(ÖEK) Nr. 4.00 der Marktgemeinde Deutschfeistritz - istsuper.com
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Wortlaut zum<br />
Örtlichen Entwicklungskonzept (<strong>ÖEK</strong>) <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong><br />
<strong>der</strong><br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />
------------------------------<br />
– A U F L A G E E N T W U R F –<br />
GR-Beschluss am 12. Dezember 2012<br />
Stand <strong>der</strong> Ausfertigung: 12. Dezember 2012<br />
Verfasser: Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
DI Andreas Ankowitsch<br />
DI Maximilian Pumpernig<br />
Bearbeitung: DI Maximilian Pumpernig<br />
BM DI Hans Jürgen Eberdorfer<br />
Mitarbeit: Mag a Siegrun Rutrecht (Grafik)<br />
Sonja Lackner (Textbearbeitung)<br />
GZ: 178FR11<br />
L:\02 - Kunden\01 Steiermark\GU - Graz-Umgebung\<strong>Deutschfeistritz</strong>\<strong>Deutschfeistritz</strong>\178FR11_DFeistritz_Revision <strong>ÖEK</strong> <strong>4.00</strong>\03 Auflageentwurf\Berichte<br />
Verordnung\<strong>ÖEK</strong>\20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf.doc
20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
KURZFASSUNG ........................................................................................................ 1<br />
§ 1 INHALT UND UMFANG ................................................................................. 3<br />
§ 2 PLANGRUNDLAGE UND VERFASSER ............................................................ 4<br />
§ 3 FESTLEGUNGEN DES ENTWICKLUNGSPLANES IM<br />
WIRKUNGSBEREICH DER MARKTGEMEINDE DEUTSCHFEISTRITZ ............ 4<br />
(1) Detailabgrenzung überörtlicher Festlegungen und Landschaftsteilräume ................. 4<br />
(2) Die räumlich-funktionelle Glie<strong>der</strong>ung – Die örtlichen Funktionen ............................ 5<br />
Z. 1 Siedlungsschwerpunkte im Rahmen <strong>der</strong> Örtlichen Raumplanung ...................... 5<br />
Z. 2 Gebiete mit baulicher Entwicklung ................................................................. 6<br />
Z. 3 Örtliche Eignungszonen und Glie<strong>der</strong>ungselemente .......................................... 8<br />
(3) Entwicklungsgrenzen und Entwicklungsrichtungen ................................................. 9<br />
Z. 1 Absolute Entwicklungsgrenzen ....................................................................... 9<br />
Z. 2 Relative Entwicklungsgrenzen ........................................................................ 9<br />
Z. 3 Naturräumliche Entwicklungsgrenzen ........................................................... 10<br />
Z. 4 Siedlungspolitische Entwicklungsgrenzen ...................................................... 11<br />
§ 4 RAUMBEZOGENE ZIELE UND MASSNAHMEN ............................................. 12<br />
(1) Entwicklungsziele für Sachbereiche ..................................................................... 12<br />
Z.1 Naturraum und Umwelt ................................................................................ 12<br />
Z.2 Siedlungsraum und Bevölkerung ................................................................... 13<br />
Z.3 Wirtschaft ................................................................................................... 14<br />
Z.4 Technische Infrastruktur .............................................................................. 16<br />
(2) Entwicklungsziele für die einzelnen Ortsteile nach Entwicklungsprioritäten ............ 17<br />
Z.1 Entwicklungspriorität 1 ................................................................................. 17<br />
Z.2 Entwicklungspriorität 2 ................................................................................. 18<br />
§ 5 GRUNDSÄTZE ZUR VERWIRKLICHUNG DER ZIELE UND MASSNAHMEN ... 18<br />
§ 6 WIRKUNG DES ÖRTLICHEN ENTWICKLUNGSKONZEPTES ........................ 19<br />
§ 7 INKRAFTTRETEN/ AUSSERKRAFTTRETEN ............................................... 19<br />
VERFAHRENSBLATT ................................................................................................ 20<br />
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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
KURZFASSUNG<br />
Das Örtliche Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> einschließlich dem zugehörigen Örtlichen<br />
Entwicklungsplan legt die langfristigen, aufeinan<strong>der</strong> abgestimmten Entwicklungsziele für die<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> fest und dient als wesentliche Rechtsgrundlage für nachfolgende<br />
Planungsinstrumente, insbeson<strong>der</strong>e dem Flächenwidmungsplan und nachfolgen<strong>der</strong><br />
Bebauungspläne. Es leitet sich aus dem vorangegangenen Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>.<br />
3.00 ab, welches hinsichtlich seiner geltenden Zielsetzungen evaluiert und auf Basis des<br />
Stmk. ROG 2010 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 44/2012 überarbeitet und <strong>der</strong> geltenden Rechtslage angepasst<br />
wird.<br />
Die Alpenkonvention stellt dabei insbeson<strong>der</strong>e mit den Zielen für die Raumplanung und die<br />
nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums gemäß Art. 1 des Protokolls „Raumplanung und<br />
Nachhaltige Entwicklung“ (BGBl. III <strong>Nr</strong>. 232/2002 idF BGBl. III <strong>Nr</strong>. 114/2005) eine<br />
zusätzliche wesentliche Rechtsgrundlage für das Örtliche Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> dar.<br />
Dabei ist <strong>der</strong> Leitfaden Alpenkonvention in <strong>der</strong> Örtlichen Raumplanung (Verfasser: Abteilung<br />
13, Stand: September 2012) für die Beurteilung heranzuziehen.<br />
Ein wesentlicher Inhalt des Örtlichen Entwicklungsplanes stellt die mittel- bis langfristige<br />
räumlich-funktionelle Glie<strong>der</strong>ung des Gemeindegebietes dar. Gemäß geltendem Regionalen<br />
Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Graz, Graz-Umgebung (idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 73/2012,<br />
Rechtskraft mit 04.08.2012) ist <strong>Deutschfeistritz</strong> als Teilregionales Versorgungszentrum<br />
festgelegt.<br />
Ergänzend dazu werden im eigenen Wirkungsbereich gemäß <strong>der</strong> vorherrschenden<br />
räumlichen Struktur zusätzlich die Örtlichen Siedlungsschwerpunkte Himberg,<br />
Kleinstübing, Prenning, Waldstein und Zitoll nach erfolgter Durchführung <strong>der</strong> Bestandsaufnahme/<br />
Analyse festgelegt. Je<strong>der</strong> dieser Siedlungsschwerpunkte umfasst ein räumlichfunktionell<br />
zusammenhängendes und durch Mischstruktur gekennzeichnetes kompaktes<br />
Siedlungsgebiet.<br />
Im Entwicklungsplan werden für die einzelnen Siedlungsgebiete die Funktionsbereiche<br />
Wohnen, Zentrum, Industrie- und Gewerbe, dörflich/landwirtschaftlich strukturierte Gebiete<br />
sowie Tourismus festgelegt. Dort, wo eine detaillierte Abgrenzung von <strong>der</strong> künftigen<br />
Entwicklung abhängig zu machen ist, werden überlagernde Funktionsbereiche festgelegt (zB<br />
Landwirtschaft/Wohnen). Dabei erfolgen zur Sicherstellung des so genannten Roten Fadens<br />
in <strong>der</strong> Örtlichen Raumplanung überwiegend Übernahmen <strong>der</strong> bisher geltenden<br />
Funktionsbereiche aus dem <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. 3.00.<br />
Än<strong>der</strong>ungen erfolgen in jenen Bereichen, wo die Evaluierung des <strong>ÖEK</strong> ergeben hat, dass<br />
aufgrund <strong>der</strong> bestehenden Nutzungsstruktur, Infrastruktur und Bauplatzeignungen sowie<br />
aufgrund <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Rechtsgrundlagen Adaptierungen erfor<strong>der</strong>lich sind. Die Än<strong>der</strong>ungen<br />
und <strong>der</strong>en Begründung können im Detail dem im Erläuterungsbericht beiliegenden<br />
Differenzplan und <strong>der</strong> zugehörigen Differenzliste entnommen werden.<br />
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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Die Begründungen und Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> evaluierten raumbezogenen Ziele und Maßnahmen<br />
sind dem angefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen. Dabei kann aufgrund des<br />
geltenden Leitfadens für das Örtliche Entwicklungskonzept (Hrsg. FA 13B, 2005) und <strong>der</strong><br />
Planzeichenverordnung 2007 idgF ein Entfall jener Ziele und Maßnahmen des 3. Örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes aus dem Verordnungswortlaut erfolgen, welche keine unmittelbaren<br />
räumlichen Auswirkungen haben bzw. die ohnehin im Entwicklungsplan bereits ausreichend<br />
dargestellt werden o<strong>der</strong> aufgrund neuer Rechtsgrundlagen (zB Sachprogramm für die<br />
hochwassersichere Entwicklung <strong>der</strong> Siedlungsräume, Regionales Entwicklungsprogramm)<br />
keiner geson<strong>der</strong>ten Festlegung im Wortlaut mehr bedürfen.<br />
Graz – <strong>Deutschfeistritz</strong>, 12.12.2012<br />
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WORTLAUT ZUM<br />
ÖRTLICHEN ENTWICKLUNGSKONZEPT NR. <strong>4.00</strong><br />
DER<br />
MARKTGEMEINDE DEUTSCHFEISTRITZ<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> hat mit 12.12.2012 den Beschluss gefasst,<br />
den Entwurf zum 4. Örtlichen Entwicklungskonzept/ Entwicklungsplan in <strong>der</strong> Zeit von<br />
02.01.2013 bis 08.03.2013 öffentlich aufzulegen. Das Örtliche Entwicklungskonzept besteht<br />
aus dem Wortlaut (Verordnung), <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen zeichnerischen Darstellung (Entwicklungsplan)<br />
und den Erläuterungen (gem. § 22 Stmk. ROG 2010 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 44/2012). Die<br />
Öffentlichkeitsinformation findet am 05.02.2013 um …………… in …………………………….. statt.<br />
§ 1<br />
Inhalt und Umfang<br />
(1) Das Örtliche Entwicklungskonzept (<strong>ÖEK</strong>) <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> Deutschfreistritz<br />
legt gem. § 22 Stmk. ROG 2010 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 44/2012 die aufeinan<strong>der</strong><br />
abgestimmten langfristigen Entwicklungsziele <strong>der</strong> Gemeinde insbeson<strong>der</strong>e durch Detailabgrenzungen<br />
überörtlicher Zonierungen (Basis REPRO Graz, Graz-Umgebung idF<br />
LGBl. <strong>Nr</strong>. 73/2012, Rechtskraft mit 04.08.2012), die räumlich-funktionelle Glie<strong>der</strong>ung<br />
für das Teilregionales Versorgungszentrum und die Örtlichen Siedlungsschwerpunkte<br />
<strong>der</strong> Gemeinde, Örtliche Vorrangzonen, Eignungszonen und schützenswerte Bereiche<br />
sowie die Entwicklungsgrenzen und Entwicklungsrichtungen fest. Dabei erfolgt eine<br />
Abstimmung mit den Nachbargemeinden.<br />
(2) Die Aufstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> erfolgt unter Bedachtnahme auf überörtliche Planungen sowie ausgehend<br />
von den Ergebnissen <strong>der</strong> Bestandsaufnahme im Sinne des § 22 (1) Stmk. ROG<br />
2010 idF LGBL. <strong>Nr</strong>. 44/2012. Rechtswirksame Planungen des Bundes und des Landes<br />
werden im Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />
gem. § 22 (2) Stmk. ROG 2010 idF LGBL. <strong>Nr</strong>. 44/2012 berücksichtigt.<br />
(3) Die im Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> angeführten Bestandsaufnahmen mit<br />
Bestandsanalyse stellen die gem. § 21 (3) Stmk. ROG 2010 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 44/2012 in<br />
das Entwicklungskonzept aufzunehmenden Erläuterungen dar, sind jedoch nicht Bestandteil<br />
<strong>der</strong> Verordnung bzw. des Wortlautes. Aus <strong>der</strong> Bestandsaufnahme/ Analyse<br />
ableitbare Ziele und Maßnahmen sind dabei Bestandteile <strong>der</strong> Verordnung.<br />
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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
§ 2<br />
Plangrundlage und Verfasser<br />
(1) Die zeichnerische Darstellung des Entwicklungsplanes <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> im Maßstab 1:10.000,<br />
verfasst von <strong>der</strong> Pumpernig und Partner ZT GmbH, GZ: 178FR11 mit Stand <strong>der</strong> Ausfertigung:<br />
27.11.2012 (basierend auf Orthofotos, Stand: 19. & 20. August 2008 und<br />
18.06.2009) bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.<br />
(2) Die Ausarbeitung zum Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> erfolgte in enger Abstimmung<br />
mit den Mitglie<strong>der</strong>n des Raumplanungsausschusses <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Deutschfeistritz</strong>. Es wurden die erzielten Ergebnisse dazu vom Raumplanungsbüro<br />
Pumpernig & Partner ZT GmbH, Mariahilferstraße 20/I, 8020 Graz (GZ: 178FR11,<br />
Stand <strong>der</strong> Ausfertigung: 12.12.2012) zusammengeführt, raumordnungsfachlich mitverfasst<br />
und dokumentiert.<br />
§ 3<br />
Festlegungen des Entwicklungsplanes im Wirkungsbereich<br />
<strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />
(1) Detailabgrenzung überörtlicher Festlegungen und Landschaftsteilräume<br />
Z.1 Gemäß Landesentwicklungsprogramm 2009 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 37/2012<br />
(Rechtskraft mit 01.05.2012), befindet sich das Gemeindegebiet <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> gem. § 2 (2) Regionen im sog. „Steirischen<br />
Zentralraum“, bestehend aus <strong>der</strong> Landeshauptstadt Graz und den Politischen<br />
Bezirken Voitsberg und Graz-Umgebung.<br />
Z.2 Gemäß REPRO Graz, Graz-Umgebung idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 73/2012 (Rechtskraft<br />
