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(ÖEK) Nr. 4.00 der Marktgemeinde Deutschfeistritz - istsuper.com

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Wortlaut zum<br />

Örtlichen Entwicklungskonzept (<strong>ÖEK</strong>) <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong><br />

<strong>der</strong><br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />

------------------------------<br />

– A U F L A G E E N T W U R F –<br />

GR-Beschluss am 12. Dezember 2012<br />

Stand <strong>der</strong> Ausfertigung: 12. Dezember 2012<br />

Verfasser: Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

DI Andreas Ankowitsch<br />

DI Maximilian Pumpernig<br />

Bearbeitung: DI Maximilian Pumpernig<br />

BM DI Hans Jürgen Eberdorfer<br />

Mitarbeit: Mag a Siegrun Rutrecht (Grafik)<br />

Sonja Lackner (Textbearbeitung)<br />

GZ: 178FR11<br />

L:\02 - Kunden\01 Steiermark\GU - Graz-Umgebung\<strong>Deutschfeistritz</strong>\<strong>Deutschfeistritz</strong>\178FR11_DFeistritz_Revision <strong>ÖEK</strong> <strong>4.00</strong>\03 Auflageentwurf\Berichte<br />

Verordnung\<strong>ÖEK</strong>\20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf.doc


20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

KURZFASSUNG ........................................................................................................ 1<br />

§ 1 INHALT UND UMFANG ................................................................................. 3<br />

§ 2 PLANGRUNDLAGE UND VERFASSER ............................................................ 4<br />

§ 3 FESTLEGUNGEN DES ENTWICKLUNGSPLANES IM<br />

WIRKUNGSBEREICH DER MARKTGEMEINDE DEUTSCHFEISTRITZ ............ 4<br />

(1) Detailabgrenzung überörtlicher Festlegungen und Landschaftsteilräume ................. 4<br />

(2) Die räumlich-funktionelle Glie<strong>der</strong>ung – Die örtlichen Funktionen ............................ 5<br />

Z. 1 Siedlungsschwerpunkte im Rahmen <strong>der</strong> Örtlichen Raumplanung ...................... 5<br />

Z. 2 Gebiete mit baulicher Entwicklung ................................................................. 6<br />

Z. 3 Örtliche Eignungszonen und Glie<strong>der</strong>ungselemente .......................................... 8<br />

(3) Entwicklungsgrenzen und Entwicklungsrichtungen ................................................. 9<br />

Z. 1 Absolute Entwicklungsgrenzen ....................................................................... 9<br />

Z. 2 Relative Entwicklungsgrenzen ........................................................................ 9<br />

Z. 3 Naturräumliche Entwicklungsgrenzen ........................................................... 10<br />

Z. 4 Siedlungspolitische Entwicklungsgrenzen ...................................................... 11<br />

§ 4 RAUMBEZOGENE ZIELE UND MASSNAHMEN ............................................. 12<br />

(1) Entwicklungsziele für Sachbereiche ..................................................................... 12<br />

Z.1 Naturraum und Umwelt ................................................................................ 12<br />

Z.2 Siedlungsraum und Bevölkerung ................................................................... 13<br />

Z.3 Wirtschaft ................................................................................................... 14<br />

Z.4 Technische Infrastruktur .............................................................................. 16<br />

(2) Entwicklungsziele für die einzelnen Ortsteile nach Entwicklungsprioritäten ............ 17<br />

Z.1 Entwicklungspriorität 1 ................................................................................. 17<br />

Z.2 Entwicklungspriorität 2 ................................................................................. 18<br />

§ 5 GRUNDSÄTZE ZUR VERWIRKLICHUNG DER ZIELE UND MASSNAHMEN ... 18<br />

§ 6 WIRKUNG DES ÖRTLICHEN ENTWICKLUNGSKONZEPTES ........................ 19<br />

§ 7 INKRAFTTRETEN/ AUSSERKRAFTTRETEN ............................................... 19<br />

VERFAHRENSBLATT ................................................................................................ 20<br />

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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

KURZFASSUNG<br />

Das Örtliche Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> einschließlich dem zugehörigen Örtlichen<br />

Entwicklungsplan legt die langfristigen, aufeinan<strong>der</strong> abgestimmten Entwicklungsziele für die<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> fest und dient als wesentliche Rechtsgrundlage für nachfolgende<br />

Planungsinstrumente, insbeson<strong>der</strong>e dem Flächenwidmungsplan und nachfolgen<strong>der</strong><br />

Bebauungspläne. Es leitet sich aus dem vorangegangenen Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>.<br />

3.00 ab, welches hinsichtlich seiner geltenden Zielsetzungen evaluiert und auf Basis des<br />

Stmk. ROG 2010 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 44/2012 überarbeitet und <strong>der</strong> geltenden Rechtslage angepasst<br />

wird.<br />

Die Alpenkonvention stellt dabei insbeson<strong>der</strong>e mit den Zielen für die Raumplanung und die<br />

nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums gemäß Art. 1 des Protokolls „Raumplanung und<br />

Nachhaltige Entwicklung“ (BGBl. III <strong>Nr</strong>. 232/2002 idF BGBl. III <strong>Nr</strong>. 114/2005) eine<br />

zusätzliche wesentliche Rechtsgrundlage für das Örtliche Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> dar.<br />

Dabei ist <strong>der</strong> Leitfaden Alpenkonvention in <strong>der</strong> Örtlichen Raumplanung (Verfasser: Abteilung<br />

13, Stand: September 2012) für die Beurteilung heranzuziehen.<br />

Ein wesentlicher Inhalt des Örtlichen Entwicklungsplanes stellt die mittel- bis langfristige<br />

räumlich-funktionelle Glie<strong>der</strong>ung des Gemeindegebietes dar. Gemäß geltendem Regionalen<br />

Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Graz, Graz-Umgebung (idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 73/2012,<br />

Rechtskraft mit 04.08.2012) ist <strong>Deutschfeistritz</strong> als Teilregionales Versorgungszentrum<br />

festgelegt.<br />

Ergänzend dazu werden im eigenen Wirkungsbereich gemäß <strong>der</strong> vorherrschenden<br />

räumlichen Struktur zusätzlich die Örtlichen Siedlungsschwerpunkte Himberg,<br />

Kleinstübing, Prenning, Waldstein und Zitoll nach erfolgter Durchführung <strong>der</strong> Bestandsaufnahme/<br />

Analyse festgelegt. Je<strong>der</strong> dieser Siedlungsschwerpunkte umfasst ein räumlichfunktionell<br />

zusammenhängendes und durch Mischstruktur gekennzeichnetes kompaktes<br />

Siedlungsgebiet.<br />

Im Entwicklungsplan werden für die einzelnen Siedlungsgebiete die Funktionsbereiche<br />

Wohnen, Zentrum, Industrie- und Gewerbe, dörflich/landwirtschaftlich strukturierte Gebiete<br />

sowie Tourismus festgelegt. Dort, wo eine detaillierte Abgrenzung von <strong>der</strong> künftigen<br />

Entwicklung abhängig zu machen ist, werden überlagernde Funktionsbereiche festgelegt (zB<br />

Landwirtschaft/Wohnen). Dabei erfolgen zur Sicherstellung des so genannten Roten Fadens<br />

in <strong>der</strong> Örtlichen Raumplanung überwiegend Übernahmen <strong>der</strong> bisher geltenden<br />

Funktionsbereiche aus dem <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. 3.00.<br />

Än<strong>der</strong>ungen erfolgen in jenen Bereichen, wo die Evaluierung des <strong>ÖEK</strong> ergeben hat, dass<br />

aufgrund <strong>der</strong> bestehenden Nutzungsstruktur, Infrastruktur und Bauplatzeignungen sowie<br />

aufgrund <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Rechtsgrundlagen Adaptierungen erfor<strong>der</strong>lich sind. Die Än<strong>der</strong>ungen<br />

und <strong>der</strong>en Begründung können im Detail dem im Erläuterungsbericht beiliegenden<br />

Differenzplan und <strong>der</strong> zugehörigen Differenzliste entnommen werden.<br />

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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Die Begründungen und Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> evaluierten raumbezogenen Ziele und Maßnahmen<br />

sind dem angefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen. Dabei kann aufgrund des<br />

geltenden Leitfadens für das Örtliche Entwicklungskonzept (Hrsg. FA 13B, 2005) und <strong>der</strong><br />

Planzeichenverordnung 2007 idgF ein Entfall jener Ziele und Maßnahmen des 3. Örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes aus dem Verordnungswortlaut erfolgen, welche keine unmittelbaren<br />

räumlichen Auswirkungen haben bzw. die ohnehin im Entwicklungsplan bereits ausreichend<br />

dargestellt werden o<strong>der</strong> aufgrund neuer Rechtsgrundlagen (zB Sachprogramm für die<br />

hochwassersichere Entwicklung <strong>der</strong> Siedlungsräume, Regionales Entwicklungsprogramm)<br />

keiner geson<strong>der</strong>ten Festlegung im Wortlaut mehr bedürfen.<br />

Graz – <strong>Deutschfeistritz</strong>, 12.12.2012<br />

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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

WORTLAUT ZUM<br />

ÖRTLICHEN ENTWICKLUNGSKONZEPT NR. <strong>4.00</strong><br />

DER<br />

MARKTGEMEINDE DEUTSCHFEISTRITZ<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> hat mit 12.12.2012 den Beschluss gefasst,<br />

den Entwurf zum 4. Örtlichen Entwicklungskonzept/ Entwicklungsplan in <strong>der</strong> Zeit von<br />

02.01.2013 bis 08.03.2013 öffentlich aufzulegen. Das Örtliche Entwicklungskonzept besteht<br />

aus dem Wortlaut (Verordnung), <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen zeichnerischen Darstellung (Entwicklungsplan)<br />

und den Erläuterungen (gem. § 22 Stmk. ROG 2010 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 44/2012). Die<br />

Öffentlichkeitsinformation findet am 05.02.2013 um …………… in …………………………….. statt.<br />

§ 1<br />

Inhalt und Umfang<br />

(1) Das Örtliche Entwicklungskonzept (<strong>ÖEK</strong>) <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> Deutschfreistritz<br />

legt gem. § 22 Stmk. ROG 2010 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 44/2012 die aufeinan<strong>der</strong><br />

abgestimmten langfristigen Entwicklungsziele <strong>der</strong> Gemeinde insbeson<strong>der</strong>e durch Detailabgrenzungen<br />

überörtlicher Zonierungen (Basis REPRO Graz, Graz-Umgebung idF<br />

LGBl. <strong>Nr</strong>. 73/2012, Rechtskraft mit 04.08.2012), die räumlich-funktionelle Glie<strong>der</strong>ung<br />

für das Teilregionales Versorgungszentrum und die Örtlichen Siedlungsschwerpunkte<br />

<strong>der</strong> Gemeinde, Örtliche Vorrangzonen, Eignungszonen und schützenswerte Bereiche<br />

sowie die Entwicklungsgrenzen und Entwicklungsrichtungen fest. Dabei erfolgt eine<br />

Abstimmung mit den Nachbargemeinden.<br />

(2) Die Aufstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> erfolgt unter Bedachtnahme auf überörtliche Planungen sowie ausgehend<br />

von den Ergebnissen <strong>der</strong> Bestandsaufnahme im Sinne des § 22 (1) Stmk. ROG<br />

2010 idF LGBL. <strong>Nr</strong>. 44/2012. Rechtswirksame Planungen des Bundes und des Landes<br />

werden im Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />

gem. § 22 (2) Stmk. ROG 2010 idF LGBL. <strong>Nr</strong>. 44/2012 berücksichtigt.<br />

(3) Die im Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> angeführten Bestandsaufnahmen mit<br />

Bestandsanalyse stellen die gem. § 21 (3) Stmk. ROG 2010 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 44/2012 in<br />

das Entwicklungskonzept aufzunehmenden Erläuterungen dar, sind jedoch nicht Bestandteil<br />

<strong>der</strong> Verordnung bzw. des Wortlautes. Aus <strong>der</strong> Bestandsaufnahme/ Analyse<br />

ableitbare Ziele und Maßnahmen sind dabei Bestandteile <strong>der</strong> Verordnung.<br />

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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

§ 2<br />

Plangrundlage und Verfasser<br />

(1) Die zeichnerische Darstellung des Entwicklungsplanes <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> im Maßstab 1:10.000,<br />

verfasst von <strong>der</strong> Pumpernig und Partner ZT GmbH, GZ: 178FR11 mit Stand <strong>der</strong> Ausfertigung:<br />

27.11.2012 (basierend auf Orthofotos, Stand: 19. & 20. August 2008 und<br />

18.06.2009) bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.<br />

(2) Die Ausarbeitung zum Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> erfolgte in enger Abstimmung<br />

mit den Mitglie<strong>der</strong>n des Raumplanungsausschusses <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Deutschfeistritz</strong>. Es wurden die erzielten Ergebnisse dazu vom Raumplanungsbüro<br />

Pumpernig & Partner ZT GmbH, Mariahilferstraße 20/I, 8020 Graz (GZ: 178FR11,<br />

Stand <strong>der</strong> Ausfertigung: 12.12.2012) zusammengeführt, raumordnungsfachlich mitverfasst<br />

und dokumentiert.<br />

§ 3<br />

Festlegungen des Entwicklungsplanes im Wirkungsbereich<br />

<strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />

(1) Detailabgrenzung überörtlicher Festlegungen und Landschaftsteilräume<br />

Z.1 Gemäß Landesentwicklungsprogramm 2009 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 37/2012<br />

(Rechtskraft mit 01.05.2012), befindet sich das Gemeindegebiet <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> gem. § 2 (2) Regionen im sog. „Steirischen<br />

Zentralraum“, bestehend aus <strong>der</strong> Landeshauptstadt Graz und den Politischen<br />

Bezirken Voitsberg und Graz-Umgebung.<br />

Z.2 Gemäß REPRO Graz, Graz-Umgebung idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 73/2012 (Rechtskraft<br />

mit 04.08.2012), ist die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> im § 4 (1) Gemeindefunktionen<br />

als Teilregionales Versorgungszentrum gem. § 3 Ordnung und<br />

Raumstruktur im Sinne des Landesentwicklungsprogrammes 2009 festgelegt.<br />

Z.3 Gem. § 3 Teilräume des REPRO Graz, Graz-Umgebung befindet sich das Gemeindegebiet<br />

innerhalb nachfolgen<strong>der</strong> Teilräume:<br />

Das Forstwirtschaftlich geprägte Bergland umfasst die Hangzonen und<br />

Erhebungen um die Talräume Stübinggraben, Waldstein und Zitoll, einschließlich<br />

<strong>der</strong> Flächen des Schartnerkogel und des Mühlbachkogel.<br />

Das Grünlandgeprägte Bergland umfasst den besiedelten und landwirt-<br />

schaftlich genutzten Talraum von Dielachboden bis in den Walchergraben<br />

einschließlich des Königgrabens.<br />

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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Die Grünlandgeprägten, inneralpinen Täler und Becken umfassen den<br />

Talraum von Waldstein bis Zitoll sowie den Bereich von Kleinstübing bis Hinterberg<br />

im Murtal.<br />

Die Siedlungs- und Industrielandschaften umfassen den Hauptort<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong>, grenzüberschreitend mit Peggau.<br />

Ergänzend ist nordwestlich des Ortszentrums ein sog. Wildökologischer<br />

Korridor ersichtlich gemacht und sind diesbezüglich die Bestimmungen gem.<br />

§2 (3) des Regionalen Entwicklungsprogrammes Graz, Graz-Umgebung einzuhalten.<br />

(2) Die räumlich-funktionelle Glie<strong>der</strong>ung – Die Örtlichen Funktionen<br />

Z.1 Siedlungsschwerpunkte im Rahmen <strong>der</strong> Örtlichen Raumplanung 1<br />

lit. a) Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt Himberg umfasst das zusammen-<br />

hängende Wohnsiedlungsgebiet in Grenzüberschreitung mit Übelbach,<br />

<strong>der</strong> Anschlussstelle A9 Pyhrnautobahn in Übelbach und <strong>der</strong> Haltestelle<br />

Himberg de S-Bahn Übelbach-Peggau, gelegen zwischen den bewaldeten<br />

Hängen des Karkogels im Norden, dem offenen Talraum im Osten<br />

und Westen und des Übelbaches sowie <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn im Süden.<br />

lit. b) Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt Kleinstübing umfasst das zusam-<br />

menhängende Wohnsiedlungsgebiet einschließlich Gemengelagen<br />

(Landwirtschaft mit Wohnnutzung/Gewerbenutzung mit Wohnen) und<br />

dem offenen Talraum des Dielachbodens. Das Gebiet liegt im Westen<br />

<strong>der</strong> ÖBB-Hauptbahn Bruck/Mur – Graz sowie <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn.<br />

lit. c) Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt Prenning umfasst das zusammenhängende<br />

Wohnsiedlungsgebiet mit Landwirtschaftlichen Nutzungen<br />

zwischen den bewaldeten Hängen des Eichbergs im Norden, dem offenen<br />

Talraum im Südosten und Nordwesten Richtung Waldstein, dem<br />

Übelbach mit Hochwasserabflussgebieten, <strong>der</strong> S-Bahn (Übelbach-<br />

Peggau) und <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn im Südwesten.<br />

lit. d) Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt Waldstein umfasst das zusammen-<br />

hängende, historisch tradierte Wohnsiedlungsgebiet mit dem Schloss<br />

1 Die nachfolgend festgelegten und räumlich abgegrenzten Örtlichen Siedlungsschwerpunkte entsprechen den Vorgaben<br />

<strong>der</strong> „Richtlinie für die Festlegung von Örtlichen Siedlungsschwerpunkten“ des Amtes <strong>der</strong> Steiermärkischen Landesregierung,<br />

Abteilung 16 und FA 13B (Stand: April 2007). Die zugehörigen Beschreibungen <strong>der</strong> ausgewiesenen Regionalen<br />

und Örtlichen Siedlungsschwerpunkte sind im Erläuterungsbericht im Kap. 1 zusammengefasst.<br />

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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Waldstein, <strong>der</strong> zugehörigen privaten Parkanlage und zugehörigen landund<br />

forstwirtschaftlichen Nutzungen zwischen den bewaldeten Hängen<br />

des Karkogels im Nordenwesten, dem offenen Talraum im Osten und<br />

Westen, <strong>der</strong> S-Bahn (Übelbach-Peggau), dem Übelbach und <strong>der</strong> A9<br />

Pyhrnautobahn im Süden.<br />

lit. e) Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt Zitoll umfasst das zusammenhän-<br />

gende Wohnsiedlungsgebiet einschließlich Gemengelagen<br />

(Landwirtschaft mit Wohnnutzung) zwischen Eichberg im Nordwesten<br />

und Kugelstein im Nordosten und <strong>der</strong> S-Bahn (Übelbach-Peggau) und<br />

<strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn im Südenwesten.<br />

Z.2 Gebiete mit baulicher Entwicklung<br />

Ausgehend vom rechtswirksamen Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. 3.00<br />

werden die bisher geltenden Funktionsbereiche in Abstimmung mit den angestrebten<br />

mittel- bis langfristigen siedlungspolitischen Zielsetzungen auf Basis<br />

<strong>der</strong> vorherrschenden Bestandsgegebenheiten in den Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>.<br />

<strong>4.00</strong> großteils übernommen bzw. in Teilbereichen aufgrund zwischenzeitlich<br />

erfolgter Nutzungsän<strong>der</strong>ungen adaptiert und <strong>der</strong> neuen Rechtsnorm des Stmk.<br />

ROG 2010 idgF sowie <strong>der</strong> Planzeichenverordnung 2007 idgF entsprechend angepasst.<br />

Erfor<strong>der</strong>liche erläuternde Textstellen werden kursiv dargestellt.<br />

lit. a) Wohnen (Punktraster orange)<br />

Zulässige Neufestlegungen in <strong>der</strong> Umsetzung im Flächenwidmungsplan<br />

sind Bauland-Allgemeine Wohngebiete, Bauland-Reine Wohngebiete,<br />

Verkehrsflächen und die Wohnfunktion ergänzende Son<strong>der</strong>nutzungen<br />

im Freiland (wie Spielplätze, Parkanlagen etc.).<br />

lit. b) Zentrum (Punktraster rot)<br />

Zulässige Neufestlegungen in <strong>der</strong> Umsetzung im Flächenwidmungsplan<br />

sind Bauland-Kerngebiete, Verkehrsflächen und die Zentrumsfunktion<br />

ergänzende Son<strong>der</strong>nutzungen im Freiland (wie Spielplätze, Parkanlagen<br />

etc.).<br />

lit. c) Industrie, Gewerbe (Punktraster violett)<br />

Zulässige Neufestlegungen in <strong>der</strong> Umsetzung im Flächenwidmungsplan<br />

sind Bauland-Gewerbegebiete und Bauland-Industriegebiete 1, Verkehrsflächen<br />

und <strong>der</strong> industriellen bzw. gewerblichen Nutzung nicht<br />

entgegenstehende künftige Son<strong>der</strong>nutzungen im Freiland (wie Sportanlagen,<br />

Ver- und Entsorgungsanlagen etc.).<br />

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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

lit. d) Landwirtschaft (Punktraster braun)<br />

Zulässige Neufestlegungen in <strong>der</strong> Umsetzung im Flächenwidmungsplan<br />

sind Bauland-Dorfgebiete, Verkehrsflächen und <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Nutzung nicht entgegenstehende Son<strong>der</strong>nutzungen im Freiland<br />

(wie Reitplätze mit erfor<strong>der</strong>lichen Nebenanlagen Spielplätze, öffentliche/private<br />

Parkanlagen etc.).<br />

lit. e) Tourismus (Punktraster magenta)<br />

Zulässige Neufestlegungen in <strong>der</strong> Umsetzung im Flächenwidmungsplan<br />

sind Bauland-Erholungsgebiete, Verkehrsflächen und die Tourismusund<br />

Freizeitfunktion ergänzende Son<strong>der</strong>nutzungen im Freiland (wie<br />

Spielplätze, Sportanlagen, Campingplätze etc.).<br />

lit. f) Bereiche mit 2 Funktionen (Schraffierter Punktraster in den Farben<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Nutzungen)<br />

Im Flächenwidmungsplan sind die jeweiligen Festlegungen gemäß den<br />

beiden definierten Funktionen (Gebiete gemäß § 3 (2) Z. 2 bzw. Eignungszonen<br />

gemäß § 3 (2) Z. 3 lit. a) zulässig.<br />

Überlagernde Funktionsbereiche werden aufgrund des jeweiligen Erfor<strong>der</strong>nisses<br />

<strong>der</strong> Darstellung zweier Funktionen, nämlich <strong>der</strong><br />

bestehenden und <strong>der</strong> künftig angestrebten Nutzung (Schraffur in <strong>der</strong><br />

Farbe <strong>der</strong> jeweiligen Nutzungen) im Entwicklungsplan geson<strong>der</strong>t festgelegt.<br />

lit. g) Entwicklungspotenziale (Punktierte Darstellung, Farbe nach den<br />

Gebieten mit baulicher Entwicklung)<br />

Diese dienen <strong>der</strong> planmäßigen und bedarfsorientierten Weiterentwicklung<br />

bestehen<strong>der</strong> Siedlungsstrukturen innerhalb <strong>der</strong> festgelegten<br />

Entwicklungsgrenzen während <strong>der</strong> gesamten Geltungsdauer des Örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> (15 Jahre) und allenfalls darüber<br />

hinaus.<br />

Ergänzend zu den Bestimmungen gemäß § 3 (2) Z. 2 lit. a) – lit. g) (Gebiete<br />

mit baulicher Entwicklung) ist bis zur geplanten baulichen Entwicklung sowie<br />

im Falle von Rückführungen ins Freiland (zB gemäß § 36 ROG) die Festlegung<br />

als Freiland für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung zulässig.<br />

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Z.3 Örtliche Eignungszonen und Glie<strong>der</strong>ungselemente<br />

lit. a) Örtliche Eignungszonen sind Flächen mit beson<strong>der</strong>er Standorteignung<br />

für Spiel-, Sport- und Erholungsnutzungen sowie<br />

sonstige Nutzungen (grüne Schraffur – zB Tennisplätze, Sportplätze,<br />

u.a.m.), die <strong>der</strong> sportlichen Aktivität, <strong>der</strong> Erholung, <strong>der</strong> aktiven und<br />

passiven Freizeitgestaltung und (den damit in Zusammenhang stehenden)<br />

sonstigen Nutzungen dienen. Diese Zonen sollen von an<strong>der</strong>en<br />

Nutzungen weitgehend freigehalten und bedarfsorientiert im Rahmen<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen genutzt und planmäßig weiterentwickelt<br />

werden. Dadurch sollen jene Flächen gesichert werden, die<br />

aufgrund ihrer natürlichen Voraussetzungen und/ o<strong>der</strong> Attraktivität, <strong>der</strong><br />

benachbarten Einrichtungen und <strong>der</strong> gegebenen räumlich-funktionellen<br />

Zuordnung für die jeweilige Festlegung beson<strong>der</strong>s geeignet sind.<br />

lit. b) Örtliche Eignungszonen sind Flächen mit beson<strong>der</strong>er Standorteignung<br />

für Infrastruktureinrichtungen (braune Schraffur – zB<br />

Lagerflächen, Kläranlagen, Photovoltaikanlagen), die dem Ausbau <strong>der</strong><br />

technischen Infrastruktureinrichtungen und sonstigen betrieblichen<br />

Nutzungen im Freiland dienen. Diese Zonen sollen von an<strong>der</strong>en Nutzungen<br />

weitgehend freigehalten und planmäßig weiterentwickelt<br />

werden.<br />

lit. c) Siedlungs- und Landschaftsglie<strong>der</strong>nde Grünraumelemente:<br />

(Grün umfasste Balken)<br />

Innerhalb dieser Siedlungs- und Landschaftsglie<strong>der</strong>nden Gebiete sollen<br />

mit Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichen Betriebsnutzungen<br />

im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang sowie im Rahmen <strong>der</strong> Freilandbestimmungen<br />

des § 33 ROG idgF zulässige bauliche Anlagen keine weiteren baulichen<br />

Entwicklungen stattfinden.<br />

lit. d) Wildökologischer Korridor:<br />

(Grüner Pfeil)<br />

Die Planungsregion Graz/ Graz-Umgebung verfügt insgesamt über zusammenhängende<br />

Freilandzonen, welche wildökologisch/<br />

jagdwirtschaftlich von großer Bedeutung sind. Zur Sicherstellung eines<br />

überregionalen Populationsaustausches von Tieren und Pflanzen ist das<br />

Offenhalten von günstig gelegenen Verbindungsachsen notwendig (Bereich<br />

Schartnerkogeltunnel-Nordportal, Korridor entlang des<br />

Übelbaches unter <strong>der</strong> Autobahnbrücke.)<br />

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lit. e) Österreichisches Freilichtmuseum:<br />

(grüne Schraffur)<br />

Das Österreichische Freilichtmuseum Stübing nimmt innerhalb <strong>der</strong> österreichischen<br />

Museumslandschaft und im Gefüge des<br />

gesamtkulturellen Erbes Österreichs eine beson<strong>der</strong>s bedeutende Stellung<br />

hinsichtlich Baukultur und Alltagsleben ein. Das Museum verwaltet<br />

eine Sammlung von historischen Bauten und Objekten mit österreichischer<br />

Bedeutung und ist grenzüberschreitend mit Eisbach-Rein als<br />

räumlich-funktionelle Gesamteinheit zu sehen.<br />

(3) Entwicklungsgrenzen und Entwicklungsrichtungen<br />

Z.1 Absolute Entwicklungsgrenzen (durchgehende grüne Linie) sind langfris-<br />

tig nicht zu überschreitende Entwicklungsgrenzen, die aufgrund von<br />

naturräumlichen Gegebenheiten wie beispielsweise Geländesituationen, Gewässer,<br />

Waldgrenzen, glie<strong>der</strong>nde Freiraumelemente (Kuppen, Uferbegleitgrün,<br />

etc) o<strong>der</strong> siedlungspolitischen Entscheidungen wie beispielsweise die Erhaltung<br />

<strong>der</strong> bestehenden Siedlungsstrukturen aufgrund kompakter<br />

Siedlungsgefüge zur Wahrung des Ortsbildes o<strong>der</strong> siedlungspolitsicher Rahmensetzungen<br />

(zB eingefrorene Entwicklungspotenziale) festgelegt werden.<br />

Z.2 Relative Entwicklungsgrenzen (strichlierte grüne Linie) sind Entwicklungs-<br />

grenzen, die solange nicht überschritten werden sollen, bis eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Sach- und Rechtslage vorliegt. Überschreitungen naturräumlicher Entwicklungsgrenzen<br />

im Ausmaß bis zu einer Bauplatztiefe sind bei gegebener<br />

Kriterienerfüllung (zB Vorlage einer Rodungsbewilligung) und siedlungspolitischer<br />

Willensbildung ohne Än<strong>der</strong>ung des Entwicklungsplanes <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> zulässig.<br />

Eine Überschreitung <strong>der</strong> siedlungspolitischen Entwicklungsgrenze ist bei gegebener<br />

Kriterienerfüllung (zB keine Nutzungskollisionen zu erwarten) ohne<br />

Än<strong>der</strong>ung des Entwicklungsplanes <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> im Ausmaß einer Bauplatztiefe zulässig,<br />

wenn durch Bebauungen das vorgesehene Siedlungspotenzial<br />

verwertet ist und die erfor<strong>der</strong>liche Standortqualität ohne Konfliktpotenzial<br />

nachgewiesen werden kann.<br />

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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Z.3 Naturräumliche Entwicklungsgrenzen<br />

Lfde. <strong>Nr</strong>. Definition:<br />

1 Absolute naturräumliche Entwicklungsgrenze aufgrund von<br />

fließenden o<strong>der</strong> stehenden Gewässern sowie zum Schutz <strong>der</strong><br />

