RUHR.TOPCARD Erlebnisführer 2021
Das Begleitheft zur RUHR.TOPCARD, der Freizeit- und Erlebniskarte der Metropole Ruhr. Übersichtlich aufgeteilt nach Eintritt frei“- und „Halber Preis“-Ausflugszielen, finden Sie hier alle Informationen für die Planung Ihrer Abenteuer im Ruhrgebiet: alle Attraktionen mit kurzer Beschreibung, die Öffnungszeiten, die jeweilige RUHR.TOPCARD-Leistung und die Gültigkeitszeiträume. TOP für Ihre Freizeitgestaltung. Besucht uns auch im Internet unter www.ruhrtopcard.de. Bei Fragen hilft euch unser Service Center unter der Hotline: 01806 - 18 16 180 (0,20 € / Anruf dt. Festnetz, max. 0,60 € / Anruf Mobilfunknetz)
Das Begleitheft zur RUHR.TOPCARD, der Freizeit- und Erlebniskarte der Metropole Ruhr.
Übersichtlich aufgeteilt nach Eintritt frei“- und „Halber Preis“-Ausflugszielen, finden Sie hier alle Informationen für die Planung Ihrer Abenteuer im Ruhrgebiet: alle Attraktionen mit kurzer Beschreibung, die Öffnungszeiten, die jeweilige RUHR.TOPCARD-Leistung und die Gültigkeitszeiträume. TOP für Ihre Freizeitgestaltung. Besucht uns auch im Internet unter www.ruhrtopcard.de.
Bei Fragen hilft euch unser Service Center unter der Hotline: 01806 - 18 16 180 (0,20 € / Anruf dt. Festnetz, max. 0,60 € / Anruf Mobilfunknetz)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
bei Auslastung von Einrichtungen oder Ausfall von Leistungen
kein Anspruch gegen die Ruhr Tourismus GmbH auf Ersatz
von Reisekosten oder ähnlicher getätigter Ausgaben oder
eingetretener Verluste.
5. NICHT-ÜBERTRAGBARKEIT
Die RTC ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung
mit einem gültigen Lichtbildausweis. Sie darf also nur von
jener Person benutzt werden, deren vollständiger Name mit
Unterschrift auf der RTC steht. Bei missbräuchlicher Verwendung
wird der Eintritt beim Leistungspartner verwehrt
und die RUHR.TOPCARD wird ersatzlos eingezogen.
6. GÜLTIGKEIT
Die RTC ist jeweils vom 01. Januar bis einschließlich
31. Dezember eines Kalenderjahres gültig. Die nachträgliche
Inanspruchnahme von Ermäßigungen nach Ablauf der
Gültigkeitsdauer bzw. eine Auszahlung nicht in Anspruch
genommener Ermäßigungen ist ausgeschlossen.
7. PREISE
Es gelten die von der Ruhr Tourismus GmbH veröffentlichten
Preise. Zeitlich befristete Aktionspreise werden nicht
ausgeschlossen.
8. KINDERREGELUNG
8 a. Kleinkinder (der Jahrgänge 2017 – 2021)
Kleinkinder der Geburtsjahrgänge 2017 bis einschließlich
2021 haben im Jahr 2021 in Begleitung eines erwachsenen
RTC-Karteninhabers freien Eintritt zu den Eintritt Frei-
Leistungen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die
Leistungen der Rubrik „Halber Preis“, sofern dies bei den
einzelnen Leistungspartnern nicht anderweitig im Erlebnisführer
oder auf der Internetseite der RUHR.TOPCARD ausgewiesen wird.
Die Anzahl der Kleinkinder, die in Begleitung eines RTC-Inhabers
bei den Attraktionen kostenfreien Eintritt bekommen, ist auf
max. drei beschränkt.
8 b. Kinder (der Jahrgänge 2007 – 2016)
Für Kinder der Geburtsjahre 2016 bis einschließlich 2007
kann eine ermäßigte RTC erworben werden, die zum einmalig
kostenfreien Besuch der Eintritt Frei-Leistungen berechtigt.
Bei Inanspruchnahme von Leistungen der Rubrik „Halber Preis“
erhalten Kinder eine Ermäßigung von 50 % auf den regulären
Eintrittspreis für Erwachsene, sofern in der Darstellung des
einzelnen Leistungspartners im Erlebnisführer oder auf der
Internetseite der RUHR.TOPCARD nicht eine Ermäßigung auf den
Kinderpreis oder das Kinderticket explizit ausgewiesen wird.