mit 04.08.2012), ist die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> im § 4 (1) Gemeindefunktionen<br />
als Teilregionales Versorgungszentrum gem. § 3 Ordnung und<br />
Raumstruktur im Sinne des Landesentwicklungsprogrammes 2009 festgelegt.<br />
Z.3 Gem. § 3 Teilräume des REPRO Graz, Graz-Umgebung befindet sich das Gemeindegebiet<br />
innerhalb nachfolgen<strong>der</strong> Teilräume:<br />
Das Forstwirtschaftlich geprägte Bergland umfasst die Hangzonen und<br />
Erhebungen um die Talräume Stübinggraben, Waldstein und Zitoll, einschließlich<br />
<strong>der</strong> Flächen des Schartnerkogel und des Mühlbachkogel.<br />
Das Grünlandgeprägte Bergland umfasst den besiedelten und landwirt-<br />
schaftlich genutzten Talraum von Dielachboden bis in den Walchergraben<br />
einschließlich des Königgrabens.<br />
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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Die Grünlandgeprägten, inneralpinen Täler und Becken umfassen den<br />
Talraum von Waldstein bis Zitoll sowie den Bereich von Kleinstübing bis Hinterberg<br />
im Murtal.<br />
Die Siedlungs- und Industrielandschaften umfassen den Hauptort<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong>, grenzüberschreitend mit Peggau.<br />
Ergänzend ist nordwestlich des Ortszentrums ein sog. Wildökologischer<br />
Korridor ersichtlich gemacht und sind diesbezüglich die Bestimmungen gem.<br />
§2 (3) des Regionalen Entwicklungsprogrammes Graz, Graz-Umgebung einzuhalten.<br />
(2) Die räumlich-funktionelle Glie<strong>der</strong>ung – Die Örtlichen Funktionen<br />
Z.1 Siedlungsschwerpunkte im Rahmen <strong>der</strong> Örtlichen Raumplanung 1<br />
lit. a) Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt Himberg umfasst das zusammen-<br />
hängende Wohnsiedlungsgebiet in Grenzüberschreitung mit Übelbach,<br />
<strong>der</strong> Anschlussstelle A9 Pyhrnautobahn in Übelbach und <strong>der</strong> Haltestelle<br />
Himberg de S-Bahn Übelbach-Peggau, gelegen zwischen den bewaldeten<br />
Hängen des Karkogels im Norden, dem offenen Talraum im Osten<br />
und Westen und des Übelbaches sowie <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn im Süden.<br />
lit. b) Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt Kleinstübing umfasst das zusam-<br />
menhängende Wohnsiedlungsgebiet einschließlich Gemengelagen<br />
(Landwirtschaft mit Wohnnutzung/Gewerbenutzung mit Wohnen) und<br />
dem offenen Talraum des Dielachbodens. Das Gebiet liegt im Westen<br />
<strong>der</strong> ÖBB-Hauptbahn Bruck/Mur – Graz sowie <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn.<br />
lit. c) Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt Prenning umfasst das zusammenhängende<br />
Wohnsiedlungsgebiet mit Landwirtschaftlichen Nutzungen<br />
zwischen den bewaldeten Hängen des Eichbergs im Norden, dem offenen<br />
Talraum im Südosten und Nordwesten Richtung Waldstein, dem<br />
Übelbach mit Hochwasserabflussgebieten, <strong>der</strong> S-Bahn (Übelbach-<br />
Peggau) und <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn im Südwesten.<br />
lit. d) Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt Waldstein umfasst das zusammen-<br />
hängende, historisch tradierte Wohnsiedlungsgebiet mit dem Schloss<br />
1 Die nachfolgend festgelegten und räumlich abgegrenzten Örtlichen Siedlungsschwerpunkte entsprechen den Vorgaben<br />
<strong>der</strong> „Richtlinie für die Festlegung von Örtlichen Siedlungsschwerpunkten“ des Amtes <strong>der</strong> Steiermärkischen Landesregierung,<br />
Abteilung 16 und FA 13B (Stand: April 2007). Die zugehörigen Beschreibungen <strong>der</strong> ausgewiesenen Regionalen<br />
und Örtlichen Siedlungsschwerpunkte sind im Erläuterungsbericht im Kap. 1 zusammengefasst.<br />
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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Waldstein, <strong>der</strong> zugehörigen privaten Parkanlage und zugehörigen landund<br />
forstwirtschaftlichen Nutzungen zwischen den bewaldeten Hängen<br />
des Karkogels im Nordenwesten, dem offenen Talraum im Osten und<br />
Westen, <strong>der</strong> S-Bahn (Übelbach-Peggau), dem Übelbach und <strong>der</strong> A9<br />
Pyhrnautobahn im Süden.<br />
lit. e) Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt Zitoll umfasst das zusammenhän-<br />
gende Wohnsiedlungsgebiet einschließlich Gemengelagen<br />
(Landwirtschaft mit Wohnnutzung) zwischen Eichberg im Nordwesten<br />
und Kugelstein im Nordosten und <strong>der</strong> S-Bahn (Übelbach-Peggau) und<br />
<strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn im Südenwesten.<br />
Z.2 Gebiete mit baulicher Entwicklung<br />
Ausgehend vom rechtswirksamen Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. 3.00<br />
werden die bisher geltenden Funktionsbereiche in Abstimmung mit den angestrebten<br />
mittel- bis langfristigen siedlungspolitischen Zielsetzungen auf Basis<br />
<strong>der</strong> vorherrschenden Bestandsgegebenheiten in den Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>.<br />
<strong>4.00</strong> großteils übernommen bzw. in Teilbereichen aufgrund zwischenzeitlich<br />
erfolgter Nutzungsän<strong>der</strong>ungen adaptiert und <strong>der</strong> neuen Rechtsnorm des Stmk.<br />
ROG 2010 idgF sowie <strong>der</strong> Planzeichenverordnung 2007 idgF entsprechend angepasst.<br />
Erfor<strong>der</strong>liche erläuternde Textstellen werden kursiv dargestellt.<br />
lit. a) Wohnen (Punktraster orange)<br />
Zulässige Neufestlegungen in <strong>der</strong> Umsetzung im Flächenwidmungsplan<br />
sind Bauland-Allgemeine Wohngebiete, Bauland-Reine Wohngebiete,<br />
Verkehrsflächen und die Wohnfunktion ergänzende Son<strong>der</strong>nutzungen<br />
im Freiland (wie Spielplätze, Parkanlagen etc.).<br />
lit. b) Zentrum (Punktraster rot)<br />
Zulässige Neufestlegungen in <strong>der</strong> Umsetzung im Flächenwidmungsplan<br />
sind Bauland-Kerngebiete, Verkehrsflächen und die Zentrumsfunktion<br />
ergänzende Son<strong>der</strong>nutzungen im Freiland (wie Spielplätze, Parkanlagen<br />
etc.).<br />
lit. c) Industrie, Gewerbe (Punktraster violett)<br />
Zulässige Neufestlegungen in <strong>der</strong> Umsetzung im Flächenwidmungsplan<br />
sind Bauland-Gewerbegebiete und Bauland-Industriegebiete 1, Verkehrsflächen<br />
und <strong>der</strong> industriellen bzw. gewerblichen Nutzung nicht<br />
entgegenstehende künftige Son<strong>der</strong>nutzungen im Freiland (wie Sportanlagen,<br />
Ver- und Entsorgungsanlagen etc.).<br />
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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
lit. d) Landwirtschaft (Punktraster braun)<br />
Zulässige Neufestlegungen in <strong>der</strong> Umsetzung im Flächenwidmungsplan<br />
sind Bauland-Dorfgebiete, Verkehrsflächen und <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />
Nutzung nicht entgegenstehende Son<strong>der</strong>nutzungen im Freiland<br />
(wie Reitplätze mit erfor<strong>der</strong>lichen Nebenanlagen Spielplätze, öffentliche/private<br />
Parkanlagen etc.).<br />
lit. e) Tourismus (Punktraster magenta)<br />
Zulässige Neufestlegungen in <strong>der</strong> Umsetzung im Flächenwidmungsplan<br />
sind Bauland-Erholungsgebiete, Verkehrsflächen und die Tourismusund<br />
Freizeitfunktion ergänzende Son<strong>der</strong>nutzungen im Freiland (wie<br />
Spielplätze, Sportanlagen, Campingplätze etc.).<br />
lit. f) Bereiche mit 2 Funktionen (Schraffierter Punktraster in den Farben<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Nutzungen)<br />
Im Flächenwidmungsplan sind die jeweiligen Festlegungen gemäß den<br />
beiden definierten Funktionen (Gebiete gemäß § 3 (2) Z. 2 bzw. Eignungszonen<br />
gemäß § 3 (2) Z. 3 lit. a) zulässig.<br />
Überlagernde Funktionsbereiche werden aufgrund des jeweiligen Erfor<strong>der</strong>nisses<br />
<strong>der</strong> Darstellung zweier Funktionen, nämlich <strong>der</strong><br />
bestehenden und <strong>der</strong> künftig angestrebten Nutzung (Schraffur in <strong>der</strong><br />
Farbe <strong>der</strong> jeweiligen Nutzungen) im Entwicklungsplan geson<strong>der</strong>t festgelegt.<br />
lit. g) Entwicklungspotenziale (Punktierte Darstellung, Farbe nach den<br />
Gebieten mit baulicher Entwicklung)<br />
Diese dienen <strong>der</strong> planmäßigen und bedarfsorientierten Weiterentwicklung<br />
bestehen<strong>der</strong> Siedlungsstrukturen innerhalb <strong>der</strong> festgelegten<br />
Entwicklungsgrenzen während <strong>der</strong> gesamten Geltungsdauer des Örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> (15 Jahre) und allenfalls darüber<br />
hinaus.<br />
Ergänzend zu den Bestimmungen gemäß § 3 (2) Z. 2 lit. a) – lit. g) (Gebiete<br />
mit baulicher Entwicklung) ist bis zur geplanten baulichen Entwicklung sowie<br />
im Falle von Rückführungen ins Freiland (zB gemäß § 36 ROG) die Festlegung<br />
als Freiland für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung zulässig.<br />
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Z.3 Örtliche Eignungszonen und Glie<strong>der</strong>ungselemente<br />
lit. a) Örtliche Eignungszonen sind Flächen mit beson<strong>der</strong>er Standorteignung<br />
für Spiel-, Sport- und Erholungsnutzungen sowie<br />
sonstige Nutzungen (grüne Schraffur – zB Tennisplätze, Sportplätze,<br />
u.a.m.), die <strong>der</strong> sportlichen Aktivität, <strong>der</strong> Erholung, <strong>der</strong> aktiven und<br />
passiven Freizeitgestaltung und (den damit in Zusammenhang stehenden)<br />
sonstigen Nutzungen dienen. Diese Zonen sollen von an<strong>der</strong>en<br />
Nutzungen weitgehend freigehalten und bedarfsorientiert im Rahmen<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen genutzt und planmäßig weiterentwickelt<br />
werden. Dadurch sollen jene Flächen gesichert werden, die<br />
aufgrund ihrer natürlichen Voraussetzungen und/ o<strong>der</strong> Attraktivität, <strong>der</strong><br />
benachbarten Einrichtungen und <strong>der</strong> gegebenen räumlich-funktionellen<br />
Zuordnung für die jeweilige Festlegung beson<strong>der</strong>s geeignet sind.<br />
lit. b) Örtliche Eignungszonen sind Flächen mit beson<strong>der</strong>er Standorteignung<br />
für Infrastruktureinrichtungen (braune Schraffur – zB<br />
Lagerflächen, Kläranlagen, Photovoltaikanlagen), die dem Ausbau <strong>der</strong><br />
technischen Infrastruktureinrichtungen und sonstigen betrieblichen<br />
Nutzungen im Freiland dienen. Diese Zonen sollen von an<strong>der</strong>en Nutzungen<br />
weitgehend freigehalten und planmäßig weiterentwickelt<br />
werden.<br />
lit. c) Siedlungs- und Landschaftsglie<strong>der</strong>nde Grünraumelemente:<br />
(Grün umfasste Balken)<br />
Innerhalb dieser Siedlungs- und Landschaftsglie<strong>der</strong>nden Gebiete sollen<br />
mit Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichen Betriebsnutzungen<br />
im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang sowie im Rahmen <strong>der</strong> Freilandbestimmungen<br />
des § 33 ROG idgF zulässige bauliche Anlagen keine weiteren baulichen<br />
Entwicklungen stattfinden.<br />
lit. d) Wildökologischer Korridor:<br />
(Grüner Pfeil)<br />
Die Planungsregion Graz/ Graz-Umgebung verfügt insgesamt über zusammenhängende<br />
Freilandzonen, welche wildökologisch/<br />
jagdwirtschaftlich von großer Bedeutung sind. Zur Sicherstellung eines<br />
überregionalen Populationsaustausches von Tieren und Pflanzen ist das<br />
Offenhalten von günstig gelegenen Verbindungsachsen notwendig (Bereich<br />
Schartnerkogeltunnel-Nordportal, Korridor entlang des<br />
Übelbaches unter <strong>der</strong> Autobahnbrücke.)<br />
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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
lit. e) Österreichisches Freilichtmuseum:<br />
(grüne Schraffur)<br />
Das Österreichische Freilichtmuseum Stübing nimmt innerhalb <strong>der</strong> österreichischen<br />
Museumslandschaft und im Gefüge des<br />
gesamtkulturellen Erbes Österreichs eine beson<strong>der</strong>s bedeutende Stellung<br />
hinsichtlich Baukultur und Alltagsleben ein. Das Museum verwaltet<br />
eine Sammlung von historischen Bauten und Objekten mit österreichischer<br />
Bedeutung und ist grenzüberschreitend mit Eisbach-Rein als<br />
räumlich-funktionelle Gesamteinheit zu sehen.<br />
(3) Entwicklungsgrenzen und Entwicklungsrichtungen<br />
Z.1 Absolute Entwicklungsgrenzen (durchgehende grüne Linie) sind langfris-<br />
tig nicht zu überschreitende Entwicklungsgrenzen, die aufgrund von<br />
naturräumlichen Gegebenheiten wie beispielsweise Geländesituationen, Gewässer,<br />
Waldgrenzen, glie<strong>der</strong>nde Freiraumelemente (Kuppen, Uferbegleitgrün,<br />
etc) o<strong>der</strong> siedlungspolitischen Entscheidungen wie beispielsweise die Erhaltung<br />
<strong>der</strong> bestehenden Siedlungsstrukturen aufgrund kompakter<br />
Siedlungsgefüge zur Wahrung des Ortsbildes o<strong>der</strong> siedlungspolitsicher Rahmensetzungen<br />
(zB eingefrorene Entwicklungspotenziale) festgelegt werden.<br />
Z.2 Relative Entwicklungsgrenzen (strichlierte grüne Linie) sind Entwicklungs-<br />
grenzen, die solange nicht überschritten werden sollen, bis eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Sach- und Rechtslage vorliegt. Überschreitungen naturräumlicher Entwicklungsgrenzen<br />
im Ausmaß bis zu einer Bauplatztiefe sind bei gegebener<br />
Kriterienerfüllung (zB Vorlage einer Rodungsbewilligung) und siedlungspolitischer<br />
Willensbildung ohne Än<strong>der</strong>ung des Entwicklungsplanes <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> zulässig.<br />