Uferzonen entlang öffentlicher Gewässer unter Berücksichtigung<br />

eines Uferstreifens von mind. 10,0 m bzw. 20,0 m entlang <strong>der</strong><br />

Mur bei unbebauten Grundstücken (ab <strong>der</strong> Böschungsoberkante)<br />

sowie entlang von Roten Wildbachgefahrenzonen. Geringere Abstände<br />

zum öffentlichen Gewässer können in dicht verbauten<br />

Gebieten sowie bei bestehenden baulichen Anlagen festgelegt<br />

werden.<br />

2 Absolute naturräumliche Entwicklungsgrenze zur Erhaltung<br />

charakteristischer Kulturlandschaften, ökologisch o<strong>der</strong> klimatisch<br />

bedeutsamer Strukturen (zB. zusammenhängende Waldflächen)<br />

sowie aufgrund vorhandener Topographie (Geländekanten, steile<br />

Hänge, Vernässung, Standfestigkeit des Untergrundes, etc.).<br />

3 Relative naturräumliche Entwicklungsgrenze aufgrund von<br />

Waldbestand und/o<strong>der</strong> Gehölzstreifen - Einhaltung eines mindestens<br />

20,0 m breiten Streifens zur Holzbringung und zur<br />

Vermeidung von allfälligen Schäden bei Windbruch.<br />

4 Relative naturräumliche Entwicklungsgrenze aufgrund ersichtlich<br />

gemachter Hochwasserüberflutungsflächen, Gelben<br />

Wildbachgefahrenzonen und violette/ braune Hinweisbereiche.<br />

Eine Überschreitung ist nach Maßgabe <strong>der</strong> (wasserrechtlichen)<br />

Bewilligungsfähigkeit zulässig. Im Anlassfall sind Abstimmungen<br />

mit <strong>der</strong> jeweils zuständigen Behörde/ Einrichtung zu führen.<br />

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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Z.4 Siedlungspolitische Entwicklungsgrenzen<br />

Lfde. <strong>Nr</strong>. Definition:<br />

1 Absolute siedlungspolitische Entwicklungsgrenze entlang von<br />

übergeordneten Verkehrsträgern (Eisenbahnen, Pyhrnautobahn<br />

A9, Landesstraßen) sowie zu Gemeindegrenzen. Grenze zu Servitutsstreifen<br />

aufgrund des Kaufvertrages vom 12.06.2012,<br />

B.R.Zl.: 371/12, Verfasser: Mag. Oliver Czeike, öffentlicher Notar<br />

(Triebwasserkanal KWKR Fuchs GmbH).<br />

2 Absolute siedlungspolitische Entwicklungsgrenze zur Erhaltung<br />

kompakter Siedlungsräume, zur Wahrung des<br />

3<br />

vorherrschenden Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes o<strong>der</strong> zur<br />

Abgrenzung zwischen einzelnen Siedlungsräumen (zB Puffer/<br />

Freihaltezone) sowie zur Erhaltung von Grünräumen (zB öffentliche<br />

Parkanlagen, Friedhöfe). Entwicklungsgrenze zu bestehenden<br />

landwirtschaftlichen Vorrangzonen gem. geltendem REPRO Graz/<br />

Graz-Umgebung.<br />

Relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenze aufgrund<br />

des rechnerisch ermittelten Baulandbedarfes. Überschreitungen<br />

im Ausmaß max. einer Bauplatztiefe sind bei siedlungspolitischer<br />

Willensbildung o<strong>der</strong> überwiegen<strong>der</strong> Konsumation (75%) <strong>der</strong> festgelegten<br />

Entwicklungspotenziale im jeweiligen Ortsteil und<br />

Nachweis einer ausreichenden technischen /infrastrukturellen<br />

Erschließung zulässig.<br />

4 Relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenze als Grenze<br />

zwischen unterschiedlichen Nutzungen und damit verbundener<br />

o<strong>der</strong> möglicher Nutzungskollisionen (zB. Wohnnutzungen und<br />

Eignungszonen etc.).<br />

5 Relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenze entlang von<br />

übergeordneten Verkehrsträgern aufgrund geplanter Lärmschutzmaßnahmen.<br />

Eine Siedlungsentwicklung ist bei Einhaltung/<br />

Nachweisführung <strong>der</strong> Planungsrichtwerte für Immissionen (für<br />

die jeweilige Baulandkategorie) gemäß ÖNORM S 5021 im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Örtlichen und Überörtlichen Raumplanung zulässig.<br />

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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

§ 4<br />

Raumbezogene Ziele und Maßnahmen<br />

(1) Entwicklungsziele für Sachbereiche<br />

Z.1 Naturraum und Umwelt<br />

Z.1.1 Topografie und Landschaftsraum<br />

lit. a) Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zersiedelung von Wald- und Freilandflächen durch Beschränkung<br />

auf flächenmäßig geringfügige Abrundungen und<br />

Lückenauffüllungen <strong>der</strong> bestehenden Siedlungsgebiete/ Siedlungsansätze.<br />

lit. b) Weitestgehende Freihaltung <strong>der</strong> Waldrän<strong>der</strong> von Bebauung und Erhaltung<br />

<strong>der</strong> das Landschaftsbild prägenden Grün- und Freiflächen. Bedarfsorientierte<br />

Schaffung weiterer und Sicherung bestehen<strong>der</strong> siedlungsnaher<br />

Erholungs- und Freizeiträume.<br />

lit. c) Bedachtnahme auf das Orts-, Straßen und Landschaftsbild bei allen Planungsmaßnahmen<br />

und Erhaltung <strong>der</strong> Sichtbeziehungen zu bedeutenden<br />

Kulturdenkmälern.<br />

lit. d) Erhaltung und bei Bedarf Erweiterung <strong>der</strong> bestehenden Grünflächenausstattung<br />

in den einzelnen Siedlungsgebieten unter Berücksichtigung<br />

ausreichen<strong>der</strong> Grün- und Freihalteräume zwischen unterschiedlichen Nutzungen<br />

als Pufferzone zur Vermin<strong>der</strong>ung von allfälligen Nutzungskonflikten.<br />

lit. e) Die Durchlässigkeit des wildökologischen Korridors im Brückenbereich<br />

unter <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn (Querung des Übelbaches) im Bereich des<br />

Nordportals Schartnerkogeltunnel ist langfristig sicherzustellen.<br />

Z.1.2 Gewässer<br />

lit. a) Keine Neufestlegungen von Baugebieten in nachweislich hochwassergefährdeten<br />

Zonen.<br />

lit. b) Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen in nachweislich gefährdeten<br />

Siedlungsgebieten, insbeson<strong>der</strong>e entlang <strong>der</strong> Mur, des Übelbaches, des<br />

Stübingbaches und <strong>der</strong>en Zubringerbäche.<br />

lit. c) Schutz <strong>der</strong> Grund- und Oberflächenwässer vor Verunreinigung, Schutz <strong>der</strong><br />

Quell- und Brunnenschutzgebiete sowie Sicherung und bedarfsweiser Ausbau<br />

<strong>der</strong> bestehenden örtlichen Wasserversorgungsanlagen. Keine künftige<br />

Ausweisung von Baugebieten ohne vorhandener technischer Infrastruktur.<br />

lit. d) Sicherstellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Abfuhr von Oberflächenwässern<br />

durch Versickerung im Nahbereich <strong>der</strong> die Oberflächenwässer verursachenden<br />

baulichen Anlagen im Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung und<br />

nachfolgen<strong>der</strong> Bauverfahren.<br />

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lit. e) Langfristige Erhaltung <strong>der</strong> das Landschaftsbild prägenden Flurgehölze, <strong>der</strong><br />

Uferbegleitvegetationen sowie <strong>der</strong> noch bestehenden Auwaldrelikte entlang<br />

<strong>der</strong> Mur. Freihaltung notwendiger Uferstreifen gemäß den geltenden Zielsetzungen<br />

des REPRO Graz, Graz-Umgebung idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 73/2012 und<br />

SAPRO-Hochwasser.<br />

Z.1.3 Klima, Lärm, Luft<br />

lit. a) Durch Lage innerhalb des Luftsanierungsgebietes „Großraum Graz“ schrittweise<br />

Verbesserung <strong>der</strong> klimatischen Gegebenheiten im Haupt- und in den<br />

Seitentälern <strong>der</strong> Mur durch verstärkte Bemühungen zur Verbesserung <strong>der</strong><br />

Luftgüte durch Einsatz von neuen Technologien bei emittierenden Betrieben<br />

und Reduktion des Hausbrandes.<br />

Z.2 Siedlungsraum und Bevölkerung<br />

Z.2.1 Bevölkerung<br />

lit. a) Anstreben eines Bevölkerungszieles auf 4.100 Einwohner im Planungszeitraum<br />

bis 2027.<br />

lit. b) Bevorzugte Wohnbauentwicklung in den festgelegten Örtlichen Siedlungsschwerpunkten<br />

mit guter öffentlich-sozialer, privater und gewerblicher<br />

Ausstattung.<br />

lit. c) Erhaltung und Weiterentwicklung einer ausreichenden Besiedelungsdichte<br />

in den Hauptsiedlungsgebieten zur besseren Nutzung <strong>der</strong> bestehenden<br />

technischen und öffentlichen Infrastruktureinrichtungen <strong>der</strong> Gemeinde.<br />

lit. d) Abstimmung <strong>der</strong> Bevölkerungszahl mit <strong>der</strong> bestehenden/erzielbaren räumlichen<br />

Tragfähigkeit <strong>der</strong> bebaubaren Teilräume innerhalb des<br />

Gemeindegebietes unter Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen entlang<br />

<strong>der</strong> ÖBB-Hauptstrecke <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn und <strong>der</strong> Schnellstraße<br />

S 35.<br />

Z.2.2 Siedlungsentwicklung<br />

lit. a) Schaffung von Industrie- und Gewerbegebietspotentialen zur Anreizerhöhung<br />

für Betriebsansiedelungen durch bestmögliche rechtliche Absicherung.<br />

lit. b) Stärkung <strong>der</strong> Örtlichen Siedlungsschwerpunkte Himberg, Kleinstübing,<br />

Prenning, Waldstein und Zitoll.<br />

lit. c) Baulandmobilisierung gem. Stmk. ROG 2010 idgF<br />

lit. d) Flächensparende Siedlungsentwicklung in Abstimmung mit den Möglichkeiten<br />

des öffentlichen Personennahverkehrs im Zuge des Ausbaues des S-<br />

Bahnnetzes. Unterstützung bei <strong>der</strong> Errichtung einer S-Bahn-Haltestelle im<br />

Nahbereich des Schulzentrums im Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung.<br />

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Z.2.3 Wohnbau- und Bedarfsprognosen<br />

lit. a) Wohnbaubedarfsdeckung gemäß Bevölkerungsziel 2027.<br />

Z.2.4 Soziale Infrastruktur<br />

lit. a) Unterstützung bei <strong>der</strong> Errichtung einer S-Bahn-Haltestelle (Berücksichtigung<br />

in <strong>der</strong> Bebauungsplanung) im Nahbereich zum Schulzentrum im Zuge<br />

<strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong> Bahnschleife <strong>der</strong> Stmk. Landesbahnen und Ausbau des<br />

S-Bahnnetzes zur Stärkung und Absicherung des Schulstandortes.<br />

lit. b) För<strong>der</strong>ung des sozialen Lebens, <strong>der</strong> Ausbildung und Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong><br />

baulichen Anlagen zur langfristigen Sicherstellung des Schulstandortes und<br />

Integration von ganztägigen Schulformen. Einbeziehen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gärten<br />

und <strong>der</strong> Vorschulbetreuung in einem Gesamtangebot.<br />

lit. c) Langfristige Sicherung <strong>der</strong> ärztlichen und fachärztlichen Versorgung.<br />

lit. d) Bestandserhaltung <strong>der</strong> sozialen Pflege und Betreuung.<br />

lit. e) Weiterführung <strong>der</strong> Hauskrankenpflege und Erhaltung <strong>der</strong> bestehenden<br />

Standards innerhalb <strong>der</strong> Gemeinde.<br />

lit. f) Barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Gebäuden und Anlagen.<br />

lit. g) Sicherung und Ausbau des kulturellen Angebotes wie zB Sensenwerk<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> und Kulturpension Feuerlöscher<br />

Z.3 Wirtschaft<br />

Z.3.1 Rohstoffe und Landwirtschaft<br />

lit. a) Erhaltung <strong>der</strong> räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Landund<br />

Forstwirtschaft.<br />

lit. b) Langfristige Erhaltung <strong>der</strong> historisch tradierten und für das Ortsbild maßgebenden<br />

landwirtschaftlichen Siedlungsstrukturen.<br />

lit. c) Schaffung von geeigneten Siedlungsgebieten als Ersatz für sogenannte<br />

weichende Erben in den Ortsteilen Prenning, Stübing und Stübinggraben,<br />

Waldstein und Zitoll. Weichende Erben aus den Streulagen am Himberg sollen<br />

in den oben genannten Standorten qualitätvolles und leistbares Bauland<br />

zur Verfügung gestellt bekommen.<br />

lit. d) Erhaltung größerer, zusammenhängen<strong>der</strong> landwirtschaftlicher Produktionsflächen<br />

entlang des Mur-, Übelbach- und Stübingtales.<br />

lit. e) Prüfung von Nutzungsprioritäten, insbeson<strong>der</strong>e im Zusammenhang mit<br />

planmäßigen Baulan<strong>der</strong>weiterungen in Übergangszonen zu landwirtschaft-<br />

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lich gut nutzbaren Bereichen zur Vermeidung von allfälligen Nutzungskonflikten.<br />

lit. f) Weiterentwicklung eines zeitgemäßen energiewirtschaftlichen Beitrages <strong>der</strong><br />

Land- und Forstwirtschaft sowie von Photovoltaikanlagen.<br />

Z.3.2 Industrie und Gewerbe<br />

lit. a) Bedarfsorientierte Entwicklung zusätzlicher Gewerbe- und Dienstleistungsstandorte<br />

im Nahbereich <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn/ Schartnerkogel Südportal<br />

und langfristige Sicherstellung eines möglichen Halbanschlusses durch Flächensicherung<br />

im Flächenwidmungsplan (Freihaltung von erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Flächen).<br />

lit. b) Ausweisung und Bereitstellung geeigneter Flächen für die Erweiterung und<br />

Neuansiedlung von Betrieben in guter verkehrsmäßiger Erreichbarkeit und<br />

Aufschließung.<br />

lit. c) Berücksichtigung bestehen<strong>der</strong> Industrie- und Gewerbegebiete und <strong>der</strong>en<br />

Erweiterungsmöglichkeiten durch Schaffung von Pufferflächen zwischen unterschiedlichen<br />

Nutzungen.<br />

lit. d) Sicherung eines ausreichenden Kundenpotentiales im unmittelbaren Einzugsbereich<br />

bestehen<strong>der</strong> und künftiger Betriebe durch schwerpunktmäßige<br />

Konzentration <strong>der</strong> Bautätigkeit auf die Hauptsiedlungsgebiete (Örtliche<br />

Siedlungsschwerpunkte).<br />

lit. e) Verstärkte Kooperation zwischen den Gemeinden <strong>der</strong> Kleinregion Übelbachtal<br />

in kommunalen Fragen sowie standortabhängige Funktionsergänzungen<br />

bei künftigen Betriebsansiedelungen und erfor<strong>der</strong>licher Schaffung <strong>der</strong> technischen<br />

Infrastruktureinrichtungen.<br />

Z.3.3 Handel und Dienstleistungen<br />

lit. a) Verbesserung <strong>der</strong> Handels- und Nahversorgungsfunktion sowie bedarfsgerechter<br />

weiterer Ausbau von Versorgungseinrichtungen in den<br />

Siedlungsschwerpunkten in Übereinstimmung mit <strong>der</strong> vorhandenen und<br />

angestrebten Siedlungsstruktur auf Basis des angestrebten Bevölkerungszielwertes.<br />

lit. b) Planmäßige Erweiterung vorhandener Spiel-, Sport- und Erholungseinrichtungen<br />

zur Schaffung eines erweiterten Freizeitangebotes mit zugehöriger<br />

Gastronomie.<br />

lit. c) Vernetzung <strong>der</strong> bestehenden regional bedeutsamen Rad- und Wan<strong>der</strong>wege<br />

in Bezugnahme auf das vorliegende Radprojekt „R59“ des Amtes <strong>der</strong> Stmk.<br />

Landesregierung.<br />

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Z.4 Technische Infrastruktur<br />

Z.4.1 Verkehr/Mobilität<br />

lit. a) Unterstützung beim Ausbau des S-Bahn-Netzes Übelbach-<strong>Deutschfeistritz</strong>-<br />

Graz und bei <strong>der</strong> Errichtung einer S-Bahn-Haltestelle im Nahbereich des<br />

Schulzentrums durch Freihalten <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Flächen im Rahmen <strong>der</strong><br />

Bebauungsplanung.<br />

lit. b) Teilweiser Ausbau und Optimierung <strong>der</strong> Straßen und Wege auf Basis eines<br />

noch zu erstellenden Verkehrskonzeptes <strong>Deutschfeistritz</strong> zur Entlastung des<br />

Ortskerns. Weitestgehende Vermeidung von „Sackgassenlösungen“ zu<br />

Gunsten von Ringsystemen.<br />

Z.4.2 Energie<br />

lit. a) Sicherung und schrittweiser Ausbau <strong>der</strong> örtlichen und überörtlichen Energieversorgung<br />

entsprechend dem Bedarf unter Ausnutzung <strong>der</strong> natürlichen<br />

Ressourcen. Im Zuge <strong>der</strong> Kraftwerkserrichtung im Ortsteil Stübing Schaffung<br />

von zusätzlichen Freizeit- und Erholungsraum für die Öffentlichkeit.<br />

lit. b) Sparsame Verwendung vorhandener Primärenergie durch Steigerung des<br />

Wirkungsgrades bzw. Ausbau und Nutzung zentraler, dezentraler Versorgungssysteme<br />

und Schaffung <strong>der</strong> Voraussetzungen zur Implementierung<br />

erneuerbarer Energieversorgungssysteme (zB Photovoltaik).<br />

Z.4.3 Wasser, Abwasser, Abfall<br />

lit. a) Evaluierung und allenfalls Adaptierung des bestehenden Gemeindeabwasserplanes<br />

(GAP) in peripheren Siedlungsansätzen.<br />

lit. b) Erneuerungen des Wasserleitungs- und Kanalnetzes mit Hinblick auf die<br />

Umstellung vom bisherigen Mischsystem auf ein Trennsystem in den Siedlungsschwerpunkten.<br />

lit. c) Schrittweiser, gemeinsamer Ausbau des Hochwasserschutzes mit den zuständigen<br />

Abteilungen des Landes Steiermark.<br />

lit. d) Langfristige Sicherung <strong>der</strong> Trinkwasserreserven, bedarfsorientierte Erweiterung<br />

<strong>der</strong> Trinkwasserversorgung in den Siedlungsgebieten (zB Zitoll und<br />

Prenning).<br />

lit. e) Schrittweise weitere Verringerung des Abfallaufkommens in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

(Abfalltrennung, Abfallvermeidung). Errichtung von Abfallsammelstellen in<br />

zusammenhängenden Siedlungsgebieten<br />

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(2) Entwicklungsziele für die einzelnen Ortsteile nach Entwicklungsprioritäten:<br />

Präambel:<br />

Die Auflistung und Definition <strong>der</strong> Örtlichen Siedlungsschwerpunkte nach Entwicklungsprioritäten<br />

erfolgt zur qualitativen (Bebauungsdichte, Nähe zu<br />

Versorgungseinrichtungen) und quantitativen Beurteilung einer planmäßigen Baulandentwicklung<br />

für den Planungszeitraum, stellt jedoch keine zeitliche Reihung dar.<br />

Z.1 Entwicklungspriorität 1:<br />

Hauptort <strong>Deutschfeistritz</strong> (Teilregionales Versorgungszentrum):<br />

• Langfristige Sicherstellung des Schulstandortes und Integration einer ganztägigen<br />

Schulform. Einbeziehen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gärten und einer Vorschulbetreuung<br />

in die Ausbildung. För<strong>der</strong>ung des sozialen Lebens, <strong>der</strong> Ausbildung und Mo<strong>der</strong>nisierung/<br />

Sanierung <strong>der</strong> baulichen Anlagen zur langfristigen Sicherstellung<br />

des Schulstandortes und Integration von ganztägigen Schulformen. Einbeziehen<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gärten und <strong>der</strong> Vorschulbetreuung in einem Gesamtangebot.<br />

• Prüfung <strong>der</strong> Möglichkeiten zur Umsetzung des Ortsbildschutzgedankens, allenfalls<br />

durch Festlegung einer Ortsbildschutzzone.<br />

• Verbesserung <strong>der</strong> Handels- und Nahversorgungsfunktion sowie bedarfsgerechter<br />

weiterer Ausbau von öffentlich-sozialen sowie privat-gewerblichen<br />

Versorgungseinrichtungen gemäß <strong>der</strong> Zieldefinition eines Teilregionalen<br />

Versorgungszentrums.<br />

• Erhaltung und Weiterentwicklung einer ausreichenden Besiedelungsdichte in<br />

den Hauptsiedlungsgebieten zur besseren Nutzung <strong>der</strong> bestehenden technischen<br />

und öffentlichen Infrastruktureinrichtungen <strong>der</strong> Gemeinde.<br />

• Teilweiser Ausbau und Optimierung <strong>der</strong> Straßen und Wege auf Basis des noch<br />

zu erstellenden Verkehrskonzeptes <strong>Deutschfeistritz</strong> zur Entlastung des Ortskerns.<br />

Weitestgehende Vermeidung von „Sackgassenlösungen“ zu Gunsten<br />

von Ringsystemen. Freihaltung von Flächen für die Schaffung einer Anschlussmöglichkeit<br />

(Halbanschluss) an die A9 südlich des Schartnerkogel-<br />

Tunnels.<br />

• Planmäßige Erneuerung des Wasserleitungs- und Kanalnetzes (Umstellung<br />

von Misch- in Trennsystem).<br />

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Z.2 Entwicklungspriorität 2:<br />

lit. a) Örtlicher Siedlungsschwerpunkt Kleinstübing<br />

• Bevorzugte Wohnbauentwicklung mit guter öffentlich-sozialer, privater und<br />

gewerblicher Ausstattung im Nahbereich <strong>der</strong> S-Bahn-Haltestelle Stübing.<br />

• Berücksichtigung bestehen<strong>der</strong> Industrie- und Gewerbegebiete und <strong>der</strong>en Erweiterungsmöglichkeiten<br />

durch Berücksichtigung gemeinsamer<br />

Erschließungskonzepte und Schaffung von ausreichenden Pufferflächen zwischen<br />

unterschiedlichen Nutzungen (zB südlich <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn).<br />

lit. b) Örtlicher Siedlungsschwerpunkt Prenning<br />

• Abrundung des Siedlungsbestands unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bestehenden<br />

landwirtschaftlichen Betriebe und <strong>der</strong> Hochwassergefährdungen.<br />

lit. c) Örtliche Siedlungsschwerpunkte Waldstein und Himberg<br />

• Langfristige Erhaltung des historisch tradierten und für das Orts-, Straßen und<br />

Landschaftsbild maßgebenden Schlosses Waldstein in Verbindung mit <strong>der</strong> privaten<br />

Parkanlage. Absicherung <strong>der</strong> land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen<br />

im Nahbereich des Schlossensembles an <strong>der</strong> Bahnstrecke Übelbach-Peggau.<br />

• Kleinräumige Siedlungsentwicklung im Örtlichen Siedlungsschwerpunkt Himberg<br />

unter Nutzung <strong>der</strong> S-Bahn-Haltestelle Himberg grenzüberschreitend mit<br />

Übelbach.<br />

lit. d) Örtlicher Siedlungsschwerpunkt Zitoll<br />

• Abrundung des Bestands unter Berücksichtigung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Betriebe<br />

mit Priorität Pferdezucht und Reitsport.<br />

§ 5<br />

Grundsätze zur Verwirklichung <strong>der</strong> Ziele und Maßnahmen<br />

(1) Die Gemeinde verpflichtet sich im Rahmen ihrer finanziellen und sonstigen Möglichkeiten<br />

zur mittel- bis langfristigen Verwirklichung <strong>der</strong> Ziele und Maßnahmen des<br />

Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

(2) Die Gemeinde wird bei Landes- und Bundesdienststellen und sonstigen öffentlichen<br />

Institutionen auf entsprechende Mitwirkung bei <strong>der</strong> Erfüllung dieser Ziele und Maßnahmen<br />

hinwirken bzw. im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten tätig werden.<br />

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§ 6<br />

Wirkung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

(1) Der Flächenwidmungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> bzw. Än<strong>der</strong>ungen des Flächenwidmungsplanes<br />

<strong>Nr</strong>.<strong>4.00</strong>, Bebauungspläne sowie Baubewilligungen und Genehmigungen nach § 33<br />

Stmk. BauG dürfen dem Örtlichen Entwicklungskonzept/Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong><br />

gem. § 8 (1) und (2) Stmk. ROG 2010 idF LGBL. <strong>Nr</strong>. 44/2012 nicht wi<strong>der</strong>sprechen.<br />

(2) Raumbedeutsame Maßnahmen <strong>der</strong> Gemeinde als Träger von Privatrechten dürfen<br />

dem Örtlichen Entwicklungskonzept/Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> nicht wi<strong>der</strong>sprechen<br />

(3) Das Örtliche Entwicklungskonzept/Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> ist gem. § 42 (8) Stmk.<br />

ROG 2010 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 44/2012 bei Vorliegen wichtiger Gründe (wesentliche Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Planungsvoraussetzungen, zur Vermeidung o<strong>der</strong> Behebung von<br />

Wi<strong>der</strong>sprüchen zu Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Landes, zur Abwehr<br />

schwerwiegen<strong>der</strong> volkswirtschaftlicher Nachteile o<strong>der</strong> wegen Aufhebung des<br />

Vorbehaltes) jedenfalls zu än<strong>der</strong>n.<br />

§ 7<br />

Inkrafttreten/Außerkrafttreten<br />

(1) Nach Genehmigung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes/Entwicklungsplanes <strong>Nr</strong>.<br />

<strong>4.00</strong> <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> durch die Landesregierung beginnt die<br />

Rechtswirksamkeit mit dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist folgenden Tag.<br />

(2) Mit Rechtskraft des Örtlichen Entwicklungskonzeptes <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> tritt gleichzeitig das<br />

Örtliche Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. 3.00 idgF <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> außer<br />

Kraft.<br />

Für den Gemein<strong>der</strong>at<br />

Der Bürgermeister<br />

Michael Viertler<br />

19


Erläuterungsbericht zum<br />

Örtlichen Entwicklungskonzept (<strong>ÖEK</strong>) <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong><br />

<strong>der</strong><br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />

------------------------------<br />

– A U F L A G E E N T W U R F –<br />

GR-Beschluss am 12. Dezember 2012<br />

Stand <strong>der</strong> Ausfertigung: 12. Dezember 2012<br />

Verfasser: Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

DI Andreas Ankowitsch<br />

DI Maximilian Pumpernig<br />

Bearbeitung: DI Maximilian Pumpernig<br />

BM DI Hans Jürgen Eberdorfer<br />

Mitarbeit: Mag a Siegrun Rutrecht (Grafik)<br />

Sonja Lackner (Textbearbeitung)<br />

GZ: 178FR11<br />

L:\02 - Kunden\01 Steiermark\GU - Graz-Umgebung\<strong>Deutschfeistritz</strong>\<strong>Deutschfeistritz</strong>\178FR11_DFeistritz_Revision <strong>ÖEK</strong> <strong>4.00</strong>\03 Auflageentwurf\Berichte<br />

Verordnung\<strong>ÖEK</strong>\20121206_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Erlbericht_Auflageentwurf.doc


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1 ZUSAMMENFASSUNG DER RÄUMLICHEN BESTANDS-AUFNAHME ............................ 2<br />

2 ERLÄUTERUNGEN ZUM ENTWICKLUNGSPLAN ....................................................... 4<br />

2.1 Materienrechtliche und sonstige Ersichtlichmachungen ............................................................................ 4<br />

2.1.1 Landesentwicklungsprogramm 2009 ................................................................................................... 4<br />

2.1.2 REPRO Graz und Graz-Umgebung ....................................................................................................... 4<br />

2.2 Festlegungen – Planungshoheit <strong>der</strong> gemeinde <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> ...................................... 8<br />

2.2.1 Festlegung und Abgrenzung <strong>der</strong> Örtlichen Siedlungsschwerpunkte ....................................................... 8<br />

2.2.2 Funktionsbereiche und Entwicklungspotenziale .................................................................................... 9<br />

2.2.3 Entwicklungsgrenzen und Entwicklungsrichtungen ............................................................................. 10<br />

3 DER ROTE FADEN IN DER PLANUNG – VERÄNDERUNGEN IM VERGLEICH/<br />

EVALUIERUNG DER IM <strong>ÖEK</strong> NR. 3.00 GESETZTEN ZIELE/ MASSNAHMEN .............. 11<br />

3.1 Ziele/Massnahmen im Vergleich zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. 3.00/SLB ......................................................................... 11<br />

3.1.1 Naturraum und Umwelt .................................................................................................................... 11<br />

3.1.2 Siedlungsraum und Bevölkerung ....................................................................................................... 12<br />

3.1.3 Wirtschaft ....................................................................................................................................... 15<br />

3.1.4 Technische Infrastruktur .................................................................................................................. 17<br />

3.2 Differenzplan / Differenzliste / SUP-Prüfung ............................................................................................. 18<br />

3.3 Alpenkonvention ....................................................................................................................................... 27<br />

4 SACHBEREICHE ............................................................................................... 32<br />

4.1 Naturraum und Umwelt ............................................................................................................................. 32<br />

4.1.1 Lage, landschaftliche Kurzcharakteristik und räumliche Einordnung .................................................... 32<br />

4.1.2 Klima .............................................................................................................................................. 32<br />