9. VERWENDUNG DER RTC
Der RTC-Karteninhaber ist verpflichtet, vor der ersten Nutzung
den vollständigen Namen sowie seine persönliche Unterschrift
auf der Rückseite der RTC einzutragen. Zur Erlangung der
Kartenvorteile legt der Karteninhaber seine RTC im Original
dem jeweiligen Leistungsträger vor jeder einzelnen Nutzung vor.
Der Leistungsträger überprüft elektronisch oder durch bloße
Sichtprüfung die RTC auf ihre Gültigkeit. Ferner hat er die
Identität des Karteninhabers mit den Angaben auf der RTC zu
vergleichen. Auf Verlangen ist vom Karteninhaber ein gültiger
Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, wird
ihm die Benutzung der RTC durch den Leistungsträger verweigert.
Es gelten die allgemeinen Hinweise zur Nutzung der RTC, die auf
Seite 1 des RTC-Erlebnisführers angegeben sind.
10. MISSBRAUCH UND VERLUST
DER RTC SOWIE HAFTUNG DES
KARTENINHABERS
Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei begründetem
Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die
Leistungsträger verpflichtet, die RTC ersatzlos einzubehalten.
Der Karteninhaber haftet für die missbräuchliche Verwendung
der RTC durch Dritte. Zudem ist die Ruhr Tourismus GmbH
berechtigt, in Fällen von missbräuchlicher Verwendung oder bei
begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung die
RTC sofort zu sperren. Bei Verlust oder Diebstahl besteht kein
Anspruch auf eine Ersatzkarte. Bei Diebstahl oder Verlust ist der
Karteninhaber verpflichtet, diesen Vorfall unter der Nummer:
+ 49 (0) 1806/1816180 (0,20 €/Anruf dt. Festnetz, max. 0,60 €/
Anruf Mobilfunknetz) umgehend zu melden.
11. RÜCKGABE
Die Ruhr Tourismus GmbH räumt dem Kunden eine 14-tägige
Rückgabefrist ein, sofern die RTC nachweislich unbenutzt ist.
Die Rückgabe ist immer nur in derjenigen Verkaufsstelle (beim
Onlinekauf über die Ruhr Tourismus GmbH) möglich, in der die
RTC gekauft wurde. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückgabe
nicht mehr möglich.
12. DATENSCHUTZ
Im Rahmen des Abschlusses des Kaufvertrags werden die
folgenden personenbezogenen Daten der Kunden erhoben:
Anrede, Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer,
E-Mail-Adresse. Diese Daten werden für die Durchführung
des Kaufvertrages benötigt und zu diesem Zweck gespeichert.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6
Abs. 1 Satz 1 lit. b der Datenschutz-Grundverordnung. Nach
Vertragsbeendigung werden die Daten gelöscht. Bis dahin haben
Kunden die Möglichkeit, Auskunft zum Stand der Speicherung
ihrer persönlichen Daten zu verlangen. Hierzu genügt eine E-Mail
an folgende E-Mail-Adresse: datenschutz@ruhr-tourismus.de
Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung:
Ruhr Tourismus GmbH
Centroallee 261
46047 Oberhausen
Deutschland
Tel.: 0208 89959100
E-Mail: datenschutz@ruhr-tourismus.de
Website: www.ruhr-tourismus.de
Datenschutzbeauftragter der Verantwortlichen:
Dr. Ralf W. Schadowski
ADDAG GmbH & Co KG
Krefelder Straße 121
52070 Aachen
Deutschland
Tel.: 0241 446880
E-Mail: info@addag.de
Website: www.addag.de
13. INFORMATIONEN ZUR ONLINE-
STREITBEILEGUNG UND ZUR
INANSPRUCHNAHME EINER
SCHLICHTUNGSSTELLE FÜR
VERBRAUCHERANGELEGENHEITEN
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-
Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen.
Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen
Beilegung von Streitigkeiten, betreffend vertragliche Verpflichtungen,
die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Der Kunde
kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen:
ec.europa.eu/consumers/odr/.
Die Ruhr Tourismus GmbH nimmt nicht an einem freiwilligen
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teil.
14. ANWENDBARES RECHT
Es wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart, mit der
Maßgabe, dass dem Kunden nach Art. 6 Abs. 2 der Rom-I-
Verordnung nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch
diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem
Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht
durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
15. ÄNDERUNGSVORBEHALT
Die Ruhr Tourismus GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB
jederzeit zu ändern. Für den Kunden gilt jeweils die Fassung der
AGB, auf die der Kunde vor Vertragsschluss hingewiesen worden
ist und von denen der Kunde Kenntnis nehmen konnte.
Ruhr Tourismus GmbH, Centroallee 261, D-46047 Oberhausen,
www.ruhrtopcard.de
186
187