Eine Überschreitung <strong>der</strong> siedlungspolitischen Entwicklungsgrenze ist bei gegebener<br />
Kriterienerfüllung (zB keine Nutzungskollisionen zu erwarten) ohne<br />
Än<strong>der</strong>ung des Entwicklungsplanes <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> im Ausmaß einer Bauplatztiefe zulässig,<br />
wenn durch Bebauungen das vorgesehene Siedlungspotenzial<br />
verwertet ist und die erfor<strong>der</strong>liche Standortqualität ohne Konfliktpotenzial<br />
nachgewiesen werden kann.<br />
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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Z.3 Naturräumliche Entwicklungsgrenzen<br />
Lfde. <strong>Nr</strong>. Definition:<br />
1 Absolute naturräumliche Entwicklungsgrenze aufgrund von<br />
fließenden o<strong>der</strong> stehenden Gewässern sowie zum Schutz <strong>der</strong><br />
Uferzonen entlang öffentlicher Gewässer unter Berücksichtigung<br />
eines Uferstreifens von mind. 10,0 m bzw. 20,0 m entlang <strong>der</strong><br />
Mur bei unbebauten Grundstücken (ab <strong>der</strong> Böschungsoberkante)<br />
sowie entlang von Roten Wildbachgefahrenzonen. Geringere Abstände<br />
zum öffentlichen Gewässer können in dicht verbauten<br />
Gebieten sowie bei bestehenden baulichen Anlagen festgelegt<br />
werden.<br />
2 Absolute naturräumliche Entwicklungsgrenze zur Erhaltung<br />
charakteristischer Kulturlandschaften, ökologisch o<strong>der</strong> klimatisch<br />
bedeutsamer Strukturen (zB. zusammenhängende Waldflächen)<br />
sowie aufgrund vorhandener Topographie (Geländekanten, steile<br />
Hänge, Vernässung, Standfestigkeit des Untergrundes, etc.).<br />
3 Relative naturräumliche Entwicklungsgrenze aufgrund von<br />
Waldbestand und/o<strong>der</strong> Gehölzstreifen - Einhaltung eines mindestens<br />
20,0 m breiten Streifens zur Holzbringung und zur<br />
Vermeidung von allfälligen Schäden bei Windbruch.<br />
4 Relative naturräumliche Entwicklungsgrenze aufgrund ersichtlich<br />
gemachter Hochwasserüberflutungsflächen, Gelben<br />
Wildbachgefahrenzonen und violette/ braune Hinweisbereiche.<br />
Eine Überschreitung ist nach Maßgabe <strong>der</strong> (wasserrechtlichen)<br />
Bewilligungsfähigkeit zulässig. Im Anlassfall sind Abstimmungen<br />
mit <strong>der</strong> jeweils zuständigen Behörde/ Einrichtung zu führen.<br />
10
20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Z.4 Siedlungspolitische Entwicklungsgrenzen<br />
Lfde. <strong>Nr</strong>. Definition:<br />
1 Absolute siedlungspolitische Entwicklungsgrenze entlang von<br />
übergeordneten Verkehrsträgern (Eisenbahnen, Pyhrnautobahn<br />
A9, Landesstraßen) sowie zu Gemeindegrenzen. Grenze zu Servitutsstreifen<br />
aufgrund des Kaufvertrages vom 12.06.2012,<br />
B.R.Zl.: 371/12, Verfasser: Mag. Oliver Czeike, öffentlicher Notar<br />
(Triebwasserkanal KWKR Fuchs GmbH).<br />
2 Absolute siedlungspolitische Entwicklungsgrenze zur Erhaltung<br />
kompakter Siedlungsräume, zur Wahrung des<br />
3<br />
vorherrschenden Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes o<strong>der</strong> zur<br />
Abgrenzung zwischen einzelnen Siedlungsräumen (zB Puffer/<br />
Freihaltezone) sowie zur Erhaltung von Grünräumen (zB öffentliche<br />
Parkanlagen, Friedhöfe). Entwicklungsgrenze zu bestehenden<br />
landwirtschaftlichen Vorrangzonen gem. geltendem REPRO Graz/<br />
Graz-Umgebung.<br />
Relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenze aufgrund<br />
des rechnerisch ermittelten Baulandbedarfes. Überschreitungen<br />
im Ausmaß max. einer Bauplatztiefe sind bei siedlungspolitischer<br />
Willensbildung o<strong>der</strong> überwiegen<strong>der</strong> Konsumation (75%) <strong>der</strong> festgelegten<br />
Entwicklungspotenziale im jeweiligen Ortsteil und<br />
Nachweis einer ausreichenden technischen /infrastrukturellen<br />
Erschließung zulässig.<br />
4 Relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenze als Grenze<br />
zwischen unterschiedlichen Nutzungen und damit verbundener<br />
o<strong>der</strong> möglicher Nutzungskollisionen (zB. Wohnnutzungen und<br />
Eignungszonen etc.).<br />
5 Relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenze entlang von<br />
übergeordneten Verkehrsträgern aufgrund geplanter Lärmschutzmaßnahmen.<br />
Eine Siedlungsentwicklung ist bei Einhaltung/<br />
Nachweisführung <strong>der</strong> Planungsrichtwerte für Immissionen (für<br />
die jeweilige Baulandkategorie) gemäß ÖNORM S 5021 im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Örtlichen und Überörtlichen Raumplanung zulässig.<br />
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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
§ 4<br />
Raumbezogene Ziele und Maßnahmen<br />
(1) Entwicklungsziele für Sachbereiche<br />
Z.1 Naturraum und Umwelt<br />
Z.1.1 Topografie und Landschaftsraum<br />
lit. a) Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zersiedelung von Wald- und Freilandflächen durch Beschränkung<br />
auf flächenmäßig geringfügige Abrundungen und<br />
Lückenauffüllungen <strong>der</strong> bestehenden Siedlungsgebiete/ Siedlungsansätze.<br />
lit. b) Weitestgehende Freihaltung <strong>der</strong> Waldrän<strong>der</strong> von Bebauung und Erhaltung<br />
<strong>der</strong> das Landschaftsbild prägenden Grün- und Freiflächen. Bedarfsorientierte<br />
Schaffung weiterer und Sicherung bestehen<strong>der</strong> siedlungsnaher<br />
Erholungs- und Freizeiträume.<br />
lit. c) Bedachtnahme auf das Orts-, Straßen und Landschaftsbild bei allen Planungsmaßnahmen<br />
und Erhaltung <strong>der</strong> Sichtbeziehungen zu bedeutenden<br />
Kulturdenkmälern.<br />
lit. d) Erhaltung und bei Bedarf Erweiterung <strong>der</strong> bestehenden Grünflächenausstattung<br />
in den einzelnen Siedlungsgebieten unter Berücksichtigung<br />
ausreichen<strong>der</strong> Grün- und Freihalteräume zwischen unterschiedlichen Nutzungen<br />
als Pufferzone zur Vermin<strong>der</strong>ung von allfälligen Nutzungskonflikten.<br />
lit. e) Die Durchlässigkeit des wildökologischen Korridors im Brückenbereich<br />
unter <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn (Querung des Übelbaches) im Bereich des<br />
Nordportals Schartnerkogeltunnel ist langfristig sicherzustellen.<br />
Z.1.2 Gewässer<br />
lit. a) Keine Neufestlegungen von Baugebieten in nachweislich hochwassergefährdeten<br />
Zonen.<br />
lit. b) Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen in nachweislich gefährdeten<br />
Siedlungsgebieten, insbeson<strong>der</strong>e entlang <strong>der</strong> Mur, des Übelbaches, des<br />
Stübingbaches und <strong>der</strong>en Zubringerbäche.<br />
lit. c) Schutz <strong>der</strong> Grund- und Oberflächenwässer vor Verunreinigung, Schutz <strong>der</strong><br />
Quell- und Brunnenschutzgebiete sowie Sicherung und bedarfsweiser Ausbau<br />
<strong>der</strong> bestehenden örtlichen Wasserversorgungsanlagen. Keine künftige<br />
Ausweisung von Baugebieten ohne vorhandener technischer Infrastruktur.<br />
lit. d) Sicherstellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Abfuhr von Oberflächenwässern<br />
durch Versickerung im Nahbereich <strong>der</strong> die Oberflächenwässer verursachenden<br />
baulichen Anlagen im Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung und<br />
nachfolgen<strong>der</strong> Bauverfahren.<br />
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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
lit. e) Langfristige Erhaltung <strong>der</strong> das Landschaftsbild prägenden Flurgehölze, <strong>der</strong><br />
Uferbegleitvegetationen sowie <strong>der</strong> noch bestehenden Auwaldrelikte entlang<br />
<strong>der</strong> Mur. Freihaltung notwendiger Uferstreifen gemäß den geltenden Zielsetzungen<br />
des REPRO Graz, Graz-Umgebung idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 73/2012 und<br />
SAPRO-Hochwasser.<br />
Z.1.3 Klima, Lärm, Luft<br />
lit. a) Durch Lage innerhalb des Luftsanierungsgebietes „Großraum Graz“ schrittweise<br />
Verbesserung <strong>der</strong> klimatischen Gegebenheiten im Haupt- und in den<br />
Seitentälern <strong>der</strong> Mur durch verstärkte Bemühungen zur Verbesserung <strong>der</strong><br />
Luftgüte durch Einsatz von neuen Technologien bei emittierenden Betrieben<br />
und Reduktion des Hausbrandes.<br />
Z.2 Siedlungsraum und Bevölkerung<br />
Z.2.1 Bevölkerung<br />
lit. a) Anstreben eines Bevölkerungszieles auf 4.100 Einwohner im Planungszeitraum<br />
bis 2027.<br />
lit. b) Bevorzugte Wohnbauentwicklung in den festgelegten Örtlichen Siedlungsschwerpunkten<br />
mit guter öffentlich-sozialer, privater und gewerblicher<br />
Ausstattung.<br />
lit. c) Erhaltung und Weiterentwicklung einer ausreichenden Besiedelungsdichte<br />
in den Hauptsiedlungsgebieten zur besseren Nutzung <strong>der</strong> bestehenden<br />
technischen und öffentlichen Infrastruktureinrichtungen <strong>der</strong> Gemeinde.<br />
lit. d) Abstimmung <strong>der</strong> Bevölkerungszahl mit <strong>der</strong> bestehenden/erzielbaren räumlichen<br />
Tragfähigkeit <strong>der</strong> bebaubaren Teilräume innerhalb des<br />
Gemeindegebietes unter Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen entlang<br />
<strong>der</strong> ÖBB-Hauptstrecke <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn und <strong>der</strong> Schnellstraße<br />
S 35.<br />
Z.2.2 Siedlungsentwicklung<br />
lit. a) Schaffung von Industrie- und Gewerbegebietspotentialen zur Anreizerhöhung<br />
für Betriebsansiedelungen durch bestmögliche rechtliche Absicherung.<br />
lit. b) Stärkung <strong>der</strong> Örtlichen Siedlungsschwerpunkte Himberg, Kleinstübing,<br />
Prenning, Waldstein und Zitoll.<br />
lit. c) Baulandmobilisierung gem. Stmk. ROG 2010 idgF<br />
lit. d) Flächensparende Siedlungsentwicklung in Abstimmung mit den Möglichkeiten<br />
des öffentlichen Personennahverkehrs im Zuge des Ausbaues des S-<br />
Bahnnetzes. Unterstützung bei <strong>der</strong> Errichtung einer S-Bahn-Haltestelle im<br />
Nahbereich des Schulzentrums im Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung.<br />
13
20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Z.2.3 Wohnbau- und Bedarfsprognosen<br />
lit. a) Wohnbaubedarfsdeckung gemäß Bevölkerungsziel 2027.<br />
Z.2.4 Soziale Infrastruktur<br />
lit. a) Unterstützung bei <strong>der</strong> Errichtung einer S-Bahn-Haltestelle (Berücksichtigung<br />
in <strong>der</strong> Bebauungsplanung) im Nahbereich zum Schulzentrum im Zuge<br />
<strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong> Bahnschleife <strong>der</strong> Stmk. Landesbahnen und Ausbau des<br />
S-Bahnnetzes zur Stärkung und Absicherung des Schulstandortes.<br />
lit. b) För<strong>der</strong>ung des sozialen Lebens, <strong>der</strong> Ausbildung und Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong><br />
baulichen Anlagen zur langfristigen Sicherstellung des Schulstandortes und<br />
Integration von ganztägigen Schulformen. Einbeziehen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gärten<br />
und <strong>der</strong> Vorschulbetreuung in einem Gesamtangebot.<br />
lit. c) Langfristige Sicherung <strong>der</strong> ärztlichen und fachärztlichen Versorgung.<br />
lit. d) Bestandserhaltung <strong>der</strong> sozialen Pflege und Betreuung.<br />
lit. e) Weiterführung <strong>der</strong> Hauskrankenpflege und Erhaltung <strong>der</strong> bestehenden<br />
Standards innerhalb <strong>der</strong> Gemeinde.<br />
lit. f) Barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Gebäuden und Anlagen.<br />
lit. g) Sicherung und Ausbau des kulturellen Angebotes wie zB Sensenwerk<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> und Kulturpension Feuerlöscher<br />
Z.3 Wirtschaft<br />
Z.3.1 Rohstoffe und Landwirtschaft<br />
lit. a) Erhaltung <strong>der</strong> räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Landund<br />
Forstwirtschaft.<br />
lit. b) Langfristige Erhaltung <strong>der</strong> historisch tradierten und für das Ortsbild maßgebenden<br />
landwirtschaftlichen Siedlungsstrukturen.<br />
lit. c) Schaffung von geeigneten Siedlungsgebieten als Ersatz für sogenannte<br />
weichende Erben in den Ortsteilen Prenning, Stübing und Stübinggraben,<br />
Waldstein und Zitoll. Weichende Erben aus den Streulagen am Himberg sollen<br />
in den oben genannten Standorten qualitätvolles und leistbares Bauland<br />
zur Verfügung gestellt bekommen.<br />
lit. d) Erhaltung größerer, zusammenhängen<strong>der</strong> landwirtschaftlicher Produktionsflächen<br />
entlang des Mur-, Übelbach- und Stübingtales.<br />
lit. e) Prüfung von Nutzungsprioritäten, insbeson<strong>der</strong>e im Zusammenhang mit<br />
planmäßigen Baulan<strong>der</strong>weiterungen in Übergangszonen zu landwirtschaft-<br />
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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
lich gut nutzbaren Bereichen zur Vermeidung von allfälligen Nutzungskonflikten.<br />
lit. f) Weiterentwicklung eines zeitgemäßen energiewirtschaftlichen Beitrages <strong>der</strong><br />
Land- und Forstwirtschaft sowie von Photovoltaikanlagen.<br />
Z.3.2 Industrie und Gewerbe<br />
lit. a) Bedarfsorientierte Entwicklung zusätzlicher Gewerbe- und Dienstleistungsstandorte<br />
im Nahbereich <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn/ Schartnerkogel Südportal<br />
und langfristige Sicherstellung eines möglichen Halbanschlusses durch Flächensicherung<br />
im Flächenwidmungsplan (Freihaltung von erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Flächen).<br />