4.1.3 Emissionen und Immissionen ........................................................................................................... 34<br />

4.1.4 Gewässer ........................................................................................................................................ 37<br />

4.1.5 Waldentwicklungsplan (WEP) ........................................................................................................... 40<br />

4.1.6 Naturräumliche Schutzgebiete .......................................................................................................... 41<br />

4.1.7 Bekanntgaben des Bundesdenkmalamtes, Landeskonservatorat für Steiermark ................................... 43<br />

4.1.8 Bergbau .......................................................................................................................................... 44<br />

4.2 Bevölkerung ............................................................................................................................................. 44<br />

4.2.1 Bevölkerungsstruktur (Gemeindedaten) ............................................................................................ 44<br />

4.2.2 Bevölkerungsentwicklung ................................................................................................................. 45<br />

4.2.3 Bevölkerungszielwert 2027 ............................................................................................................... 49<br />

4.3 Siedlungsentwicklung ............................................................................................................................... 49<br />

4.3.1 Siedlungsbereich ............................................................................................................................. 49<br />

4.3.2 Haushalte ........................................................................................................................................ 49<br />

4.3.3 Gebäude und Wohnungen – bisherige Bautätigkeit ............................................................................ 50<br />

4.3.4 Baulandbedarfsprognose .................................................................................................................. 50<br />

4.3.5 Soziale Infrastruktur ........................................................................................................................ 51<br />

4.4 Wirtschaft ................................................................................................................................................. 53<br />

4.4.1 Arbeitsmarkt und Beschäftigungsstruktur .......................................................................................... 53<br />

4.4.2 Rohstoffe und Landwirtschaft ........................................................................................................... 53<br />

4.4.3 Industrie und Gewerbe .................................................................................................................... 53<br />

4.4.4 Handel und Dienstleistungen ............................................................................................................ 54<br />

4.5 Technische Infrastruktur ........................................................................................................................... 55<br />

4.5.1 Verkehr ........................................................................................................................................... 55<br />

4.5.2 Energie- und Wasserversorgung ....................................................................................................... 56<br />

4.5.3 Abwasser/Abfallbewirtschaftung ....................................................................................................... 57<br />

5 BEILAGEN ....................................................................................................... 58<br />

0


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

PRÄAMBEL<br />

Das Örtliche Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> stellt die<br />

gesetzlich vorgeschriebene periodische Überarbeitung des geltenden dritten Örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes (<strong>ÖEK</strong> 3.00) dar. Die geltenden Entwicklungsziele werden daher<br />

auf ihre Aktualität geprüft und Entwicklungsmöglichkeiten abgeschätzt, um raumrelevante<br />

Strategien, Ziele und Maßnahmen für die zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> daraus abzuleiten und für einen Planungshorizont von 15 Jahren<br />

bis zum Jahr 2027 neu festzulegen.<br />

In dieser wie<strong>der</strong>kehrenden Prüfung und Evaluierung des geltenden 3. Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

und <strong>der</strong> damit verbundenen Anpassung und Neufestlegung von<br />

raumrelevanten Zielen und Maßnahmen, welche gemeinsam mit dem Planungsausschuss<br />

<strong>der</strong> Gemeinde in insgesamt 5 Sitzungen erfolgte, werden auch die neuen Zielsetzungen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e die räumlich-funktionelle Glie<strong>der</strong>ung im 4. Örtlichen Entwicklungskonzept/Entwicklungsplan<br />

laut Leitfaden „Das Örtliche Entwicklungskonzept“ <strong>der</strong><br />

Abteilung 13 des Amtes <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung vom Oktober 2005, ebenso dem<br />

ROG 2010 idF. LBGl 44/2012 entsprechend dargestellt und inhaltlich abgehandelt.<br />

Somit stellt das vierte Örtliche Entwicklungskonzept eine konsequente Fortführung und<br />

Konkretisierung <strong>der</strong> regionalen und örtlichen Interessen <strong>der</strong> Gemeindeentwicklung dar.<br />

Das Planungsinstrument Örtliches Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> stellt somit die mittel-<br />

bis langfristige, raumrelevante Planungs- und Entscheidungsgrundlage einer planmäßi-<br />

gen und eigenständigen Gemeindeentwicklung <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> für<br />

einen Planungshorizont von 15 Jahren dar.<br />

Aus den nachfolgenden Erläuterungen zu den relevanten Festlegungen im Verordnungswortlaut<br />

und den plangrafischen Gebietsabgrenzungen im Entwicklungsplan können<br />

auch die Verän<strong>der</strong>ungen/Neufestlegungen von raumrelevanten Entwicklungszielen<br />

nachvollzogen und nähere Angaben zu den Sachthemen „Naturraum und Umwelt“,<br />

„Siedlungsraum und Bevölkerung“, „Wirtschaft“ sowie „Technische Infrastruktur“ entnommen<br />

werden.<br />

Die Neufestlegungen sind einem Screening über das Erfor<strong>der</strong>nis einer Strategischen<br />

Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen (Umwelterheblichkeitsprüfung). Die Vorprüfung<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung vorgegebenen Ausschlusskriterien<br />

ergab, dass keine über die Ortsüblichkeit hinausgehenden erheblichen Umweltauswirkungen<br />

zu erwarten, sind sowie dass Eigenart und Charakter <strong>der</strong> einzelnen Gebiete<br />

nicht verän<strong>der</strong>t werden. Eine vertiefende SUP ist daher nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

1


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

1 ZUSAMMENFASSUNG DER RÄUMLICHEN BESTANDS-<br />

AUFNAHME<br />

Ausgehend von den Ergebnissen <strong>der</strong> Bestandsaufnahme und <strong>der</strong> Problemanalyse (März<br />

2012) wurden die bisher geltenden siedlungs- und kommunalpolitischen Zielsetzungen<br />

gem. geltendem <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. 3.00 idgF – Siedlungsleitbild evaluiert. Die aktuellen Nutzungen<br />

wurden im Bestandplan und in zugehöriger Bestandsliste (im Anhang beigelegt)<br />

näher dokumentiert.<br />

Abbildung 1 - Schrägluftbild vom Mai 2011<br />

(Quelle: Pumpernig & Partner ZT GmbH)<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> zeigt eine kontinuierliche Entwicklung in den letzten<br />

10 Jahren seit <strong>der</strong> letzten Revision auf. Darunter fallen eine Zunahme <strong>der</strong> Bevölkerung,<br />

eine Aufwertung <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> als Schulstandort, eine Aufwertung des<br />

Zentrums durch die Verlegung <strong>der</strong> Haltestelle <strong>der</strong> Steiermärkischen Landesbahnen in<br />

das Ortszentrum, die Ansiedelung zusätzlicher privater Unternehmen, die Ausweitung<br />

des kulturellen Angebotes durch das „Sensenwerk <strong>Deutschfeistritz</strong>“ und die „Kulturpension<br />

Feuerlöscher“ sowie erhöhte bauliche Tätigkeiten.<br />

2


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Kurzbeschreibung:<br />

Das Gemeindegebiet von <strong>Deutschfeistritz</strong> umfasst eine Fläche von 39,20 km² und besteht<br />

aus den Katastralgemeinden <strong>Deutschfeistritz</strong> (KG 63002), Prenning (KG 63021),<br />

Waldstein (KG 63034), Kleinstübing (KG 63010), Stübinggraben (KG 63028) und Königgraben<br />

(KG 63012).<br />

Die öffentlich-sozialen Einrichtungen konzentrieren sich im Nahbereich des gewachsenen<br />

Ortszentrums, d.h. im Nahbereich des Gemeindeamtes, welches als eine Mischung<br />

von Wohnnutzungen, öffentlich-sozialen und privat-gewerblichen Betriebsstätten beschreibbar<br />

ist.<br />

Die Anbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr wird über Busverbindungen gewährleistet,<br />

die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz erfolgt über die S35 Brucker<br />

Schnellstrasse, L315 Stübinggrabenstraße, L334 Kleinstübingerstraße und L385 Übelbachstraße<br />

mit Anbindung an das höchstrangige Verkehrsnetz (A9 – Pyhrnautobahn,<br />

Knoten Peggau-<strong>Deutschfeistritz</strong>). Die Anbindung <strong>der</strong> Gemeinde an das Schienennetz<br />

erfolgt über die ÖBB-Hauptstrecke Wien Süd – Spielfeld/Straß mit dem Bahnhof Peggau,<br />

sowie über die Lokalbahn <strong>Deutschfeistritz</strong>-Übelbach <strong>der</strong> Stmk. Landesbahnen.<br />

Die Industrie- und Gewerbebetriebe befinden sich in Nahelage zur L334 Kleinstübingerstraße<br />

mit guter Anbindungsqualität. Eine detaillierte Auflistung <strong>der</strong> Betriebe und Firmen<br />

im Gemeindegebiet ist dem Anhang des gegenständlichen Erläuterungsberichtes<br />

aufgrund <strong>der</strong> erfolgten Bestandsaufnahme vom März 2012 zu entnehmen.<br />

Südlich des Hauptortes, westlich <strong>der</strong> L334 Kleinstübingerstraße befindet sich das Freilichtmuseum<br />

Stübing. Weitere touristische Attraktionen <strong>der</strong> Gemeinde sind unter an<strong>der</strong>em<br />

<strong>der</strong> Kulturverein Sensenwerk, die Kulturpension Landhaus Feuerlöscher, die<br />

Schlösser Waldstein, Thinnfeld und Stübing (SOS Kin<strong>der</strong>dorf Stübing) und die Wan<strong>der</strong>möglichkeiten<br />

in den Wäl<strong>der</strong>n und Bergen bis zum Speikkogel.<br />

3


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

2 ERLÄUTERUNGEN ZUM ENTWICKLUNGSPLAN<br />

2.1 MATERIENRECHTLICHE UND<br />

SONSTIGE ERSICHTLICHMACHUNGEN<br />

2.1.1 Landesentwicklungsprogramm 2009<br />

Gemäß Landesentwicklungsprogramm 2009 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 37/2012 (Rechtskraft<br />

mit 01.05.2012), befindet sich das Gemeindegebiet <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />

gem. § 2 (2) Regionen im sog. „Steirischen Zentralraum“, bestehend aus <strong>der</strong><br />

Landeshauptstadt Graz und den Politischen Bezirken Voitsberg und Graz-Umgebung.<br />

2.1.2 REPRO Graz und Graz-Umgebung<br />

Gem. § 4 Gemeindefunktionen des Regionalen Entwicklungsprogrammes für<br />

die Planungsregion Graz und Graz-Umgebung (idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 73/2012, Rechts-<br />

kraft mit 04.08.2012) wird <strong>Deutschfeistritz</strong> als Teilregionales Versorgungszent-<br />

rum festgelegt.<br />

Gem. § 3 Ziele und Maßnahmen für Teilräume des REPRO Graz und Graz Umgebung<br />

befindet sich das Gemeindegebiet innerhalb nachfolgen<strong>der</strong> Teilräume:<br />

Forstwirtschaftlich geprägtes Bergland<br />

• Der Charakters dieser Landschaftseinheit mit einer engen Verzahnung von Wald<br />

und Freiflächen ist zu erhalten.<br />

• Waldrän<strong>der</strong> sind in Hinblick auf einen stufigen Aufbau, eine vielfältige Struktur<br />

bzw. einen hochwertigen Lebensraum für Flora und Fauna bei allen Planungsmaßnahmen<br />

beson<strong>der</strong>s zu beachten.<br />

• Die Wie<strong>der</strong>bewaldung von freien Flächen in den für den landschaftsgebundenen<br />

Tourismus beson<strong>der</strong>s geeigneten Gebieten ist zu vermeiden, Almflächen sollen<br />

erhalten werden.<br />

• Touristische Nutzungen bzw. Erholungsnutzungen sind im Rahmen <strong>der</strong> Zielsetzungen<br />

dieser Verordnung zulässig.<br />

• Darüber hinausgehende neue Baulandfestlegungen sind mit Ausnahme von geringfügigen<br />

Ergänzungen bestehen<strong>der</strong> Siedlungsgebiete unzulässig.<br />

Grünlandgeprägtes Bergland<br />

• Das durch eine kleinräumige Durchmischung von Wald und Grünland charakterisierte<br />

vielfältige Erscheinungsbild <strong>der</strong> Landschaft ist zu erhalten.<br />

• Waldrän<strong>der</strong> sind in Hinblick auf einen stufigen Aufbau, eine vielfältige Struktur<br />

bzw. einen hochwertigen Lebensraum für Flora und Fauna bei allen Planungsmaßnahmen<br />

beson<strong>der</strong>s zu beachten.<br />

• Die Wie<strong>der</strong>bewaldung von Grenzertragsböden soll vermieden werden.<br />

4


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

• Außerhalb von im Regionalplan bzw. im Rahmen <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung<br />

festgelegten Siedlungsschwerpunkten sind großflächige Baulan<strong>der</strong>weiterungen,<br />

die – auch bei mehrmaligen Än<strong>der</strong>ungen - insgesamt 3.000m² überschreiten, unzulässig.<br />

Die Festlegung von Baugebieten für die Erweiterung rechtmäßig bestehen<strong>der</strong><br />

Betriebe bleibt davon unberührt.<br />

• Bei <strong>der</strong> Baukörpergestaltung ist die visuelle Sensibilität dieses Landschaftsraumes<br />

beson<strong>der</strong>s zu berücksichtigen.<br />

• Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe ist mit Ausnahme <strong>der</strong> Erweiterung<br />

rechtmäßig bestehen<strong>der</strong> Rohstoffgewinnungen unzulässig.<br />

Grünlandgeprägte inneralpine Täler und Becken<br />

• Das durch eine kleinräumige Durchmischung von Wald und Grünland charakterisierte<br />

vielfältige Erscheinungsbild <strong>der</strong> Landschaft ist zu erhalten.<br />

• Waldrän<strong>der</strong> sind in Hinblick auf einen stufigen Aufbau, eine vielfältige Struktur<br />

bzw. einen hochwertigen Lebensraum für Flora und Fauna bei allen Planungsmaßnahmen<br />

beson<strong>der</strong>s zu beachten.<br />

• Die Wie<strong>der</strong>bewaldung von Grenzertragsböden soll vermieden werden.<br />

• Außerhalb von im Regionalplan bzw. im Rahmen <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung<br />

festgelegten Siedlungsschwerpunkten sind großflächige Baulan<strong>der</strong>weiterungen,<br />

die – auch bei mehrmaligen Än<strong>der</strong>ungen - insgesamt 3.000m² überschreiten, unzulässig.<br />

Die Festlegung von Baugebieten für die Erweiterung rechtmäßig bestehen<strong>der</strong><br />

Betriebe bleibt davon unberührt.<br />

• Bei <strong>der</strong> Baukörpergestaltung ist die visuelle Sensibilität dieses Landschaftsraumes<br />

beson<strong>der</strong>s zu berücksichtigen.<br />

• Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe ist mit Ausnahme <strong>der</strong> Erweiterung<br />

rechtmäßig bestehen<strong>der</strong> Rohstoffgewinnungen unzulässig.<br />

Siedlungs- und Industrielandschaften<br />

• Siedlungsräume sind für die Wohnbevölkerung durch Erhöhung des Grünflächenanteiles<br />

bzw. des Anteiles unversiegelter Flächen in Wohn- und Kerngebieten zu<br />

attraktivieren.<br />

• Immissionsbelastungen in Wohngebieten sind zu vermeiden bzw. in stark belasteten<br />

Gebieten zu reduzieren.<br />

• An den Siedlungsrän<strong>der</strong>n ist beson<strong>der</strong>es Augenmerk auf die Baugestaltung zu legen.<br />

Die Planungsregion Graz/Graz-Umgebung verfügt insgesamt über große zusammenhängende<br />

Freilandzonen, welche wildökologisch/jagdwirtschaftlich von großer Bedeutung<br />

sind. Zur Sicherstellung eines überregionalen Populationsaustausches von Tieren<br />

und Pflanzen ist das Offenhalten von günstig gelegenen Verbindungsachsen notwendig.<br />

Gem. § 2 Ziele und Maßnahmen ist ergänzend im Nordwesten des Ortszentrums<br />

im Brückenbereich unter <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn (Querung des Übelbaches) ein sog.<br />

Wildökologischer Korridor ersichtlich gemacht. Die Durchlässigkeit von wildökolo-<br />

gisch überregional bedeutsamen Korridoren ist zu sichern.<br />

5


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Planausschnitt des REPRO Graz und Graz Umgebung - Teilräume<br />

Abbildung 2 - Teilräume<br />

(Quelle: REPRO Graz und Graz-Umgebung, idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 73/2012, Rechtskraft mit 04.08.2012)<br />

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Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Planausschnitt des REPRO Graz und Graz Umgebung - Vorrangzonen<br />

Abbildung 3 – Vorrangzonen<br />

(Quelle: REPRO Graz und Graz-Umgebung, idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 73/2012, Rechtskraft mit 04.08.2012)<br />

7


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

2.2 FESTLEGUNGEN – PLANUNGSHOHEIT DER GEMEINDE<br />

MARKTGEMEINDE DEUTSCHFEISTRITZ<br />

2.2.1 Festlegung und Abgrenzung <strong>der</strong> Örtlichen Siedlungsschwerpunkte<br />

Als Grundlage für die Festlegung von Örtlichen Siedlungsschwerpunkten wird die<br />

Richtlinie zur Festlegung und Abgrenzung von Siedlungsschwerpunkten vom Amt <strong>der</strong><br />

Stmk. Landesregierung, herausgegeben von <strong>der</strong> A16 sowie <strong>der</strong> FA13B mit Stand<br />

April 2007, herangezogen.<br />

Siedlungsschwerpunkte sind gem. § 2 (1) Z. 31 Stmk. ROG 2010 idgF weiterentwickelbare<br />

Schwerpunktbereiche <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung, die eine entsprechende<br />

Verdichtung, Nutzungsdurchmischung und Versorgung mit öffentlichen Einrichtungen<br />

und/o<strong>der</strong> privat-gewerblichen Versorgungseinrichtungen aufweisen. Sie bündeln die<br />

Entwicklung im Hinblick auf einen sparsamen Umgang mit <strong>der</strong> Ressource Boden, tragen<br />

zur Minimierung <strong>der</strong> Kosten für technische und soziale Infrastruktur bei und begünstigen<br />

den Ausbau bzw. die Aufrechterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs.<br />

Örtliche Siedlungsschwerpunkte sind Bereiche, die in Ergänzung zum Hauptort <strong>der</strong><br />

jeweiligen Gemeinde langfristig weiterentwickelt werden sollen. Wenn bestehende<br />

Siedlungsschwerpunkte aufgrund von Immissionsbelastungen, naturräumlichen Gefährdungen,<br />

rechtlichen Nutzungsbeschränkungen o<strong>der</strong> topografischen Gegebenheiten<br />

nicht mehr weiterentwickelt werden können, besteht die Möglichkeit, neue Siedlungsschwerpunkte<br />

festzulegen. Dabei sind neben den Vorgaben des Stmk. Raumordnungsgesetzes<br />

auch die bestehenden Entwicklungsprogramme zu berücksichtigen.<br />

Dadurch sollen Zentrale Orte als Siedlungsschwerpunkte entwickelt, die Versorgungseinrichtungen<br />

und <strong>der</strong> öffentliche Verkehr gestärkt werden, die Siedlungsentwicklung<br />

Flächen sparend erfolgen und die Wohnqualität <strong>der</strong> Siedlungsbereiche gesichert werden<br />

sowie großflächige freie Landschaftsräume erhalten bleiben.<br />

Grundsätzlich erfolgt die Festlegung <strong>der</strong> Örtlichen Siedlungsschwerpunkte nach dem<br />

Prinzip <strong>der</strong> „gestreuten Schwerpunktbildung“ in Abstimmung mit <strong>der</strong> vorhandenen<br />

technischen wie sozialen Infrastruktur, im Einklang mit <strong>der</strong> anzustrebenden Bevölkerungsdichte<br />

sowie <strong>der</strong> ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Tragfähigkeit des<br />

Raumes.<br />

Für die Festlegung von Örtlichen Siedlungsschwerpunkten sind folgende Kriterien<br />

gem. § 22 (5) Stmk. ROG 2010 idgF heranzuziehen:<br />

• Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr<br />

• Gute Erreichbarkeitsverhältnisse für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer<br />

• Ausreichende Versorgung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen und technische<br />

Infrastruktur<br />

• Geeignete Umweltbedingungen<br />

8


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Als Örtlicher Siedlungsschwerpunkt in <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> werden<br />

nach Durchführung <strong>der</strong> Bestandsaufnahme/-analyse Himberg, Kleinstübing,<br />

Prenning, Waldstein und Zitoll festgelegt.<br />

Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt „Himberg“ umfasst das zusammenhängen-<br />

de Wohnsiedlungsgebiet in Grenzüberschreitung mit Übelbach, <strong>der</strong> Anschlussstelle A9<br />

Pyhrnautobahn und <strong>der</strong> Haltestelle Himberg des S-Bahn-Netzes, gelegen zwischen<br />

den bewaldeten Hängen des Karkogels im Norden, dem offenen Talraum im Osten<br />

und Westen und des Übelbaches sowie <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn im Süden.<br />

Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt „Kleinstübing“ umfasst das zusammen-<br />

hängende Wohnsiedlungsgebiet einschließlich Gemengelagen (Landwirtschaft mit<br />

Wohnnutzung/Gewerbenutzung mit Wohnen), dem offenen Talraum des Dielachbodens<br />

im Westen <strong>der</strong> ÖBB-Hauptbahn Bruck/Mur – Graz und <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn im<br />

Osten und Südosten.<br />

Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt „Prenning“ umfasst das zusammen-<br />

hängende Wohnsiedlungsgebiet mit Landwirtschaftlichen Nutzungen zwischen den<br />

bewaldeten Hängen des Eichbergs im Norden, dem offenen Talraum im Südosten und<br />

Nordwesten Richtung Waldstein, dem Übelbach mit Hochwasserabflussgebieten <strong>der</strong><br />

S-Bahn (Übelbach-Peggau) und <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn im Südwesten.<br />

Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt „Waldstein“ umfasst das zusammenhän-<br />

gende, historisch tradierte Wohnsiedlungsgebiet mit dem Schloss Waldstein, <strong>der</strong> zugehörigen<br />

privaten Parkanlage und zugehörigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen<br />

zwischen den bewaldeten Hängen des Karkogels im Norden, dem offenen<br />

Talraum im Osten und Westen, <strong>der</strong> S-Bahn (Übelbach-Peggau), dem Übelbach und<br />

<strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn im Süden.<br />

Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt „Zitoll“ umfasst das zusammenhängende<br />

Wohnsiedlungsgebiet einschließlich Gemengelagen (Landwirtschaft mit Wohnnutzung)<br />

zwischen dem offenen Talraum im Nordwesten, Südosten und Süden, <strong>der</strong> S-<br />

Bahn (Übelbach-Peggau) und <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn im Südenwesten.<br />

2.2.2 Funktionsbereiche und Entwicklungspotenziale<br />

Im <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> werden die im <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. 3.00 idgF (Siedlungsleitbild) bereits differenziert<br />

festgelegten Funktionsbereiche auf Basis <strong>der</strong> Bestandsaufnahme/Analyse überprüft<br />

bzw. evaluiert und gemäß <strong>der</strong> aktuellen Planzeichenverordnung 2007 idF. LGBl.<br />

57/2011 nach den festzulegenden Funktionsbereichen (zB zeitlich/räumlich überlagerte<br />

Funktionsbereiche) ergänzt. Die Definition <strong>der</strong> Funktionsbereiche basiert somit auf<br />

den Ergebnissen <strong>der</strong> Bestandsanalyse und soll diese eine möglichst konfliktfreie,<br />

planmäßige, mittel- bis langfristige Siedlungsentwicklung innerhalb <strong>der</strong> vordefinierten<br />

9


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Gebiete sicherstellen. Je nach Funktionsbereich besitzen unterschiedliche Funktionen<br />

Vorrang gegenüber an<strong>der</strong>en Nutzungen und ist die vor Ort angetroffene Bestandssituation<br />

dabei im Beson<strong>der</strong>en zu berücksichtigen.<br />

Die im Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> getroffenen Festlegungen orientieren sich an den<br />

Raumordnungsgrundsätzen und setzen die Zielsetzungen des „Planungsleitfadens/<br />

<strong>der</strong> Planzeichenverordnung – Örtliches Entwicklungskonzept“ um.<br />

Diese Festlegungen erfolgen im siedlungs- und kommunalpolitischen Interesse <strong>der</strong><br />

Gemeinde und stellen die planmäßige Umsetzung von konkreten siedlungspolitischen<br />

Zielen wie beispielsweise die potenziellen Erweiterungsflächen und Sicherung von auf<br />

den Bedarf abgestimmten Freizeit- und Erholungseinrichtungen durch die Bereitstellung<br />

von geeigneten Flächen im Örtlichen Entwicklungsplan und in <strong>der</strong> Folge im Flächenwidmungsplan<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong>, dar.<br />

Der Festlegung <strong>der</strong> Entwicklungspotenziale für die einzelnen Funktionsbereiche liegt<br />

ein siedlungs- und kommunalpolitischer Abwägungsprozess in insgesamt drei Planungsausschusssitzungen<br />

zugrunde. Es werden die mittel- bis langfristigen Entwicklungspotenziale<br />

im <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> – Entwicklungsplan in Abstimmung mit den angrenzenden<br />

Funktionen festgelegt. Großteils handelt es sich um geringfügige Adaptierungen<br />

auf Basis des geltenden 3. <strong>ÖEK</strong> – Siedlungsleitbildes idgF gem. Leitfaden <strong>der</strong><br />

Fachabteilung 13B von 2005.<br />

2.2.3 Entwicklungsgrenzen und Entwicklungsrichtungen<br />

Die Definition <strong>der</strong> Entwicklungsgrenzen erfolgt gem. Leitfaden „Das Örtliche Entwicklungskonzept“,<br />

herausgegeben von <strong>der</strong> Fachabteilung 13B, Amt d. Stmk. Landesregierung,<br />

Oktober 2005.<br />

Die Begründung <strong>der</strong> Entwicklungsgrenzen , welche im Vergleich zum Siedlungsleitbild<br />

<strong>Nr</strong>. 3.00 idgF für das gesamte Bauland festzulegen sind, erfolgt in erster Linie hinsichtlich<br />

naturräumlicher sowie siedlungspolitischer Aspekte. Insbeson<strong>der</strong>e stellen Geländekanten,<br />

Hänge, angrenzende Waldflächen, Abstände zu Gewässern natürliche<br />

Entwicklungsgrenzen dar, die auch langfristig nicht zu überschreiten sind. Die Festlegung<br />

von absoluten siedlungspolitischen Entwicklungsgrenzen erfolgt aufgrund <strong>der</strong><br />

siedlungspolitischen Willensbildung, bestimmte Bereiche zum Schutz des Landschaftsbildes<br />

nicht weiterzuentwickeln.<br />

Relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenzen sollen kurz- bis mittelfristig nicht<br />

überschritten werden. Langfristig ist eine planmäßige Erweiterung bei entsprechen<strong>der</strong><br />

Begründung (zB wesentlich geän<strong>der</strong>te Plangrundlagen zulässig. Weiters sind Überschreitungen<br />

im Ausmaß einer Bautiefe auch kurzfristig bei gegebener Kriterienerfüllung<br />

zulässig. Dies können Än<strong>der</strong>ungen bei naturräumlichen Gegebenheiten wie zB<br />

Grenzän<strong>der</strong>ungen bei Hochwasserabflussgebieten, Rodungen etc. sowie bei siedlungspolitischen<br />

Gegebenheiten entsprechend <strong>der</strong> im Wortlaut festgelegten Begründung<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Entwicklungsgrenzen sein.<br />

10


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

3 DER ROTE FADEN IN DER PLANUNG – VERÄNDERUN-<br />

GEN IM VERGLEICH/ EVALUIERUNG DER IM <strong>ÖEK</strong> NR.<br />

3.00 GESETZTEN ZIELE/ MASSNAHMEN<br />

3.1 ZIELE/MASSNAHMEN IM VERGLEICH ZUM <strong>ÖEK</strong> NR. 3.00/SLB<br />

Die bisher geltenden siedlungs- und kommunalpolitischen Zielsetzungen werden evaluiert<br />

und auf ihre Aktualität und Relevanz hin überprüft. Die im <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. 3.00 idgF<br />

festgelegten siedlungspolitischen Vorgaben (Ziele) besitzen im überwiegenden Maße<br />

noch Gültigkeit und werden in das <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> großteils übernommen. Die siedlungspolitischen<br />

Zielsetzungen werden entsprechend den neuen Vorgaben (<strong>ÖEK</strong> –<br />

Neu) im Wortlaut zum Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> konkretisiert, wenn<br />

bisher kein ausreichen<strong>der</strong> räumlicher Bezug vorlag.<br />

Die im Wortlaut festgelegten Ziele und Maßnahmen für die einzelnen Siedlungsbereiche<br />

stellen ergänzende Festlegungen zu den definierten Funktionsbereichen des<br />

Wortlautes auf Basis <strong>der</strong> Bestandsaufnahme/ Bestandsanalyse iVm <strong>der</strong> Prioritätenreihung<br />

dar und werden aufgrund <strong>der</strong> Selbsterklärung in Folge nicht weiter erläutert. Im<br />

nachfolgenden Kapitel „Differenzplan“ werden die geän<strong>der</strong>ten Festlegungen planlich<br />

dokumentiert und die durchgeführten Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> beigefügten Liste im Detail<br />

dargestellt.<br />

3.1.1 Naturraum und Umwelt<br />

Zielsetzung des 3. <strong>ÖEK</strong><br />

betreffend<br />

Naturraum und Umwelt<br />

Aktualität<br />

Aufnahme<br />

in Wortlaut<br />

zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />

Wortlaut<br />

zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />

Einsatz neuer Technologien bei<br />

emittierenden Betrieben Ja Ja/Mod 1 §4 (1)<br />

Z.1.3 lit. a<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Sichtbeziehungen<br />

zu Sakralbauten Ja Ja/Mod<br />

Erhaltung/Erweiterung von<br />

Grünflächenpufferzonen Ja Ja<br />

Freihaltung von Uferstreifen Ja Ja/Mod<br />

1 Mod = Modifiziert<br />

§4 (1)<br />

Z.1.1 lit. c<br />

§4 (1)<br />

Z.1.1 lit. d<br />

§4 (1)<br />

Z.1.2 lit. e<br />

Begründung<br />

IG-Luft (Luftsanierungsgebiet)<br />

Großraum Graz.<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Sichtbeziehungen<br />

zu bedeutenden Kulturdenkmäler<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Freihaltung notwendiger<br />

