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Sturzflut-Risikomanagement Gemeinde Pöcking

Keine halben Sachen beim Klimaschutz

„Machen Sie keine halben Sachen und faulen Kompromisse, wenn es um

die energetische Sanierung und den Heizungstausch im Eigenheim geht“,

appelliert Klimaschutzmanagerin Josefine Anderer-Hirt an Eigenheimbesitzer.

Wenn man bei einer Sanierung nur mittelmäßige Standards ansetzt, wird

späteres Nachbessern umso aufwändiger und teurer.

Immer mehr Eigenheimbesitzern brennt das Thema Sanierung und

Heizungstausch unter den Nägeln, weil ab 2021 die fossilen Energieträger wie

Erdgas und Heizöl mit der CO2-Steuer belegt werden und damit spürbar teurer

werden. Ab 2026 wird der Einbau von reinen Ölheizungen ganz verboten. Viele

Besitzer alter Wohngebäude beschäftigen sich daher mit dem Umstieg auf

eine neue Heizung. Zwischen Wärmepumpe, Holzpellet-Heizung oder einer

Kombination von Solarthermie, Wärmepumpe mit einer Gasheizung abzuwägen,

erfordert einiges an Wissen und muss am einzelnen Gebäude erfolgen.

Noch wichtiger ist es, vor dem Heizungstausch über Dämmmaßnahmen

nachzudenken. Rat und Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung zu bekommen,

das ermöglichen derzeit viele Online-Vorträge der Verbraucherzentrale,

oder ein Präsenz-Vortrag am 25. Januar 2021, 19:00 Uhr in Gauting

Gut beraten starten:

Heizung und energetische Sanierung

www.lk-starnberg.de/energieveranstaltungen

(alle Veranstaltungen unter www.lk-starnberg.de/energieveranstaltungen ). Im

Januar wird schließlich feststehen, wie die Bundesregierung die energetische

Sanierung künftig über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

(BEG) bezuschusst. Telefonische Auskunft und Beratung gibt es dazu bei

der Stabstelle Klimaschutz am Landratsamt unter 08151 148 352 oder

08151 148-442.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, das Starkregen-Ereignisse

überall - selbst in Hanglagen fernab der Gewässer - zu Überflutungen

führen können. In der Fachwelt ist man sich einig, das Starkregen

sowohl in ihrer Häufigkeit als auch in ihrer Intensität zunehmen werden.

Um der Gefahr aktiv zu begegnen erstellt die Gemeinde Pöcking derzeit

mit Fördermitteln des Freistaats Bayern ein integrales Konzept zum

kommunalen Sturzflut-Risikomanagement. In diesem werden Gefahren

aus Starkregen mittels Computer-Simulationen erkannt, betroffene

Anwohner und Firmenbetriebe gewarnt und effektive Maßnahmen zum

Schutz vor Starkregen erarbeitet. Dabei wird die Gemeinde Pöcking

von dem auf Starkregen spezialisierte Fachbüro SPEKTER unterstützt.

Erfahrungen der Bürger sind wichtig

Schon jetzt bittet die Gemeinde Pöcking um die Mithilfe der

Bürgerinnen und Bürger. Von Starkregen und Überflutung betroffene

Anwohner und Firmenbetriebe können ihre Erfahrungen zusammen

mit Schadensbildern mittels eines Online-Systems übermitteln. Die

gewonnenen Erfahrungswerte werden im Sturzflut-Risikomanagement

einbezogen und im Lösungskonzept berücksichtigt.

Hierzu stellt die Gemeinde Pöcking den Starkregenmelder unter www.

starkregenmelder.de zur Verfügung. Die Eingabe ist einfach und selbsterklärend.

Neben Angaben zu Ort, Zeit und Beschreibung können auch

Schadensbilder übermittelt werden. Alternativ können über ein analoges

Formblatt Meldungen abgeben werden. Dieses ist auf der Internet-

Seite oder im Rathaus der Gemeinde Pöcking erhältlich.

Die Teilnahme und die Information der betroffenen Bürgerinnen

und Bürger ist für die Ausarbeitung der Risikokarten und somit für

die weitgehende Schadensvermeidung von großer Wichtigkeit. Nach

Fertigstellung der Computersimulationen werden die Ergebnisse des

Sturzflut-Risikomanagements den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt.

Ein genauer Termin wird noch bekannt gegeben.

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Räum- und Streupflicht

Die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Straßen insbesondere

Gehwege obliegt u.a. dem Anlieger, deren Grundstück daran angrenzt

(auf die Verordnung über die Sicherung der Gehwege im Winter im

Gemeindegebiet Pöcking wird verwiesen).

Die erforderliche Breite beträgt mindestens einen Meter. Wenn es

keinen Gehweg gibt, muss ein ebenfalls etwa ein Meter breiter Streifen

am Straßenrand geräumt werden. Außer dem Gehweg müssen Anlieger

auch den Haupteingang, den Weg zu den Mülltonnen, Stellplätzen und

Garagen räumen und streuen.

Die Streu- und Räumpflicht ist werktags zwischen 7 und 20 Uhr. An

Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8 Uhr bis 20 Uhr.

Als Streugut sind ausschließlich abstumpfende Stoffe (z.B. Sand oder

Splitt) geeignet.

Ihr Ordnungsamt

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