lit. b) Ausweisung und Bereitstellung geeigneter Flächen für die Erweiterung und<br />
Neuansiedlung von Betrieben in guter verkehrsmäßiger Erreichbarkeit und<br />
Aufschließung.<br />
lit. c) Berücksichtigung bestehen<strong>der</strong> Industrie- und Gewerbegebiete und <strong>der</strong>en<br />
Erweiterungsmöglichkeiten durch Schaffung von Pufferflächen zwischen unterschiedlichen<br />
Nutzungen.<br />
lit. d) Sicherung eines ausreichenden Kundenpotentiales im unmittelbaren Einzugsbereich<br />
bestehen<strong>der</strong> und künftiger Betriebe durch schwerpunktmäßige<br />
Konzentration <strong>der</strong> Bautätigkeit auf die Hauptsiedlungsgebiete (Örtliche<br />
Siedlungsschwerpunkte).<br />
lit. e) Verstärkte Kooperation zwischen den Gemeinden <strong>der</strong> Kleinregion Übelbachtal<br />
in kommunalen Fragen sowie standortabhängige Funktionsergänzungen<br />
bei künftigen Betriebsansiedelungen und erfor<strong>der</strong>licher Schaffung <strong>der</strong> technischen<br />
Infrastruktureinrichtungen.<br />
Z.3.3 Handel und Dienstleistungen<br />
lit. a) Verbesserung <strong>der</strong> Handels- und Nahversorgungsfunktion sowie bedarfsgerechter<br />
weiterer Ausbau von Versorgungseinrichtungen in den<br />
Siedlungsschwerpunkten in Übereinstimmung mit <strong>der</strong> vorhandenen und<br />
angestrebten Siedlungsstruktur auf Basis des angestrebten Bevölkerungszielwertes.<br />
lit. b) Planmäßige Erweiterung vorhandener Spiel-, Sport- und Erholungseinrichtungen<br />
zur Schaffung eines erweiterten Freizeitangebotes mit zugehöriger<br />
Gastronomie.<br />
lit. c) Vernetzung <strong>der</strong> bestehenden regional bedeutsamen Rad- und Wan<strong>der</strong>wege<br />
in Bezugnahme auf das vorliegende Radprojekt „R59“ des Amtes <strong>der</strong> Stmk.<br />
Landesregierung.<br />
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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Z.4 Technische Infrastruktur<br />
Z.4.1 Verkehr/Mobilität<br />
lit. a) Unterstützung beim Ausbau des S-Bahn-Netzes Übelbach-<strong>Deutschfeistritz</strong>-<br />
Graz und bei <strong>der</strong> Errichtung einer S-Bahn-Haltestelle im Nahbereich des<br />
Schulzentrums durch Freihalten <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Flächen im Rahmen <strong>der</strong><br />
Bebauungsplanung.<br />
lit. b) Teilweiser Ausbau und Optimierung <strong>der</strong> Straßen und Wege auf Basis eines<br />
noch zu erstellenden Verkehrskonzeptes <strong>Deutschfeistritz</strong> zur Entlastung des<br />
Ortskerns. Weitestgehende Vermeidung von „Sackgassenlösungen“ zu<br />
Gunsten von Ringsystemen.<br />
Z.4.2 Energie<br />
lit. a) Sicherung und schrittweiser Ausbau <strong>der</strong> örtlichen und überörtlichen Energieversorgung<br />
entsprechend dem Bedarf unter Ausnutzung <strong>der</strong> natürlichen<br />
Ressourcen. Im Zuge <strong>der</strong> Kraftwerkserrichtung im Ortsteil Stübing Schaffung<br />
von zusätzlichen Freizeit- und Erholungsraum für die Öffentlichkeit.<br />
lit. b) Sparsame Verwendung vorhandener Primärenergie durch Steigerung des<br />
Wirkungsgrades bzw. Ausbau und Nutzung zentraler, dezentraler Versorgungssysteme<br />
und Schaffung <strong>der</strong> Voraussetzungen zur Implementierung<br />
erneuerbarer Energieversorgungssysteme (zB Photovoltaik).<br />
Z.4.3 Wasser, Abwasser, Abfall<br />
lit. a) Evaluierung und allenfalls Adaptierung des bestehenden Gemeindeabwasserplanes<br />
(GAP) in peripheren Siedlungsansätzen.<br />
lit. b) Erneuerungen des Wasserleitungs- und Kanalnetzes mit Hinblick auf die<br />
Umstellung vom bisherigen Mischsystem auf ein Trennsystem in den Siedlungsschwerpunkten.<br />
lit. c) Schrittweiser, gemeinsamer Ausbau des Hochwasserschutzes mit den zuständigen<br />
Abteilungen des Landes Steiermark.<br />
lit. d) Langfristige Sicherung <strong>der</strong> Trinkwasserreserven, bedarfsorientierte Erweiterung<br />
<strong>der</strong> Trinkwasserversorgung in den Siedlungsgebieten (zB Zitoll und<br />
Prenning).<br />
lit. e) Schrittweise weitere Verringerung des Abfallaufkommens in <strong>der</strong> Gemeinde<br />
(Abfalltrennung, Abfallvermeidung). Errichtung von Abfallsammelstellen in<br />
zusammenhängenden Siedlungsgebieten<br />
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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
(2) Entwicklungsziele für die einzelnen Ortsteile nach Entwicklungsprioritäten:<br />
Präambel:<br />
Die Auflistung und Definition <strong>der</strong> Örtlichen Siedlungsschwerpunkte nach Entwicklungsprioritäten<br />
erfolgt zur qualitativen (Bebauungsdichte, Nähe zu<br />
Versorgungseinrichtungen) und quantitativen Beurteilung einer planmäßigen Baulandentwicklung<br />
für den Planungszeitraum, stellt jedoch keine zeitliche Reihung dar.<br />
Z.1 Entwicklungspriorität 1:<br />
Hauptort <strong>Deutschfeistritz</strong> (Teilregionales Versorgungszentrum):<br />
• Langfristige Sicherstellung des Schulstandortes und Integration einer ganztägigen<br />
Schulform. Einbeziehen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gärten und einer Vorschulbetreuung<br />
in die Ausbildung. För<strong>der</strong>ung des sozialen Lebens, <strong>der</strong> Ausbildung und Mo<strong>der</strong>nisierung/<br />
Sanierung <strong>der</strong> baulichen Anlagen zur langfristigen Sicherstellung<br />
des Schulstandortes und Integration von ganztägigen Schulformen. Einbeziehen<br />
<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gärten und <strong>der</strong> Vorschulbetreuung in einem Gesamtangebot.<br />
• Prüfung <strong>der</strong> Möglichkeiten zur Umsetzung des Ortsbildschutzgedankens, allenfalls<br />
durch Festlegung einer Ortsbildschutzzone.<br />
• Verbesserung <strong>der</strong> Handels- und Nahversorgungsfunktion sowie bedarfsgerechter<br />
weiterer Ausbau von öffentlich-sozialen sowie privat-gewerblichen<br />
Versorgungseinrichtungen gemäß <strong>der</strong> Zieldefinition eines Teilregionalen<br />
Versorgungszentrums.<br />
• Erhaltung und Weiterentwicklung einer ausreichenden Besiedelungsdichte in<br />
den Hauptsiedlungsgebieten zur besseren Nutzung <strong>der</strong> bestehenden technischen<br />
und öffentlichen Infrastruktureinrichtungen <strong>der</strong> Gemeinde.<br />
• Teilweiser Ausbau und Optimierung <strong>der</strong> Straßen und Wege auf Basis des noch<br />
zu erstellenden Verkehrskonzeptes <strong>Deutschfeistritz</strong> zur Entlastung des Ortskerns.<br />
Weitestgehende Vermeidung von „Sackgassenlösungen“ zu Gunsten<br />
von Ringsystemen. Freihaltung von Flächen für die Schaffung einer Anschlussmöglichkeit<br />
(Halbanschluss) an die A9 südlich des Schartnerkogel-<br />
Tunnels.<br />
• Planmäßige Erneuerung des Wasserleitungs- und Kanalnetzes (Umstellung<br />
von Misch- in Trennsystem).<br />
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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Z.2 Entwicklungspriorität 2:<br />
lit. a) Örtlicher Siedlungsschwerpunkt Kleinstübing<br />
• Bevorzugte Wohnbauentwicklung mit guter öffentlich-sozialer, privater und<br />
gewerblicher Ausstattung im Nahbereich <strong>der</strong> S-Bahn-Haltestelle Stübing.<br />
• Berücksichtigung bestehen<strong>der</strong> Industrie- und Gewerbegebiete und <strong>der</strong>en Erweiterungsmöglichkeiten<br />
durch Berücksichtigung gemeinsamer<br />
Erschließungskonzepte und Schaffung von ausreichenden Pufferflächen zwischen<br />
unterschiedlichen Nutzungen (zB südlich <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn).<br />
lit. b) Örtlicher Siedlungsschwerpunkt Prenning<br />
• Abrundung des Siedlungsbestands unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bestehenden<br />
landwirtschaftlichen Betriebe und <strong>der</strong> Hochwassergefährdungen.<br />
lit. c) Örtliche Siedlungsschwerpunkte Waldstein und Himberg<br />
• Langfristige Erhaltung des historisch tradierten und für das Orts-, Straßen und<br />
Landschaftsbild maßgebenden Schlosses Waldstein in Verbindung mit <strong>der</strong> privaten<br />
Parkanlage. Absicherung <strong>der</strong> land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen<br />
im Nahbereich des Schlossensembles an <strong>der</strong> Bahnstrecke Übelbach-Peggau.<br />
• Kleinräumige Siedlungsentwicklung im Örtlichen Siedlungsschwerpunkt Himberg<br />
unter Nutzung <strong>der</strong> S-Bahn-Haltestelle Himberg grenzüberschreitend mit<br />
Übelbach.<br />
lit. d) Örtlicher Siedlungsschwerpunkt Zitoll<br />
• Abrundung des Bestands unter Berücksichtigung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Betriebe<br />
mit Priorität Pferdezucht und Reitsport.<br />
§ 5<br />
Grundsätze zur Verwirklichung <strong>der</strong> Ziele und Maßnahmen<br />
(1) Die Gemeinde verpflichtet sich im Rahmen ihrer finanziellen und sonstigen Möglichkeiten<br />
zur mittel- bis langfristigen Verwirklichung <strong>der</strong> Ziele und Maßnahmen des<br />
Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />
(2) Die Gemeinde wird bei Landes- und Bundesdienststellen und sonstigen öffentlichen<br />
Institutionen auf entsprechende Mitwirkung bei <strong>der</strong> Erfüllung dieser Ziele und Maßnahmen<br />
hinwirken bzw. im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten tätig werden.<br />
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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
§ 6<br />
Wirkung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
(1) Der Flächenwidmungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> bzw. Än<strong>der</strong>ungen des Flächenwidmungsplanes<br />
<strong>Nr</strong>.<strong>4.00</strong>, Bebauungspläne sowie Baubewilligungen und Genehmigungen nach § 33<br />
Stmk. BauG dürfen dem Örtlichen Entwicklungskonzept/Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong><br />
gem. § 8 (1) und (2) Stmk. ROG 2010 idF LGBL. <strong>Nr</strong>. 44/2012 nicht wi<strong>der</strong>sprechen.<br />
(2) Raumbedeutsame Maßnahmen <strong>der</strong> Gemeinde als Träger von Privatrechten dürfen<br />
dem Örtlichen Entwicklungskonzept/Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> nicht wi<strong>der</strong>sprechen<br />
(3) Das Örtliche Entwicklungskonzept/Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> ist gem. § 42 (8) Stmk.<br />
ROG 2010 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 44/2012 bei Vorliegen wichtiger Gründe (wesentliche Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Planungsvoraussetzungen, zur Vermeidung o<strong>der</strong> Behebung von<br />
Wi<strong>der</strong>sprüchen zu Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Landes, zur Abwehr<br />
schwerwiegen<strong>der</strong> volkswirtschaftlicher Nachteile o<strong>der</strong> wegen Aufhebung des<br />
Vorbehaltes) jedenfalls zu än<strong>der</strong>n.<br />
§ 7<br />
Inkrafttreten/Außerkrafttreten<br />
(1) Nach Genehmigung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes/Entwicklungsplanes <strong>Nr</strong>.<br />
<strong>4.00</strong> <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> durch die Landesregierung beginnt die<br />
Rechtswirksamkeit mit dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist folgenden Tag.<br />
(2) Mit Rechtskraft des Örtlichen Entwicklungskonzeptes <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> tritt gleichzeitig das<br />
Örtliche Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. 3.00 idgF <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> außer<br />
Kraft.<br />
Für den Gemein<strong>der</strong>at<br />
Der Bürgermeister<br />
Michael Viertler<br />
19
Erläuterungsbericht zum<br />
Örtlichen Entwicklungskonzept (<strong>ÖEK</strong>) <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong><br />
<strong>der</strong><br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />
------------------------------<br />
– A U F L A G E E N T W U R F –<br />
GR-Beschluss am 12. Dezember 2012<br />
Stand <strong>der</strong> Ausfertigung: 12. Dezember 2012<br />
Verfasser: Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
DI Andreas Ankowitsch<br />
DI Maximilian Pumpernig<br />
Bearbeitung: DI Maximilian Pumpernig<br />
BM DI Hans Jürgen Eberdorfer<br />
Mitarbeit: Mag a Siegrun Rutrecht (Grafik)<br />
Sonja Lackner (Textbearbeitung)<br />
GZ: 178FR11<br />
L:\02 - Kunden\01 Steiermark\GU - Graz-Umgebung\<strong>Deutschfeistritz</strong>\<strong>Deutschfeistritz</strong>\178FR11_DFeistritz_Revision <strong>ÖEK</strong> <strong>4.00</strong>\03 Auflageentwurf\Berichte<br />
Verordnung\<strong>ÖEK</strong>\20121206_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Erlbericht_Auflageentwurf.doc
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1 ZUSAMMENFASSUNG DER RÄUMLICHEN BESTANDS-AUFNAHME ............................ 2<br />
2 ERLÄUTERUNGEN ZUM ENTWICKLUNGSPLAN ....................................................... 4<br />
2.1 Materienrechtliche und sonstige Ersichtlichmachungen ............................................................................ 4<br />
2.1.1 Landesentwicklungsprogramm 2009 ................................................................................................... 4<br />
2.1.2 REPRO Graz und Graz-Umgebung ....................................................................................................... 4<br />
2.2 Festlegungen – Planungshoheit <strong>der</strong> gemeinde <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> ...................................... 8<br />
2.2.1 Festlegung und Abgrenzung <strong>der</strong> Örtlichen Siedlungsschwerpunkte ....................................................... 8<br />
