlos dar und forderte<br />
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