Uferstreifen gemäß den geltenden<br />

Zielsetzungen des<br />

REPRO Graz, Graz-<br />

Umgebung idF LGBl. <strong>Nr</strong>.<br />

73/2012 und SAPRO-<br />

Hochwasser<br />

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Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Zielsetzung des 3. <strong>ÖEK</strong><br />

betreffend<br />

Naturraum und Umwelt<br />

Aktualität<br />

Aufnahme<br />

in Wortlaut<br />

zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />

Freihaltung <strong>der</strong> Waldrän<strong>der</strong> Ja Ja<br />

Hintanhaltung <strong>der</strong> Zersiedelung<br />

von Wald- u. Freilandflächen Ja Ja<br />

Hochwasserschutz Übelbach<br />

und Stübingbach Ja Ja<br />

Keine neuen Baugebiete HQ30,<br />

Rote Gefahrenzone Ja Ja<br />

Keine neuen Baugebiete ohne<br />

Trinkwasserversorgung Ja Ja/Mod<br />

Ordnungsgemäße Abfuhr von<br />

Oberflächenwässern<br />

Schutzabstände zwischen land-<br />

Ja Ja<br />

wirtsch. Betrieben und Baulandfestlegungen<br />

Ja Ja/Mod<br />

Sicherung Naherholungsgebiete,<br />

Biotope. Ja Ja/Mod<br />

3.1.2 Siedlungsraum und Bevölkerung<br />

Zielsetzung des 3. <strong>ÖEK</strong> betreffend<br />

Siedlungsraum und Bevölkerung<br />

Nahversorgungszentrum in Funktionsteilung<br />

mit Übelbach, Entwicklungsstandort<br />

für Wohnen<br />

Bevölkerungsziel von <strong>4.00</strong>0 Einwohnern<br />

bis 2008.<br />

Aktualität<br />

Aufnahme<br />

in Wortlaut<br />

zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />

Ja Ja/Mod<br />

Ja Ja/Mod<br />

Wortlaut<br />

zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />

§4 (1)<br />

Z.1.1 lit. b<br />

§4 (1)<br />

Z.1.1 lit. a<br />

§4 (1)<br />

Z.1.2 lit. b<br />

§4 (1)<br />

Z.1.2 lit. a<br />

§4 (1)<br />

Z.1.2 lit. c<br />

§4 (1)<br />

Z.1.2 lit. d<br />

§3 (3)<br />

Z.3 Pkt. 3<br />

§4 (1)<br />

Z.1.1 lit. b<br />

Wortlaut<br />

zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />

§4 (1)<br />

Z.3.3 lit.<br />

a<br />

§4 (1)<br />

Z.2.1 lit.<br />

a<br />

Begründung<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Keine neuen Baugebiete ohne<br />

vollständige Infrastruktur<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Freihaltung für Holzbringung<br />

und zur Vermeidung von<br />

Schäden durch Windbruch<br />

Bedarfsorientierte Schaffung<br />

von weiteren und Sicherung<br />

bestehen<strong>der</strong> Siedlungsnaher<br />

Erholungs- und Freizeiträume<br />

Begründung<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Handels-<br />

und Nahversorgungsfunktion<br />

sowie bedarfsgerechter weiterer<br />

Ausbau von Versorgungseinrichtungen<br />

in den<br />

Siedlungsschwerpunkten in<br />

Übereinstimmung mit <strong>der</strong><br />

vorhandenen und angestrebten<br />

Siedlungsstruktur auf<br />

Basis des angestrebten Bevölkerungszielwertes.<br />

Anstreben eines Bevölkerungzieles<br />

von 4.100 Einwohner<br />

im Planungszeitraum<br />

bis 2027<br />

12


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Zielsetzung des 3. <strong>ÖEK</strong> betreffend<br />

Siedlungsraum und Bevölkerung<br />

Abstimmung Bevölkerungszahl mit<br />

Tragfähigkeit Teilräume, Berücksichtigung<br />

Lärmschutz.<br />

Aktualität<br />

Aufnahme<br />

in Wortlaut<br />

zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />

Ja Ja<br />

Erhaltung/Weiterentwicklung Besiedelungsdichte<br />

Ja Ja<br />

Schaffung von Arbeitsplätzen Ja Ja/Mod<br />

Wohnbedarfsdeckung gem. Bevölkerungsziel<br />

2008 Ja Ja/Mod<br />

Flächensparende Siedlungsentwicklung<br />

in Abstimmung mit<br />

Möglichkeiten des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs<br />

Konzentration Siedlungsentwicklung<br />

auf Hauptorte <strong>Deutschfeistritz</strong>,<br />

Kleinstübing, Zitoll, Prenning<br />

und Waldstein.<br />

Bedarfsorientierte Sicherung <strong>der</strong><br />

Versorgung mit Verkehrseinrichtungen<br />

bei Beachtung des Umweltschutzes.<br />

Einrichtung Bahnhaltestelle<br />

östlich des Schulzentrum<br />

Verbesserung Angebot öffentl.<br />

Personennahverkehrsmittel, vorzugsweise<br />

Tagespendler in Abstimmung<br />

mit den Zielsetzungen<br />

<strong>der</strong> Steirischen Verkehrsverbundgesellschaft.<br />

Ja Ja<br />

Ja Ja/Mod<br />

Ja Ja/Mod<br />

Ja Ja/Mod<br />

Bedarfsorientierter Ausbau Radwegenetz<br />

Ja Ja/Mod<br />

Schrittweise Verringerung des Abfallaufkommens(Abfalltrennung/Abfallvermeidung).<br />

Errich-<br />

Ja Ja<br />

Wortlaut<br />

zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />

§4 (1)<br />

Z.2.1 lit.<br />

d<br />

§4 (1)<br />

Z.2.1 lit.<br />

c<br />

§4 (1)<br />

Z.2.2 lit.<br />

a<br />

§4 (1)<br />

Z.2.3 lit.<br />

a<br />

§4 (1)<br />

Z.2.2 lit.<br />

d<br />

§4 (1)<br />

Z.2.2 lit.<br />

b<br />

§4 (1)<br />

Z.4.1 lit.<br />

a<br />

§4 (1)<br />

Z.4.1 lit.<br />

a<br />

§4 (1)<br />

Z.3.3 lit.<br />

c<br />

§4 (1)<br />

Z.4.3 lit.<br />

e<br />

Begründung<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Schaffung von Industrie-<br />

und Gewerbegebietspotentialen<br />

zur Anreizerhöhung für<br />

Betriebsansiedelungen durch<br />

bestmögliche rechtliche Ab-<br />

sicherung.<br />

Wohnbaubedarfsdeckung<br />

gemäß Bevölkerungsziel<br />

2027.<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Festlegung <strong>der</strong> Örtlichen<br />

Siedlungsschwerpunkte<br />

Himberg, Kleinstübing,<br />

Prenning, Waldstein und<br />

Zitoll.<br />

Ausbau des S-Bahn-Netzes<br />

Übelbach-<strong>Deutschfeistritz</strong>-<br />

Graz und Errichtung einer S-<br />

Bahn-Haltestelle im Nahbe-<br />

reich des Schulzentrums.<br />

Unterstützung beim Ausbau<br />

des S-Bahn-Netzes Übelbach-<strong>Deutschfeistritz</strong>-Graz<br />

und bei <strong>der</strong> Errichtung einer<br />

S-Bahn-Haltestelle im Nahbereich<br />

des Schulzentrums<br />

durch Freihalten <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Flächen im Rah-<br />

men <strong>der</strong> Bebauungsplanung.<br />

Vernetzung <strong>der</strong> bestehenden<br />

regional bedeutsamen Rad-<br />

und Wan<strong>der</strong>wege in Bezugnahme<br />

auf das vorliegende<br />

Radprojekt „R59“ des Amtes<br />

<strong>der</strong> Stmk. Landesregierung.<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

13


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Zielsetzung des 3. <strong>ÖEK</strong> betreffend<br />

Siedlungsraum und Bevölkerung<br />

tung von Abfallsammelstellen in<br />

zusammenhängenden Siedlungsgebieten<br />

Aktualität<br />

Aufnahme<br />

in Wortlaut<br />

zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />

Sicherstellung soziale Pflege und<br />

Betreuung Ja Ja<br />

Behin<strong>der</strong>tengerechte Gestaltung<br />

von öffentlichen Gebäuden und<br />

Anlagen<br />

Unterstützung und För<strong>der</strong>ung des<br />

sozialen Lebens und des Vereinswesens.<br />

Nutzung <strong>der</strong> bestehenden<br />

Räumlichkeiten für kommunikative<br />

Zwecke.<br />

Ja Ja/Mod<br />

Ja Ja/Mod<br />

Entwicklung des kulturellen Angebotes,<br />

zB. Sensenhammer Ja Ja/Mod<br />

Sicherung ärztliche Versorgung<br />

Großstübing, Peggau, Übelbach Ja Ja<br />

Weiterführung Hauskrankenpflege<br />

Eisbach-Rein, Peggau und Großstübing<br />

Sicherung und Erhaltung <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Einrichtungen (zB Schulzentrum)<br />

gemeinsam mit Peggau,<br />

Großstübing, Übelbach<br />

Ja Ja<br />

Ja Ja/Mod<br />

Wortlaut<br />

zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />

§4 (1)<br />

Z.2.4 lit.<br />

d<br />

§4 (1)<br />

Z.2.4 lit.<br />

f<br />

§4 (1)<br />

Z.2.4 lit.<br />

b<br />

§4 (1)<br />

Z.2.4 lit.<br />

g<br />

§4 (1)<br />

Z.2.4 lit.<br />

c<br />

§4 (1)<br />

Z.2.3 lit.<br />

e<br />

§4 (1)<br />

Z.2.4 lit.<br />

a<br />

Begründung<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Barrierefreie Gestaltung von<br />

öffentlichen Gebäuden und<br />

Anlagen<br />

För<strong>der</strong>ung des sozialen Lebens,<br />

<strong>der</strong> Ausbildung und<br />

Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> baulichen<br />

Anlagen zum langfristigen<br />

Sicherstellung des<br />

Schulstandortes und Integration<br />

von ganztägigen<br />

Schulformen. Einbeziehen<br />

des Kin<strong>der</strong>gartens und <strong>der</strong><br />

Vorschulbetreuung in einem<br />

Gesamtangebot.<br />

Entwicklung des kulturellen<br />

Angebotes (zB. Sensenwerk<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> und Kulturpension<br />

Feuerlöscher)<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Unterstützung bei <strong>der</strong> Errichtung<br />

einer S-Bahn-<br />

Haltestelle (Berücksichtigung<br />

in <strong>der</strong> Bebauungsplanung)<br />

im Nahbereich zum Schulzentrum<br />

im Zuge <strong>der</strong> Errichtung<br />

<strong>der</strong> Bahnschleife <strong>der</strong><br />

Stmk. Landesbahnen und<br />

Ausbau des S-Bahnnetzes<br />

zur Stärkung und Absicherung<br />

des Schulstandortes.<br />

14


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

3.1.3 Wirtschaft<br />

Zielsetzung des 3. <strong>ÖEK</strong> betreffend<br />

Wirtschaft<br />

Anstreben ausgewogener wirtschaftlicher<br />

Verhältnisse im<br />

Hinblick Zusammenarbeit<br />

Übelbach, Großstübing und<br />

Peggau<br />

Bedarfsorientierte Entwicklung<br />

von zusätzlichen Gewerbe-<br />

und Dienstleistungsstandorten,<br />

z.B. im Nahbereich von Autobahnanschlüssen<br />

Aktualität<br />

Aufnahme in<br />

Wortlaut<br />

zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />

Wortlaut<br />

zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />

Nein Nein -<br />

Ja Ja/Mod<br />

Erhaltung einer leistungsfähigen<br />

Land/Forstwirtschaft Ja Ja<br />

Erhaltung von für das Ortsbild<br />

maßgebenden Siedlungsstrukturen<br />

Ja Ja<br />

Schaffung von Siedlungsgebieten<br />

für weichende Erben Ja Ja<br />

Erhaltung von größeren zusammenhängendenProdukti-<br />

onsflächen<br />

Prüfung von Nutzungsprioritäten<br />

iZm Baulan<strong>der</strong>weiterungen,<br />

Festlegung Puffer/Freihaltezonen,<br />

Umsetzung<br />

FLWP<br />

Weiterentwicklung einer zeitgemäßenenergiewirtschaftlichen<br />

Beitrag<br />

Land/Forstwirtschaft<br />

Ausweisung/Bereitstellung<br />

geeigneter Flächen Erweiterung<br />

bestehen<strong>der</strong> und Ansiedlung<br />

neuer Betriebe<br />

Ja Ja<br />

Ja Ja<br />

Ja Ja<br />

Ja Ja<br />

§4 (1)<br />

Z.3.2 lit.<br />

a<br />

§4 (1)<br />

Z.3.1 lit.<br />

a<br />

§4 (1)<br />

Z.3.1 lit.<br />

b<br />

§4 (1)<br />

Z.3.1 lit.<br />

c<br />

§4 (1)<br />

Z.3.1 lit.<br />

d<br />

§4 (1)<br />

Z.3.1 lit.<br />

e<br />

§4 (1)<br />

Z.3.1 lit.<br />

f<br />

§4 (1)<br />

Z.3.2 lit.<br />

b<br />

Begründung<br />

Keine Zuordnungsmöglichkeit<br />

aufgrund des Leitfadens.<br />

Bedarfsorientierte Entwicklung<br />

zusätzlicher Gewerbe-<br />

und Dienstleistungsstandorte<br />

im Nahbereich <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn<br />

Schartnerkogel<br />

Südportal und langfristige<br />

Sicherstellung eines möglichen<br />

Halbanschlusses durch<br />

Flächensicherung im Flächenwidmungsplan(Freihaltung<br />

von erfor<strong>der</strong>lichen Flächen).<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

15


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Zielsetzung des 3. <strong>ÖEK</strong> betreffend<br />

Wirtschaft<br />

Berücksichtigung von Industrie-<br />

u. Gewerbegebieten bei<br />

Festlegung von Pufferflächen<br />

im Siedlungsleitbild<br />

Sicherung Kundenpotential im<br />

unmittelbaren Einzugsbereich<br />

bestehen<strong>der</strong> und künftiger<br />

Betriebe durch schwerpunktmäßige<br />

Konzentration Bautätigkeit<br />

auf Hauptsiedlungsgebiete<br />

Verstärkte Kooperation zwischen<br />

Gemeinden nördlich<br />

Graz in kommunalen Fragen<br />

Aktualität<br />

Aufnahme in<br />

Wortlaut<br />

zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />

Ja Ja<br />

Ja Ja/Mod<br />

Ja Ja/Mod<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Handels-<br />

und Nahversorgerfunktion Ja Ja<br />

Qualitative Verbesserung Naherholungseinrichtungen<br />

(zB.<br />

Freilichtmuseum Stübing)<br />

Ja Ja/Mod<br />

Verdichtung des<br />

Rad/Wan<strong>der</strong>wegenetzes Ja Ja/Mod<br />

Bedarfsorientierte Vergrößerung<br />

von Gastronomie- und<br />

Tourismusreinrichtungen.<br />

Festlegung von Son<strong>der</strong>nutzung<br />

Freiland für Sportzwecke<br />

nordwestlich <strong>der</strong> bestehenden<br />

Reitsportanlage Nahbereich<br />

Hauptort<br />

Ja Ja/Mod<br />

Wortlaut<br />

zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />

§4 (1)<br />

Z.3.2 lit.<br />

c<br />

§4 (1)<br />

Z.2.1 lit.<br />

b<br />

§4 (1)<br />

Z.3.2 lit.<br />

e<br />

§4 (1)<br />

Z.3.3 lit.<br />

a<br />

§4 (1)<br />

Z.3.3 lit.<br />

a<br />

§4 (1)<br />

Z.3.3 lit.<br />

c<br />

§4 (1)<br />

Z.3.3 lit.<br />

b<br />

Begründung<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Bevorzugte Wohnbauentwicklung<br />

in den festgelegten<br />

Örtlichen Siedlungsschwerpunkten<br />

mit guter öffentlichsozialer,<br />

privater und gewerblicher<br />

Ausstattung.<br />

Verstärkte Kooperation zwischen<br />

den Gemeinden <strong>der</strong><br />

Kleinregion Übelbachtal in<br />

kommunalen Fragen sowie<br />

standortabhängige Funktionsergänzungen<br />

bei künftigen<br />

Betriebsansiedelungen<br />

und erfor<strong>der</strong>licher Schaffung<br />

<strong>der</strong> technischen Infrastruktureinrichtungen.<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Planmäßige Erweiterung vorhandener<br />

Spiel-, Sport- und<br />

Erholungseinrichtungen zur<br />

Schaffung eines erweiterten<br />

Freizeitangebots.<br />

Vernetzung <strong>der</strong> bestehenden<br />

regional bedeutsamen Rad-<br />

und Wan<strong>der</strong>wege in Bezugnahme<br />

auf das vorliegende<br />

Radprojekt „R59“ des Amtes<br />

<strong>der</strong> Stmk. Landesregierung<br />

Ja Ja Nein Bereits erfüllt<br />

Planmäßige Erweiterung vorhandener<br />

Spiel-, Sport- und<br />

Erholungseinrichtungen zur<br />

Schaffung eines erweiterten<br />

Freizeitangebotes mit zugehöriger<br />

Gastronomie<br />

16


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

3.1.4 Technische Infrastruktur<br />

Zielsetzung des 3. <strong>ÖEK</strong> betreffend<br />

technische Infrastruktur/ Gemeinbedarfseinrichtungen<br />

Sicherung und Ausbau <strong>der</strong> Energieversorgung<br />

unter Ausnutzung <strong>der</strong><br />

natürlichen Ressourcen<br />

Sparsame Verwendung von Primärenergie<br />

durch Steigerung/Ausbau<br />

zentraler und dezentraler<br />

Energieversorgungssystem<br />

Forcierung des geplanten Vollanschlusses<br />

A9 südlich des<br />

Schartnerkogeltunnels<br />

Ausbau <strong>der</strong> Straßen und Wege auf<br />

Basis Verkehrskonzept <strong>Deutschfeistritz</strong>.<br />

Vermeidung von Sackgassen<br />

Aktualität<br />

Aufnahme<br />

in Wortlaut<br />

zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />

Ja Ja/Mod<br />

Ja Ja/Mod<br />

Ja Ja/Mod<br />

Ja Ja<br />

Langfristige Sicherung <strong>der</strong> Trinkwasserreserven<br />

Ja Ja/Mod<br />

Wortlaut<br />

zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />

§4 (1)<br />

Z.4.2<br />

lit. a<br />

§4 (1)<br />

Z.4.2<br />

lit. b<br />

§4 (2)<br />

Z.1<br />

§4 (1)<br />

Z.4.1<br />

lit. b<br />

§4 (1)<br />

Z.4.3<br />

lit. d<br />

Begründung<br />

Sicherung und schrittweiser<br />

Ausbau <strong>der</strong> örtlichen und<br />

überörtlichen Energieversorgung<br />

entsprechend dem Bedarf<br />

unter Ausnutzung <strong>der</strong><br />

natürlichen Ressourcen. Im<br />

Zuge <strong>der</strong> Kraftwerkserrichtung<br />

an <strong>der</strong> Mur Schaffung<br />

von Freizeit- und Erholungs-<br />

raum für die Öffentlichkeit.<br />

Sparsame Verwendung vorhandener<br />

Primärenergie<br />

durch Steigerung des Wirkungsgrades<br />

bzw. Ausbau<br />

und Nutzung zentraler, dezentraler<br />

und Schaffung <strong>der</strong><br />

Voraussetzungen zur Implementierung<br />

erneuerbarer<br />

Energieversorgungssysteme<br />

(zB Photovoltaik).<br />

Teilweiser Ausbau und Optimierung<br />

<strong>der</strong> Straßen und<br />

Wege auf Basis des noch zu<br />

erstellenden Verkehrskonzeptes<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> zur Entlastung<br />

des Ortskerns. Weitestgehende<br />

Vermeidung von<br />

„Sackgassenlösungen“ zu<br />

Gunsten von Ringsystemen.<br />

Freihaltung von Flächen für<br />

die Schaffung einer Anschlussmöglichkeit(Halbanschluss)<br />

an die A9 südlich des<br />

Schartnerkogel-Tunnels.<br />

Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />

Langfristige Sicherung <strong>der</strong><br />

Trinkwasserreserven, bedarfsorientierte<br />

Erweiterung<br />

<strong>der</strong> Trinkwasserversorgung in<br />

den Siedlungsgebieten (zB<br />

Zitoll und Prenning).<br />

17


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Zielsetzung des 3. <strong>ÖEK</strong> betreffend<br />

technische Infrastruktur/ Gemeinbedarfseinrichtungen<br />

Schrittweiser Ausbau des Hochwasserschutzes<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Bahnverbindung<br />

Peggau Übelbach für Schülertransport<br />

Aktualität<br />

Aufnahme<br />

in Wortlaut<br />

zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />

Ja Ja<br />

Ja Ja/Mod<br />

Erstellung und Umsetzung des Gemeindeabwasserplanes<br />

Ja Ja/Mod<br />

Wortlaut<br />

zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />

§4 (1)<br />

Z.4.3<br />

lit. c<br />

§4 (1)<br />

Z.4.1<br />

lit. a<br />

§4 (1)<br />

Z.4.3<br />

lit. a<br />

Begründung<br />

Schrittweiser, gemeinsamer<br />

Ausbau des Hochwasserschutzes<br />

mit den zuständigen<br />

Abteilungen des Landes Stei-<br />

ermark.<br />

Ausbau des S-Bahn-Netzes<br />

Übelbach-<strong>Deutschfeistritz</strong>-<br />

Graz und Errichtung einer S-<br />

Bahn-Haltestelle im Nahbe-<br />

reich des Schulzentrums.<br />

Evaluierung und allenfalls<br />

Adaptierung des bestehenden<br />

Gemeindeabwasserplanes<br />

(GAP) in peripheren Siedlungsansätzen.<br />

3.2 DIFFERENZPLAN / DIFFERENZLISTE / SUP-PRÜFUNG<br />

In Übereinstimmung mit den Raumordnungsgrundsätzen des Stmk. Raumordnungsgesetzes<br />

2010, LGBl. <strong>Nr</strong>. 44/2012, den Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms<br />

2009, LGBl. <strong>Nr</strong>. 37/2012, Rechtskraft mit 01.05.2012, des Regionalen Entwicklungsprogrammes<br />

Graz und Graz-Umgebung, LGBl. <strong>Nr</strong>. 73/2012, Rechtskraft mit<br />

04.08.2012 und <strong>der</strong> Verordnung <strong>der</strong> Steiermärkischen Landesregierung vom<br />

12.09.2005 über ein Programm zur hochwassersicheren Entwicklung <strong>der</strong> Siedlungsräume<br />

(LGBl. <strong>Nr</strong>. 117/2005) werden, ausgehend von den Ergebnissen <strong>der</strong> Bestandsaufnahme<br />

vom März 2012 sowie aufbauend auf dem Örtlichen Entwicklungskonzept<br />

<strong>Nr</strong>. 3.00 idgF, die kurz-, mittel- bis langfristigen Entwicklungsziele und Maßnahmen<br />

evaluiert, angepasst bzw. neu festgelegt und nachfolgende Än<strong>der</strong>ungen, Ergänzungen<br />

sowie Neufestlegungen durchgeführt.<br />

Aufgrund zwischenzeitlich geän<strong>der</strong>ter Planungsvoraussetzungen, geän<strong>der</strong>ter raumordnungsgesetzlicher<br />

Bestimmungen im neuen Stmk. ROG 2010 und geän<strong>der</strong>ter öffentlicher,<br />

siedlungs- und wirtschaftspolitischer Interessen <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> erfolgt für das Gemeindegebiet eine Überprüfung <strong>der</strong> bisher geltenden<br />

siedlungs- und kommunalpolitischen Zielsetzungen. Diese führt zu einer teilweisen<br />

Anpassung von Zielsetzungen, Maßnahmen und Entwicklungszielen sowie Funktionsbereichen<br />

insbeson<strong>der</strong>e durch teilweise Neudefinitionen im Entwicklungsplan.<br />

Weiterhin bestehende Zielsetzungen wurden dabei evaluiert, für gut befunden und<br />

behalten deshalb ihre Gültigkeit.<br />

18


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Vergleich bisheriges Siedlungsleitbild mit neuem Entwicklungsplan:<br />

Das geltende Örtliche Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. 3.00 <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />

beinhaltet Zielsetzungen für die langfristige Siedlungs- und Ortsentwicklung. Für<br />

den künftigen Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> werden diese teilweise übernommen bzw.<br />

neu strukturiert. Für die bisher nicht näher definierten Räume werden entsprechend<br />

dem Stand <strong>der</strong> Technik Funktionsbereiche und Entwicklungsgrenzen ergänzend festgelegt.<br />

Abbildung 4 - Prüfung nach Ausschlusskriterien<br />

(Quelle: Leitfaden SUP in <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung, 2. Auflage, Herausgeber: Fachabteilung 13B, April 2011)<br />

19


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

lfde.<br />

<strong>Nr</strong>. 3<br />

MARKTGEMEINDE DEUTSCHFEISTRITZ<br />

DIFFERENZLISTE UND SUP SCREENING 2<br />

Darstellung <strong>der</strong> Neufestlegungen und Än<strong>der</strong>ungen vom <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. 3.00 idgF zum Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong><br />

und Prüfung gemäß „Leitfaden SUP in <strong>der</strong> Örtlichen Raumplanung (2. Auflage)“, ob Ausschlusskriterien zutreffen (Screening-Prüfschritte 1 und 2).<br />

Raumordnungsfachliche Begründung und Erläuterungen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

Himberg<br />

1 Rücknahme des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit überwiegen<strong>der</strong> Wohnnutzung“ (gelbe Farbgebung)<br />

im Ausmaß von 992 m² aufgrund Katasteranpassung.<br />

Waldstein<br />

Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiet)“ im Ausmaß<br />

2 von 8.760 m² zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung - Bereich mit zwei Funktionen „Wohnen und Landwirtschaft“<br />

(orange und braune Farbgebung) aufgrund <strong>der</strong> geltenden Planzeichenverordnung.<br />

Prenning<br />

3<br />

4<br />

(1) Rücknahme des bisherigen Funktionsbereiches „Baulan<strong>der</strong>weiterungsbereich für Industrie- und Gewerbebereich“<br />

(violette Farbgebung) im Ausmaß von 4.291 m² aufgrund des vorliegenden Hochwasserschutzprojektes.<br />

(2) Neufestlegung im Ausmaß von 14.833 m² als Gebiet mit baulicher Entwicklung – Bereich mit zwei Funktionen<br />

– Entwicklungspotential „Industrie und Gewerbe und Wohnen“ (violette und orange Farbgebung) aufgrund<br />

siedlungspolitischer Zielsetzungen.<br />

(3) Rücknahme des bisherigen Funktionsbereiches „Baulan<strong>der</strong>weiterungsbereich für Industrie- und Gewerbebereich“<br />

(violette Farbgebung) im Ausmaß von 1.578 m² aufgrund <strong>der</strong> Nutzung als Triebwasserkanal für<br />

KWKR Fuchs GmbH.<br />

Erweiterung des bisherigen Funktionsbereiches – „Baulan<strong>der</strong>weiterungsbereich Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion<br />

(Mischgebiete)“ (orange Farbgebung) im Ausmaß von 3.333 m² zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung<br />

„Landwirtschaft“ (braune Farbgebung) aufgrund eines Bauwunsches.<br />

Prüfschritt 1 / Abschichtung<br />

möglich<br />

geringfügige<br />

Än<strong>der</strong>ung<br />

x<br />

x<br />

Prüfschritt 2<br />

Eigenart und<br />

Charakter<br />

unverän<strong>der</strong>t<br />

offensichtlich keine<br />

erheblichen<br />

Auswirkung<br />

x x<br />

x<br />

x<br />

x x<br />

2 Laut Leitfaden SUP in <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung, 2. Auflage, Stand: April 2011, veröffentlicht im Sept. 2011 von <strong>der</strong> ehem. FA13B (nun Abt. 13) des Amts <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung<br />

3 prüfrelevante Än<strong>der</strong>ungen laut Differenzplan (Bereiche durchnummeriert)<br />

UVP-Pflicht<br />

Europaschutzgebiet<br />

beeinträchtigt<br />

Weitere<br />

Prüfschritte<br />

erfor<strong>der</strong>lich<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

20


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

lfde.<br />

<strong>Nr</strong>.<br />

5<br />

Zitoll<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

Raumordnungsfachliche Begründung und Erläuterungen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

Erweiterung des bisherigen Funktionsbereiches „Dörflicher Ortskern“ (braune Farbgebung) im Ausmaß von<br />

1.557m², 168m² und 338 m² zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Landwirtschaft“ (braune Farbgebung)<br />

aufgrund Anpassung an den Gebäudebestand bzw. Anpassung an den aktuellen Katasterstand.<br />

Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion“ (orange Farbgebung) im<br />

Ausmaß von 24.061 m² und 12.576 m² zu nunmehr Bereich mit zwei Funktionen „Wohnen und Landwirtschaft“<br />