2.2.2 Funktionsbereiche und Entwicklungspotenziale .................................................................................... 9<br />
2.2.3 Entwicklungsgrenzen und Entwicklungsrichtungen ............................................................................. 10<br />
3 DER ROTE FADEN IN DER PLANUNG – VERÄNDERUNGEN IM VERGLEICH/<br />
EVALUIERUNG DER IM <strong>ÖEK</strong> NR. 3.00 GESETZTEN ZIELE/ MASSNAHMEN .............. 11<br />
3.1 Ziele/Massnahmen im Vergleich zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. 3.00/SLB ......................................................................... 11<br />
3.1.1 Naturraum und Umwelt .................................................................................................................... 11<br />
3.1.2 Siedlungsraum und Bevölkerung ....................................................................................................... 12<br />
3.1.3 Wirtschaft ....................................................................................................................................... 15<br />
3.1.4 Technische Infrastruktur .................................................................................................................. 17<br />
3.2 Differenzplan / Differenzliste / SUP-Prüfung ............................................................................................. 18<br />
3.3 Alpenkonvention ....................................................................................................................................... 27<br />
4 SACHBEREICHE ............................................................................................... 32<br />
4.1 Naturraum und Umwelt ............................................................................................................................. 32<br />
4.1.1 Lage, landschaftliche Kurzcharakteristik und räumliche Einordnung .................................................... 32<br />
4.1.2 Klima .............................................................................................................................................. 32<br />
4.1.3 Emissionen und Immissionen ........................................................................................................... 34<br />
4.1.4 Gewässer ........................................................................................................................................ 37<br />
4.1.5 Waldentwicklungsplan (WEP) ........................................................................................................... 40<br />
4.1.6 Naturräumliche Schutzgebiete .......................................................................................................... 41<br />
4.1.7 Bekanntgaben des Bundesdenkmalamtes, Landeskonservatorat für Steiermark ................................... 43<br />
4.1.8 Bergbau .......................................................................................................................................... 44<br />
4.2 Bevölkerung ............................................................................................................................................. 44<br />
4.2.1 Bevölkerungsstruktur (Gemeindedaten) ............................................................................................ 44<br />
4.2.2 Bevölkerungsentwicklung ................................................................................................................. 45<br />
4.2.3 Bevölkerungszielwert 2027 ............................................................................................................... 49<br />
4.3 Siedlungsentwicklung ............................................................................................................................... 49<br />
4.3.1 Siedlungsbereich ............................................................................................................................. 49<br />
4.3.2 Haushalte ........................................................................................................................................ 49<br />
4.3.3 Gebäude und Wohnungen – bisherige Bautätigkeit ............................................................................ 50<br />
4.3.4 Baulandbedarfsprognose .................................................................................................................. 50<br />
4.3.5 Soziale Infrastruktur ........................................................................................................................ 51<br />
4.4 Wirtschaft ................................................................................................................................................. 53<br />
4.4.1 Arbeitsmarkt und Beschäftigungsstruktur .......................................................................................... 53<br />
4.4.2 Rohstoffe und Landwirtschaft ........................................................................................................... 53<br />
4.4.3 Industrie und Gewerbe .................................................................................................................... 53<br />
4.4.4 Handel und Dienstleistungen ............................................................................................................ 54<br />
4.5 Technische Infrastruktur ........................................................................................................................... 55<br />
4.5.1 Verkehr ........................................................................................................................................... 55<br />
4.5.2 Energie- und Wasserversorgung ....................................................................................................... 56<br />
4.5.3 Abwasser/Abfallbewirtschaftung ....................................................................................................... 57<br />
5 BEILAGEN ....................................................................................................... 58<br />
0
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
PRÄAMBEL<br />
Das Örtliche Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> stellt die<br />
gesetzlich vorgeschriebene periodische Überarbeitung des geltenden dritten Örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes (<strong>ÖEK</strong> 3.00) dar. Die geltenden Entwicklungsziele werden daher<br />
auf ihre Aktualität geprüft und Entwicklungsmöglichkeiten abgeschätzt, um raumrelevante<br />
Strategien, Ziele und Maßnahmen für die zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> daraus abzuleiten und für einen Planungshorizont von 15 Jahren<br />
bis zum Jahr 2027 neu festzulegen.<br />
In dieser wie<strong>der</strong>kehrenden Prüfung und Evaluierung des geltenden 3. Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
und <strong>der</strong> damit verbundenen Anpassung und Neufestlegung von<br />
raumrelevanten Zielen und Maßnahmen, welche gemeinsam mit dem Planungsausschuss<br />
<strong>der</strong> Gemeinde in insgesamt 5 Sitzungen erfolgte, werden auch die neuen Zielsetzungen,<br />
insbeson<strong>der</strong>e die räumlich-funktionelle Glie<strong>der</strong>ung im 4. Örtlichen Entwicklungskonzept/Entwicklungsplan<br />
laut Leitfaden „Das Örtliche Entwicklungskonzept“ <strong>der</strong><br />
Abteilung 13 des Amtes <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung vom Oktober 2005, ebenso dem<br />
ROG 2010 idF. LBGl 44/2012 entsprechend dargestellt und inhaltlich abgehandelt.<br />
Somit stellt das vierte Örtliche Entwicklungskonzept eine konsequente Fortführung und<br />
Konkretisierung <strong>der</strong> regionalen und örtlichen Interessen <strong>der</strong> Gemeindeentwicklung dar.<br />
Das Planungsinstrument Örtliches Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> stellt somit die mittel-<br />
bis langfristige, raumrelevante Planungs- und Entscheidungsgrundlage einer planmäßi-<br />
gen und eigenständigen Gemeindeentwicklung <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> für<br />
einen Planungshorizont von 15 Jahren dar.<br />
Aus den nachfolgenden Erläuterungen zu den relevanten Festlegungen im Verordnungswortlaut<br />
und den plangrafischen Gebietsabgrenzungen im Entwicklungsplan können<br />
auch die Verän<strong>der</strong>ungen/Neufestlegungen von raumrelevanten Entwicklungszielen<br />
nachvollzogen und nähere Angaben zu den Sachthemen „Naturraum und Umwelt“,<br />
„Siedlungsraum und Bevölkerung“, „Wirtschaft“ sowie „Technische Infrastruktur“ entnommen<br />
werden.<br />
Die Neufestlegungen sind einem Screening über das Erfor<strong>der</strong>nis einer Strategischen<br />
Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen (Umwelterheblichkeitsprüfung). Die Vorprüfung<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung vorgegebenen Ausschlusskriterien<br />
ergab, dass keine über die Ortsüblichkeit hinausgehenden erheblichen Umweltauswirkungen<br />
zu erwarten, sind sowie dass Eigenart und Charakter <strong>der</strong> einzelnen Gebiete<br />
nicht verän<strong>der</strong>t werden. Eine vertiefende SUP ist daher nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
1
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
1 ZUSAMMENFASSUNG DER RÄUMLICHEN BESTANDS-<br />
AUFNAHME<br />
Ausgehend von den Ergebnissen <strong>der</strong> Bestandsaufnahme und <strong>der</strong> Problemanalyse (März<br />
2012) wurden die bisher geltenden siedlungs- und kommunalpolitischen Zielsetzungen<br />
gem. geltendem <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. 3.00 idgF – Siedlungsleitbild evaluiert. Die aktuellen Nutzungen<br />
wurden im Bestandplan und in zugehöriger Bestandsliste (im Anhang beigelegt)<br />
näher dokumentiert.<br />
Abbildung 1 - Schrägluftbild vom Mai 2011<br />
(Quelle: Pumpernig & Partner ZT GmbH)<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> zeigt eine kontinuierliche Entwicklung in den letzten<br />
10 Jahren seit <strong>der</strong> letzten Revision auf. Darunter fallen eine Zunahme <strong>der</strong> Bevölkerung,<br />
eine Aufwertung <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> als Schulstandort, eine Aufwertung des<br />
Zentrums durch die Verlegung <strong>der</strong> Haltestelle <strong>der</strong> Steiermärkischen Landesbahnen in<br />
das Ortszentrum, die Ansiedelung zusätzlicher privater Unternehmen, die Ausweitung<br />
des kulturellen Angebotes durch das „Sensenwerk <strong>Deutschfeistritz</strong>“ und die „Kulturpension<br />
Feuerlöscher“ sowie erhöhte bauliche Tätigkeiten.<br />
2
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Kurzbeschreibung:<br />
Das Gemeindegebiet von <strong>Deutschfeistritz</strong> umfasst eine Fläche von 39,20 km² und besteht<br />
aus den Katastralgemeinden <strong>Deutschfeistritz</strong> (KG 63002), Prenning (KG 63021),<br />
Waldstein (KG 63034), Kleinstübing (KG 63010), Stübinggraben (KG 63028) und Königgraben<br />
(KG 63012).<br />
Die öffentlich-sozialen Einrichtungen konzentrieren sich im Nahbereich des gewachsenen<br />
Ortszentrums, d.h. im Nahbereich des Gemeindeamtes, welches als eine Mischung<br />
von Wohnnutzungen, öffentlich-sozialen und privat-gewerblichen Betriebsstätten beschreibbar<br />
ist.<br />
Die Anbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr wird über Busverbindungen gewährleistet,<br />
die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz erfolgt über die S35 Brucker<br />
Schnellstrasse, L315 Stübinggrabenstraße, L334 Kleinstübingerstraße und L385 Übelbachstraße<br />
mit Anbindung an das höchstrangige Verkehrsnetz (A9 – Pyhrnautobahn,<br />
Knoten Peggau-<strong>Deutschfeistritz</strong>). Die Anbindung <strong>der</strong> Gemeinde an das Schienennetz<br />
erfolgt über die ÖBB-Hauptstrecke Wien Süd – Spielfeld/Straß mit dem Bahnhof Peggau,<br />
sowie über die Lokalbahn <strong>Deutschfeistritz</strong>-Übelbach <strong>der</strong> Stmk. Landesbahnen.<br />
Die Industrie- und Gewerbebetriebe befinden sich in Nahelage zur L334 Kleinstübingerstraße<br />
mit guter Anbindungsqualität. Eine detaillierte Auflistung <strong>der</strong> Betriebe und Firmen<br />
im Gemeindegebiet ist dem Anhang des gegenständlichen Erläuterungsberichtes<br />
aufgrund <strong>der</strong> erfolgten Bestandsaufnahme vom März 2012 zu entnehmen.<br />
Südlich des Hauptortes, westlich <strong>der</strong> L334 Kleinstübingerstraße befindet sich das Freilichtmuseum<br />
Stübing. Weitere touristische Attraktionen <strong>der</strong> Gemeinde sind unter an<strong>der</strong>em<br />
<strong>der</strong> Kulturverein Sensenwerk, die Kulturpension Landhaus Feuerlöscher, die<br />
Schlösser Waldstein, Thinnfeld und Stübing (SOS Kin<strong>der</strong>dorf Stübing) und die Wan<strong>der</strong>möglichkeiten<br />
in den Wäl<strong>der</strong>n und Bergen bis zum Speikkogel.<br />
3
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
2 ERLÄUTERUNGEN ZUM ENTWICKLUNGSPLAN<br />
2.1 MATERIENRECHTLICHE UND<br />
SONSTIGE ERSICHTLICHMACHUNGEN<br />
2.1.1 Landesentwicklungsprogramm 2009<br />
Gemäß Landesentwicklungsprogramm 2009 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 37/2012 (Rechtskraft<br />
mit 01.05.2012), befindet sich das Gemeindegebiet <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />
gem. § 2 (2) Regionen im sog. „Steirischen Zentralraum“, bestehend aus <strong>der</strong><br />
Landeshauptstadt Graz und den Politischen Bezirken Voitsberg und Graz-Umgebung.<br />
2.1.2 REPRO Graz und Graz-Umgebung<br />
Gem. § 4 Gemeindefunktionen des Regionalen Entwicklungsprogrammes für<br />
die Planungsregion Graz und Graz-Umgebung (idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 73/2012, Rechts-<br />
