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dasistihrgutesrecht

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Das ist Ihr gutes Recht

Wann stimmen Willenserklärungen überein ?

Massgebend ist die Frage, ob die Willenserklärung des einen ( Angebot, Offerte ) durch

die Annahme des anderen zu einer Übereinstimmung, einem Konsens führt ( Akzept ).

Beispiele

«Willst du ein Nilpferd von mir kaufen zum Preis von 2000 Franken ?»

( Offerte ) – Antwort : «Ja, ich will !» ( Annahme des Angebots ) – Damit

ist der Vertrag zustande gekommen. Alles klar und problemlos.

Leider nicht immer : Ein Ring im Schaufenster ist zum Beispiel statt

mit 17500 Franken mit 1750 Franken angeschrieben. Oder : Es wird

eine Ladung «Hakjöringsköd» ( norwegisch für Haifischfleisch ) angeboten,

aber eine Partei versteht darunter Walfischfleisch. Ein

Bauer verkauft seinen Traktor zu einem Spottpreis, weil er zum

Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gerade einen Hitzschlag erlitten

hat. Ein sechzehnjähriger Lehrling kauft sich einen Ferrari Testarossa.

Ein Verkäufer verschweigt, dass eine Kaffeemaschine bereits

gebraucht war, und verkauft sie als neuwertiges «letztes Modell der

Serie» usw. In all diesen Fällen liegen offensichtlich Missverständnisse,

Geschäftsunfähigkeit oder Täuschungen vor.

Kurz und gut : Schon die Erörterung der Frage, ob wirklich ein Konsens

gefunden wurde, kann zuweilen philosophische Sphären

berühren.

Gefälligkeiten : Augen auf !

Unterhalb der verbindlichen Verträge ist die «Gefälligkeit» anzusiedeln. Darunter

verstehen wir Handlungen, die jemand zugunsten eines anderen erbringt, ohne dazu

rechtlich verpflichtet zu sein. Beispiel : Jemand erklärt sich im Zug bereit, auf das

Gepäck einer Mitreisenden aufzupassen. Die Abgrenzung zum verbindlichen Vertrag

ist manchmal schwierig. Eine Gefälligkeit ist in der Regel unentgeltlich, aber das trifft

auch auf die Schenkung oder die Leihe zu. Die Juristin sagt in einem solchen Fall :

«Es kommt darauf an», und meint damit, dass immer der einzelne Vorgang zu

betrachten sei. Aufpassen muss man, weil man unter Umständen plötzlich Verpflichtungen

hat, von denen man sich nicht ohne Weiteres wieder lösen kann.

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