BOND MAGAZINE 01 (Erscheinungstermin ... - Fixed-Income.org
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tingagenturen registrieren lassen. Die Registrierung<br />
erfolgt zurzeit über das CESR (�e<br />
Committee of European Securities Regulators),<br />
welches eine Empfehlung an die nationalen<br />
Aufsichtsbehörden (in Deutschland gemäß<br />
§ 17 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) die<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin)) weiterleitet, welche letztlich<br />
entscheiden. Ab 2<strong>01</strong>1 soll eine neue EU-Aufsichtsbehörde,<br />
die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde<br />
(European Supervisory Authority<br />
Securities and Markets (ESMA)), für<br />
die Zulassung und Beaufsichtigung der in der<br />
EU registrierten Ratingagenturen zuständig<br />
sein. Um zu gewährleisten, dass die ESMA<br />
über ausreichende Aufsichts- und Durchsetzungskapazitäten<br />
verfügt, ist sie befugt, bei<br />
möglichen Verstößen gegen die Verordnung<br />
Nachforschungen anzustellen, indem sie relevante<br />
Unterlagen anfordert oder Prüfungen<br />
vor Ort durchführt. Auch darf die ESMA<br />
den zuständigen nationalen Behörden bestimmte<br />
Überwachungsaufgaben übertragen.<br />
Mögliche Sanktionen der ESMA umfassen<br />
das Verhängen von Zwangsgeldern, ein befristetes<br />
Verbot, Ratings abzugeben, bis der<br />
Verstoß abgestellt worden ist, bis hin zum<br />
Widerruf der Registrierung einer Ratingagentur.<br />
Zugrundeliegende Modelle<br />
und Annahmen müssen veröffentlicht<br />
werden<br />
Ratingagenturen müssen nach der Verordnung<br />
ihre Modelle, Methoden und grundlegende<br />
Annahmen veröffentlichen, auf die sie<br />
ihre Ratings stützen. Des weiteren müssen sie<br />
einen jährlichen Transparenzbericht veröffentlichen,<br />
indem sie Kunden offenlegen, die<br />
mehr als 5% ihres Einkommens ausmachen.<br />
Zudem dürfen Ratingagenturen keine Beratungsdienstleistungen<br />
erbringen und Unternehmen<br />
bewerten, an denen sie selbst in<br />
Form von Aktien oder Finanzprodukten beteiligt<br />
sind. Sie müssen für die Überwachung<br />
der Qualität ihrer Ratings eine interne Kontrollstelle<br />
schaffen, deren Mitglieder nicht<br />
vom geschäftlichen Erfolg des Unternehmens<br />
abhängig sein dürfen. Zudem sieht die Verordnung<br />
ein Rotationssystem auf individueller<br />
Basis vor, um den Interessenkonflikten<br />
zwischen Ratingagentur und zu bewerten-<br />
dem Unternehmen vorzubeugen. Das heißt,<br />
innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens<br />
müssen die Analysten die von ihnen bewerteten<br />
Unternehmen wechseln.<br />
Schließlich müssen mindestens zwei unabhängige<br />
Mitglieder in das Verwaltungsoder<br />
Aufsichts<strong>org</strong>an einer Ratingagentur bestellt<br />
werden, deren Vergütung vom Unternehmensergebnis<br />
unabhängig sein muss.<br />
Diese Mitglieder dürfen nur einmal für eine<br />
Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt<br />
werden und nur bei beruflichem Fehlverhalten<br />
entlassen werden können. Bei zumindest<br />
einem Mitglied muss es sich um einen<br />
Experten für Verbriefung und strukturierte<br />
Finanzinstrumente handeln.<br />
Die jüngste Euro-Schuldenkrise hat gezeigt,<br />
dass einige Probleme im Zusammenhang<br />
mit Ratingagenturen noch gelöst werden<br />
müssen, die von der Verordnung bisher<br />
nicht erfasst sind. So besteht die S<strong>org</strong>e,<br />
dass sich Finanzinstitute und institutionelle<br />
Anleger zu stark auf externe Ratings stützen<br />
und keine ausreichenden internen Kreditrisikobewertungen<br />
vornehmen, was<br />
Marktvolatilität und Instabilität des Finanzsystems<br />
nach sich ziehen kann. Um<br />
dieser S<strong>org</strong>e entgegenzutreten und abzuwägen,<br />
ob der bisherige Geltungsbereich<br />
der Verordnung über Ratingagenturen<br />
künftig noch erweitert werden soll, hat die<br />
EU-Kommission am 5. November 2<strong>01</strong>0<br />
ein Konsultationspapier v<strong>org</strong>elegt. Darin<br />
RATING<br />
wird unter anderem gefragt, wie ein übermäßiges<br />
Vertrauen in Ratings vermieden<br />
und Emittenten strukturierter Finanzinstrumente<br />
zu einer umfangreicheren Offenlegung<br />
veranlasst werden könnten, so dass<br />
Anleger in der Lage wären, ihre eigene zusätzliche<br />
Due-Diligence-Prüfung durchzuführen.<br />
Weitere �emen sind die Transparenz<br />
von Staatsanleihe-Ratings, der Mangel<br />
an Wettbewerbern in der Rating-Branche<br />
und die Einführung einer einheitlichen<br />
Haftungsregelung von Ratingagenturen innerhalb<br />
der EU. Ausgehend von den Antworten<br />
der Beteiligten wird die Kommission<br />
2<strong>01</strong>1 entscheiden, ob weitere Maßnahmen<br />
erforderlich sind.<br />
Fazit:<br />
Da die großen Ratingagenturen international<br />
tätig sind und sich deren Ratings in der<br />
Regel an Investoren weltweit richten, erscheint<br />
die EU nicht als optimale Handlungsebene.<br />
Jedoch haben die Finanzkrise<br />
und zuletzt die Euro-Schuldenkrise gezeigt,<br />
dass Handlungsbedarf besteht. Eine europäische<br />
Handlungsebene ist daher jedenfalls<br />
besser geeignet als ein Flickenteppich aus<br />
nationalen Regelungen, um den Ratingagenturen<br />
einen regulatorischen Rahmen zu<br />
geben. Mittelfristig bleiben international<br />
einheitliche Regeln wünschenswert, da viele<br />
Finanzprodukte heute in Bilanzen weltweit<br />
landen.<br />
<strong>BOND</strong> <strong>MAGAZINE</strong> | Ausgabe <strong>01</strong> | Dez. 2<strong>01</strong>0 - Jan. 2<strong>01</strong>1 | www.fixed-income.<strong>org</strong> 27