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Das ist Ihr gutes Recht
Wann stimmen Willenserklärungen überein ?
Massgebend ist die Frage, ob die Willenserklärung des einen ( Angebot, Offerte ) durch
die Annahme des anderen zu einer Übereinstimmung, einem Konsens führt ( Akzept ).
Beispiele
«Willst du ein Nilpferd von mir kaufen zum Preis von 2000 Franken ?»
( Offerte ) – Antwort : «Ja, ich will !» ( Annahme des Angebots ) – Damit
ist der Vertrag zustande gekommen. Alles klar und problemlos.
Leider nicht immer : Ein Ring im Schaufenster ist zum Beispiel statt
mit 17500 Franken mit 1750 Franken angeschrieben. Oder : Es wird
eine Ladung «Hakjöringsköd» ( norwegisch für Haifischfleisch ) angeboten,
aber eine Partei versteht darunter Walfischfleisch. Ein
Bauer verkauft seinen Traktor zu einem Spottpreis, weil er zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gerade einen Hitzschlag erlitten
hat. Ein sechzehnjähriger Lehrling kauft sich einen Ferrari Testarossa.
Ein Verkäufer verschweigt, dass eine Kaffeemaschine bereits
gebraucht war, und verkauft sie als neuwertiges «letztes Modell der
Serie» usw. In all diesen Fällen liegen offensichtlich Missverständnisse,
Geschäftsunfähigkeit oder Täuschungen vor.
Kurz und gut : Schon die Erörterung der Frage, ob wirklich ein Konsens
gefunden wurde, kann zuweilen philosophische Sphären
berühren.
Gefälligkeiten : Augen auf !
Unterhalb der verbindlichen Verträge ist die «Gefälligkeit» anzusiedeln. Darunter
verstehen wir Handlungen, die jemand zugunsten eines anderen erbringt, ohne dazu
rechtlich verpflichtet zu sein. Beispiel : Jemand erklärt sich im Zug bereit, auf das
Gepäck einer Mitreisenden aufzupassen. Die Abgrenzung zum verbindlichen Vertrag
ist manchmal schwierig. Eine Gefälligkeit ist in der Regel unentgeltlich, aber das trifft
auch auf die Schenkung oder die Leihe zu. Die Juristin sagt in einem solchen Fall :
«Es kommt darauf an», und meint damit, dass immer der einzelne Vorgang zu
betrachten sei. Aufpassen muss man, weil man unter Umständen plötzlich Verpflichtungen
hat, von denen man sich nicht ohne Weiteres wieder lösen kann.