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Sturzflut-Risikomanagement Gemeinde Pöcking
Keine halben Sachen beim Klimaschutz
„Machen Sie keine halben Sachen und faulen Kompromisse, wenn es um
die energetische Sanierung und den Heizungstausch im Eigenheim geht“,
appelliert Klimaschutzmanagerin Josefine Anderer-Hirt an Eigenheimbesitzer.
Wenn man bei einer Sanierung nur mittelmäßige Standards ansetzt, wird
späteres Nachbessern umso aufwändiger und teurer.
Immer mehr Eigenheimbesitzern brennt das Thema Sanierung und
Heizungstausch unter den Nägeln, weil ab 2021 die fossilen Energieträger wie
Erdgas und Heizöl mit der CO2-Steuer belegt werden und damit spürbar teurer
werden. Ab 2026 wird der Einbau von reinen Ölheizungen ganz verboten. Viele
Besitzer alter Wohngebäude beschäftigen sich daher mit dem Umstieg auf
eine neue Heizung. Zwischen Wärmepumpe, Holzpellet-Heizung oder einer
Kombination von Solarthermie, Wärmepumpe mit einer Gasheizung abzuwägen,
erfordert einiges an Wissen und muss am einzelnen Gebäude erfolgen.
Noch wichtiger ist es, vor dem Heizungstausch über Dämmmaßnahmen
nachzudenken. Rat und Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung zu bekommen,
das ermöglichen derzeit viele Online-Vorträge der Verbraucherzentrale,
oder ein Präsenz-Vortrag am 25. Januar 2021, 19:00 Uhr in Gauting
Gut beraten starten:
Heizung und energetische Sanierung
www.lk-starnberg.de/energieveranstaltungen
(alle Veranstaltungen unter www.lk-starnberg.de/energieveranstaltungen ). Im
Januar wird schließlich feststehen, wie die Bundesregierung die energetische
Sanierung künftig über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude
(BEG) bezuschusst. Telefonische Auskunft und Beratung gibt es dazu bei
der Stabstelle Klimaschutz am Landratsamt unter 08151 148 352 oder
08151 148-442.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, das Starkregen-Ereignisse
überall - selbst in Hanglagen fernab der Gewässer - zu Überflutungen
führen können. In der Fachwelt ist man sich einig, das Starkregen
sowohl in ihrer Häufigkeit als auch in ihrer Intensität zunehmen werden.
Um der Gefahr aktiv zu begegnen erstellt die Gemeinde Pöcking derzeit
mit Fördermitteln des Freistaats Bayern ein integrales Konzept zum
kommunalen Sturzflut-Risikomanagement. In diesem werden Gefahren
aus Starkregen mittels Computer-Simulationen erkannt, betroffene
Anwohner und Firmenbetriebe gewarnt und effektive Maßnahmen zum
Schutz vor Starkregen erarbeitet. Dabei wird die Gemeinde Pöcking
von dem auf Starkregen spezialisierte Fachbüro SPEKTER unterstützt.
Erfahrungen der Bürger sind wichtig
Schon jetzt bittet die Gemeinde Pöcking um die Mithilfe der
Bürgerinnen und Bürger. Von Starkregen und Überflutung betroffene
Anwohner und Firmenbetriebe können ihre Erfahrungen zusammen
mit Schadensbildern mittels eines Online-Systems übermitteln. Die
gewonnenen Erfahrungswerte werden im Sturzflut-Risikomanagement
einbezogen und im Lösungskonzept berücksichtigt.
Hierzu stellt die Gemeinde Pöcking den Starkregenmelder unter www.
starkregenmelder.de zur Verfügung. Die Eingabe ist einfach und selbsterklärend.
Neben Angaben zu Ort, Zeit und Beschreibung können auch
Schadensbilder übermittelt werden. Alternativ können über ein analoges
Formblatt Meldungen abgeben werden. Dieses ist auf der Internet-
Seite oder im Rathaus der Gemeinde Pöcking erhältlich.
Die Teilnahme und die Information der betroffenen Bürgerinnen
und Bürger ist für die Ausarbeitung der Risikokarten und somit für
die weitgehende Schadensvermeidung von großer Wichtigkeit. Nach
Fertigstellung der Computersimulationen werden die Ergebnisse des
Sturzflut-Risikomanagements den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt.
Ein genauer Termin wird noch bekannt gegeben.
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Räum- und Streupflicht
Die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Straßen insbesondere
Gehwege obliegt u.a. dem Anlieger, deren Grundstück daran angrenzt
(auf die Verordnung über die Sicherung der Gehwege im Winter im
Gemeindegebiet Pöcking wird verwiesen).
Die erforderliche Breite beträgt mindestens einen Meter. Wenn es
keinen Gehweg gibt, muss ein ebenfalls etwa ein Meter breiter Streifen
am Straßenrand geräumt werden. Außer dem Gehweg müssen Anlieger
auch den Haupteingang, den Weg zu den Mülltonnen, Stellplätzen und
Garagen räumen und streuen.
Die Streu- und Räumpflicht ist werktags zwischen 7 und 20 Uhr. An
Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8 Uhr bis 20 Uhr.
Als Streugut sind ausschließlich abstumpfende Stoffe (z.B. Sand oder
Splitt) geeignet.
Ihr Ordnungsamt
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