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BOND MAGAZINE 01 (Erscheinungstermin ... - Fixed-Income.org

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tingagenturen registrieren lassen. Die Registrierung<br />

erfolgt zurzeit über das CESR (�e<br />

Committee of European Securities Regulators),<br />

welches eine Empfehlung an die nationalen<br />

Aufsichtsbehörden (in Deutschland gemäß<br />

§ 17 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) die<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin)) weiterleitet, welche letztlich<br />

entscheiden. Ab 2<strong>01</strong>1 soll eine neue EU-Aufsichtsbehörde,<br />

die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde<br />

(European Supervisory Authority<br />

Securities and Markets (ESMA)), für<br />

die Zulassung und Beaufsichtigung der in der<br />

EU registrierten Ratingagenturen zuständig<br />

sein. Um zu gewährleisten, dass die ESMA<br />

über ausreichende Aufsichts- und Durchsetzungskapazitäten<br />

verfügt, ist sie befugt, bei<br />

möglichen Verstößen gegen die Verordnung<br />

Nachforschungen anzustellen, indem sie relevante<br />

Unterlagen anfordert oder Prüfungen<br />

vor Ort durchführt. Auch darf die ESMA<br />

den zuständigen nationalen Behörden bestimmte<br />

Überwachungsaufgaben übertragen.<br />

Mögliche Sanktionen der ESMA umfassen<br />

das Verhängen von Zwangsgeldern, ein befristetes<br />

Verbot, Ratings abzugeben, bis der<br />

Verstoß abgestellt worden ist, bis hin zum<br />

Widerruf der Registrierung einer Ratingagentur.<br />

Zugrundeliegende Modelle<br />

und Annahmen müssen veröffentlicht<br />

werden<br />

Ratingagenturen müssen nach der Verordnung<br />

ihre Modelle, Methoden und grundlegende<br />

Annahmen veröffentlichen, auf die sie<br />

ihre Ratings stützen. Des weiteren müssen sie<br />

einen jährlichen Transparenzbericht veröffentlichen,<br />

indem sie Kunden offenlegen, die<br />

mehr als 5% ihres Einkommens ausmachen.<br />

Zudem dürfen Ratingagenturen keine Beratungsdienstleistungen<br />

erbringen und Unternehmen<br />

bewerten, an denen sie selbst in<br />

Form von Aktien oder Finanzprodukten beteiligt<br />

sind. Sie müssen für die Überwachung<br />

der Qualität ihrer Ratings eine interne Kontrollstelle<br />

schaffen, deren Mitglieder nicht<br />

vom geschäftlichen Erfolg des Unternehmens<br />

abhängig sein dürfen. Zudem sieht die Verordnung<br />

ein Rotationssystem auf individueller<br />

Basis vor, um den Interessenkonflikten<br />

zwischen Ratingagentur und zu bewerten-<br />

dem Unternehmen vorzubeugen. Das heißt,<br />

innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens<br />

müssen die Analysten die von ihnen bewerteten<br />

Unternehmen wechseln.<br />

Schließlich müssen mindestens zwei unabhängige<br />

Mitglieder in das Verwaltungsoder<br />

Aufsichts<strong>org</strong>an einer Ratingagentur bestellt<br />

werden, deren Vergütung vom Unternehmensergebnis<br />

unabhängig sein muss.<br />

Diese Mitglieder dürfen nur einmal für eine<br />

Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt<br />

werden und nur bei beruflichem Fehlverhalten<br />

entlassen werden können. Bei zumindest<br />

einem Mitglied muss es sich um einen<br />

Experten für Verbriefung und strukturierte<br />

Finanzinstrumente handeln.<br />

Die jüngste Euro-Schuldenkrise hat gezeigt,<br />

dass einige Probleme im Zusammenhang<br />

mit Ratingagenturen noch gelöst werden<br />

müssen, die von der Verordnung bisher<br />

nicht erfasst sind. So besteht die S<strong>org</strong>e,<br />

dass sich Finanzinstitute und institutionelle<br />

Anleger zu stark auf externe Ratings stützen<br />

und keine ausreichenden internen Kreditrisikobewertungen<br />

vornehmen, was<br />

Marktvolatilität und Instabilität des Finanzsystems<br />

nach sich ziehen kann. Um<br />

dieser S<strong>org</strong>e entgegenzutreten und abzuwägen,<br />

ob der bisherige Geltungsbereich<br />

der Verordnung über Ratingagenturen<br />

künftig noch erweitert werden soll, hat die<br />

EU-Kommission am 5. November 2<strong>01</strong>0<br />

ein Konsultationspapier v<strong>org</strong>elegt. Darin<br />

RATING<br />

wird unter anderem gefragt, wie ein übermäßiges<br />

Vertrauen in Ratings vermieden<br />

und Emittenten strukturierter Finanzinstrumente<br />

zu einer umfangreicheren Offenlegung<br />

veranlasst werden könnten, so dass<br />

Anleger in der Lage wären, ihre eigene zusätzliche<br />

Due-Diligence-Prüfung durchzuführen.<br />

Weitere �emen sind die Transparenz<br />

von Staatsanleihe-Ratings, der Mangel<br />

an Wettbewerbern in der Rating-Branche<br />

und die Einführung einer einheitlichen<br />

Haftungsregelung von Ratingagenturen innerhalb<br />

der EU. Ausgehend von den Antworten<br />

der Beteiligten wird die Kommission<br />

2<strong>01</strong>1 entscheiden, ob weitere Maßnahmen<br />

erforderlich sind.<br />

Fazit:<br />

Da die großen Ratingagenturen international<br />

tätig sind und sich deren Ratings in der<br />

Regel an Investoren weltweit richten, erscheint<br />

die EU nicht als optimale Handlungsebene.<br />

Jedoch haben die Finanzkrise<br />

und zuletzt die Euro-Schuldenkrise gezeigt,<br />

dass Handlungsbedarf besteht. Eine europäische<br />

Handlungsebene ist daher jedenfalls<br />

besser geeignet als ein Flickenteppich aus<br />

nationalen Regelungen, um den Ratingagenturen<br />

einen regulatorischen Rahmen zu<br />

geben. Mittelfristig bleiben international<br />

einheitliche Regeln wünschenswert, da viele<br />

Finanzprodukte heute in Bilanzen weltweit<br />

landen.<br />

<strong>BOND</strong> <strong>MAGAZINE</strong> | Ausgabe <strong>01</strong> | Dez. 2<strong>01</strong>0 - Jan. 2<strong>01</strong>1 | www.fixed-income.<strong>org</strong> 27

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