Die Litaneien von Wolfgang Amadeus Mozart und die Salzburger Tradition
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Vorlagen <strong>und</strong> Vertonungen<br />
31<br />
bus (vom 25. bis 27. Juli), in der Franziskanerkirche zu Pfingsten u.s.w. 63<br />
<strong>Die</strong> Popularität <strong>und</strong> Verbreitung solcher Gebete war offensichtlich so<br />
groß, dass 1784 durch Erzbischof Hieronymus <strong>von</strong> Colloredo beschlossen<br />
wurde, dessen Ordnung zu vereinheitlichen, Pluralität zu reduzieren<br />
sowie „<strong>die</strong> mehrerley Unordnungen, <strong>die</strong> verschiedenen Missbräuche, <strong>die</strong><br />
ungeziemenden Nebenandächteleyen“ 64 abzuschaffen.<br />
Zum Vorbild des Ablaufs solcher Gebete nahm sich <strong>die</strong> am 1. Jänner des<br />
Jahres vom Konsistorium 65 veröffentlichte Ordinariatsvorschrift 66 offensichtlich<br />
eine aus der Regierungszeit <strong>von</strong> Erzbischof Marcus Sitticus <strong>von</strong> Hohenems<br />
stammende 67 <strong>und</strong> für den Dom zur Fastenzeit gültige Verordnung. So<br />
wird erwähnt, dass das Allerheiligste sich „nicht anders, als auf den Haupt=<br />
oder sogenannten Hochaltar“ 68 befinden sollte, wobei „das mittlere Altarblatt<br />
durch einen hohen Baldachin“ zu verstellen, „oder in dessen Mangel<br />
mit einem Tuch zu verhängen“ war; „der auszusetzenden Monstranze sei<br />
solcher Platz zu bestimmen, damit <strong>die</strong>selbe ganz, <strong>von</strong> jedermann, <strong>und</strong> auf<br />
allen Seiten der Kirche gut gesehen werden möge“. 69 Eben <strong>die</strong>ser Standort<br />
63 Noch andere Anlässe gibt der zweite Anhang zur Stu<strong>die</strong> wieder.<br />
64 Ordinariatsvorschrift welche in feyerlicher Begebung des 40. stündigen <strong>und</strong> zum Theil auch 7. stündigen<br />
Gebethes bey allen sowohl Säkular- als Regularkirchen des hohen Erzstiftes <strong>von</strong> nun an genau<br />
zu beobachten ist, A-Sd 1.2, 22/52, S. 1.<br />
65 Als „tragende Säule der nachtridentinischen Reformbewegung“ stellte das Konsistorium<br />
eine der für <strong>die</strong> Ziele <strong>und</strong> Aufgaben der Kirche <strong>von</strong> Salzburg wichtigsten Institutionen<br />
dar. Eingeführt wurde es 1569 <strong>von</strong> Erzbischof Johann Jakob <strong>von</strong> Kuen-Belasy <strong>und</strong> „war<br />
<strong>die</strong> oberste geistliche Behörde für alle Angelegenheiten der Seelsorge, der Verwaltung,<br />
der geistlichen Justiz (Offizialat) sowie des Generalvikariates“; zit. nach Franz Ortner,<br />
Reformation <strong>und</strong> katholische Reform, Strasbourg: Edition du Signe 1996 (Das Erzbistum Salzburg<br />
in seiner Geschichte 3), S. 40.<br />
66 Zusammengefasst <strong>von</strong> dem Präsidenten des Konsistoriums, Joseph Graf <strong>von</strong> Starhemberg,<br />
dem Direktor, Franz Xaver Hochbichler sowie dem Kanzler, Anton Medart Krenner. Das<br />
Dokument wurde schon <strong>von</strong> Nils Holger Petersen teilweise beschrieben; siehe ders., Sacred<br />
Space and Sublime Sacramental Piety: The Devotion of the Forty Hours and W. A. <strong>Mozart</strong>’s two<br />
Sacramental Litanies (Salzburg 1772 and 1776), in: Heterotopos: Espaces sacrés, Bd. I, hg. v. Diana<br />
Mite Colceriu, Bukarest: Editura Universitatii din Bucuresti 2012, S. 171–211.<br />
67 Aus dem Jahr 1613, darauf weist Otto <strong>von</strong> Wallpach hin; siehe ders., <strong>Die</strong> Verehrung des<br />
allerheiligsten Altarssakraments in der Erzdiözese Salzburg, Salzburg: Verlag beim Verfasser<br />
1912, S. 15.<br />
68 Ordinariatsvorschrift, S. 1.<br />
69 Ebenda, S. 2.