kraft mit 04.08.2012) wird <strong>Deutschfeistritz</strong> als Teilregionales Versorgungszent-<br />
rum festgelegt.<br />
Gem. § 3 Ziele und Maßnahmen für Teilräume des REPRO Graz und Graz Umgebung<br />
befindet sich das Gemeindegebiet innerhalb nachfolgen<strong>der</strong> Teilräume:<br />
Forstwirtschaftlich geprägtes Bergland<br />
• Der Charakters dieser Landschaftseinheit mit einer engen Verzahnung von Wald<br />
und Freiflächen ist zu erhalten.<br />
• Waldrän<strong>der</strong> sind in Hinblick auf einen stufigen Aufbau, eine vielfältige Struktur<br />
bzw. einen hochwertigen Lebensraum für Flora und Fauna bei allen Planungsmaßnahmen<br />
beson<strong>der</strong>s zu beachten.<br />
• Die Wie<strong>der</strong>bewaldung von freien Flächen in den für den landschaftsgebundenen<br />
Tourismus beson<strong>der</strong>s geeigneten Gebieten ist zu vermeiden, Almflächen sollen<br />
erhalten werden.<br />
• Touristische Nutzungen bzw. Erholungsnutzungen sind im Rahmen <strong>der</strong> Zielsetzungen<br />
dieser Verordnung zulässig.<br />
• Darüber hinausgehende neue Baulandfestlegungen sind mit Ausnahme von geringfügigen<br />
Ergänzungen bestehen<strong>der</strong> Siedlungsgebiete unzulässig.<br />
Grünlandgeprägtes Bergland<br />
• Das durch eine kleinräumige Durchmischung von Wald und Grünland charakterisierte<br />
vielfältige Erscheinungsbild <strong>der</strong> Landschaft ist zu erhalten.<br />
• Waldrän<strong>der</strong> sind in Hinblick auf einen stufigen Aufbau, eine vielfältige Struktur<br />
bzw. einen hochwertigen Lebensraum für Flora und Fauna bei allen Planungsmaßnahmen<br />
beson<strong>der</strong>s zu beachten.<br />
• Die Wie<strong>der</strong>bewaldung von Grenzertragsböden soll vermieden werden.<br />
4
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
• Außerhalb von im Regionalplan bzw. im Rahmen <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung<br />
festgelegten Siedlungsschwerpunkten sind großflächige Baulan<strong>der</strong>weiterungen,<br />
die – auch bei mehrmaligen Än<strong>der</strong>ungen - insgesamt 3.000m² überschreiten, unzulässig.<br />
Die Festlegung von Baugebieten für die Erweiterung rechtmäßig bestehen<strong>der</strong><br />
Betriebe bleibt davon unberührt.<br />
• Bei <strong>der</strong> Baukörpergestaltung ist die visuelle Sensibilität dieses Landschaftsraumes<br />
beson<strong>der</strong>s zu berücksichtigen.<br />
• Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe ist mit Ausnahme <strong>der</strong> Erweiterung<br />
rechtmäßig bestehen<strong>der</strong> Rohstoffgewinnungen unzulässig.<br />
Grünlandgeprägte inneralpine Täler und Becken<br />
• Das durch eine kleinräumige Durchmischung von Wald und Grünland charakterisierte<br />
vielfältige Erscheinungsbild <strong>der</strong> Landschaft ist zu erhalten.<br />
• Waldrän<strong>der</strong> sind in Hinblick auf einen stufigen Aufbau, eine vielfältige Struktur<br />
bzw. einen hochwertigen Lebensraum für Flora und Fauna bei allen Planungsmaßnahmen<br />
beson<strong>der</strong>s zu beachten.<br />
• Die Wie<strong>der</strong>bewaldung von Grenzertragsböden soll vermieden werden.<br />
• Außerhalb von im Regionalplan bzw. im Rahmen <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung<br />
festgelegten Siedlungsschwerpunkten sind großflächige Baulan<strong>der</strong>weiterungen,<br />
die – auch bei mehrmaligen Än<strong>der</strong>ungen - insgesamt 3.000m² überschreiten, unzulässig.<br />
Die Festlegung von Baugebieten für die Erweiterung rechtmäßig bestehen<strong>der</strong><br />
Betriebe bleibt davon unberührt.<br />
• Bei <strong>der</strong> Baukörpergestaltung ist die visuelle Sensibilität dieses Landschaftsraumes<br />
beson<strong>der</strong>s zu berücksichtigen.<br />
• Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe ist mit Ausnahme <strong>der</strong> Erweiterung<br />
rechtmäßig bestehen<strong>der</strong> Rohstoffgewinnungen unzulässig.<br />
Siedlungs- und Industrielandschaften<br />
• Siedlungsräume sind für die Wohnbevölkerung durch Erhöhung des Grünflächenanteiles<br />
bzw. des Anteiles unversiegelter Flächen in Wohn- und Kerngebieten zu<br />
attraktivieren.<br />
• Immissionsbelastungen in Wohngebieten sind zu vermeiden bzw. in stark belasteten<br />
Gebieten zu reduzieren.<br />
• An den Siedlungsrän<strong>der</strong>n ist beson<strong>der</strong>es Augenmerk auf die Baugestaltung zu legen.<br />
Die Planungsregion Graz/Graz-Umgebung verfügt insgesamt über große zusammenhängende<br />
Freilandzonen, welche wildökologisch/jagdwirtschaftlich von großer Bedeutung<br />
sind. Zur Sicherstellung eines überregionalen Populationsaustausches von Tieren<br />
und Pflanzen ist das Offenhalten von günstig gelegenen Verbindungsachsen notwendig.<br />
Gem. § 2 Ziele und Maßnahmen ist ergänzend im Nordwesten des Ortszentrums<br />
im Brückenbereich unter <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn (Querung des Übelbaches) ein sog.<br />
Wildökologischer Korridor ersichtlich gemacht. Die Durchlässigkeit von wildökolo-<br />
gisch überregional bedeutsamen Korridoren ist zu sichern.<br />
5
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Planausschnitt des REPRO Graz und Graz Umgebung - Teilräume<br />
Abbildung 2 - Teilräume<br />
(Quelle: REPRO Graz und Graz-Umgebung, idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 73/2012, Rechtskraft mit 04.08.2012)<br />
6
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Planausschnitt des REPRO Graz und Graz Umgebung - Vorrangzonen<br />
Abbildung 3 – Vorrangzonen<br />
(Quelle: REPRO Graz und Graz-Umgebung, idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 73/2012, Rechtskraft mit 04.08.2012)<br />
7
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
2.2 FESTLEGUNGEN – PLANUNGSHOHEIT DER GEMEINDE<br />
MARKTGEMEINDE DEUTSCHFEISTRITZ<br />
2.2.1 Festlegung und Abgrenzung <strong>der</strong> Örtlichen Siedlungsschwerpunkte<br />
Als Grundlage für die Festlegung von Örtlichen Siedlungsschwerpunkten wird die<br />
Richtlinie zur Festlegung und Abgrenzung von Siedlungsschwerpunkten vom Amt <strong>der</strong><br />
Stmk. Landesregierung, herausgegeben von <strong>der</strong> A16 sowie <strong>der</strong> FA13B mit Stand<br />
April 2007, herangezogen.<br />
Siedlungsschwerpunkte sind gem. § 2 (1) Z. 31 Stmk. ROG 2010 idgF weiterentwickelbare<br />
Schwerpunktbereiche <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung, die eine entsprechende<br />
Verdichtung, Nutzungsdurchmischung und Versorgung mit öffentlichen Einrichtungen<br />
und/o<strong>der</strong> privat-gewerblichen Versorgungseinrichtungen aufweisen. Sie bündeln die<br />
Entwicklung im Hinblick auf einen sparsamen Umgang mit <strong>der</strong> Ressource Boden, tragen<br />
zur Minimierung <strong>der</strong> Kosten für technische und soziale Infrastruktur bei und begünstigen<br />
den Ausbau bzw. die Aufrechterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs.<br />
Örtliche Siedlungsschwerpunkte sind Bereiche, die in Ergänzung zum Hauptort <strong>der</strong><br />
jeweiligen Gemeinde langfristig weiterentwickelt werden sollen. Wenn bestehende<br />
Siedlungsschwerpunkte aufgrund von Immissionsbelastungen, naturräumlichen Gefährdungen,<br />
rechtlichen Nutzungsbeschränkungen o<strong>der</strong> topografischen Gegebenheiten<br />
nicht mehr weiterentwickelt werden können, besteht die Möglichkeit, neue Siedlungsschwerpunkte<br />
festzulegen. Dabei sind neben den Vorgaben des Stmk. Raumordnungsgesetzes<br />
auch die bestehenden Entwicklungsprogramme zu berücksichtigen.<br />
Dadurch sollen Zentrale Orte als Siedlungsschwerpunkte entwickelt, die Versorgungseinrichtungen<br />
und <strong>der</strong> öffentliche Verkehr gestärkt werden, die Siedlungsentwicklung<br />
Flächen sparend erfolgen und die Wohnqualität <strong>der</strong> Siedlungsbereiche gesichert werden<br />
sowie großflächige freie Landschaftsräume erhalten bleiben.<br />
Grundsätzlich erfolgt die Festlegung <strong>der</strong> Örtlichen Siedlungsschwerpunkte nach dem<br />
Prinzip <strong>der</strong> „gestreuten Schwerpunktbildung“ in Abstimmung mit <strong>der</strong> vorhandenen<br />
technischen wie sozialen Infrastruktur, im Einklang mit <strong>der</strong> anzustrebenden Bevölkerungsdichte<br />
sowie <strong>der</strong> ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Tragfähigkeit des<br />
Raumes.<br />
Für die Festlegung von Örtlichen Siedlungsschwerpunkten sind folgende Kriterien<br />
gem. § 22 (5) Stmk. ROG 2010 idgF heranzuziehen:<br />
• Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr<br />
• Gute Erreichbarkeitsverhältnisse für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer<br />
• Ausreichende Versorgung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen und technische<br />
Infrastruktur<br />
• Geeignete Umweltbedingungen<br />
8
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Als Örtlicher Siedlungsschwerpunkt in <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> werden<br />
nach Durchführung <strong>der</strong> Bestandsaufnahme/-analyse Himberg, Kleinstübing,<br />
Prenning, Waldstein und Zitoll festgelegt.<br />
Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt „Himberg“ umfasst das zusammenhängen-<br />
de Wohnsiedlungsgebiet in Grenzüberschreitung mit Übelbach, <strong>der</strong> Anschlussstelle A9<br />
Pyhrnautobahn und <strong>der</strong> Haltestelle Himberg des S-Bahn-Netzes, gelegen zwischen<br />
den bewaldeten Hängen des Karkogels im Norden, dem offenen Talraum im Osten<br />
und Westen und des Übelbaches sowie <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn im Süden.<br />
Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt „Kleinstübing“ umfasst das zusammen-<br />
hängende Wohnsiedlungsgebiet einschließlich Gemengelagen (Landwirtschaft mit<br />
Wohnnutzung/Gewerbenutzung mit Wohnen), dem offenen Talraum des Dielachbodens<br />
im Westen <strong>der</strong> ÖBB-Hauptbahn Bruck/Mur – Graz und <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn im<br />
Osten und Südosten.<br />
Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt „Prenning“ umfasst das zusammen-<br />
hängende Wohnsiedlungsgebiet mit Landwirtschaftlichen Nutzungen zwischen den<br />
bewaldeten Hängen des Eichbergs im Norden, dem offenen Talraum im Südosten und<br />
Nordwesten Richtung Waldstein, dem Übelbach mit Hochwasserabflussgebieten <strong>der</strong><br />
S-Bahn (Übelbach-Peggau) und <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn im Südwesten.<br />
Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt „Waldstein“ umfasst das zusammenhän-<br />
gende, historisch tradierte Wohnsiedlungsgebiet mit dem Schloss Waldstein, <strong>der</strong> zugehörigen<br />
privaten Parkanlage und zugehörigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen<br />
zwischen den bewaldeten Hängen des Karkogels im Norden, dem offenen<br />
Talraum im Osten und Westen, <strong>der</strong> S-Bahn (Übelbach-Peggau), dem Übelbach und<br />
<strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn im Süden.<br />
Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt „Zitoll“ umfasst das zusammenhängende<br />
Wohnsiedlungsgebiet einschließlich Gemengelagen (Landwirtschaft mit Wohnnutzung)<br />
zwischen dem offenen Talraum im Nordwesten, Südosten und Süden, <strong>der</strong> S-<br />
Bahn (Übelbach-Peggau) und <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn im Südenwesten.<br />
2.2.2 Funktionsbereiche und Entwicklungspotenziale<br />
Im <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> werden die im <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. 3.00 idgF (Siedlungsleitbild) bereits differenziert<br />
festgelegten Funktionsbereiche auf Basis <strong>der</strong> Bestandsaufnahme/Analyse überprüft<br />
bzw. evaluiert und gemäß <strong>der</strong> aktuellen Planzeichenverordnung 2007 idF. LGBl.<br />
57/2011 nach den festzulegenden Funktionsbereichen (zB zeitlich/räumlich überlagerte<br />
Funktionsbereiche) ergänzt. Die Definition <strong>der</strong> Funktionsbereiche basiert somit auf<br />
den Ergebnissen <strong>der</strong> Bestandsanalyse und soll diese eine möglichst konfliktfreie,<br />
planmäßige, mittel- bis langfristige Siedlungsentwicklung innerhalb <strong>der</strong> vordefinierten<br />
9
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Gebiete sicherstellen. Je nach Funktionsbereich besitzen unterschiedliche Funktionen<br />
Vorrang gegenüber an<strong>der</strong>en Nutzungen und ist die vor Ort angetroffene Bestandssituation<br />
dabei im Beson<strong>der</strong>en zu berücksichtigen.<br />
Die im Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> getroffenen Festlegungen orientieren sich an den<br />
Raumordnungsgrundsätzen und setzen die Zielsetzungen des „Planungsleitfadens/<br />
<strong>der</strong> Planzeichenverordnung – Örtliches Entwicklungskonzept“ um.<br />
Diese Festlegungen erfolgen im siedlungs- und kommunalpolitischen Interesse <strong>der</strong><br />
Gemeinde und stellen die planmäßige Umsetzung von konkreten siedlungspolitischen<br />
Zielen wie beispielsweise die potenziellen Erweiterungsflächen und Sicherung von auf<br />
den Bedarf abgestimmten Freizeit- und Erholungseinrichtungen durch die Bereitstellung<br />
von geeigneten Flächen im Örtlichen Entwicklungsplan und in <strong>der</strong> Folge im Flächenwidmungsplan<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong>, dar.<br />
Der Festlegung <strong>der</strong> Entwicklungspotenziale für die einzelnen Funktionsbereiche liegt<br />
ein siedlungs- und kommunalpolitischer Abwägungsprozess in insgesamt drei Planungsausschusssitzungen<br />
