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Die Litaneien von Wolfgang Amadeus Mozart und die Salzburger Tradition

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Vorlagen <strong>und</strong> Vertonungen<br />

31<br />

bus (vom 25. bis 27. Juli), in der Franziskanerkirche zu Pfingsten u.s.w. 63<br />

<strong>Die</strong> Popularität <strong>und</strong> Verbreitung solcher Gebete war offensichtlich so<br />

groß, dass 1784 durch Erzbischof Hieronymus <strong>von</strong> Colloredo beschlossen<br />

wurde, dessen Ordnung zu vereinheitlichen, Pluralität zu reduzieren<br />

sowie „<strong>die</strong> mehrerley Unordnungen, <strong>die</strong> verschiedenen Missbräuche, <strong>die</strong><br />

ungeziemenden Nebenandächteleyen“ 64 abzuschaffen.<br />

Zum Vorbild des Ablaufs solcher Gebete nahm sich <strong>die</strong> am 1. Jänner des<br />

Jahres vom Konsistorium 65 veröffentlichte Ordinariatsvorschrift 66 offensichtlich<br />

eine aus der Regierungszeit <strong>von</strong> Erzbischof Marcus Sitticus <strong>von</strong> Hohenems<br />

stammende 67 <strong>und</strong> für den Dom zur Fastenzeit gültige Verordnung. So<br />

wird erwähnt, dass das Allerheiligste sich „nicht anders, als auf den Haupt=<br />

oder sogenannten Hochaltar“ 68 befinden sollte, wobei „das mittlere Altarblatt<br />

durch einen hohen Baldachin“ zu verstellen, „oder in dessen Mangel<br />

mit einem Tuch zu verhängen“ war; „der auszusetzenden Monstranze sei<br />

solcher Platz zu bestimmen, damit <strong>die</strong>selbe ganz, <strong>von</strong> jedermann, <strong>und</strong> auf<br />

allen Seiten der Kirche gut gesehen werden möge“. 69 Eben <strong>die</strong>ser Standort<br />

63 Noch andere Anlässe gibt der zweite Anhang zur Stu<strong>die</strong> wieder.<br />

64 Ordinariatsvorschrift welche in feyerlicher Begebung des 40. stündigen <strong>und</strong> zum Theil auch 7. stündigen<br />

Gebethes bey allen sowohl Säkular- als Regularkirchen des hohen Erzstiftes <strong>von</strong> nun an genau<br />

zu beobachten ist, A-Sd 1.2, 22/52, S. 1.<br />

65 Als „tragende Säule der nachtridentinischen Reformbewegung“ stellte das Konsistorium<br />

eine der für <strong>die</strong> Ziele <strong>und</strong> Aufgaben der Kirche <strong>von</strong> Salzburg wichtigsten Institutionen<br />

dar. Eingeführt wurde es 1569 <strong>von</strong> Erzbischof Johann Jakob <strong>von</strong> Kuen-Belasy <strong>und</strong> „war<br />

<strong>die</strong> oberste geistliche Behörde für alle Angelegenheiten der Seelsorge, der Verwaltung,<br />

der geistlichen Justiz (Offizialat) sowie des Generalvikariates“; zit. nach Franz Ortner,<br />

Reformation <strong>und</strong> katholische Reform, Strasbourg: Edition du Signe 1996 (Das Erzbistum Salzburg<br />

in seiner Geschichte 3), S. 40.<br />

66 Zusammengefasst <strong>von</strong> dem Präsidenten des Konsistoriums, Joseph Graf <strong>von</strong> Starhemberg,<br />

dem Direktor, Franz Xaver Hochbichler sowie dem Kanzler, Anton Medart Krenner. Das<br />

Dokument wurde schon <strong>von</strong> Nils Holger Petersen teilweise beschrieben; siehe ders., Sacred<br />

Space and Sublime Sacramental Piety: The Devotion of the Forty Hours and W. A. <strong>Mozart</strong>’s two<br />

Sacramental Litanies (Salzburg 1772 and 1776), in: Heterotopos: Espaces sacrés, Bd. I, hg. v. Diana<br />

Mite Colceriu, Bukarest: Editura Universitatii din Bucuresti 2012, S. 171–211.<br />

67 Aus dem Jahr 1613, darauf weist Otto <strong>von</strong> Wallpach hin; siehe ders., <strong>Die</strong> Verehrung des<br />

allerheiligsten Altarssakraments in der Erzdiözese Salzburg, Salzburg: Verlag beim Verfasser<br />

1912, S. 15.<br />

68 Ordinariatsvorschrift, S. 1.<br />

69 Ebenda, S. 2.

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