(orange und braune Farbgebung) aufgrund <strong>der</strong> geltenden Planzeichenverordnung.<br />

(1) Rücknahme des bisherigen Funktionsbereiches „Mittel und langfristige Gewerbeentwicklung in Abstimmung<br />

mit <strong>der</strong> äußeren Verkehrserschließung“ und <strong>der</strong> bisherigen Son<strong>der</strong>nutzung Freiland im Ausmaß von 80.675<br />

m² aufgrund siedlungspolitischer Willensbildung, nämlich die Erhaltung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzflächen.<br />

(2) Neufestlegung <strong>der</strong> Örtlichen Eignungszone im Ausmaß von 5.392 m² aufgrund <strong>der</strong> Erweiterung des Reitplatzes.<br />

Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ (orange<br />

Farbgebung) im Ausmaß von 5.164 m², 9.537 m² und 7.294 m² zu nunmehr Bereich mit zwei Funktionen<br />

„Wohnen und Landwirtschaft“ (orange und braune Farbgebung) aufgrund <strong>der</strong> geltenden Planzeichenverordnung.<br />

Erweiterung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ (orange<br />

Farbgebung) im Ausmaß von 151 m² zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Landwirtschaft“ (braune<br />

Farbgebung) aufgrund Arrondierung.<br />

Erweiterung des bisherigen Funktionsbereiches „Dörflicher Ortskern“ (braune Farbgebung) im Ausmaß von 399<br />

m² und 280 m² zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Landwirtschaft“ (braune Farbgebung) aufgrund<br />

des baulichen Bestandes und des aktuellen digitalen Katasters.<br />

(1) Neufestlegung <strong>der</strong> Örtlichen Vorrangzone Lfde. <strong>Nr</strong>. 9 „Reitplatz“ im Ausmaß von 2.416 m² aufgrund des<br />

Bedarfes.<br />

(2) Erweiterung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“<br />

(orange Farbgebung) im Ausmaß von 161 m² zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Wohnen“<br />

(orange Farbgebung) aufgrund des aktuellen digitalen Katasters.<br />

Erweiterung <strong>der</strong> Eignungszone Reitplatz im Ausmaß von 1.998 m² aufgrund <strong>der</strong> Bestandsituation.<br />

Prüfschritt 1 / Abschichtung<br />

möglich<br />

geringfügige<br />

Än<strong>der</strong>ung<br />

Prüfschritt 2<br />

Eigenart und<br />

Charakter<br />

unverän<strong>der</strong>t<br />

offensichtlich keine<br />

erheblichen<br />

Auswirkung<br />

x x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x x<br />

x<br />

UVP-Pflicht<br />

Europaschutzgebiet<br />

beeinträchtigt<br />

Weitere<br />

Prüfschritte<br />

erfor<strong>der</strong>lich<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

21


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

lfde.<br />

<strong>Nr</strong>.<br />

Raumordnungsfachliche Begründung und Erläuterungen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong><br />

Kleinflächige Anpassung <strong>der</strong> bestehenden privaten Parkanlage zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung<br />

13<br />

„Wohnen“ (orange Farbgebung) im Ausmaß von 921m² aufgrund des Rechtsbestandes.<br />

Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Ortszentrum mit zentralen Funktionen“ (rote Farbgebung) zu<br />

14 nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Landwirtschaft“ (braune Farbgebung) im Ausmaß von 4.140 m² zur<br />

langfristigen Sicherung des bestehenden Betriebes.<br />

Teilweise Än<strong>der</strong>ung des Freizeitzentrums im Ausmaß von ca. 7.044 m² in nunmehr überlagernde Nutzung Ge-<br />

15 biet mit baulicher Entwicklung „Potential für Tourismus (Freizeitnutzung)“ (rosa Farbgebung) und in Örtliche<br />

Eignungszone „Freizeitzentrum“ aufgrund siedlungspolitischer Willensbildung.<br />

(1) Erweiterung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“<br />

(orange Farbgebung) im Ausmaß von 1.697 m² zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Wohnen“<br />

16 (orange Farbgebung) zu Arrondierungszwecken.<br />

(2) Rücknahme des bisherigen Funktionsbereiches „Baulan<strong>der</strong>weiterungsbereich für Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion<br />

(Mischgebiete)“ (orange Farbgebung) im Ausmaß von 1.135 m² zur Flächenkompensation.<br />

Rücknahme des bisherigen Funktionsbereiches/<strong>der</strong> bisherigen möglichen langfristigen Baulandentwicklung des<br />

Funktionsbereiches „Erholungsgebiet“ (rosa Farbgebung) und Än<strong>der</strong>ung zu nunmehr Gebiet mit Baulicher Ent-<br />

17<br />

wicklung – Bereich mit zwei Funktionen (Wohnen/Tourismus) im Ausmaß von 9.820 m² im nördlichen Teil aufgrund<br />

<strong>der</strong> steilen Geländesituation, im östlichen Teil aufgrund geän<strong>der</strong>ter Planungsvoraussetzungen.<br />

(1) Teilweise Rücknahme <strong>der</strong> bisherigen möglichen langfristigen Baulandentwicklung des Funktionsbereiches<br />

„Wohnbereich mit überwiegen<strong>der</strong> Wohnnutzung“ (gelbe Farbgebung) im Ausmaß von 8.373 m² aufgrund<br />

<strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung<br />

(2) Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ (orange<br />

Farbgebung) zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Industrie, Gewerbe“ (violette Farbgebung)<br />

im Ausmaß von 4.325 m² aufgrund des Rechtsbestandes.<br />

(3) Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ (oran-<br />

18<br />

ge Farbgebung) zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Landwirtschaft“ (braune Farbgebung) im<br />

Ausmaß von 3.025 m² zur langfristigen Sicherung des bestehenden Betriebes.<br />

(4) Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ (orange<br />

Farbgebung) zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung – Bereich mit zwei Funktionen „Zentrum und<br />

Landwirtschaft“ (rote und braune Farbgebung) im Ausmaß von 4.488 m² zur langfristigen Sicherung des<br />

bestehenden Betriebes.<br />

Prüfschritt 1 / Abschichtung<br />

möglich<br />

geringfügige<br />

Än<strong>der</strong>ung<br />

x<br />

x<br />

Prüfschritt 2<br />

Eigenart und<br />

Charakter<br />

unverän<strong>der</strong>t<br />

offensichtlich keine<br />

erheblichen<br />

Auswirkung<br />

x<br />

x<br />

x<br />

UVP-Pflicht<br />

Europaschutzgebiet<br />

beeinträchtigt<br />

Weitere<br />

Prüfschritte<br />

erfor<strong>der</strong>lich<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

22


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

lfde.<br />

<strong>Nr</strong>.<br />

19<br />

20<br />

21<br />

22<br />

23<br />

24<br />

25<br />

26<br />

Raumordnungsfachliche Begründung und Erläuterungen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Baulan<strong>der</strong>weiterungsbereich für Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion<br />

(Mischgebiete)“ (orange Farbgebung) im Ausmaß von 2.681 m² in nunmehr Stmk. Landesbahn aufgrund<br />

des geplanten Landesbahnprojektes „Schleife <strong>Deutschfeistritz</strong>“.<br />

(1) Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Son<strong>der</strong>nutzung Freiland im Ausmaß von 2.486 m² in nunmehr Gebiet mit Baulicher<br />

Entwicklung „Wohnen“ (orange Farbgebung) aufgrund <strong>der</strong> Bestandssituation.<br />

(2) Neufestlegung von Gebiet mit Baulicher Entwicklung „Wohnen“ (orange Farbgebung), „Zentrum“ (rote<br />

Farbgebung) und „Industrie, Gewerbe“ (violette Farbgebung) im Ausmaß von 6.027 m² aufgrund Auffüllung<br />

des Funktionsbereiches.<br />

(1) Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bisherigen möglichen langfristigen Baulandentwicklung „Ortszentrum mit Zentralen Funktionen“<br />

(rote Farbgebung) im Ausmaß von 4.095 m² zu nunmehr Bereich mit zwei Funktionen „Zentrum und<br />

Landwirtschaft“ (rote und braune Farbgebung) zur langfristigen Sicherung des bestehenden Betriebes.<br />

(2) Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bisherigen möglichen langfristigen Baulandentwicklung „Ortszentrum mit Zentralen Funktionen“<br />

(rote Farbgebung) im Ausmaß von 3.296 m² zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Wohnen“<br />

(orange Farbgebung) wegen Arrondierung aufgrund des Naturbestandes.<br />

Erweiterung des Funktionsbereiches „Wohnbereich mit überwiegen<strong>der</strong> Wohnnutzung“ (gelbe Farbgebung) im<br />

Ausmaß von 197 m² in nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Wohnen“ (orange Farbgebung) wegen Arrondierung<br />

aufgrund des Naturbestandes.<br />

Erweiterung <strong>der</strong> Eignungszone für Spiel- und Sportzwecke des Schulzentrums im Ausmaß von ca. 4477 m²<br />

aufgrund des zu erwartenden Bedarfes.<br />

(1) Rücknahme <strong>der</strong> bisherigen möglichen langfristigen Baulandentwicklung des Funktionsbereiches „Industrie<br />

und Gewerbebereich“ (violette Farbgebung) im Ausmaß von 10.760 m² um künftige Entwicklungen offen zu<br />

halten.<br />

(2) Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Baulan<strong>der</strong>weiterungsbereiches „Industrie und Gewerbebereich“ (violette Farbgebung)<br />

im Ausmaß von 10.793 m² zu nunmehr Bereich mit zwei Funktionen „Wohnen und Industrie und<br />

Gewerbe“ (orange und violette Farbgebung) um künftige Entwicklungen offen zu halten.<br />

Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ (orange<br />

Farbgebung) im Ausmaß von 2.789 m² zu nunmehr Bereich mit zwei Funktionen „Wohnen und Landwirtschaft“<br />

(orange und braune Farbgebung) aufgrund des Bestandes.<br />

Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches/<strong>der</strong> Baulan<strong>der</strong>weiterungsbereiche „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion<br />

(Mischgebiete)“ (orange Farbgebung) im Ausmaß von 18.007 m² zu nunmehr Bereich mit zwei Funktionen<br />

„Wohnen und Landwirtschaft“ (orange und braune Farbgebung) aufgrund <strong>der</strong> geltenden Planzeichenverordnung.<br />

Prüfschritt 1 / Abschichtung<br />

möglich<br />

geringfügige<br />

Än<strong>der</strong>ung<br />

x<br />

x<br />

Prüfschritt 2<br />

Eigenart und<br />

Charakter<br />

unverän<strong>der</strong>t<br />

offensichtlich keine<br />

erheblichen<br />

Auswirkung<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

UVP-Pflicht<br />

Europaschutzgebiet<br />

beeinträchtigt<br />

Weitere<br />

Prüfschritte<br />

erfor<strong>der</strong>lich<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

23


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

lfde.<br />

<strong>Nr</strong>.<br />

Königgraben<br />

27<br />

28<br />

29<br />

Raumordnungsfachliche Begründung und Erläuterungen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

(1) Erweiterung des Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ (orange Farbgebung)<br />

im Ausmaß von 316 m² in nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Landwirtschaft“ (braune<br />

Farbgebung) aufgrund <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung.<br />

(2) Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“<br />

(orange Farbgebung) im Ausmaß von 2.709 m² zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Landwirtschaft“<br />

(braune Farbgebung) aufgrund <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung.<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> langfristigen Baulandentwicklung des Funktionsbereiches „Industrie und Gewerbebereich“ (violette<br />

Farbgebung) in nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Entwicklungspotential Wohnen“ (orange Farbgebung)<br />

und Gebiet mit baulicher Entwicklung „Entwicklungspotential Industrie, Gewerbe“ (violette Farbgebung)<br />

im Ausmaß von 15.972 m² zur Erhaltung des Nutzungsspielraumes zwischen nicht stören<strong>der</strong> gewerblicher Nutzung<br />

und teilweiser Arrondierung <strong>der</strong> bestehenden Wohnnutzung bei Sicherstellung einer geordneten Verkehrserschließung<br />

über die L334.<br />

(1) Erweiterung des Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ (orange Farbgebung)<br />

im Ausmaß von 442 m² in nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Wohnen“ (orange Farbgebung)<br />

aufgrund des aktuellen digitalen Katasters.<br />

(2) Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ im<br />

Ausmaß von 4.733 m² in nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Landwirtschaft“ (braune Farbgebung)<br />

aufgrund <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung.<br />

Kleinstübing<br />

30<br />

31<br />

32<br />

Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ (orange<br />

Farbgebung) im Ausmaß von 7.353 m² und 8.687 m² zu nunmehr Bereich mit zwei Funktionen „Wohnen und<br />

Landwirtschaft“ (orange und braune Farbgebung) aufgrund <strong>der</strong> geltenden Planzeichenverordnung.<br />

Neufestlegung von Gebiet mit baulicher Entwicklung „Wohnen“ (orange Farbgebung) im Ausmaß von 1.928 m²<br />

aufgrund des Bestandes<br />

(1) Erweiterung des Baulan<strong>der</strong>weiterungsbereiches für den Funktionsbereich „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion<br />

(Mischgebiete)“ (orange Farbgebung) im Ausmaß von 1.101 m² in nunmehr Gebiet mit baulicher<br />

Entwicklung „Wohnen“ (orange Farbgebung) aufgrund des Rechtsbestandes.<br />

(2) Rücknahme <strong>der</strong> möglichen langfristigen Baulandentwicklung des Baulan<strong>der</strong>weiterungsbereiches für den<br />

Funktionsbereich „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion“ (orange Farbgebung) im Ausmaß von 5.439 m²<br />

und 451 m² aufgrund des steilen Geländes.<br />

Prüfschritt 1 / Abschichtung<br />

möglich<br />

geringfügige<br />

Än<strong>der</strong>ung<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

Prüfschritt 2<br />

Eigenart und<br />

Charakter<br />

unverän<strong>der</strong>t<br />

offensichtlich keine<br />

erheblichen<br />

Auswirkung<br />

x<br />

x<br />

UVP-Pflicht<br />

Europaschutzgebiet<br />

beeinträchtigt<br />

Weitere<br />

Prüfschritte<br />

erfor<strong>der</strong>lich<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

Nein<br />

24


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

33<br />

34<br />

(1) Neufestlegung als Gebiet mit baulicher Entwicklung „Wohnen“ (orange Farbgebung) im Ausmaß von 44 m²<br />

aufgrund Anpassung an den aktuellen digitalen Kataster.<br />

(2) Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ (orange<br />

Farbgebung) im Ausmaß von 8.149 m², 1.422 m² und 344 m² zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung<br />

„Landwirtschaft“ (braune Farbgebung) aufgrund landwirtschaftlicher Nutzung.<br />

Neufestlegung als Eignungszone lfde. <strong>Nr</strong>. 11 Österreichisches Freilichtmuseum Stübing im Ausmaß von 22.722<br />

m².<br />

Tabelle 1 – Differenzliste und SUP Screening<br />

x<br />

x<br />

Nein<br />

25


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Sämtliche Erweiterungen sind im Einklang mit <strong>der</strong> bisherigen Siedlungsstruktur zu sehen<br />

und stellen siedlungspolitische Zielsetzungen für die kommenden 15 Jahre dar.<br />

Der „Rote Faden <strong>der</strong> Planung“ wird im Rahmen dieser auf Langfristigkeit ausgelegten<br />

Entwicklungsplanung beibehalten, Paradigmenwechsel finden im 4. Entwicklungsplan<br />

mit Ausnahme <strong>der</strong> Rückführung <strong>der</strong> großflächigen Industrie- und Gewerbezone südwestlich<br />

des Örtlichen Siedlungsschwerpunktes Zitoll (nördliches Tunnelportal<br />

Schartnerkogeltunnel) zugunsten <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung<br />

nicht statt.<br />

Somit sind im Zuge <strong>der</strong> Ausarbeitung des Entwicklungsplanes <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> keine umweltrelevanten Erheblichkeiten gegenüber<br />

dem 3. Örtlichen Entwicklungskonzept in Summe zu erkennen (siehe Differenzliste<br />

und SUP Screening).<br />

26


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

3.3 ALPENKONVENTION<br />

Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag zwischen den Staaten<br />

Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz,<br />

Slowenien und <strong>der</strong> Europäischen Union. Sie besteht aus einem Rahmenvertrag und 8<br />

Durchführungsprotokollen. Die Vertragspartner haben sich unter Beachtung des Vorsorge-,<br />

Verursacher- und Kooperationsprinzips zu einer ganzheitlichen Politik zur Erhaltung<br />

und zum Schutz <strong>der</strong> Alpen und zur umsichtigen und nachhaltigen Nutzung<br />

<strong>der</strong> Ressourcen verpflichtet.<br />

Das Gemeindegebiet <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> liegt zur Gänze im Geltungsbereich<br />

<strong>der</strong> Alpenkonvention.<br />

Gemäß dem Leitfaden „Alpenkonvention in <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung“, Herausgegeben<br />

von <strong>der</strong> Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung, Referat Bau- und Raumordnung<br />

vom September 2012 ist die Checkliste gem. Teil B des Leitfadens jedenfalls erfor<strong>der</strong>-<br />

lich bei <strong>der</strong> Revision von Örtlichen Entwicklungskonzepten.<br />

Abbildung 5 – Gemeinden im Geltungsbereich <strong>der</strong> Alpenkonvention<br />

(Quelle: Leitfaden „Alpenkonvention in <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung vom September 2012)<br />

27


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Protokoll<br />

NL 4<br />

NL, BL 5<br />

NL<br />

NL<br />

Umweltziel Anmerkung<br />

Bei Maßnahmen und Vorhaben, die Natur und Landschaft<br />

erheblich o<strong>der</strong> nachhaltig beeinträchtigen können, sind die<br />

direkten und indirekten Auswirkungen auf den Naturhaushalt<br />

und das Landschaftsbild zu überprüfen und<br />

bei <strong>der</strong> Entscheidung zu berücksichtigen. Es ist sicherzustellen,<br />

dass vermeidbare Beeinträchtigungen unterbleiben<br />

(NL, Art. 9-1).<br />

Verringerung von Belastungen und Beeinträchtigungen von<br />

Natur und Landschaft: natur- und landschaftsschonende<br />

Nutzung des Raumes; Erhaltung und, soweit erfor<strong>der</strong>lich,<br />

Wie<strong>der</strong>herstellung beson<strong>der</strong>er natürlicher und naturnaher<br />

Landschaftsstrukturelemente, Biotope, Ökosysteme<br />

und traditioneller Kulturlandschaften (NL, Art. 10-<br />

1).<br />

Dauerhafte Erhaltung natürlicher und naturnaher Biotoptypen<br />

in ausreichendem Umfang und funktionsgerechter<br />

räumlicher Verteilung (NL, Art. 13-1).<br />

Erhaltung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung von traditionellen Kulturlandschaftselementen<br />

(Wald, Waldrän<strong>der</strong>, Hecken,<br />

Feldgehölze, Feucht-, Trocken- und Magerwiesen, Almen) und<br />

<strong>der</strong>en Bewirtschaftung (BL, Art. 8-3)<br />

Bestehende Schutzgebiete sind im Sinne ihres Schutzzwecks<br />

zu erhalten, zu pflegen und, wo erfor<strong>der</strong>lich, zu<br />

erweitern sowie nach Möglichkeit neue Schutzgebiete auszuweisen.<br />

Treffen von Maßnahmen, um Beeinträchtigungen<br />

o<strong>der</strong> Zerstörungen von Schutzgebieten zu vermeiden (NL, Art.<br />

11-1).<br />

Sicherstellung des ungestörten Ablaufes arttypischer<br />

ökologischer Vorgänge in Schon- und Ruhezonen, die<br />

den wildlebenden Tier- und Pflanzenarten Vorrang gegenüber<br />

an<strong>der</strong>en Interessen garantieren, u.a. durch Verbot aller<br />

Nutzungsformen, die mit diesen Abläufen nicht verträglich<br />

sind (NL, Art. 11-3).<br />

4 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

5 Berglandwirtschaft<br />

Ist auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung durch die Verpflichtung zur<br />

Durchführung einer Umweltprüfung (Strategische Umweltprüfung) vorgegeben<br />

(StROG §§ 4 und 5). Eine Nicht-Durchführung <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

entsprechend den Vorgaben des StROG kann zu einer Genehmigungsversagung<br />

durch die Aufsichtsbehörde führen. Zur Durchführung <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

siehe "Leitfaden SUP in <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung".<br />

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Raumordnungsziele im<br />

StROG (§ 3 Abs 2 (4)) sowie auf das StNSchG (§ 2 Abs 1) verwiesen. Dem<br />

Erhaltungs- und Wie<strong>der</strong>herstellungsgebot kommt aufgrund des klaren und<br />

unzweideutigen Wortlauts eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu, wenngleich die<br />

Bestimmung auch keine ausnahmslose Erhaltungspflicht normiert (vgl.<br />

BMLFUW 2007). Bei möglichen Wi<strong>der</strong>sprüchen zu diesen Zielbestimmungen<br />

wird eine Abstimmung mit <strong>der</strong> Naturschutzbehörde empfohlen.<br />

In diesem Zusammenhang wird auch auf den 3. Abschnitt des StNSchG<br />

(§§ 5 bis 13) verwiesen. Es sind alle Arten von naturschutzrechtlichen<br />

Schutzgebietskategorien betroffen. Dem Schutzgebietszweck wi<strong>der</strong>sprechende<br />

Maßnahmen sind zu unterlassen ("Verschlechterungsverbot"). Bei<br />

möglichen Wi<strong>der</strong>sprüchen zu diesem Ziel wird eine Abstimmung mit <strong>der</strong><br />

Naturschutzbehörde empfohlen.<br />

Als Schon- und Ruhezonen im Sinne dieser Bestimmung sind in <strong>der</strong> Steiermark<br />

die Wildschutzgebiete (StJagdG § 51) zu beachten (z.B. Brut- und<br />

Nistplätze des Auer- und Birkwildes). Zuständig für die Ausweisung solcher<br />

Gebiete sind die Bezirkshauptmannschaften.<br />

Plan / Programm entspricht<br />

dem Ziel<br />

Keine<br />

ja nein<br />

Relevanz<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

28


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Protokoll<br />

RA<br />

RA<br />

RA<br />

RA 6<br />

RA<br />

Umweltziel Anmerkung<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung von Plänen für die Raumplanung<br />

und nachhaltige Entwicklung ist im ländlichen Raum auf die<br />

Sicherung <strong>der</strong> für die Land-, Weide- und Forstwirtschaft<br />

geeigneten Flächen zu achten (RA, Art. 9-2a).<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung von Plänen für die Raumplanung<br />

und nachhaltige Entwicklung ist im ländlichen Raum auf die<br />

Erhaltung und Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> ökologisch und<br />

kulturell beson<strong>der</strong>s wertvollen Gebiete zu achten (RA,<br />

Art. 9-2c).<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung von Plänen für die Raumplanung<br />

und nachhaltige Entwicklung ist im Siedlungsraum auf eine<br />

angemessene und haushälterische Abgrenzung von<br />

Siedlungsgebieten zu achten und Maßnahmen zur Gewährleistung<br />

<strong>der</strong> tatsächlichen Bebauung zu setzen<br />

(RA, Art. 9-3a).<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung von Plänen für die Raumplanung<br />

und nachhaltige Entwicklung ist im Siedlungsraum auf die<br />

Erhaltung und Gestaltung von innerörtlichen Grünflächen<br />

und von Naherholungsräumen am Rand <strong>der</strong> Siedlungsbereiche<br />

zu achten (RA Art.9-3d)<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung von Plänen für die Raumplanung<br />

und nachhaltige Entwicklung ist im Siedlungsraum auf die<br />

Begrenzung des Zweitwohnungsbaus zu achten (RA, Art.<br />

9-3e).<br />

6 Raumplanung und nachhaltige Entwicklung<br />

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Raumordnungsziele im<br />

StROG (§ 3 Abs 2 (6e)) verwiesen.<br />

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Raumordnungsziele im<br />

StROG (§ 3 Abs 2 (4) und Abs 2 (5)) verwiesen.<br />

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Raumordnungsgrundsätze<br />

und -ziele im StROG (§ 3 Abs 1 (1) und (2), § 3 Abs 2 (2)) verwiesen.<br />

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Raumordnungsziele im<br />

StROG (§ 3 Abs 2 (6c)) verwiesen. In Plänen und Programmen, die einer<br />

UEP bzw. SUP zu unterziehen sind, kann die Erhaltung von Grünflächen<br />

und Naherholungsräumen berücksichtigt werden. Die Gestaltung von<br />

Grünflächen und Naherholungsräumen ist Aufgabe <strong>der</strong> Bebauungsplanung<br />

- daher ist in <strong>der</strong> Checkliste lediglich die Überprüfung hinsichtlich Erhaltung<br />

notwendig. Die Zielbestimmung ist im Leitfaden auch im Kapitel zum<br />

Bebauungsplan enthalten - dort ist das Ziel hinsichtlich Gestaltung zu<br />

überprüfen.<br />

Plan / Programm entspricht<br />

dem Ziel<br />

Keine<br />

ja nein<br />

Relevanz<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

29


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Protokoll<br />

RA<br />

BS 7<br />

BS<br />

BS<br />

BS<br />

BW 8 ,<br />

BS<br />

7 Bodenschutz<br />

8 Bergwald<br />

Umweltziel Anmerkung<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung von Plänen für die Raumplanung<br />

und nachhaltige Entwicklung ist im Siedlungsraum auf die<br />

Ausrichtung und Konzentration <strong>der</strong> Siedlungen an den<br />

Achsen <strong>der</strong> Infrastruktur des Verkehrs und/o<strong>der</strong> angrenzend<br />

an bestehen<strong>der</strong> Bebauung zu achten (RA Art.9-<br />

3f).<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung und Umsetzung <strong>der</strong> Pläne<br />

und/o<strong>der</strong> Programme für den Siedlungsraum sind die Belange<br />

des Bodenschutzes zu berücksichtigen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />

sparsame Umgang mit Grund und Boden (BS, Art. 7-1).<br />

Begrenzung <strong>der</strong> Bodenversiegelung und des Bodenverbrauchs<br />

durch flächensparendes und bodenschonendes<br />

Bauen durch die Beschränkung <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung<br />

bevorzugt auf den Innenbereich und Begrenzen des<br />

Siedlungswachstums nach außen (BS, Art. 7-2)<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Böden in Feuchtgebieten und Mooren<br />

(Hoch- und Flachmoore) (BS, Art. 9-1).<br />

Grundsätzlicher Verzicht auf die Nutzung von Moorböden;<br />

landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden nur dann,<br />

wenn ihre Eigenart erhalten bleibt (BS, Art. 9-3).<br />

Gewährleistung einer Vorrangstellung für Bergwäl<strong>der</strong> mit<br />

Schutzfunktion, die in hohem Maße den eigenen Standort<br />

o<strong>der</strong> vor allem Siedlungen, Verkehrsinfrastrukturen, landwirtschaftliche<br />

Kulturflächen und ähnliches schützen; diese Bergwäl<strong>der</strong><br />

sind an Ort und Stelle zu erhalten (BW, Art. 6-1;<br />

BS, Art. 13-1).<br />

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Raumordnungsziele im<br />

StROG (§ 3 Abs 2 (2f)) verwiesen.<br />

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Raumordnungsgrundsätze im<br />

StROG (§ 3 Abs 1 (1) und (2)) verwiesen.<br />

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Raumordnungsgrundsätze<br />

und -ziele im StROG (§ 3 Abs 1 (1) und (2), § 3 Abs 2 (2d)) verwiesen.<br />

Nur die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Bodenschutzprotokolls<br />

integeren Hoch - und Flachmoore unterliegen dem beson<strong>der</strong>en Schutzregime<br />

des Art. 9-1 (vgl. KURATOROUM WALD 2011). Bei möglichen Wi<strong>der</strong>sprüchen<br />

zu diesen Zielbestimmungen wird eine Abstimmung mit <strong>der</strong><br />

Naturschutzbehörde empfohlen.<br />

Bei möglichen Wi<strong>der</strong>sprüchen zu diesen Zielbestimmungen wird eine Abstimmung<br />

mit <strong>der</strong> Naturschutzbehörde empfohlen.<br />

In diesem Zusammenhang wird auf die einschlägigen Bestimmungen im<br />

Forstgesetz (§§ 17, 21, 22, 27) sowie auf den Rodungserlass des BMLFUW<br />

verwiesen. Grundsätzlich sollte, wenn durch eine Planän<strong>der</strong>ung Schutzwald<br />

(Wertziffer 3 laut WEP) betroffen ist, eine Abstimmung mit <strong>der</strong> Forstbehörde<br />

stattfinden.<br />

Plan / Programm entspricht<br />

dem Ziel<br />

Keine<br />

ja nein<br />

Relevanz<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

30


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Protokoll<br />

BS<br />

E 9<br />

9 Energie<br />

Umweltziel Anmerkung<br />

Genehmigung für den Bau und die Planierung von Schipisten<br />

in Wäl<strong>der</strong>n mit Schutzfunktionen nur in Ausnahmefällen<br />

und bei Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen;<br />

keine Genehmigung in labilen Gebieten (BS, Art. 14-1).<br />

Bewahrung von Schutzgebieten mit ihren Pufferzonen,<br />

Schon- und Ruhegebieten sowie von unversehrten naturnahen<br />

Gebilden und Landschaften und Optimierung <strong>der</strong> energietechnischen<br />

Infrastrukturen im Hinblick auf die unterschiedlichen<br />

Empfindlichkeits-, Belastbarkeits- und Beeinträchtigungsgrade<br />

<strong>der</strong> alpinen Ökosysteme. (E, Art. 2-4)<br />

Bereits auf <strong>der</strong> Ebene des FWP (Neuausweisung von Son<strong>der</strong>nutzung im<br />