zugrunde. Es werden die mittel- bis langfristigen Entwicklungspotenziale<br />
im <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> – Entwicklungsplan in Abstimmung mit den angrenzenden<br />
Funktionen festgelegt. Großteils handelt es sich um geringfügige Adaptierungen<br />
auf Basis des geltenden 3. <strong>ÖEK</strong> – Siedlungsleitbildes idgF gem. Leitfaden <strong>der</strong><br />
Fachabteilung 13B von 2005.<br />
2.2.3 Entwicklungsgrenzen und Entwicklungsrichtungen<br />
Die Definition <strong>der</strong> Entwicklungsgrenzen erfolgt gem. Leitfaden „Das Örtliche Entwicklungskonzept“,<br />
herausgegeben von <strong>der</strong> Fachabteilung 13B, Amt d. Stmk. Landesregierung,<br />
Oktober 2005.<br />
Die Begründung <strong>der</strong> Entwicklungsgrenzen , welche im Vergleich zum Siedlungsleitbild<br />
<strong>Nr</strong>. 3.00 idgF für das gesamte Bauland festzulegen sind, erfolgt in erster Linie hinsichtlich<br />
naturräumlicher sowie siedlungspolitischer Aspekte. Insbeson<strong>der</strong>e stellen Geländekanten,<br />
Hänge, angrenzende Waldflächen, Abstände zu Gewässern natürliche<br />
Entwicklungsgrenzen dar, die auch langfristig nicht zu überschreiten sind. Die Festlegung<br />
von absoluten siedlungspolitischen Entwicklungsgrenzen erfolgt aufgrund <strong>der</strong><br />
siedlungspolitischen Willensbildung, bestimmte Bereiche zum Schutz des Landschaftsbildes<br />
nicht weiterzuentwickeln.<br />
Relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenzen sollen kurz- bis mittelfristig nicht<br />
überschritten werden. Langfristig ist eine planmäßige Erweiterung bei entsprechen<strong>der</strong><br />
Begründung (zB wesentlich geän<strong>der</strong>te Plangrundlagen zulässig. Weiters sind Überschreitungen<br />
im Ausmaß einer Bautiefe auch kurzfristig bei gegebener Kriterienerfüllung<br />
zulässig. Dies können Än<strong>der</strong>ungen bei naturräumlichen Gegebenheiten wie zB<br />
Grenzän<strong>der</strong>ungen bei Hochwasserabflussgebieten, Rodungen etc. sowie bei siedlungspolitischen<br />
Gegebenheiten entsprechend <strong>der</strong> im Wortlaut festgelegten Begründung<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Entwicklungsgrenzen sein.<br />
10
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
3 DER ROTE FADEN IN DER PLANUNG – VERÄNDERUN-<br />
GEN IM VERGLEICH/ EVALUIERUNG DER IM <strong>ÖEK</strong> NR.<br />
3.00 GESETZTEN ZIELE/ MASSNAHMEN<br />
3.1 ZIELE/MASSNAHMEN IM VERGLEICH ZUM <strong>ÖEK</strong> NR. 3.00/SLB<br />
Die bisher geltenden siedlungs- und kommunalpolitischen Zielsetzungen werden evaluiert<br />
und auf ihre Aktualität und Relevanz hin überprüft. Die im <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. 3.00 idgF<br />
festgelegten siedlungspolitischen Vorgaben (Ziele) besitzen im überwiegenden Maße<br />
noch Gültigkeit und werden in das <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> großteils übernommen. Die siedlungspolitischen<br />
Zielsetzungen werden entsprechend den neuen Vorgaben (<strong>ÖEK</strong> –<br />
Neu) im Wortlaut zum Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> konkretisiert, wenn<br />
bisher kein ausreichen<strong>der</strong> räumlicher Bezug vorlag.<br />
Die im Wortlaut festgelegten Ziele und Maßnahmen für die einzelnen Siedlungsbereiche<br />
stellen ergänzende Festlegungen zu den definierten Funktionsbereichen des<br />
Wortlautes auf Basis <strong>der</strong> Bestandsaufnahme/ Bestandsanalyse iVm <strong>der</strong> Prioritätenreihung<br />
dar und werden aufgrund <strong>der</strong> Selbsterklärung in Folge nicht weiter erläutert. Im<br />
nachfolgenden Kapitel „Differenzplan“ werden die geän<strong>der</strong>ten Festlegungen planlich<br />
dokumentiert und die durchgeführten Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> beigefügten Liste im Detail<br />
dargestellt.<br />
3.1.1 Naturraum und Umwelt<br />
Zielsetzung des 3. <strong>ÖEK</strong><br />
betreffend<br />
Naturraum und Umwelt<br />
Aktualität<br />
Aufnahme<br />
in Wortlaut<br />
zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />
Wortlaut<br />
zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />
Einsatz neuer Technologien bei<br />
emittierenden Betrieben Ja Ja/Mod 1 §4 (1)<br />
Z.1.3 lit. a<br />
Erhaltung <strong>der</strong> Sichtbeziehungen<br />
zu Sakralbauten Ja Ja/Mod<br />
Erhaltung/Erweiterung von<br />
Grünflächenpufferzonen Ja Ja<br />
Freihaltung von Uferstreifen Ja Ja/Mod<br />
1 Mod = Modifiziert<br />
§4 (1)<br />
Z.1.1 lit. c<br />
§4 (1)<br />
Z.1.1 lit. d<br />
§4 (1)<br />
Z.1.2 lit. e<br />
Begründung<br />
IG-Luft (Luftsanierungsgebiet)<br />
Großraum Graz.<br />
Erhaltung <strong>der</strong> Sichtbeziehungen<br />
zu bedeutenden Kulturdenkmäler<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Freihaltung notwendiger<br />
Uferstreifen gemäß den geltenden<br />
Zielsetzungen des<br />
REPRO Graz, Graz-<br />
Umgebung idF LGBl. <strong>Nr</strong>.<br />
73/2012 und SAPRO-<br />
Hochwasser<br />
11
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Zielsetzung des 3. <strong>ÖEK</strong><br />
betreffend<br />
Naturraum und Umwelt<br />
Aktualität<br />
Aufnahme<br />
in Wortlaut<br />
zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />
Freihaltung <strong>der</strong> Waldrän<strong>der</strong> Ja Ja<br />
Hintanhaltung <strong>der</strong> Zersiedelung<br />
von Wald- u. Freilandflächen Ja Ja<br />
Hochwasserschutz Übelbach<br />
und Stübingbach Ja Ja<br />
Keine neuen Baugebiete HQ30,<br />
Rote Gefahrenzone Ja Ja<br />
Keine neuen Baugebiete ohne<br />
Trinkwasserversorgung Ja Ja/Mod<br />
Ordnungsgemäße Abfuhr von<br />
Oberflächenwässern<br />
Schutzabstände zwischen land-<br />
Ja Ja<br />
wirtsch. Betrieben und Baulandfestlegungen<br />
Ja Ja/Mod<br />
Sicherung Naherholungsgebiete,<br />
Biotope. Ja Ja/Mod<br />
3.1.2 Siedlungsraum und Bevölkerung<br />
Zielsetzung des 3. <strong>ÖEK</strong> betreffend<br />
Siedlungsraum und Bevölkerung<br />
Nahversorgungszentrum in Funktionsteilung<br />
mit Übelbach, Entwicklungsstandort<br />
für Wohnen<br />
Bevölkerungsziel von <strong>4.00</strong>0 Einwohnern<br />
bis 2008.<br />
Aktualität<br />
Aufnahme<br />
in Wortlaut<br />
zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />
Ja Ja/Mod<br />
Ja Ja/Mod<br />
Wortlaut<br />
zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />
§4 (1)<br />
Z.1.1 lit. b<br />
§4 (1)<br />
Z.1.1 lit. a<br />
§4 (1)<br />
Z.1.2 lit. b<br />
§4 (1)<br />
Z.1.2 lit. a<br />
§4 (1)<br />
Z.1.2 lit. c<br />
§4 (1)<br />
Z.1.2 lit. d<br />
§3 (3)<br />
Z.3 Pkt. 3<br />
§4 (1)<br />
Z.1.1 lit. b<br />
Wortlaut<br />
zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />
§4 (1)<br />
Z.3.3 lit.<br />
a<br />
§4 (1)<br />
Z.2.1 lit.<br />
a<br />
Begründung<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Keine neuen Baugebiete ohne<br />
vollständige Infrastruktur<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Freihaltung für Holzbringung<br />
und zur Vermeidung von<br />
Schäden durch Windbruch<br />
Bedarfsorientierte Schaffung<br />
von weiteren und Sicherung<br />
bestehen<strong>der</strong> Siedlungsnaher<br />
Erholungs- und Freizeiträume<br />
Begründung<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Handels-<br />
und Nahversorgungsfunktion<br />
sowie bedarfsgerechter weiterer<br />
Ausbau von Versorgungseinrichtungen<br />
in den<br />
Siedlungsschwerpunkten in<br />
Übereinstimmung mit <strong>der</strong><br />
vorhandenen und angestrebten<br />
Siedlungsstruktur auf<br />
Basis des angestrebten Bevölkerungszielwertes.<br />
Anstreben eines Bevölkerungzieles<br />
von 4.100 Einwohner<br />
im Planungszeitraum<br />
bis 2027<br />
12
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Zielsetzung des 3. <strong>ÖEK</strong> betreffend<br />
Siedlungsraum und Bevölkerung<br />
Abstimmung Bevölkerungszahl mit<br />
Tragfähigkeit Teilräume, Berücksichtigung<br />
Lärmschutz.<br />
Aktualität<br />
Aufnahme<br />
in Wortlaut<br />
zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />
Ja Ja<br />
Erhaltung/Weiterentwicklung Besiedelungsdichte<br />
Ja Ja<br />
Schaffung von Arbeitsplätzen Ja Ja/Mod<br />
Wohnbedarfsdeckung gem. Bevölkerungsziel<br />
2008 Ja Ja/Mod<br />
Flächensparende Siedlungsentwicklung<br />
in Abstimmung mit<br />
Möglichkeiten des öffentlichen<br />
Personennahverkehrs<br />
Konzentration Siedlungsentwicklung<br />
auf Hauptorte <strong>Deutschfeistritz</strong>,<br />
Kleinstübing, Zitoll, Prenning<br />
und Waldstein.<br />
Bedarfsorientierte Sicherung <strong>der</strong><br />
Versorgung mit Verkehrseinrichtungen<br />
bei Beachtung des Umweltschutzes.<br />
Einrichtung Bahnhaltestelle<br />
östlich des Schulzentrum<br />
Verbesserung Angebot öffentl.<br />
Personennahverkehrsmittel, vorzugsweise<br />
Tagespendler in Abstimmung<br />
mit den Zielsetzungen<br />
<strong>der</strong> Steirischen Verkehrsverbundgesellschaft.<br />
Ja Ja<br />
Ja Ja/Mod<br />
Ja Ja/Mod<br />
Ja Ja/Mod<br />
Bedarfsorientierter Ausbau Radwegenetz<br />
Ja Ja/Mod<br />
Schrittweise Verringerung des Abfallaufkommens(Abfalltrennung/Abfallvermeidung).<br />
Errich-<br />
Ja Ja<br />
Wortlaut<br />
zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />
§4 (1)<br />
Z.2.1 lit.<br />
d<br />
§4 (1)<br />
Z.2.1 lit.<br />
c<br />
§4 (1)<br />
Z.2.2 lit.<br />
a<br />
§4 (1)<br />
Z.2.3 lit.<br />
a<br />
§4 (1)<br />
Z.2.2 lit.<br />
d<br />
§4 (1)<br />
Z.2.2 lit.<br />
b<br />
§4 (1)<br />
Z.4.1 lit.<br />
a<br />
§4 (1)<br />
Z.4.1 lit.<br />
a<br />
§4 (1)<br />
Z.3.3 lit.<br />
c<br />
§4 (1)<br />
Z.4.3 lit.<br />
e<br />
Begründung<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Schaffung von Industrie-<br />
und Gewerbegebietspotentialen<br />
zur Anreizerhöhung für<br />
Betriebsansiedelungen durch<br />
bestmögliche rechtliche Ab-<br />
sicherung.<br />
Wohnbaubedarfsdeckung<br />
gemäß Bevölkerungsziel<br />
2027.<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Festlegung <strong>der</strong> Örtlichen<br />
Siedlungsschwerpunkte<br />
Himberg, Kleinstübing,<br />
Prenning, Waldstein und<br />
Zitoll.<br />
Ausbau des S-Bahn-Netzes<br />
Übelbach-<strong>Deutschfeistritz</strong>-<br />
Graz und Errichtung einer S-<br />
Bahn-Haltestelle im Nahbe-<br />
reich des Schulzentrums.<br />
Unterstützung beim Ausbau<br />
des S-Bahn-Netzes Übelbach-<strong>Deutschfeistritz</strong>-Graz<br />
und bei <strong>der</strong> Errichtung einer<br />
S-Bahn-Haltestelle im Nahbereich<br />
des Schulzentrums<br />
durch Freihalten <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Flächen im Rah-<br />
men <strong>der</strong> Bebauungsplanung.<br />
Vernetzung <strong>der</strong> bestehenden<br />
regional bedeutsamen Rad-<br />
und Wan<strong>der</strong>wege in Bezugnahme<br />
auf das vorliegende<br />
Radprojekt „R59“ des Amtes<br />
<strong>der</strong> Stmk. Landesregierung.<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
13
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Zielsetzung des 3. <strong>ÖEK</strong> betreffend<br />
Siedlungsraum und Bevölkerung<br />
tung von Abfallsammelstellen in<br />
zusammenhängenden Siedlungsgebieten<br />
Aktualität<br />
Aufnahme<br />
in Wortlaut<br />
zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />
Sicherstellung soziale Pflege und<br />
Betreuung Ja Ja<br />
Behin<strong>der</strong>tengerechte Gestaltung<br />
von öffentlichen Gebäuden und<br />
Anlagen<br />
Unterstützung und För<strong>der</strong>ung des<br />
sozialen Lebens und des Vereinswesens.<br />
Nutzung <strong>der</strong> bestehenden<br />
Räumlichkeiten für kommunikative<br />
Zwecke.<br />
Ja Ja/Mod<br />
Ja Ja/Mod<br />
Entwicklung des kulturellen Angebotes,<br />
zB. Sensenhammer Ja Ja/Mod<br />
Sicherung ärztliche Versorgung<br />
Großstübing, Peggau, Übelbach Ja Ja<br />
Weiterführung Hauskrankenpflege<br />
Eisbach-Rein, Peggau und Großstübing<br />
Sicherung und Erhaltung <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Einrichtungen (zB Schulzentrum)<br />
gemeinsam mit Peggau,<br />
Großstübing, Übelbach<br />
Ja Ja<br />
Ja Ja/Mod<br />
Wortlaut<br />
zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />
§4 (1)<br />
Z.2.4 lit.<br />
d<br />
§4 (1)<br />
Z.2.4 lit.<br />
f<br />
§4 (1)<br />
Z.2.4 lit.<br />
b<br />
§4 (1)<br />
Z.2.4 lit.<br />
g<br />
§4 (1)<br />
Z.2.4 lit.<br />
c<br />
§4 (1)<br />
Z.2.3 lit.<br />
e<br />
§4 (1)<br />
Z.2.4 lit.<br />
a<br />
Begründung<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Barrierefreie Gestaltung von<br />
öffentlichen Gebäuden und<br />
Anlagen<br />
För<strong>der</strong>ung des sozialen Lebens,<br />
<strong>der</strong> Ausbildung und<br />
Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> baulichen<br />
Anlagen zum langfristigen<br />
Sicherstellung des<br />
Schulstandortes und Integration<br />
von ganztägigen<br />
Schulformen. Einbeziehen<br />
des Kin<strong>der</strong>gartens und <strong>der</strong><br />
Vorschulbetreuung in einem<br />
Gesamtangebot.<br />
Entwicklung des kulturellen<br />
Angebotes (zB. Sensenwerk<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> und Kulturpension<br />
Feuerlöscher)<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Unterstützung bei <strong>der</strong> Errichtung<br />
einer S-Bahn-<br />
Haltestelle (Berücksichtigung<br />
in <strong>der</strong> Bebauungsplanung)<br />
im Nahbereich zum Schulzentrum<br />
im Zuge <strong>der</strong> Errichtung<br />
<strong>der</strong> Bahnschleife <strong>der</strong><br />
Stmk. Landesbahnen und<br />
Ausbau des S-Bahnnetzes<br />
zur Stärkung und Absicherung<br />
des Schulstandortes.<br />
14
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