Freiland für Sportzwecke - Piste alpin/Loipe nordisch) sollte auf diese<br />

Bestimmung geachtet werden. In diesem Zusammenhang wird auf den<br />

Rodungserlass des BMLFUW verwiesen. Bezüglich <strong>der</strong> Bestimmungen<br />

hinsichtlich "labile Gebiete" wird eine Abstimmung mit <strong>der</strong> Forstbehörde<br />

<strong>der</strong> WLV o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Landesgeologie empfohlen.<br />

Grundbestimmung<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Überprüfung gemäß dem Leitfaden „Alpenkonvention in <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung“, werden inhaltlich<br />

durch Ausführungen in <strong>der</strong> Differenzliste und SUP-Screening (siehe Seite 21) näher behandelt und begründet.<br />

Zusammenfassend kommt die Überprüfung anhand <strong>der</strong> Checkliste gem. Leitfaden zum Ergebnis, dass das <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong><br />

(insbeson<strong>der</strong>e die beurteilungsrelevanten Än<strong>der</strong>ungen vom <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. 3.00 idgF zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong>) den Zielen <strong>der</strong> Alpenkonvention<br />

grundsätzlich entspricht, wobei bestimmte Themen <strong>der</strong> Checkliste (zB. Begrenzung <strong>der</strong> Zweitwohnsitze, Moorböden<br />

und Schipisten) nicht Gegenstand des <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> und somit nicht beurteilungsrelevant sind.<br />

Plan / Programm entspricht<br />

dem Ziel<br />

Keine<br />

ja nein<br />

Relevanz<br />

X<br />

X<br />

31


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

4 SACHBEREICHE<br />

4.1 NATURRAUM UND UMWELT<br />

4.1.1 Lage, landschaftliche Kurzcharakteristik und räumliche Einordnung<br />

4.1.2 Klima<br />

Das Gemeindegebiet von <strong>Deutschfeistritz</strong> liegt im Bezirk Graz-Umgebung ca. 16 km<br />

nordöstlich von Graz, an <strong>der</strong> Mündung des Übelbachs in die Mur.<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> grenzt an folgende Gemeinden an:<br />

im Norden <strong>Marktgemeinde</strong> Übelbach und Stadtgemeinde Frohnleiten<br />

im Osten: <strong>Marktgemeinde</strong> Peggau<br />

im Süden: Gemeinde Eisbach und <strong>Marktgemeinde</strong> Gratkorn<br />

im Westen: Gemeinde Großstübing<br />

Das Gemeindegebiet von <strong>Deutschfeistritz</strong> umfasst eine Fläche von 39,20 km² und besteht<br />

aus den Katastralgemeinden <strong>Deutschfeistritz</strong> (KG 63002), Prenning (KG 63021),<br />

Waldstein (KG 63034), Kleinstübing (KG 63010), Stübinggraben (KG 63028) und Königgraben<br />

(KG 63012).<br />

Das Gemeindegebiet von Weißenbach zählt laut Steirischen Klimaatlas zu den Klimaregionen<br />

„B.1 – Murdurchbruchstal mit Seitentälern“.<br />

Diese Zone erstreckt sich von Pernegg südlich von Bruck/Mur bis nach Graz/Gösting<br />

und betrifft den am besten durchlüfteten Talabschnitt <strong>der</strong> Steiermark (Passlagen wie<br />

<strong>der</strong> Schoberpass ausgenommen). Dies hängt mit <strong>der</strong> Position dieser Zone und seiner<br />

Ausgleichsfunktion zwischen inneralpinem Bereich und südöstlichem Alpenvorland zusammen;<br />

diese Funktion bezieht sich sowohl auf Druck- als auch auf Temperaturdifferenzen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Murtalauswind nimmt diese Funktion wahr, wodurch sich<br />

auch die nördliche Hauptwindrichtung ergibt; diese wird noch durch die Dominanz<br />

<strong>der</strong> Rückseitenwetterlagen verstärkt (Nordföhn).<br />

Nordföhn und kräftiger Murtalauswind sind verantwortlich für die hohe Durchlüftung<br />

in dieser Zone, wobei in Düseneffektabschnitten die mittleren Windgeschwindigkeiten<br />

im Jahr 3 bis 3,5 m/s erreichen können, die Kalmenhäufigkeit ist dabei sehr gering<br />

(zumeist unter 10 %). Der Taleinwind spielt eine untergeordnete Rolle, nur im Sommerhalbjahr<br />

erlangt er eine größere Bedeutung.<br />

Infolge <strong>der</strong> starken Durchlüftung bleibt auch die Inversionsgefährdung für Tallagen<br />

recht günstig (unter 70 %), wobei freie Inversionen mit einer Mischungsschicht von<br />

300 bis 500 m (größere Werte im Norden) dominieren, was ebenfalls auf die Struktur<br />

32


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

des Murtalauswindes zurückzuführen ist. Nicht selten tritt mit den erwähnten freien<br />

Inversionen Hochnebel auf, <strong>der</strong> eine Obergrenze von etwa 900 bis 1000 m im Norden<br />

und ca. 700 m im Süden aufweist, die Auflösung erfolgt dabei zumeist im Raum<br />

Frohnleiten.<br />

Die starke Durchlüftung hat Folgen für das thermische Verhalten im Sinne einer Begünstigung,<br />

was sich etwa im Obstbau im Raum Stübing (Betrieb Fattinger) ausdrückt<br />

(Jahresmittel <strong>der</strong> Temperatur bei 8,7° bis 9,1°, Jännermittel bei -2°); dementsprechend<br />

erreicht die Zahl <strong>der</strong> Tage mit Frost nur etwa 100 bis 110, lokal auch darunter<br />

und die Zahl <strong>der</strong> Tage mit Nebel ist relativ niedrig (30 bis 40/Jahr).<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagsverhältnisse gilt ähnliches wie für den Raum Graz (kontinental<br />

geprägter Jahresgang mit gewitterreichen Sommern, wobei hier die Bereitschaft<br />

zu Unwettern im Vergleich zu an<strong>der</strong>en Zonen in <strong>der</strong> Steiermark stark erhöht<br />

ist, schneearme Winter).<br />

Abbildung 6 Digitaler Atlas Steiermark- Klimaregionen<br />

(Quelle: gis-steiermark, Erhebungsdatum: 23.11.2012)<br />

33


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

4.1.3 Emissionen und Immissionen<br />

Abbildung 7 Digitaler Atlas Steiermark- Klimaeignungszonen<br />

(Quelle: gis-steiermark Erhebungsdatum: 23.11.2012)<br />

Lärmbelastung durch motorisierten Individualverkehr (MIV):<br />

Betrachtet man den durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV in Kfz/24h) <strong>der</strong> wichtigsten<br />

Straßenverbindung im Gemeindegebiet von <strong>Deutschfeistritz</strong>, ist entlang <strong>der</strong> A9<br />

Pyhrn Autobahn das Verkehrsaufkommen sowie <strong>der</strong> LKW Anteil stabil, während entlang<br />

<strong>der</strong> L385 Übelbach Straße beim Schwerverkehrsanteil im selben Bemessungszeitraum<br />

eine Verdoppelung zu verzeichnen ist.<br />

Verkehrsträger<br />

DTV 2011<br />

(LKW-Anteil)<br />

A9 Pyhrn Autobahn 22.900<br />

(14%)<br />

S35 Brucker Schnellstrasse<br />

L315 Stübinggrabenstraße<br />

L334 Kleinstübingerstraße<br />

15.500<br />

(11%)<br />

DTV 2010<br />

(LKW-Anteil)<br />

22.200<br />

(14%)<br />

15.300<br />

(11%)<br />

DTV 2009<br />

(LKW-Anteil)<br />

20.400<br />

(14%)<br />

15.200<br />

(11%)<br />

DTV 2008<br />

(LKW-Anteil)<br />

22.600<br />

(14%)<br />

15.400<br />

(10%)<br />

DTV 2007<br />

(LKW-Anteil)<br />

23.200<br />

(16%)<br />

16.400<br />

(12%)<br />

1.800 (11%) 1.800 (11%) 1.800 (9%) 1.800 (8%) 1.800 (8%)<br />

1.300 (8%) 1.300 (8%) 1.300 (5%) 1.300 (4%) 1.300 (8%)<br />

L385 Übelbachstraße 1.300 (8%) 1.300 (8%) 1.300 (5%) 1.300 (4%) 1.300 (4%)<br />

34


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Tabelle 2 - DTV (Quelle: gis-steiermark, Erhebungsdatum: 23.11.2012)<br />

Abbildung 8 Digitaler Atlas Steiermark- Verkehr und Transport<br />

(Quelle: gis-steiermark, Erhebungsdatum: 23.11.2012)<br />

Intensivlandwirtschaftliche Betriebe:<br />

Durch intensivlandwirtschaftliche Betriebe (Tierhaltung) und das Ausbringen von Mist,<br />

Gülle und Jauche kann es in den vorzugsweise dörflich strukturierten Ortsteilen insbeson<strong>der</strong>e<br />

in den angrenzenden Wohngebieten zu Belästigungen kommen. Je nach<br />

Art und Umfang <strong>der</strong> Tierhaltung sind unterschiedliche Schutzabstände festzulegen.<br />

Eine grobe Abschätzung <strong>der</strong> Geruchsbelästigung durch die landwirtschaftlichen Betriebe<br />

wurde durch nachfolgende Berechnungen auf Basis <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Gemeinde eingeholten<br />

Kenndaten vorgenommen und die Geruchsschwellenabstände bzw. Belästigungsbereiche<br />

ermittelt.<br />

Die Abschätzung <strong>der</strong> Immissionen des zu beurteilenden landwirtschaftlichen Stallgebäudes<br />

erfolgt anhand <strong>der</strong> Tierart, <strong>der</strong> Nutzungsart, <strong>der</strong> Tierzahl und <strong>der</strong> landtechnischen<br />

Ausstattung. Für die Bewertung <strong>der</strong> sich daraus ergebenden Immissionen sind<br />

die Ausbreitungsbedingungen durch eine meteorologische Beurteilung und die in <strong>der</strong><br />

Raumordnung festgelegten Flächenwidmungen in eine Abstandsregelung eingebunden.<br />

Damit wird die Festlegung von Mindestabständen zwischen Nutztierhaltungsbetrieben<br />

und Wohngebieten ermöglicht, wodurch ein weitgehen<strong>der</strong> Schutz vor Immissionen<br />

aus <strong>der</strong> Nutztierhaltung zu erwarten ist. Die „Vorläufige Richtlinie zur Beurteilung<br />

von Immissionen aus <strong>der</strong> Nutztierhaltung in Stallungen“, vom Oktober 2000, bie-<br />

35


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

tet für alle Anwendungsfälle ein objektiv nachvollziehbares Kriterium zur quantitativen<br />

und qualitativen Abschätzung des zu erwartenden Ausmaßes <strong>der</strong> Emissionen auf Basis<br />

des anzunehmenden Rechtskonsenses.<br />

Die von Seiten <strong>der</strong> Gemeinde an den Raumplaner bekannt gegebenen Kenndaten<br />

umfassen die Tierarten, die Nutzungsart und allenfalls den rechtlich konsentierten<br />

Tierbestand. Es wurde das „worst-case“ – Szenario ermittelt, die Bestimmung des<br />

Schutzabstandes erfolgte auf Basis <strong>der</strong> Richtlinie zur Beurteilung von Immissionen<br />

aus <strong>der</strong> Nutztierhaltung in Stallungen.<br />

In weiterer Folge wurde <strong>der</strong> Schutzabstand künftiger Wohnbebauung rechnerisch ermittelt<br />

und plangrafisch im Differenzplan vom Raumplaner dargestellt. Diese Mindestabstände<br />

sollen ein Heranrücken von Wohnbebauungen des Baulandes – Reines bzw.<br />

Allgemeines Wohngebiet an bereits bestehende, landwirtschaftliche Betriebe hintanhalten,<br />

um <strong>der</strong>en weitere Existenz langfristig abzusichern. Im Örtlichen Entwicklungsplan<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> erfolgt gemäß <strong>der</strong> Planzeichenverordnung (Quelle: Amt <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung,<br />

A16 und FA 13B, idF. LGBl. <strong>Nr</strong>. 57/2011) eine symbolische Darstellung<br />

<strong>der</strong> geprüften landwirtschaftlichen Betriebe. Im Anlassfall (bei möglichen Konflikten)<br />

ist eine detailliertere Untersuchung vorzunehmen. Die Geruchskreise werden zur<br />

Festlegung von Freihaltebereichen (Puffern) im 4. Flächenwidmungsplan als Entscheidungshilfe<br />

Verwendung finden.<br />

Von insgesamt 91 von <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> bekanntgegebenen Betrieben<br />

weist kein Betrieb eine Geruchszahl von größer als G=20 auf.<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Freihaltung <strong>der</strong> durch Lärm o<strong>der</strong> Geruchsemissionen beeinflussten Bereiche vor<br />

künftiger Bebauung.<br />

• Im Bedarfsfall Erhebung <strong>der</strong> Rechtssituation auf Basis eines Einzelgutachtens<br />

36


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Weiteres Grundwasserschongebiet Friesach:<br />

Im Gemeindegebiet befinden sich folgende Gebiete, die nach dem Wasserrechtsgesetz<br />

1959 idgF. geschützt sind:<br />

• Rahmenverfügung für das Grundwasser im Raum Friesach bei Graz (G2, Friesach<br />

bei Graz, LGBl.<strong>Nr</strong>. 75/1963, BGBl.<strong>Nr</strong>. 58/1963; Größe Zone 1: 3.658 ha,<br />

Zone 2: 4.264,1 ha)<br />

• Schongebiet für die Sicherung des künftigen Trinkwasserbedarfes für die Stadtgemeinde<br />

Graz im Raum Friesach<br />

4.1.4 Gewässer<br />

Gemäß dem Schreiben <strong>der</strong> FA 19A (Wasserwirtschaftliche Planung und Siedlungswasserwirtschaft)<br />

des Amtes <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung vom 22.11.2011 mit <strong>der</strong><br />

GZ: FA 19A77De3-2004/198, liegen folgende Planungsinteressen im Gemeindegebiet<br />

<strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> vor:<br />

Freihaltung <strong>der</strong> Hochwasserüberflutungsgebiete (HQ100-Bereiche) und Wild-<br />

bachgefahrenzonen (nach dem Forstgesetz 1975) von gewässerunverträglichen<br />

Nutzungen zur Erhaltung und Verbesserung des Hochwasserabflusses sowie um<br />

nachträgliche Schadensbehebungen zu vermeiden. Diese Zonen sind weiter als natürliche<br />

Retentionsräume und damit vor allem zur Vermeidung von Abflussverschärfungen<br />

im Unterlaufbereich zu erhalten, d.h. von Bebauungen, Schüttungen udgl.<br />

freizuhalten.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nach den Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung<br />

(RIWA-T, herausgegeben im Juli 2006), Maßnahmen zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Ausbaugröße regulierter Gewässerabschnitte zum Zwecke <strong>der</strong> Schaffung neuer Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsgebiete und schutzwasserbauliche Maßnahmen, die zum<br />

Schutz von Bauten im HQ30-Abflussbereich gem. § 38 (3) WRG 1959 notwendig<br />

werden, nicht aus Bundesmittel zu finanzieren bzw. zu för<strong>der</strong>n sind. Ausnahmen<br />

sind nur möglich, wenn die Bauten vor dem 01.07.1990 behördlich bewilligt wurden.<br />

Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind nach diesen Richtlinien nicht geson<strong>der</strong>t<br />

zu schützen. Für die Errichtung von Bauten und Anlagen innerhalb <strong>der</strong><br />

Grenzen des 30-jährlichen Hochwasserabflussgebietes (HQ30-Zone) ist jedenfalls die<br />

wasserrechtliche Bewilligung einzuholen.<br />

37


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Freihaltung von Uferstreifen entlang natürlicher Gewässer entsprechend<br />

dem Regionalen Entwicklungsprogramm für die den Bezirk Graz-Umgebung, idF.<br />

LGBl. <strong>Nr</strong>. 106/2005, dem Wasserrechtsgesetz 1959 idgF, §§ 30 und 30a und dem<br />

Programm zur hochwasserfreien Entwicklung <strong>der</strong> Siedlungsräume, LGBl. <strong>Nr</strong>.<br />

117/2005. Demnach ist zur Erhaltung <strong>der</strong> ökologischen Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Gewässer<br />

und ihrer maßgeblichen Uferbereiche ein Uferstreifen von mind. 10 m Breite<br />

von künftigen Bebauungen und Intensivnutzungen freizuhalten. Ausnahmen sind bei<br />

Baulandlückenschließungen geringen Ausmaßes zulässig, wobei jedoch gewässerökologische<br />

und schutzwasserbauliche Interessen zu berücksichtigen sind. Zur Beurteilung<br />

<strong>der</strong> ökologischen Funktion des jeweiligen Uferstreifens bzw. zur genauen<br />

Festlegung <strong>der</strong> Uferstreifenbreite ist im Bedarfsfalle das Einvernehmen mit <strong>der</strong> Baubezirksleitung<br />

bzw. Bezirksnaturschutzbeauftragten herzustellen.<br />

Gemäß §4 Abs.1 des Programmes zur hochwassersicheren Entwicklung <strong>der</strong><br />

Siedlungsräume, LGBl. <strong>Nr</strong>. 117/2005, sind folgende Bereiche von Baugebieten<br />

gemäß § 23 Abs. 1 und 3 und von solchen Son<strong>der</strong>nutzungen im Freiland gemäß §<br />

25 Abs. 2 ROG, die das Schadenspotenzial erhöhen und Abflusshin<strong>der</strong>nisse darstellen<br />

(wie zB Auffüllungsgebiet) sowie von Neubauten gemäß § 25 Abs. 3 Z. 1 lit. b<br />

ROG freizuhalten:<br />

1. Hochwasserabflussgebiete des HQ100<br />

2. Rote Gefahrenzonen <strong>der</strong> nach den forstrechtlichen Bestimmungen erlassenen<br />

Gefahrenzonenpläne,<br />

3. Flächen, die sich für Hochwasserschutzmaßnahmen beson<strong>der</strong>s eignen und<br />

blaue Vorbehaltsbereiche <strong>der</strong> nach den forstrechtlichen Bestimmungen erlassenen<br />

Gefahrenzonenpläne und<br />

4. Uferstreifen entlang natürlich fließen<strong>der</strong> Gewässer vom mindestens 10 Meter,<br />

gemessenen ab <strong>der</strong> Böschungsoberkante, im funktional begründeten Einzelfall<br />

auch darüber hinaus. Gemäß Repro Graz und Graz-Umgebung idF LGBl. <strong>Nr</strong>.<br />

73/2012 ist ein Freihaltebereich entlang <strong>der</strong> Mur von mind. 20 m einzuhalten.<br />

Ersichtlichmachungen im Sinne des § 26 (7) Stmk. ROG 2010 <strong>der</strong> Gewässer nach<br />

dem tatsächlichen Verlauf, <strong>der</strong> Hochwasserüberflutungsgebiete und Gefahrenzonen,<br />

<strong>der</strong> Brunnenschutz- und Grundwasserschongebiete Friesach bei Graz, LGBl. <strong>Nr</strong>.<br />

75/1963 und wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung BGBl. <strong>Nr</strong>. 58/1963, sowie<br />

<strong>der</strong> meliorierten (ME) und hangrutschgefährdeten (ER) Flächen.<br />

Wasserwirtschaftliche Interessen bezüglich Nie<strong>der</strong>schlagswässer:<br />

Der Anfall und die Ableitung von Nie<strong>der</strong>schlagswässern haben in Siedlungsgebieten<br />

in den letzten Jahren verstärkt zu Problemen geführt. Diese Probleme entstanden<br />

durch eine unzureichende Beachtung des Abflusses von Hangwässern, <strong>der</strong> technischen<br />

Rahmenbedingungen von Kanalisationsanlagen sowie von Grundstücksent-<br />

38


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

wässerungs- und Versickerungsmöglichkeiten. Damit eine geordnete Versickerung/Ableitung<br />

<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswasser gewährleistet ist, sowie um nachteilige<br />

Auswirkungen des Oberflächenwasserabflusses infolge <strong>der</strong> Bebauung/Versiegelung<br />

auf die Unterliegerbereiche hintan zu halten, wird die Erstellung eines Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Geländeverhältnisse bzw.<br />

<strong>der</strong> Boden- und Grundwasserverhältnisse (Grundwasserstand und Sickerfähigkeit<br />

des Bodens) vorgeschlagen.<br />

Die örtliche Abgrenzung hat nach hydrologischen und wasserwirtschaftlichen Kriterien<br />

zu erfolgen. Generell ist jedoch erfor<strong>der</strong>lich, dass möglichst viel unbelastetes<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser an Ort und Stelle zurückgehalten und zur Versickerung gebracht<br />

wird (Grundwasseranreicherung) und nur bei Überlastung von diesbezüglichen<br />

Anlagen (Flächen, Mulden-, Becken-, Schacht-, Rigolen-, Rohr-, Retentionsraumversickerung,<br />

Filtermulden, Regenrückhaltebecken, Retentions-/Filterbecken)<br />

Oberflächenwässer einem Vorfluter zugeleitet werden. Eine Versickerung soll nur bei<br />

entsprechen<strong>der</strong> Sickerfähigkeit des Bodens unter Einsatz eines vertretbaren technischen<br />

Aufwandes vorgeschrieben werden. Belastete Meteorwässer müssen - sofern<br />

nicht eine Einleitung in die Kanalisation gefor<strong>der</strong>t ist - vor <strong>der</strong> Versickerung bzw.<br />

Einleitung in einen Vorfluter dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechend gereinigt werden.<br />

Die Gewässerkarte und –liste findet sich im Anhang zum Erläuterungsbericht.<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Keine Neufestlegung von Bauland in jenen Bereichen, die aufgrund gelt. Best-<br />

immungen (SAPRO, Wasserrechtsgesetz, etc.) von einer solchen Nutzung<br />

ausgeschlossen sind.<br />

• Freihaltung <strong>der</strong> Hochwasserabflussbereiche zur Vermeidung kostenintensiver<br />

Sanierungsmaßnahmen bzw. nachteiliger Verän<strong>der</strong>ungen des Abflussgesche-<br />

hens.<br />

• Freihaltung gewässernaher Räume vor Bebauung und Intensivnutzungen<br />

gem. Programm zur hochwassersicheren Entwicklung <strong>der</strong> Siedlungsräume<br />

(LGBl. <strong>Nr</strong>. 117/2005), Leitlinie für die Durchführung <strong>der</strong> örtlichen Raumord-<br />

nung und von Bauverfahren bei Gefährdung durch wasserbedingte Naturge-<br />

fahren (Dezember 2008).<br />

• Abstimmung <strong>der</strong> wasserwirtschaftlichen Planungsinteressen im Anlassfall<br />

39


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

4.1.5 Waldentwicklungsplan (WEP)<br />

Gem. Auszug aus dem Digitalen Atlas Steiermark findet sich im Gemeindegebiet von<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong>, das dem Forstbezirk Graz zuzuordnen ist, größtenteils Wald mit <strong>der</strong><br />

Leitfunktion Wohlfahrt (Waldfunktionskennzahl 131 und 231). Im Gemeindegebiet<br />

von <strong>Deutschfeistritz</strong> kommen darüber hinaus noch Waldflächen mit den Waldfunktionskennzahlen<br />

<strong>Nr</strong>. 111, 132, 211, 231 und 331 vor.<br />

Im Norden des Gemeindegebietes überwiegt Wald mit Nutzfunktion, während im Süden<br />

die Waldflächen mit Wohlfahrtsfunktion dominieren.<br />

Die Wohlfahrtsfunktion beruht gem. § 6 (2) lit c.) Forstgesetz 1975 idgF auf dem Einfluss<br />

auf die Umwelt, insbeson<strong>der</strong>e auf den Ausgleich des Klimas und des Wasserhaushaltes,<br />

auf die Reinigung und Erneuerung von Luft und Wasser und auf die<br />

Lärmmin<strong>der</strong>ung.<br />

Die Nutzfunktion begründet sich gem. § 6 (2) lit. a) Forstgesetz 1975 idgF insbeson<strong>der</strong>s<br />

auf die wirtschaftlich nachhaltige Hervorbringung des Rohstoffes Holz.<br />

Abbildung 9 - Digitaler Atlas Steiermark – Waldplan<br />

(Quelle: gis-steiermark, Erhebungsdatum: 23.11.2012)<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Schutz und Erhaltung <strong>der</strong> Waldflächen im Gemeindegebiet sowie Freihaltung von<br />

Bebauung zur Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Wohlfahrts- und Erholungsfunktion.<br />

40


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

4.1.6 Naturräumliche Schutzgebiete<br />

Im Gemeindegebiet <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> befinden sich mehrere naturräumliche<br />

Schutzgebiete, welche im Entwicklungsplan ersichtlich gemacht sind und in<br />

nachfolgenden Bauverfahren zu berücksichtigen sind.<br />

Mit 04.10.2011 wurden durch das Amt <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung, Fachabteilung<br />

13C, Fachstelle Naturschutz, Karmeliterplatz 2, 8010 GZ: FA13C-51D-9/2011-9 nachstehende<br />

Bekanntmachungen gemäß Naturschutzbuch mitgeteilt:<br />

Naturschutzgebiet nach § 5 lit. a Stmk. Naturschutzgesetz 1976 idF LGBl.<br />

<strong>Nr</strong>. 44/2012:<br />

KG 63002 <strong>Deutschfeistritz</strong><br />

Pfaffenkogel-Gsollerkogel, Schutz-<strong>Nr</strong>. NSG VI<br />

Naturschutzgebiete nach § 5 lit. c leg. cit.:<br />

KG 63012 Königgraben<br />

Gelber Lein, Schartnerkogel, Schutz-<strong>Nr</strong>. 26c, Grdst. <strong>Nr</strong>. 303/1<br />

KG 63028 Stübinggraben<br />

Westflanke Niesenbachkogel Stübinggraben, Schutz-<strong>Nr</strong>. 60c, Grdst. <strong>Nr</strong>. 432, 433,<br />

434/1, 434/2<br />

Landschaftsschutzgebiet nach §6 leg. cit.:<br />

KG 63002 <strong>Deutschfeistritz</strong><br />

Plesch-Walzkogel-Pfaffenkogel, Schutz-<strong>Nr</strong>. 28<br />

Naturdenkmale nach § 10 leg. cit.:<br />

KG 63002 <strong>Deutschfeistritz</strong><br />

Blutbuche, Schutz-<strong>Nr</strong>. 118 und 119, Grdst. <strong>Nr</strong>. 545<br />

Winterlinde, Schutz-<strong>Nr</strong>. 116, 129 und 130, Grdst.-<strong>Nr</strong>. 545 und 616/25<br />

KG 63012 Königgraben<br />

Amerikanische Roteiche, Schutz-<strong>Nr</strong>. 73, Grdst. <strong>Nr</strong>. .24<br />

Gingko, Schutz-<strong>Nr</strong>. 72, Grdst. <strong>Nr</strong>. .37<br />

Sommerlinde, Schutz-<strong>Nr</strong>. 55, Grdst. <strong>Nr</strong>. 187/1<br />

Traubeneiche, Schutz-<strong>Nr</strong>. 48, Grdst. <strong>Nr</strong>. 303/3<br />

2 Sommerlinden, Schutz-<strong>Nr</strong>. 45 und 47, Grdst. <strong>Nr</strong>. 304/2<br />

KG 63028 Stübinggraben<br />

Sommerlinde, Schutz-<strong>Nr</strong>. 49, Grdst. <strong>Nr</strong>. 65<br />

KG 63034 Waldstein<br />

4 Tamarisken zu einem Baum verwachsen, Schutz-<strong>Nr</strong>. 25, Grdst. <strong>Nr</strong>. .1<br />

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Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Geschützte Landschaftsteile nach § 11 leg. cit.:<br />

KG 63021 Prenning<br />

Parkanlage in Prenning, Grdst. <strong>Nr</strong>. 458/1, 458/2, 966/3, 472/4 und 955/1<br />

KG 63034 Waldstein<br />

Bäume bei Schloss Waldstein, Grdst. <strong>Nr</strong>. 257 und 269<br />

Abbildung 10 : Naturschutzgebiete in <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />

(Quelle: gis-steiermark, Erhebungsdatum: 23.11.2012)<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Schützen und Erhalten <strong>der</strong> ausgewiesenen naturräumlichen Schutzgebiete durch<br />

gezielte Bebauung/ Freihaltung und Rücksichtnahme auf Freihaltezonen im Zu-<br />

sammenwirken mit dem Orts-, Straßen- und Landschaftsbild.<br />

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Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

4.1.7 Bekanntgaben des Bundesdenkmalamtes, Landeskonservatorat für Steiermark<br />

Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. <strong>Nr</strong>. 533/23 (Denkmalschutzgesetz),<br />

in <strong>der</strong> Fassung BGBl. I <strong>Nr</strong>. 170/1999 und BGBl. I <strong>Nr</strong>. 2/2008 veröffentlicht<br />

das Bundesdenkmalamt auf www.bda.at/downloads die Liste <strong>der</strong> unter Denkmalschutz<br />

stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen,<br />

dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist.<br />

Gemeinde KG Bezeichnung Adresse Grdst.<strong>Nr</strong>. Status<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />

Kath. Pfarrkirche hl. Martin <strong>Deutschfeistritz</strong> .10, .9, § 2a<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> und Kirchhof mit Ummau- 1<br />

147, .11,<br />

erung<br />

787/5<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />

Kraftwerk Peggau- <strong>Deutschfeistritz</strong> .126 Bescheid<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />

149<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />

Polytechnische Schu- <strong>Deutschfeistritz</strong> .131 § 2a<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> le/Volkshochschule 153<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />

Mesnerhaus <strong>Deutschfeistritz</strong> .11<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong><br />

2<br />

§2a<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />

Skulptur "Bären" <strong>Deutschfeistritz</strong> .315<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong><br />

264<br />

§2a<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />

Schloss Thinnfeld <strong>Deutschfeistritz</strong> .29, .30 Bescheid<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong><br />

64 und 93<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong><br />

Rathaus/Gemeindeamt Grazer Straße 41 .86/2 §2a<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />

Ehem. Sensenwerk Rudolf-Klug- .36/2, Bescheid<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong><br />

Gasse 73 u. 128 .36/1<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />

Pfarrhof und Nebenge-<br />

.9 §2a<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> bäude sowie Torbogen<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />

Straßenbrücke 792/1, §2a<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong><br />

807<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />

Kalvarienberg/Kreuzweg .12, §2a<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong><br />

155/1,<br />

156/1<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong><br />

Ölbergkapelle .13 §2a<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong><br />

Aufbahrungshalle .130 §2a<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />

Kraftwerk Peggau-<br />

72/1 Bescheid<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong>, Südliches<br />

Stollenportal<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />

Eisenbahnbrücke über<br />

792/2, Bescheid<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> die Mur<br />

815<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63010 Kleinstübing<br />

Schloss Stübing Kleinstübing 18 .34, 99 Bescheid<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63010 Kleinstü- Römerzeitliche Siedlung Schloss und 99 Bescheid<br />

bing<br />

Kleinstübing<br />

SOS-Kin<strong>der</strong>dorf<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63021 Prenning Ansitz Schackhof Prenning 9 .10/1 Bescheid<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63034 Waldstein Figurenbildstock hl.<br />

Johannes Nepomuk<br />

Waldstein 291 §2a<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63034 Waldstein Wartehaus Waldstein .85 §2a<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 63034 Waldstein Burgruine Waldstein Waldstein .66, .68 Bescheid<br />

Tabelle 3 - unbewegliche und archäologische Denkmale unter Denkmalschutz, (rechtlich nicht verbindlich),<br />

Stand: 06.06.2012, Quelle: http://www.bda.at/documents/703620422.pdf<br />

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Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

4.1.8 Bergbau<br />

Gemäß dem Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend FA<br />

vom 19.09.2011 mit <strong>der</strong> GZ: BMWFJ-60.214/0297-IV/6a/2011, wird mitgeteilt dass im<br />

Gemeindegebiet von <strong>Deutschfeistritz</strong> aufrechte Bergwerksberechtigungen <strong>der</strong> IIT -<br />

Informatik und innovative Technologien GmbH, Bergbau OEG bestehen.<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Die Bekanntgaben des Landeskonservatoriates werden im Entwicklungsplan er-<br />

sichtlich gemacht. Vor Setzung von Maßnahmen ist mit <strong>der</strong> zuständigen Behörde<br />

des Bundesdenkmalamtes eine qualifizierte Vorfragenabklärung durchzuführen.<br />

Bei sog. Zufallsfunden ist die Behörde umgehend zu kontaktieren.<br />

• Schützen und Erhalten <strong>der</strong> ausgewiesenen naturräumlichen Schutzgebiete durch<br />

gezielte Bebauung/ Freihaltung und Rücksichtnahme auf Freihaltezonen im Zu-<br />

sammenwirken mit dem Orts-, Straßen- und Landschaftsbild.<br />

4.2 BEVÖLKERUNG<br />

4.2.1 Bevölkerungsstruktur (Gemeindedaten)<br />

Zum Stichtag 26.09.2012 verzeichnete die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> lt. Statistik<br />

Austria insgesamt 4.026 Einwohner (3.593 Haupt- und 112 Nebenwohnsitze), wobei<br />

sich diese Zahl zu 49,6 % aus Männern und 50,4 % aus Frauen zusammensetzt.<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Wohnbevölkerung am 1.1.<br />

2012 2011 2010 2009 2008<br />

Wohnbevölkerung insgesamt<br />

Geschlecht:<br />

3.915 3.883 3.875 3.878 3.875<br />

Männer 1.930 1.922 1.879 1.866 1.875<br />

Frauen<br />

Altersgruppen (Anteil in %):<br />

1.985 1.961 1.996 2.012 2.000<br />

unter 20 Jahre 22,4% 22,5% 22,2% 22,8% 23,4%<br />

20 bis unter 65 Jahre 59,7% 59,8% 59,9% 59,3% 58,7%<br />

65 Jahre und älter<br />

Staatsangehörigkeit:<br />

17,9% 17,8% 17,9% 17,9% 17,9%<br />

Inlän<strong>der</strong> 3.628 3.616 3.627 3.652 3.673<br />

Auslän<strong>der</strong> 287 267 248 226 202<br />

Auslän<strong>der</strong>anteil (in %) 7,3% 6,9% 6,4% 5,8% 5,2%<br />

Bevölkerungsbewegung<br />

2011 2010 2009 2008 2007<br />

Lebendgeborene 33 27 37 33 36<br />

Gestorbene 31 28 29 37 32<br />

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Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Geburtenbilanz 2 -1 8 -4 4<br />

Zuzug 281 290 222 243 224<br />

Wegzug 254 283 228 241 278<br />

Wan<strong>der</strong>ungsbilanz 27 7 -6 2 -54<br />

4.2.2 Bevölkerungsentwicklung<br />

Tabelle 4 – Wohnbevölkerung <strong>Deutschfeistritz</strong><br />

(Quelle: LSTAT Stmk., Erhebungsdatum: 26.11.2012)<br />

Die Bevölkerungszahl im Bezirk Graz Umgebung nahm in den letzten Jahren/ Jahrzehnten<br />

kontinuierlich zu. Die höchste Verän<strong>der</strong>ung mit 13.256 Personen Bevölkerungszuwachs<br />

wurde zwischen 1991 und 2001 im Bezirk verzeichnet. Langfristig ist<br />

<strong>der</strong> allgemeine Trend einer steigenden Bevölkerung im Bezirk zu erwarten. Die<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> ist bestrebt, den bisherigen Bevölkerungstrend auszunutzen,<br />

um eine Zunahme <strong>der</strong> Wohnbevölkerung für die nächsten 15 Jahre zu erreichen.<br />

Künftige Entwicklung (ÖROK-Prognose 2001 bis 2050, Teil 1 für den Bezirk<br />

Graz-Umgebung):<br />

Laut <strong>der</strong> ÖROK-Prognose wird für den Bezirk Graz-Umgebung insgesamt eine Zunahme<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung auf 183.345 Personen bis 2050 (im Vergleich zu 142.510<br />

Personen im Jahr 2010) vorausgesagt. Unter Beachtung <strong>der</strong> bisherigen Bevölkerungsentwicklung<br />

<strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> können folgende Trends zur<br />

künftigen Bevölkerungsentwicklung abgeleitet werden.<br />

Bevölkerungsentwicklung von 1951 bis März 2011:<br />

Die Bevölkerungsentwicklung <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> zeigt seit Beginn<br />

<strong>der</strong> demographischen Erhebungen (1869) eine relativ konstante Entwicklung – sie<br />

sank zwischen 1900 und 1961 (Kriegswirren, Wirtschaftsdepression) und ist seitdem<br />

kontinuierlich angestiegen. Seit Beginn <strong>der</strong> Volkszählung im Jahre 1951 stieg die Bevölkerung<br />

<strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> bis zum Jahr 2001 kontinuierlich an<br />

und erreichte zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Volkszählung von 2012 einen vorläufigen Bevölke-<br />

rungshöchststand von 3.915 EinwohnerInnen. Der stärkste Zuwachs <strong>der</strong> Be-<br />

völkerung wurde zwischen den Jahren 1880 und 1890 mit einem Zuwachs von 468<br />

Personen verzeichnet. Zwischen 2001 - 2010 nahm die Zahl <strong>der</strong> Bevölkerung insgesamt<br />

um 72 Personen zu. Diese Bevölkerungszunahme in den letzten Jahren ist auf<br />

die positive Geburten- bzw. Wan<strong>der</strong>ungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />

zurückzuführen.<br />

45


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong><br />

Abbildung 11 - Bevölkerungsentwicklung bis 2012<br />

(Quelle: Statistik Austria, Erhebungsdatum 26.11.2012)<br />

Trend <strong>der</strong> Bevölkerungsentwicklung:<br />

Von <strong>der</strong> Landesstatistik Steiermark wurde im Dezember 2010 die „Regionale Bevölkerungsprognose<br />

Steiermark 2009/2010 - Bundesland, Bezirke und Gemeinden“, Steirische<br />

Statistiken, Heft 13/2010, herausgegeben. Anhand dieser Bevölkerungsprognose<br />

wird deutlich, dass für die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> von einer Zunahme <strong>der</strong><br />

Bevölkerung ausgegangen wird.<br />

Volkszählungs-<br />

Prognose Verän<strong>der</strong>ung<br />

ergebnisse<br />

2009 - 2030<br />

VZ VZ VZ 2009 2015 2020 2025 2030 absolut in %<br />

1981 1991 2001<br />

3.718 3.745 3.843 3.878 3.898 3.942 3.988 4.037 159 4,1%<br />

Tabelle 5 - Volkszählungsergebnisse<br />

Quelle: Statistik Austria, Erhebungsdatum 26.11.2012))<br />

Auf Basis <strong>der</strong> bisherigen Entwicklung <strong>der</strong> Bevölkerung <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />

wurde <strong>der</strong> sog. Kombinierte Trend <strong>der</strong> Bevölkerungsentwicklung ermittelt.<br />

Dieser zeigt eine kontinuierliche Zunahme <strong>der</strong> Bevölkerung ab dem Jahr 2012 auf.<br />

46


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Auf Basis des Kombinierten Trends wurde <strong>der</strong> Bevölkerungszielwert für die Gemeinde<br />

ausgerichtet.<br />

Abbildung 12 - Bevölkerungsentwicklung - Trend-Prognose<br />

(Quelle: Pumpernig & Partner ZT GmbH)<br />

Auf Basis <strong>der</strong> Bevölkerungsentwicklung, <strong>der</strong> in den folgenden Kapiteln aufgelisteten<br />

Geburten- und Wan<strong>der</strong>ungsbilanzen sowie dem Altersaufbau <strong>der</strong> Bevölkerung ist die<br />

künftige Entwicklung <strong>der</strong> Haushalte abzuleiten, um den Flächenbedarf für Wohnbau<br />

im Planungszeitraum des <strong>ÖEK</strong> <strong>4.00</strong> (15 Jahre) abschätzen zu können.<br />

Geburten- und Wan<strong>der</strong>ungsbilanz<br />

Nachfolgende Tabelle zeigt die Bevölkerungsentwicklung durch Geburten- und errechnete<br />

Wan<strong>der</strong>ungsbilanz in den Dekaden bis zur letzten Volkszählung im Jahr<br />

2009. In den Jahren 1981 bis 1991 nahm die Bevölkerung in <strong>der</strong> Gemeinde um 27<br />

EinwohnerInnen zu. In den Jahren 1991 bis 2001 stieg die Zahl <strong>der</strong> EinwohnerInnen<br />

um 98 EinwohnerInnen.<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Wohnbevölkerung<br />

Verän<strong>der</strong>ung<br />

2009 2001 1991 1981 1981/2009<br />

Wohnbevölkerung insgesamt 3.863 3.843 3.745 3.718 3,9%<br />

Bevölkerungsdichte (Einwohner je km²) 98 98 95 95<br />

Veränd. <strong>der</strong> Wohnbev. zur letzten VZ:<br />

Insgesamt 20 98 27 -104<br />

Geburtenbilanz (Geborene - Gestorbene) 64 67 68 20<br />

Wan<strong>der</strong>ungsbilanz (Zuzug - Wegzug) -44 31 -41 -124<br />

Tabelle 6 - Bevölkerungsentwicklung durch Geburten- und errechnete Wan<strong>der</strong>ungsbilanz<br />

(Quelle: LSTAT Stmk., Erhebungsdatum: 26.11.2012)<br />

47


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Altersgruppen:<br />

877 Personen sind in die Altersgruppe <strong>der</strong> „unter 20 Jahre“ zu zählen (das entspricht<br />

22,4 %), 2.337 Personen werden <strong>der</strong> Altersklasse „20 bis unter 65 Jahre“<br />

zugeordnet (rund 59,7 %), 701 Personen werden <strong>der</strong> Altersgruppe „65 Jahre und<br />

älter“ zugeordnet (17,9 %). Sowohl auf Gemeinde- wie auch auf Bezirksebene ist<br />

eine Tendenz zur sog. „Überalterung <strong>der</strong> Bevölkerung“ erkennbar. Im Jahr 2012<br />

zählen rund 59,7 % <strong>der</strong> Bevölkerung zu den 20 bis unter 65-jährigen. Diese Entwicklung<br />

ist seit 2008 stabil.<br />

Die nachfolgende Gegenüberstellung <strong>der</strong> soziodemografischen Merkmale zeigt, dass<br />

in den Jahren 1981 – 1991 eine negative Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bevölkerung <strong>der</strong> unter<br />

15-jährigen zu verzeichnen war. Bei <strong>der</strong> Bevölkerung <strong>der</strong> 15 bis unter 60-jährigen<br />

wird bis zum Jahr 2001 eine Zunahme von 37,0 % gemessen. Auch bei den Altersgruppen<br />

<strong>der</strong> 60-jährigen und älter sowie <strong>der</strong> 65-jährigen und älter werden in den<br />

Jahren 1981 – 2001 Zunahmen im Bereich von 70% verzeichnet. Sowohl auf Gemeinde-<br />

und auf Landesebene wächst <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> über 60-jährigen überproportional.<br />

Es wird deutlich, dass <strong>der</strong> allgemeine Trend zur „Überalterung“ auch in <strong>der</strong><br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> anzutreffen ist. Waren im Jahr 1981 noch 818 Personen<br />

in <strong>der</strong> Altersgruppe unter 15 Jahre, so sind es im Jahr 2009 nur noch 601<br />

Personen. Im Gegensatz dazu wächst die Altersgruppe <strong>der</strong> über 65-Jährigen kontinuierlich<br />

(1981 waren es noch 499 Personen – 2006 waren bereits 686 Personen<br />

dieser Altersgruppe zuzuordnen).<br />

Bezirk Graz-Umgebung Soziodemografische Merkmale<br />

Verän<strong>der</strong>ung<br />

2009 2001 1991 1981 1981/2009<br />

Geschlecht:<br />

Männer 69.482 64.382 57.765 51.478 35,0%<br />

Frauen<br />

Altersgruppen:<br />

72.152 66.922 60.283 54.865 31,5%<br />

unter 15 Jahre 21.446 23.022 22.307 23.708 -9,5%<br />

15 bis unter 60 Jahre 88.993 82.625 74.320 64.937 37,0%<br />

60 Jahre und älter 31.195 25.657 21.421 17.698 76,3%<br />

65 Jahre und älter<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />

23.727 18.475 15.466 13.571 74,8%<br />

Verän<strong>der</strong>ung<br />

2009 2001 1991 1981 1981/2009<br />

Geschlecht:<br />

Männer 1.872 1.876 1.819 1.793 4,4%<br />

Frauen<br />

Altersgruppen:<br />

1.991 1.967 1.926 1.925 3,4%<br />

unter 15 Jahre 601 728 738 818 -26,5%<br />

15 bis unter 60 Jahre 2.375 2.282 2.262 2.246 5,7%<br />

60 Jahre und älter 887 833 745 654 35,6%<br />

65 Jahre und älter 686 601 553 499 37,5%<br />

Tabelle 7 - Bevölkerung - Aufteilung nach Altersgruppen<br />

(Quelle: LSTAT Stmk., Erhebungsdatum: 26.11.2012)<br />

48


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

4.2.3 Bevölkerungszielwert 2027<br />

Die Gemeinde hat sich laut Örtlichem Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. 3.00 aus dem Jahre<br />

2000 für eine weitere Bevölkerungszunahme ausgesprochen. Im Örtlichen Entwicklungskonzept<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> ist es im Sinne des „Roten Fadens <strong>der</strong> Planung“ ebenfalls ein<br />

erklärtes Ziel <strong>der</strong> Gemeinde, eine weitere Zunahme <strong>der</strong> Bevölkerung auf rund 4.100<br />

Einwohner zu erreichen. Aufgrund <strong>der</strong> räumlichen Nahelage zur Landeshauptstadt<br />

Graz, des guten Arbeitsplatzangebotes und <strong>der</strong> vielfältigen Freizeit-/ Erholungsangebote<br />

wird ein Bevölkerungszuzug junger Familien bei ausreichendem und leistbaren<br />

Wohnungsangebot erwartet.<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Anstreben eines Bevölkerungszielwertes von rund 4.100 Personen bis zum Jahr<br />

2027<br />

• Schaffung von qualitativ hochwertigen Wohnbaulandpotenzialen unter Berücksich-<br />

tigung des tatsächlichen Bedarfes und <strong>der</strong> Verfügbarkeit<br />

• Bedarfsorientierte Sicherstellung von öffentlich-sozialen und privat-gewerblichen<br />

Einrichtungen.<br />

4.3 SIEDLUNGSENTWICKLUNG<br />

4.3.1 Siedlungsbereich<br />

Innerhalb des Gemeindegebietes <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> besitzt das bestehende<br />

Gemeindezentrum eine bedeutende Funktion hinsichtlich <strong>der</strong> öffentlichrechtlichen<br />

zentralen Einrichtungen sowie von privat-gewerblichen Diensten und Versorgungseinrichtungen<br />

(Nahversorgung). Gemäß REPRO Graz und Graz Umgebung ist<br />

die Gemeinde als Teilregionales Versorgungszentrum festgelegt.<br />

4.3.2 Haushalte<br />

Im Jahr 1981 wurden lt. Statistik Austria insgesamt 1.207 Haushalte in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

verzeichnet. Dieser Wert stieg bis zum Jahr 1991 auf 1.282 und bis zum Jahr 2001<br />

auf eine Zahl von 1.501 Haushalten an. Ebenso stieg <strong>der</strong> prozentuelle Anteil <strong>der</strong> Einpersonenhaushalte<br />

vom Jahr 1981 mit 21,0 % bis zum Jahr 2001 mit 28,6 % stark<br />

an. Zeitgleich verringerte sich die durchschnittliche Haushaltsgröße von 1981 mit 3,1<br />

auf 2,6 im Jahr 2001.<br />

Laut Gemeindeangabe bestehen mit Stand September 2012 1.665 Privathaushalte in<br />

<strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong>, davon sind 29,5 % Einpersonenhaushalte. Im<br />

Jahr 2012 wird somit eine durchschnittliche Haushaltsgröße von 2,41 erreicht und bestehen<br />

mehr Privathaushalte als im Jahr 2001.<br />

49


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Die Zahl <strong>der</strong> Alleinlebenden ist in <strong>der</strong> Steiermark in Zukunft im Steigen begriffen. Bis<br />

zum Jahre 2031 steigt die Zahl <strong>der</strong> Alleinlebenden um 34,7 % und bis 2050 um fast<br />

40% (Überalterung, Single-Haushalte, Zweifachwohnsitze).<br />

Familien und Haushalte<br />

Verän<strong>der</strong>ung<br />

2001 1991 1981 1991/2001 1981/1991<br />

Privathaushalte<br />

Privathaushalte insgesamt (Anzahl) 1.501 1.282 1.207 17,1% 6,2%<br />

Einpersonenhaushalte (in %) 28,6% 21,5% 21,0%<br />

Durchschnittliche Haushaltsgröße (Personen) 2,6 2,9 3,1<br />

Tabelle 8 - Bevölkerung - Aufteilung nach Altersgruppen<br />

(Quelle: LSTAT Stmk., Erhebungsdatum: 26.11.2012)<br />

4.3.3 Gebäude und Wohnungen – bisherige Bautätigkeit<br />

GEBÄUDE- UND WOHNUNGSZÄHLUNGEN<br />

Verän<strong>der</strong>ung<br />

2001 1991 1981 1991/2001 1981/1991<br />

Gebäude insgesamt 1.052 949 872 10,9% 8,8%<br />

Wohngebäude 954 854 777 11,7% 9,9%<br />

Wohnungen insgesamt 1.615 1.366 1.287 18,2% 6,1%<br />

Hauptwohnsitzwohnungen 1.483 1.273 1.196 16,5% 6,4%<br />

Tabelle 9 – Gebäude und Wohnungszählungen<br />

(Quelle: LSTAT Stmk., Erhebungsdatum: 26.11.2012)<br />

• Lt. Angaben <strong>der</strong> Gemeinde wurden in den Jahren 2000 bis 2011 insgesamt 76<br />

Wohneinheiten neu errichtet und 50 Wohneinheiten zu- o<strong>der</strong> umgebaut.<br />

4.3.4 Baulandbedarfsprognose<br />

Die rein rechnerische Ermittlung des Wohnungsbedarfes unter Berücksichtigung des<br />

Bevölkerungszielwertes <strong>der</strong> Gemeinde (4.100 Personen) bis 2027 geht von den Faktoren<br />

Bevölkerungsentwicklung und Umschichtung <strong>der</strong> Wohnbevölkerung (Haushaltsverkleinerung)<br />

sowie struktureller Baulandbedarf aufgrund <strong>der</strong> spezifischen Wohnungsgröße<br />

aus.<br />

Mit den im Örtlichen Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> festgelegten mittel- bis langfristigen<br />

Entwicklungspotenzialen kann dieser abschätzbare Bedarf für die kommenden 15<br />

Jahre gedeckt werden.<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenz:<br />

Es ist davon auszugehen, dass <strong>der</strong> abschätzbare Baulandbedarf für die nächsten 15<br />

Jahre (2027) innerhalb <strong>der</strong> im Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> festgelegten äußeren Ent-<br />

wicklungsgrenzen ausreichend Platz finden wird. Die bedarfsorientierte Mobilisierung<br />

50


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

dieser Entwicklungspotentiale ist Aufgabe von differenzierten Festlegungen im 4. Flä-<br />

chenwidmungsplan mit entsprechenden Angaben im zugehörigen Wortlaut/ Erläute-<br />

rungsbericht.<br />

4.3.5 Soziale Infrastruktur<br />

Allenfalls notwendige und bedarfsorientierte Anpassungen <strong>der</strong> vorhandenen öffentlich-sozialen<br />

Infrastruktur aufgrund <strong>der</strong> angestrebten Bevölkerungsentwicklung sollen<br />

in Abstimmung mit dem Angebot im <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> durch die<br />

getroffenen Festlegungen im Entwicklungsplan nicht behin<strong>der</strong>t werden.<br />

Die 69 Vereine (Quelle: Website <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong>, Erhebungsdatum:<br />

26.11.2012) in <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> bilden einen wichtigen Baustein<br />

des sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalts in <strong>der</strong> Gemeinde und sind<br />

unter http://deutschfeistritz.<strong>istsuper</strong>.<strong>com</strong>/Vereine.788.0.html einsehbar.<br />

Im Gemeindegebiet sind einige Gastronomie- und Tourismusbetriebe (Gasthöfe, Café,<br />

Pensionen, etc.) vorhanden, welche für den Naherholungstourismus in <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong><br />

eine wesentliche Bedeutung haben.<br />

Übersicht über Dienste und Einrichtungen, die von öffentlich-sozialer Bedeutung<br />

sind:<br />

Art Anzahl Art Anzahl<br />

Apotheke 1 Kulturelle Einrichtung 1<br />

Bank 1 Müllsammelstelle 4<br />

Bildungshaus 1 Museum 1<br />

Facharzt 2 Pfarramt 2<br />

Feuerwehr 2 Polizei 1<br />

Freilichtmuseum 1 Polytechnikum 1<br />

Friedhof 1 Postpartner 1<br />

Gastronomie 13 Praktischer Arzt 2<br />

Gemeindeamt 1 Fachärzte 2<br />

Hallenbad 1 Spielplatz 1<br />

Hauptschule 1 Sportstätten 5<br />

SOS Kin<strong>der</strong>dorf mit Kin<strong>der</strong>garten<br />

1 Tierarzt 1<br />

Kin<strong>der</strong>garten St. Martin 1 Volksschule (<strong>Deutschfeistritz</strong>, Waldstein)<br />

2<br />

Kirche 1<br />

INSGESAMT 50<br />

Tabelle 10 - Übersicht Einrichtungen<br />

(Quelle: Bestandsaufnahme Pumpernig & Partner ZT GmbH, Stand: März 2012)<br />

51


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Übersicht über privat-gewerbliche Dienste:<br />

Gewerbeart Anzahl Gewerbeart Anzahl<br />

Anlagenbau 3 Kraftstoffhandel 1<br />

Autofachmarkt 1 LKW Werkstätte 1<br />

Bäckerei 1 Malerbetrieb 1<br />

Baufirma 3 Massagepraxis 1<br />

Baumschule 1 Metallverarbeitung 1<br />

Blumenhandlung 1 Möbelhandel 1<br />

Buchhaltungsbüro 1 Mühle 1<br />

Drogerie 1 Putzerei 1<br />

Einkaufsmarkt 3 Raumausstatter 1<br />

Elektriker 1 Reisebüro 1<br />

Fleischerei 1 Sägewerk 2<br />

Fotograf 1 Schlosser 1<br />

Friseur 2 Sonnenstudio 1<br />

Gärtnerei 1 Tischler 1<br />

Holzhandel 2 Trafik 1<br />

Kamintechnik 1 Veranstaltungstechnik 1<br />

KFZ Werkstätte 2 Versicherungsagentur 2<br />

Kosmetik 1<br />

INSGESAMT 46<br />

Tabelle 11 - Übersicht Dienste.<br />

(Quelle: Bestandsaufnahme Pumpernig & Partner ZT GmbH, Stand: März 2012)<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Zur Sicherung <strong>der</strong> bestehenden Spiel- und Sportanlagen werden diese Flächen<br />

als Örtliche Eignungszonen gem. § 3 (2) Z. 3 des Verordnungswortlautes im<br />

Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> festgelegt.<br />

52


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

4.4 WIRTSCHAFT<br />

4.4.1 Arbeitsmarkt und Beschäftigungsstruktur<br />

Laut abgestimmter Erwerbsstatistik 2010 (Statistik Austria) sind in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

2.000 Erwerbspersonen verzeichnet. Die Allgemeine Erwerbsquote liegt somit bei<br />

51,3 % (75,6 % Erwerbsquote <strong>der</strong> 15-64 Jährigen).<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde sind folgende Arbeitsstätten nach Abschnitten <strong>der</strong> ÖNACE 2003 vertreten:<br />

86 Arbeitsstätten in <strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft, 11 Arbeitsstätten im Bergbau,<br />

415 in <strong>der</strong> Herstellung von Waren, 29 in <strong>der</strong> Energieversorgung, 27 in <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />

und Abfallentsorgung, 107 im Bauwesen, 340 im Handel, 91 in Beherbergungs-<br />

und Gaststättenwesen, 26 in Information und Kommunikation, 35 in Finanz-<br />

und Versicherungsleistungen, 16 im Grundstücks- und Wohnungswesen, 82 Arbeitsstätten<br />

in freiberuflichen/technischen Dienstleistungen, 104 in sonstigen wirtschaftlichen<br />

Dienstleistungen, 139 in <strong>der</strong> Öffentlichen Verwaltung, 114 im Bereich Erziehung<br />

und Unterricht, 121 im Gesundheits- und Sozialwesen, 24 im Bereich Kunst,<br />

Unterhaltung und Erholung, 42 Arbeitsstätten in sonstigen Dienstleistungen und 3 in<br />

unbekannten Wirtschaftstätigkeiten o<strong>der</strong> fehlen<strong>der</strong> Zuordnung zu einer bestimmten<br />

Arbeitsstätte.<br />

4.4.2 Rohstoffe und Landwirtschaft<br />

Gemäß <strong>der</strong> Bestandsaufnahme (Quelle: Pumpernig & Partner ZT GmbH von März<br />

2012) haben 91 Landwirte die Möglichkeit, Nutztiere zu halten. Diese wurden geson<strong>der</strong>t<br />

erhoben, die Geruchsschwellenwerte errechnet und im Differenzplan plangrafisch<br />

dargestellt.<br />

4.4.3 Industrie und Gewerbe<br />

Dem sekundären Wirtschaftssektor werden jene Wirtschaftsabteilungen zugeordnet,<br />

die eine Verän<strong>der</strong>ung des Ausgangsmateriales im Sinne <strong>der</strong> Gewinnung, Erzeugung<br />

und Verarbeitung von Rohprodukten, Halbfertig- bzw. Fertigprodukten durchführen.<br />

Die größten Arbeitgeber in diesem Sektor sind in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Gemeinde die Firmen Kaiser<br />

GmbH, Harrer Siebtechnik, Stadler Sensorik, Stoni Beton Pumpen, Jarolim Automatisation,<br />

die Möbelhandel/Tischlerei Koller und Ladenbau/Tischlerei Loidl.<br />

53


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

4.4.4 Handel und Dienstleistungen<br />

Unter Handel und Dienstleistungen werden alle Wirtschaftsabteilungen zusammengefasst,<br />

die den Handel bzw. die Lagerung von Fertigprodukten (zB Einzelhandel) sowie<br />

Dienstleistungen je<strong>der</strong> Art durchführen.<br />

Zu den touristischen Dienstleistern <strong>der</strong> Gemeinde zählen unter an<strong>der</strong>em das Freilichtmuseum<br />

Stübing, <strong>der</strong> Kulturverein Sensenwerk und die Kulturpension Landhaus<br />

Feuerlöscher. Ferner befinden sich 13 Gaststätten und zwei Reitsportanlagen im Gemeindegebiet.<br />

Das Radwegeprojekt „R 59 - Übelbachradweg“ von <strong>Deutschfeistritz</strong> zur För<strong>der</strong>ung<br />

des lokalen und überregionalen Radverkehrs durch Schaffung von verkehrssicheren<br />

Radverkehrsanlagen für alle Zielgruppen (Berufs- und Bildungsverkehr, Freizeit- und<br />

Urlaubsverkehr) ist in Planung.<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenz:<br />

• Festlegung ausreichen<strong>der</strong> Flächenreserven für eine Erweiterung <strong>der</strong> bestehenden<br />

Betriebe.<br />

• Für die bestehenden Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen (zB. das<br />

Radwegeprojekt „R 59 – Übelbachradweg) gilt es <strong>der</strong>en Bestand und etwaige Er-<br />

weiterungsflächen zu sichern.<br />

• Die bisher geltenden Zielsetzungen zum Sachbereich Wirtschaft besitzen großteils<br />

weiterhin Gültigkeit und in den Wortlaut zum Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>.<br />

<strong>4.00</strong> übernommen.<br />

54


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

4.5 TECHNISCHE INFRASTRUKTUR<br />

4.5.1 Verkehr<br />

Die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz erfolgt über die S35 Brucker<br />

Schnellstraße, L315 Stübinggrabenstraße, L334 Kleinstübingerstraße und L385 Übelbachstraße<br />

mit Anbindung an das höchstrangige Verkehrsnetz (A9 Pyhrnautobahn,<br />

Knoten Peggau-<strong>Deutschfeistritz</strong>).<br />

Die <strong>der</strong>zeitige Anbindung <strong>der</strong> Gemeinde an das Schienennetz erfolgt über die ÖBB-<br />

Hauptstrecke Wien Süd – Spielfeld/Straß mit dem Bahnhof Peggau, sowie über die<br />

Lokalbahn <strong>Deutschfeistritz</strong>-Übelbach <strong>der</strong> Stmk. Landesbahnen.<br />

Geplante Eisenbahnschleife <strong>der</strong> Landesbahn <strong>Deutschfeistritz</strong>:<br />

Im Entwicklungsplan ist die angestrebte Trassenführung <strong>der</strong> sogenannten „Schleife<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong>“ zur ÖBB-Hauptbahnstrecke Wien Süd – Spielfeld/Straß ersichtlich<br />

gemacht. Die gemäß Planung <strong>der</strong> Steiermärkischen Landesbahnen vorgesehene Haltestelle<br />

befindet sich im Nahbereich zum Schulzentrum.<br />

Abbildung 13 - Digitaler Atlas Steiermark- Verkehr und Transport<br />

(Quelle: gis-steiermark, Erhebungsdatum: 26.11.2012)<br />

Im zentralen Siedlungsraum <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> befinden sich insgesamt<br />

31 Haltestellen <strong>der</strong> Verbundlinie (Regionalbuslinien 100, 110, 111, 131 und<br />

55


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Nachtbuslinie NF), welche eine ausreichende Versorgung bzgl. öffentlichen Personennahverkehr<br />

sicherstellt.<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenz:<br />

• Berücksichtigung <strong>der</strong> verkehrstechnischen Erschließung <strong>der</strong> „Schleife Deutsch-<br />

feistritz“ und einer künftigen S-Bahn Haltestelle im Nahbereich zum Schulzentrum<br />

bei weiteren Planungsvorhaben (zB. Bebauungspläne).<br />

• Berücksichtigung <strong>der</strong> Verkehrsplanerischen Grundsätze gemäß <strong>der</strong> allgemeinen<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> FA18A, Gesamtverkehr und Projektierung<br />

4.5.2 Energie- und Wasserversorgung<br />

Die Stromversorgung in <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> wird durch mehrere Hochspannungsfreileitungen<br />

<strong>der</strong> STEWEAG – STEG bewerkstelligt. Die Gemeinde ist an das Ferngasleitungsnetz<br />

<strong>der</strong> Steirischen Ferngas-Gesellschaft angeschlossen.<br />

Das von <strong>der</strong> Verbund Hydro Power AG betriebende Mur-Laufkraftwerk Friesach befindet<br />

sich teilweise im Gemeindegebiet <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong>.<br />

Der VERBUND und die Energie Steiermark planen <strong>der</strong>zeit als Projektpartner das Laufkraftwerk<br />

Kleinstübing, das ab 2018 in Betrieb gehen und 45.000 Haushalte versorgen<br />

soll. Das Kraftwerk soll eine Leistung von 12 Megawatt erreichen, die Gesamtinvestition<br />

beträgt rund 70 Millionen Euro.<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> als Betreiber <strong>der</strong> öffentlichen Trinkwasseranlage<br />

liefert am Tag ca. 660 m² Trinkwasser an annähernd 1.000 Kunden. Die Versorgung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde mit Trinkwasser erfolgt großteils über die Wasserversorgungseinrichtungen<br />

und Wasserleitungen <strong>der</strong> Gemeinde. Die Trinkwassergewinnung erfolgt über<br />

einen Schachtbrunnen in <strong>Deutschfeistritz</strong> und einen Vertikalfilterbrunnen in Hinterberg,<br />

welche den Hochbehälter „Fattinger“ in Kleinstübing (200 m³), sowie den<br />

Hochbehälter am Kirchberg (100 m³) und am Eichberg (100 m³) versorgen.<br />

Die Nutzung von umweltfreundlichen Energieträgern erfolgt zum Teil bereits über eine<br />

thermische Solaranlage auf dem Dach des Schulzentrums. Darüber hinaus befindet<br />

sich in Walstein ein Brennholz und Hackschnitzel produzieren<strong>der</strong> Biomassehof.<br />

Seit 2009 befindet sich die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> im e5-Landesprogramm<br />

für energieeffiziente Gemeinden. Bei dem Audit zur e5-Zertifizierung im Oktober 2010<br />

erreichte die <strong>Marktgemeinde</strong> 96,4 von 379,5 möglichen Punkten. Die e5-Projekte für<br />

das Jahr 2010 betreffen in erster Linie die Straßenbeleuchtung und die Mobilität (MIV<br />

und OPNV). Der vollständige Audit-Bericht ist über die Website <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong><br />

einsehbar.<br />

56


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Rücksichtnahme auf bestehende Leitungssysteme bei künftiger Siedlungsentwick-<br />

lung (Ausrichtung nach <strong>der</strong> bestehenden Versorgungsinfrastruktur).<br />

• Auf den Schutz <strong>der</strong> Quellfassungen und Brunnen ist generell Bedacht zu nehmen.<br />

• Ausrichtung <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung nach <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> bestehen-<br />

den Versorgungsleitungen.<br />

4.5.3 Abwasser/Abfallbewirtschaftung<br />

Der Gemeindeabwasserplan (GAP) ist seit 14.09.2009 vom Land Steiermark genehmigt.<br />

Derzeit sind 98% des Siedlungsgebietes mittels Abwasserkanal und zentraler<br />

Reinigung erschlossen, <strong>der</strong> Baubeginn zur Abdeckung <strong>der</strong> Restgebiete erfolgt 2013<br />

(Angaben <strong>der</strong> Gemeinde).<br />

Eine Kläranlage mit einem Einwohnerwert von 4500 befindet sich in Kleinstübing. Daneben<br />

bestehen lt. Gemeindeangaben ca. 12 privat betriebene Kleinkläranlagen.<br />

Die Müllabfuhr und die Problemstoffentsorgung erfolgt über die Fa. Saubermacher.<br />

Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />

• Ausrichtung <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung am bestehenden Kanalnetz<br />

• Im Zuge <strong>der</strong> Kanalsanierungen in den Siedlungszentren soll das bisherige Misch-<br />

system auf ein Trennsystem umgestellt werden.<br />

• Bzgl. Müllentsorgung sind keine zusätzlichen Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich<br />

57


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

5 BEILAGEN<br />

5.1 BESTANDSPLAN UND BESTANDSLISTE<br />

5.2 DIFFERENZPLAN/SCHUTZABSTÄNDE ZU LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIE-<br />

BEN<br />

58


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

5.1 BESTANDSPLAN UND BESTANDSLISTE


Name des Bearbeiters: Hörzer März 2012<br />

BESTANDSAUFNAHME DER MARKTGEMEINDE DEUTSCHFEISTRITZ<br />

lfde Straße –<br />

Betriebsbezeichnung mit Inh. –Name<br />

Geschosse<br />

<strong>Nr</strong> Haus<strong>Nr</strong>.<br />

und sonstige Beson<strong>der</strong>heit ges.<br />

1 Brunnen 3+D<br />

2 Übelbacherstr. 4 Gasthof Hörman, Fremdenzimmer 3+D<br />

3 Übelbacherstr. 7 G. Handler, Raumausstatter 2<br />

4 <strong>Deutschfeistritz</strong> 214 Möbelhandel Pucher, unversiegelter Parkplatz, LEERSTEHEND 1<br />

5 Übelbacherstr. 12 Putzerei Schnei<strong>der</strong>ei Fuchsbichler im EG, OG Wohnen, 2<br />

6 Übelbacherstr. 12 Frisiersalon Brigitte und Conny im EG, OG Wohnen 2<br />

7 Müllsammelstelle<br />

8 <strong>Deutschfeistritz</strong> 5 Freiwillige Feuerwehr, Parkplätze davor, versiegelt (davor Haltestelle Watzke <strong>Nr</strong>. 46)<br />

9 <strong>Deutschfeistritz</strong> 82 Music Pub Fuego, Imbiss Kepap Bellissimo und Rechtsanwältin Dr. Alexandra Feldgrill im EG, OG Wohnen 2+D<br />

10 Hochterrasse für das Pub Fuego darunter versiegelte Parkplätze<br />

11 Kirchberggasse 80 Gasthof zur Traube im EG, OG Wohnen, gegenüber Parkplätze versiegelt, LEERSTEHEND 2+D<br />

12 Müllsammelstelle<br />

13 Problemstoffsammelstelle, Wirtschaftshof<br />

14 Marterl<br />

15<br />

16<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong> 350 Kaiser GmbH, Aufbereitungsanlagen, Betonanlagen, Industrieanlagen, Maschinenbau, Stahlbau Montage, Fertigungshallen,<br />

Lagerhallen Büro, Lagerflächen versiegelt<br />

17 Müllsammelstelle<br />

18 Rudolf-Klugg. 73 Sensenwerk <strong>Deutschfeistritz</strong>, Museum Sensenhammer daneben neue Galerie 2<br />

19 Bahnhofstr.56 Raiffeisenbank, Parkplätze davor versiegelt 2<br />

20 Bahnhofstr.56 Polizei im EG, OG Wohnen 2<br />

21 Bahnhofstr.56 Forstaufsichtsstation Frohnleiten davor Parkplätze versiegelt und Garagen 2<br />

22 Bahnhofstr. 124 Fleischerei Eibinger im EG, OG Wohnen, Parkplätze davor versiegelt 2<br />

23 Bahnhofstr 57 Geschäftslokal leerstehend im EG, 1. und 2. OG Wohnen 2+D<br />

24 <strong>Deutschfeistritz</strong> 147 Apotheke im EG, OG Wohnen 2<br />

25 Bahnhofstraße 42 Café DA Capo mit Gastgarten davor im EG, 1. und 2. OG Wohnen 2+D<br />

26<br />

27<br />

Grazerstr. 41 Gemeindeamt 2<br />

28 Grazerstr. 103 ehemalige Bäckerei Kollegger im EG 1+D<br />

Bearb.: Hö<br />

L:\02 - Kunden\01 Steiermark\GU - Graz-Umgebung\<strong>Deutschfeistritz</strong>\<strong>Deutschfeistritz</strong>\178FR11_DFeistritz_Revision <strong>ÖEK</strong> <strong>4.00</strong>\02 Vorentwurf\Bestandsaufnahme\20120309_178FR11_Hö_Bestandsaufnahmeliste.DOC


Name des Bearbeiters: Hörzer März 2012<br />

29 Grazerstr. 41 Sonnenstudio Happy Sun im EG, OG Wohnen 1+D<br />

30 Grazerstr. 101 Drogeriemarkt Schlecker im EG, OG Wohnen 1+D<br />

31 <strong>Deutschfeistritz</strong> 39<br />

32 Grazerstr. 34 Nah & Frisch im EG, OG Wohnen davor Parkplatz versiegelt 1+D<br />

33 Grazerstr. 344 Post PSK, Parkplätze Schotter 1<br />

34 Transformator, davor Bushaltestelle Watzke<br />

35 Marterl<br />

36 Grazerstr. 250 leerstehendes Geschäftslokal, Parkplätze versiegelt 1<br />

37 Grazerstr. 34 Fußpflege- und Massagepraxis Riepl, in <strong>der</strong> Arkade Geschäftslokale leerstehende Lokale<br />

38 Röm. Kath. Kirche<br />

39 <strong>Deutschfeistritz</strong> 358 Pfarramt, versiegelte Parkplätze davor 2<br />

40 <strong>Deutschfeistritz</strong> 358 Kin<strong>der</strong>garten St. Martin 2<br />

41 <strong>Deutschfeistritz</strong> 211 Puntigam & Pongratz baut auf, Hoch- und Tiefbau, Lagerhallen, Lagerfläche rund um das Gelände, Garagen 1+D<br />

42 Friedhof, Parkplätze davor, Schotter<br />

43 Leichenhalle<br />

44 <strong>Deutschfeistritz</strong> 58 Dr. Lutz Ammerer, Arzt für Allgemeinmedizin, Bodymed – Center <strong>Deutschfeistritz</strong> 2+D<br />

45 Transformator STEG<br />

46 <strong>Deutschfeistritz</strong> 28 Blumenhandlung im EG, OG Wohnen 1+D<br />

47 Grazerstr. 30 Gasthaus zum Adler, Tanzbar, Gasthof mit Gastgarten LEERSTEHEND 2+D<br />

48 Grazerstr. 97 SPÖ <strong>Deutschfeistritz</strong> im EG, OG Wohnen 1+D<br />

49 Grazerstr. 29 Supper Hildegard Friseur im EG, OG Wohnen 2<br />

50 Grazerstr. 29 ehemaliger Elektrofachhandel, geschlossen<br />

51 Grazerstr. 93 Buchhaltungsbüro Sonja Neumann im EG, OG Wohnen 1+D<br />

52 Helmut Langhammer - Photoreport EG, OG Wohnen 1+D<br />

53 Schießstattg. 11 LEERSTEHEND im EG, OG Wohnen, davor geschotterter Parplatz 2<br />

54 Transformator davor Marterl<br />

55 <strong>Deutschfeistritz</strong> 10 Marktmühle, Mehle, Öle, Futtermittel, Geschäftslokal im EG, OG Wohnen 2+D<br />

56 Haltestelle Bundesbus und Watzke (bei Rüsthaus)<br />

57 Marterl<br />

58 <strong>Deutschfeistritz</strong> 326 Tennishalle – Sportshop - Reisebüro<br />

59 <strong>Deutschfeistritz</strong> 326 Café, Restaurant versiegelte Parkplätze davor 1<br />

60 Holzhandel Beiler davor Wohnhaus 1d<br />

61 <strong>Deutschfeistritz</strong> 208 Bildungshaus, Gästehaus Zufahrt asphaltiert, Parkplatz Schotter 2+D<br />

62 <strong>Deutschfeistritz</strong> 205 Sporthauptschule 3+D<br />

63 <strong>Deutschfeistritz</strong> 205 Polytechnische Schule 3+D<br />

Bearb.: Hö<br />

L:\02 - Kunden\01 Steiermark\GU - Graz-Umgebung\<strong>Deutschfeistritz</strong>\<strong>Deutschfeistritz</strong>\178FR11_DFeistritz_Revision <strong>ÖEK</strong> <strong>4.00</strong>\02 Vorentwurf\Bestandsaufnahme\20120309_178FR11_Hö_Bestandsaufnahmeliste.DOC


Name des Bearbeiters: Hörzer März 2012<br />

64 <strong>Deutschfeistritz</strong> 205 Volksschule 3+D<br />

65 <strong>Deutschfeistritz</strong> 205 Hallenbad<br />

66 Sportanlagen, Fußball, Leichtathletik, Turnsaal, Haus <strong>der</strong> Musik<br />

67 3<br />

67a Königgraben 63 Channoine Cosmetics / nobusan Ernährungsberatung – Sonja Lerchner 1D<br />

68 Königgraben 52 Gasthof Bärnthaler, Familie Gratzer 2+D<br />

69 Transformator<br />

70 Spielplatz<br />

71 Transformator<br />

72 Zitoll 24 Pension Lindenhof – Fam. Beinhauer Gastgarten davor, OG Wohnen 2+D<br />

73 Zitoll 24 Allianz Versicherungen, Gernot Beinhauer 2+D<br />

74 Kapelle<br />

75 Transformator Steg<br />

76 Reitplatz<br />

77 Transformator<br />

78 Bushaltestelle Postbus<br />

79 Haltestelle Bahn<br />

80 Kapelle<br />

81 Transformator<br />

82 Haltestelle <strong>der</strong> Stmk. Landesbahnen<br />

83 Waldstein 27 Forstamt Prinz Liechtenstein GesbR, Schloß Waldstein 2+D<br />

84 Arzwaldgraben 8 Reifen, Tuning, Zubehör, Hierantner´s Garage, Nebengebäude, Wohngebäude, Zimmervermietung 2+D<br />

85 Transformator<br />

86 Waldstein 2<br />

87 Prenning 82 Sägewerk Johann Viertler<br />

87a Prenning 12 Bäckerei Michael Viertler<br />

88 Umspannwerk<br />

88a Lagerung Holz versiegelt und Haltestelle Bahn<br />

88b Biomassehof Waldstein<br />

88c Volksschule Waldstein (Privatschule)<br />

89 Zitoll Baumschule Haselbacher<br />

90 E Werkstr. 326 Lagerfläche Swietelsky<br />

91 E Werkstr. 147 Wasserkraftwerk Verbund, Turbinenhalle, Umspannwerk, Garagen, Werkstätten, versiegelte Parkplätze davor<br />

92 Turnverein Peggau <strong>Deutschfeistritz</strong>, Vereinsgebäude und Fussballplatz<br />

93 Brunnenschutzgebiet<br />

Bearb.: Hö<br />

L:\02 - Kunden\01 Steiermark\GU - Graz-Umgebung\<strong>Deutschfeistritz</strong>\<strong>Deutschfeistritz</strong>\178FR11_DFeistritz_Revision <strong>ÖEK</strong> <strong>4.00</strong>\02 Vorentwurf\Bestandsaufnahme\20120309_178FR11_Hö_Bestandsaufnahmeliste.DOC


Name des Bearbeiters: Hörzer März 2012<br />

94 <strong>Deutschfeistritz</strong> 246 Sägewerk Zechner Holz GmbH, Wohngebäude, Lager<br />

95 <strong>Deutschfeistritz</strong> 381 Union Sportklub <strong>Deutschfeistritz</strong>, Klubgebäude, Reitplatz, Reithalle, Campingplatz, Parkplätze Schotter 1<br />

96 Grazerstr. 187 Schlosserei, Kunstschmiede Fellinger 1+D<br />

97 Grazerstr. 301 Tischlerei Ladenbau Loidl, Werkstätte, Nebengebäude<br />

98 Übelbacherstr. 202 Firma Zenz, Erdarbeiten, Lagerhalle, Vorplatz geschottert, Beton Pumpen und Transporte Stoni GmbH<br />

99 <strong>Deutschfeistritz</strong> 450 Harrer För<strong>der</strong>sieb und Aufbereitungsanlagen<br />

100 Grazerstr. 467 Stadler Sensoric CNC Feindrehen, Prototypenbau Medizintechnik, Elektropolieren, Parkplätze Schotter<br />

101 <strong>Deutschfeistritz</strong> 458 Heizöl Blitz Stadler GesmbH, Heizöle, Dieseldiskont<br />

102 Eventwork, Veranstaltungstechnik, Sound- und Lichtdesign, neue Halle<br />

103 Kleinstübing 95 Möbelhaus Koller, Fertigungshalle, Verkaufshaus, versiegelte Parkplätze davor 2<br />

104 Kleinstübing 2 Gasthof Goldener Hirsch mit Nebengebäude, versiegelte Parkplätze davor 2<br />

105 Kleinstübing 93 Edelobstkulturen Fattinger 2<br />

106 Kleinstübing 18 SOS Kin<strong>der</strong>dorf<br />

107 Stübing 117 1+D<br />

108 Bahnhof Stübing, Parkplätze veriegelt, Haltestelle Bus – Watzke<br />

109 Kleinstübing 77 Freiwillige Feuerwehr Kleinstübing<br />

110 Wohngebäude gerade in Bau<br />

111 Kleinstübing 190 Wasserwerk Friesach – Grundwasseranreicherung<br />

112 Stübing 22 Hauptmannwirt Bin<strong>der</strong>, versiegelte Parkplätze davor 2+D<br />

113 Eisschützenverein, Eisschießbahn und Gebäude<br />

114 Kläranlage Kleinstübing<br />

115 <strong>Deutschfeistritz</strong> 129 Cafe Meran, Familie Lindenau, versiegelte Parkplätze davor 2+D<br />

116 <strong>Deutschfeistritz</strong> 238 Lagerhaus, Verkaufsfläche, Lagerfläche, versiegelte Fläche davor – Parkplätze<br />

117 <strong>Deutschfeistritz</strong> 246 Ehemaliges Sägewerk– Familienstiftung Prinz Heinrich Karl von Liechtenstein, Lagerung von Kunstoffrohren und<br />

von Holz<br />

118 <strong>Deutschfeistritz</strong> 220 Michaelis Alfred, Dr. für Allgemeinmedizin<br />

119 Grazerstr. 378 Seinbauer Josef, Dr. und Seinbauer Johanna, Dr. für Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde<br />

120 Kirchberg 1 Pfarramt, katholisch<br />

121 Kläranlage <strong>Deutschfeistritz</strong> stillgelegt<br />

122 <strong>Deutschfeistritz</strong> 180 Gärtnerei Öberjörg<br />

123 <strong>Deutschfeistritz</strong><br />

Kirchberggasse<br />

85, Allianz Agentur Beinhauer<br />

124 zwischen <strong>Nr</strong>. 24 u. 25 Tabaktrafik Fuchs, dahinter Bäckerei Viertler und daneben Öffentliche WC – Anlage davor versiegelte Parkplätze<br />

125 Grazerstraße 39 Dipl. Tzt. Helga Bruggraber-Fladischer und Dipl. Tzt. Renate Waschnig (Tierarztpraxis)<br />

126 Ehemaliges Gasthaus Hubertus leerstehend<br />

Bearb.: Hö<br />

L:\02 - Kunden\01 Steiermark\GU - Graz-Umgebung\<strong>Deutschfeistritz</strong>\<strong>Deutschfeistritz</strong>\178FR11_DFeistritz_Revision <strong>ÖEK</strong> <strong>4.00</strong>\02 Vorentwurf\Bestandsaufnahme\20120309_178FR11_Hö_Bestandsaufnahmeliste.DOC


Name des Bearbeiters: Hörzer März 2012<br />

127 <strong>Deutschfeistritz</strong> 36 Kump – Kamintech<br />

128 <strong>Deutschfeistritz</strong> 103 LEERSTEHEND<br />

129 Lagerfläche Swietelsky Baumaterialien<br />

130 Erdgasdruckrelgelanlage Deutschfeitstritz<br />

131 Marterl<br />

132 Feldgasse 211 Elektromeisterbetrieb, Führer Johann<br />

133 Trauerkapelle<br />

134 Pkw-Garagen und 1 Container Platz <strong>der</strong>zeit geschotter (für Aspahltbeton – Unterbau)<br />

135 Facharztzentrum<br />

136 Werkstraße 346 Eisl Putz- Innen Außenputze (Werkstraße 346) Lagerhalle<br />

137 Abstellfläche geschottert<br />

138 <strong>Deutschfeistritz</strong> 513 Maler Meisterbrieb Prügger 1<br />

139 First Stop – Hierantner´s Garage – KFZ – Werkstätte<br />

140 Gabi´s Boxenstop Café<br />

141 Jarolim Innovative Automation, hallenartiges Gebäude 2<br />

142 Naim LKW – Reparaturwerkstätte große Stellflächen zur Reparatur<br />

143 Korens Selbstbedienungs Waschcenter und Service KFZ – Handel und Aufbereitung<br />

144 Kapelle Stübing<br />

145 Klöckwirt Gasthaus davor großer versiegelter Parkplatz<br />

146 Freilichtmuseum Stübing (1. April bis 31. Oktober geöffnet, zum Zeitpunkt Aufnahme geschlossen) große Parkplatzanlage<br />

sowohl Pkw als auch für Busse, versiegelt<br />

147 Kulturpension in Prenning www.kulturpension.at, Zimmer – Seminar – Ausstellung – Feier, vorgelagerter Parkplatz<br />

geschottert – Gabriel Hirnthaler<br />

148 zu 147 zugehörig Pension Landhaus<br />

149 Deutschfeitsritz 65<br />

„Silberhof“<br />

Univ.Prof. Dr.med Gerhard Helmut Wieselmann Facharzt für Psychiatrie und Neurologie und WIE-MED-CONSULT<br />

150 Marterl (Stübinggraben)<br />

151 Ehemaliger Gasthof Edlinger (Stübinggraben)<br />

Bearb.: Hö<br />

L:\02 - Kunden\01 Steiermark\GU - Graz-Umgebung\<strong>Deutschfeistritz</strong>\<strong>Deutschfeistritz</strong>\178FR11_DFeistritz_Revision <strong>ÖEK</strong> <strong>4.00</strong>\02 Vorentwurf\Bestandsaufnahme\20120309_178FR11_Hö_Bestandsaufnahmeliste.DOC


Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

5.2 DIFFERENZPLAN/SCHUTZABSTÄNDE ZU LANDWIRTSCHAFTLICHEN<br />

BETRIEBEN


<strong>Marktgemeinde</strong> Übelbach<br />

A 9<br />

A 9<br />

14<br />

L 385<br />

36<br />

41<br />

42<br />

1<br />

Himberg<br />

MARKTGEMEINDE DEUTSCHFEISTRITZ<br />

BEILAGE ZUM ÖRTLICHEN<br />

ENTWICKLUNGSKONZEPT NR. <strong>4.00</strong><br />

LEGENDE:<br />

1<br />

DIFFERENZPLAN<br />

AUFLAGE<br />

(Stmk. ROG 2010, LGBl. <strong>Nr</strong>. 49/2010 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 44/2012)<br />

43<br />

44<br />

45<br />

Nicht geän<strong>der</strong>te Gebiete mit baulicher Entwicklung bzw. Örtl. Eignungszonen<br />

(Kategorieän<strong>der</strong>ungen: W - Wohnen, L - Landwirtschaft, I - Industrie, Gewerbe, E - Tourismus)<br />

Gebiete mit baulicher Entwicklung bzw. Örtl. Eignungszonen - Rücknahmen<br />

Gebiete mit baulicher Entwicklung bzw. Örtl. Eignungszonen - Ergänzungen/Erweiterungen<br />

lfde. <strong>Nr</strong>. laut Differenzliste im Erläuterungsbericht zum Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong><br />

sonstige Inhalte siehe Legende zum Entwicklungsplan Gemeinde <strong>Nr</strong>. Eisbach <strong>4.00</strong><br />

77<br />

Landwirte<br />

Belästigungsbereich<br />

Geruchsschwelle<br />

46<br />

(Grundlagenerhebung durch <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong>,<br />

keine verbindliche Rechtsgrundlage,worst-case-szenario)<br />

0 125 250 500 750 1.000<br />

Meter<br />

Stand <strong>der</strong> Orthofotos: Aug. 2008 / Juni 2009<br />

GZ: 178FR11<br />

Stand: 12.12.2012<br />

Bearb.: Pu/Eb/Hö/Ru<br />

Datenquelle: Amt d. Stmk. Landesregierung<br />

47<br />

48<br />

A 9<br />

L 385<br />

49<br />

Planverfasser u. digitale Bearbeitung:<br />

Pumpernig & Partner ZT Gmbh<br />

DI Andreas Ankowitsch<br />

DI Maximilian Pumpernig<br />

Staatl. befugte u. beeidete Ziviltechniker<br />

A-8020 Graz, Mariahilferstraße 20/1<br />

L 315<br />

1:10.000<br />

12<br />

52<br />

17<br />

13<br />

53<br />

40<br />

23<br />

2<br />

W->W+L 56<br />

55<br />

57<br />

34<br />

59<br />

58<br />

Waldstein<br />

60<br />

21<br />

61<br />

22<br />

L 385<br />

A 9<br />

8<br />

62<br />

W->L<br />

Stadtgemeinde Frohnleiten<br />

26<br />

34<br />

33<br />

39<br />

39a<br />

63<br />

W->L<br />

90<br />

W->L<br />

3<br />

I->I+W<br />

I->I+W<br />

64<br />

L 315<br />

4<br />

L 385<br />

Österreichisches Freilichtmuseum Stübing<br />

33<br />

65<br />

91<br />

5<br />

38<br />

Prenning<br />

32<br />

18<br />

A 9<br />

Königgraben<br />

27<br />

67<br />

W->L<br />

W->W+L<br />

W->W+L<br />

9<br />

W->L 68<br />

L 385<br />

Kleinstübing<br />

6<br />

31<br />

16<br />

7<br />

69<br />

19<br />

W->W+L<br />

W->W+L<br />

29<br />

30<br />

9<br />

W->W+L<br />

71<br />

W->L<br />

29<br />

W->W+L<br />

70<br />

20<br />

8<br />

W->W+L<br />

88<br />

88<br />

L 334<br />

73<br />

74<br />

72<br />

27<br />

W->W+L<br />

76b<br />

77<br />

76b<br />

26<br />

28<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> Gratkorn<br />

17<br />

T->W+T<br />

76a<br />

79<br />

28<br />

78<br />

25<br />

81<br />

10<br />

11<br />

80<br />

W->W+L<br />

Zitoll<br />

A 9<br />

L 385<br />

82<br />

A 9<br />

16<br />

15<br />

22<br />

W->I<br />

85<br />

Z->L<br />

24<br />

14<br />

84 86<br />

W->L W->Z+L<br />

L 334<br />

18<br />

I->W+I<br />

89<br />

23<br />

21<br />

12<br />

87<br />

Z->Z+L<br />

Z->W<br />

13<br />

L 334<br />

<strong>Deutschfeistritz</strong><br />

35<br />

20<br />

19

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