3.1.3 Wirtschaft<br />
Zielsetzung des 3. <strong>ÖEK</strong> betreffend<br />
Wirtschaft<br />
Anstreben ausgewogener wirtschaftlicher<br />
Verhältnisse im<br />
Hinblick Zusammenarbeit<br />
Übelbach, Großstübing und<br />
Peggau<br />
Bedarfsorientierte Entwicklung<br />
von zusätzlichen Gewerbe-<br />
und Dienstleistungsstandorten,<br />
z.B. im Nahbereich von Autobahnanschlüssen<br />
Aktualität<br />
Aufnahme in<br />
Wortlaut<br />
zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />
Wortlaut<br />
zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />
Nein Nein -<br />
Ja Ja/Mod<br />
Erhaltung einer leistungsfähigen<br />
Land/Forstwirtschaft Ja Ja<br />
Erhaltung von für das Ortsbild<br />
maßgebenden Siedlungsstrukturen<br />
Ja Ja<br />
Schaffung von Siedlungsgebieten<br />
für weichende Erben Ja Ja<br />
Erhaltung von größeren zusammenhängendenProdukti-<br />
onsflächen<br />
Prüfung von Nutzungsprioritäten<br />
iZm Baulan<strong>der</strong>weiterungen,<br />
Festlegung Puffer/Freihaltezonen,<br />
Umsetzung<br />
FLWP<br />
Weiterentwicklung einer zeitgemäßenenergiewirtschaftlichen<br />
Beitrag<br />
Land/Forstwirtschaft<br />
Ausweisung/Bereitstellung<br />
geeigneter Flächen Erweiterung<br />
bestehen<strong>der</strong> und Ansiedlung<br />
neuer Betriebe<br />
Ja Ja<br />
Ja Ja<br />
Ja Ja<br />
Ja Ja<br />
§4 (1)<br />
Z.3.2 lit.<br />
a<br />
§4 (1)<br />
Z.3.1 lit.<br />
a<br />
§4 (1)<br />
Z.3.1 lit.<br />
b<br />
§4 (1)<br />
Z.3.1 lit.<br />
c<br />
§4 (1)<br />
Z.3.1 lit.<br />
d<br />
§4 (1)<br />
Z.3.1 lit.<br />
e<br />
§4 (1)<br />
Z.3.1 lit.<br />
f<br />
§4 (1)<br />
Z.3.2 lit.<br />
b<br />
Begründung<br />
Keine Zuordnungsmöglichkeit<br />
aufgrund des Leitfadens.<br />
Bedarfsorientierte Entwicklung<br />
zusätzlicher Gewerbe-<br />
und Dienstleistungsstandorte<br />
im Nahbereich <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn<br />
Schartnerkogel<br />
Südportal und langfristige<br />
Sicherstellung eines möglichen<br />
Halbanschlusses durch<br />
Flächensicherung im Flächenwidmungsplan(Freihaltung<br />
von erfor<strong>der</strong>lichen Flächen).<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
15
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Zielsetzung des 3. <strong>ÖEK</strong> betreffend<br />
Wirtschaft<br />
Berücksichtigung von Industrie-<br />
u. Gewerbegebieten bei<br />
Festlegung von Pufferflächen<br />
im Siedlungsleitbild<br />
Sicherung Kundenpotential im<br />
unmittelbaren Einzugsbereich<br />
bestehen<strong>der</strong> und künftiger<br />
Betriebe durch schwerpunktmäßige<br />
Konzentration Bautätigkeit<br />
auf Hauptsiedlungsgebiete<br />
Verstärkte Kooperation zwischen<br />
Gemeinden nördlich<br />
Graz in kommunalen Fragen<br />
Aktualität<br />
Aufnahme in<br />
Wortlaut<br />
zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />
Ja Ja<br />
Ja Ja/Mod<br />
Ja Ja/Mod<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Handels-<br />
und Nahversorgerfunktion Ja Ja<br />
Qualitative Verbesserung Naherholungseinrichtungen<br />
(zB.<br />
Freilichtmuseum Stübing)<br />
Ja Ja/Mod<br />
Verdichtung des<br />
Rad/Wan<strong>der</strong>wegenetzes Ja Ja/Mod<br />
Bedarfsorientierte Vergrößerung<br />
von Gastronomie- und<br />
Tourismusreinrichtungen.<br />
Festlegung von Son<strong>der</strong>nutzung<br />
Freiland für Sportzwecke<br />
nordwestlich <strong>der</strong> bestehenden<br />
Reitsportanlage Nahbereich<br />
Hauptort<br />
Ja Ja/Mod<br />
Wortlaut<br />
zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />
§4 (1)<br />
Z.3.2 lit.<br />
c<br />
§4 (1)<br />
Z.2.1 lit.<br />
b<br />
§4 (1)<br />
Z.3.2 lit.<br />
e<br />
§4 (1)<br />
Z.3.3 lit.<br />
a<br />
§4 (1)<br />
Z.3.3 lit.<br />
a<br />
§4 (1)<br />
Z.3.3 lit.<br />
c<br />
§4 (1)<br />
Z.3.3 lit.<br />
b<br />
Begründung<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Bevorzugte Wohnbauentwicklung<br />
in den festgelegten<br />
Örtlichen Siedlungsschwerpunkten<br />
mit guter öffentlichsozialer,<br />
privater und gewerblicher<br />
Ausstattung.<br />
Verstärkte Kooperation zwischen<br />
den Gemeinden <strong>der</strong><br />
Kleinregion Übelbachtal in<br />
kommunalen Fragen sowie<br />
standortabhängige Funktionsergänzungen<br />
bei künftigen<br />
Betriebsansiedelungen<br />
und erfor<strong>der</strong>licher Schaffung<br />
<strong>der</strong> technischen Infrastruktureinrichtungen.<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Planmäßige Erweiterung vorhandener<br />
Spiel-, Sport- und<br />
Erholungseinrichtungen zur<br />
Schaffung eines erweiterten<br />
Freizeitangebots.<br />
Vernetzung <strong>der</strong> bestehenden<br />
regional bedeutsamen Rad-<br />
und Wan<strong>der</strong>wege in Bezugnahme<br />
auf das vorliegende<br />
Radprojekt „R59“ des Amtes<br />
<strong>der</strong> Stmk. Landesregierung<br />
Ja Ja Nein Bereits erfüllt<br />
Planmäßige Erweiterung vorhandener<br />
Spiel-, Sport- und<br />
Erholungseinrichtungen zur<br />
Schaffung eines erweiterten<br />
Freizeitangebotes mit zugehöriger<br />
Gastronomie<br />
16
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
3.1.4 Technische Infrastruktur<br />
Zielsetzung des 3. <strong>ÖEK</strong> betreffend<br />
technische Infrastruktur/ Gemeinbedarfseinrichtungen<br />
Sicherung und Ausbau <strong>der</strong> Energieversorgung<br />
unter Ausnutzung <strong>der</strong><br />
natürlichen Ressourcen<br />
Sparsame Verwendung von Primärenergie<br />
durch Steigerung/Ausbau<br />
zentraler und dezentraler<br />
Energieversorgungssystem<br />
Forcierung des geplanten Vollanschlusses<br />
A9 südlich des<br />
Schartnerkogeltunnels<br />
Ausbau <strong>der</strong> Straßen und Wege auf<br />
Basis Verkehrskonzept <strong>Deutschfeistritz</strong>.<br />
Vermeidung von Sackgassen<br />
Aktualität<br />
Aufnahme<br />
in Wortlaut<br />
zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />
Ja Ja/Mod<br />
Ja Ja/Mod<br />
Ja Ja/Mod<br />
Ja Ja<br />
Langfristige Sicherung <strong>der</strong> Trinkwasserreserven<br />
Ja Ja/Mod<br />
Wortlaut<br />
zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />
§4 (1)<br />
Z.4.2<br />
lit. a<br />
§4 (1)<br />
Z.4.2<br />
lit. b<br />
§4 (2)<br />
Z.1<br />
§4 (1)<br />
Z.4.1<br />
lit. b<br />
§4 (1)<br />
Z.4.3<br />
lit. d<br />
Begründung<br />
Sicherung und schrittweiser<br />
Ausbau <strong>der</strong> örtlichen und<br />
überörtlichen Energieversorgung<br />
entsprechend dem Bedarf<br />
unter Ausnutzung <strong>der</strong><br />
natürlichen Ressourcen. Im<br />
Zuge <strong>der</strong> Kraftwerkserrichtung<br />
an <strong>der</strong> Mur Schaffung<br />
von Freizeit- und Erholungs-<br />
raum für die Öffentlichkeit.<br />
Sparsame Verwendung vorhandener<br />
Primärenergie<br />
durch Steigerung des Wirkungsgrades<br />
bzw. Ausbau<br />
und Nutzung zentraler, dezentraler<br />
und Schaffung <strong>der</strong><br />
Voraussetzungen zur Implementierung<br />
erneuerbarer<br />
Energieversorgungssysteme<br />
(zB Photovoltaik).<br />
Teilweiser Ausbau und Optimierung<br />
<strong>der</strong> Straßen und<br />
Wege auf Basis des noch zu<br />
erstellenden Verkehrskonzeptes<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> zur Entlastung<br />
des Ortskerns. Weitestgehende<br />
Vermeidung von<br />
„Sackgassenlösungen“ zu<br />
Gunsten von Ringsystemen.<br />
Freihaltung von Flächen für<br />
die Schaffung einer Anschlussmöglichkeit(Halbanschluss)<br />
an die A9 südlich des<br />
Schartnerkogel-Tunnels.<br />
Unverän<strong>der</strong>te Übernahme<br />
Langfristige Sicherung <strong>der</strong><br />
Trinkwasserreserven, bedarfsorientierte<br />
Erweiterung<br />
<strong>der</strong> Trinkwasserversorgung in<br />
den Siedlungsgebieten (zB<br />
Zitoll und Prenning).<br />
17
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Zielsetzung des 3. <strong>ÖEK</strong> betreffend<br />
technische Infrastruktur/ Gemeinbedarfseinrichtungen<br />
Schrittweiser Ausbau des Hochwasserschutzes<br />
Erhaltung <strong>der</strong> Bahnverbindung<br />
Peggau Übelbach für Schülertransport<br />
Aktualität<br />
Aufnahme<br />
in Wortlaut<br />
zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />
Ja Ja<br />
Ja Ja/Mod<br />
Erstellung und Umsetzung des Gemeindeabwasserplanes<br />
Ja Ja/Mod<br />
Wortlaut<br />
zum 4. <strong>ÖEK</strong><br />
§4 (1)<br />
Z.4.3<br />
lit. c<br />
§4 (1)<br />
Z.4.1<br />
lit. a<br />
§4 (1)<br />
Z.4.3<br />
lit. a<br />
Begründung<br />
Schrittweiser, gemeinsamer<br />
Ausbau des Hochwasserschutzes<br />
mit den zuständigen<br />
Abteilungen des Landes Stei-<br />
ermark.<br />
Ausbau des S-Bahn-Netzes<br />
Übelbach-<strong>Deutschfeistritz</strong>-<br />
Graz und Errichtung einer S-<br />
Bahn-Haltestelle im Nahbe-<br />
reich des Schulzentrums.<br />
Evaluierung und allenfalls<br />
Adaptierung des bestehenden<br />
Gemeindeabwasserplanes<br />
(GAP) in peripheren Siedlungsansätzen.<br />
3.2 DIFFERENZPLAN / DIFFERENZLISTE / SUP-PRÜFUNG<br />
In Übereinstimmung mit den Raumordnungsgrundsätzen des Stmk. Raumordnungsgesetzes<br />
2010, LGBl. <strong>Nr</strong>. 44/2012, den Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms<br />
2009, LGBl. <strong>Nr</strong>. 37/2012, Rechtskraft mit 01.05.2012, des Regionalen Entwicklungsprogrammes<br />
Graz und Graz-Umgebung, LGBl. <strong>Nr</strong>. 73/2012, Rechtskraft mit<br />
04.08.2012 und <strong>der</strong> Verordnung <strong>der</strong> Steiermärkischen Landesregierung vom<br />
12.09.2005 über ein Programm zur hochwassersicheren Entwicklung <strong>der</strong> Siedlungsräume<br />
(LGBl. <strong>Nr</strong>. 117/2005) werden, ausgehend von den Ergebnissen <strong>der</strong> Bestandsaufnahme<br />
vom März 2012 sowie aufbauend auf dem Örtlichen Entwicklungskonzept<br />
<strong>Nr</strong>. 3.00 idgF, die kurz-, mittel- bis langfristigen Entwicklungsziele und Maßnahmen<br />
evaluiert, angepasst bzw. neu festgelegt und nachfolgende Än<strong>der</strong>ungen, Ergänzungen<br />
sowie Neufestlegungen durchgeführt.<br />
Aufgrund zwischenzeitlich geän<strong>der</strong>ter Planungsvoraussetzungen, geän<strong>der</strong>ter raumordnungsgesetzlicher<br />
Bestimmungen im neuen Stmk. ROG 2010 und geän<strong>der</strong>ter öffentlicher,<br />
siedlungs- und wirtschaftspolitischer Interessen <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> erfolgt für das Gemeindegebiet eine Überprüfung <strong>der</strong> bisher geltenden<br />
siedlungs- und kommunalpolitischen Zielsetzungen. Diese führt zu einer teilweisen<br />
Anpassung von Zielsetzungen, Maßnahmen und Entwicklungszielen sowie Funktionsbereichen<br />
insbeson<strong>der</strong>e durch teilweise Neudefinitionen im Entwicklungsplan.<br />
Weiterhin bestehende Zielsetzungen wurden dabei evaluiert, für gut befunden und<br />
behalten deshalb ihre Gültigkeit.<br />
18
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Vergleich bisheriges Siedlungsleitbild mit neuem Entwicklungsplan:<br />
Das geltende Örtliche Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. 3.00 <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />
beinhaltet Zielsetzungen für die langfristige Siedlungs- und Ortsentwicklung. Für<br />
den künftigen Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> werden diese teilweise übernommen bzw.<br />
neu strukturiert. Für die bisher nicht näher definierten Räume werden entsprechend<br />
dem Stand <strong>der</strong> Technik Funktionsbereiche und Entwicklungsgrenzen ergänzend festgelegt.<br />
Abbildung 4 - Prüfung nach Ausschlusskriterien<br />
(Quelle: Leitfaden SUP in <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung, 2. Auflage, Herausgeber: Fachabteilung 13B, April 2011)<br />
19
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
lfde.<br />
<strong>Nr</strong>. 3<br />
MARKTGEMEINDE DEUTSCHFEISTRITZ<br />
DIFFERENZLISTE UND SUP SCREENING 2<br />
Darstellung <strong>der</strong> Neufestlegungen und Än<strong>der</strong>ungen vom <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. 3.00 idgF zum Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong><br />
und Prüfung gemäß „Leitfaden SUP in <strong>der</strong> Örtlichen Raumplanung (2. Auflage)“, ob Ausschlusskriterien zutreffen (Screening-Prüfschritte 1 und 2).<br />
Raumordnungsfachliche Begründung und Erläuterungen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />
Himberg<br />
1 Rücknahme des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit überwiegen<strong>der</strong> Wohnnutzung“ (gelbe Farbgebung)<br />
im Ausmaß von 992 m² aufgrund Katasteranpassung.<br />
Waldstein<br />
Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiet)“ im Ausmaß<br />
2 von 8.760 m² zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung - Bereich mit zwei Funktionen „Wohnen und Landwirtschaft“<br />
(orange und braune Farbgebung) aufgrund <strong>der</strong> geltenden Planzeichenverordnung.<br />
Prenning<br />
3<br />
4<br />
(1) Rücknahme des bisherigen Funktionsbereiches „Baulan<strong>der</strong>weiterungsbereich für Industrie- und Gewerbebereich“<br />
(violette Farbgebung) im Ausmaß von 4.291 m² aufgrund des vorliegenden Hochwasserschutzprojektes.<br />
(2) Neufestlegung im Ausmaß von 14.833 m² als Gebiet mit baulicher Entwicklung – Bereich mit zwei Funktionen<br />
– Entwicklungspotential „Industrie und Gewerbe und Wohnen“ (violette und orange Farbgebung) aufgrund<br />
siedlungspolitischer Zielsetzungen.<br />
(3) Rücknahme des bisherigen Funktionsbereiches „Baulan<strong>der</strong>weiterungsbereich für Industrie- und Gewerbebereich“<br />
(violette Farbgebung) im Ausmaß von 1.578 m² aufgrund <strong>der</strong> Nutzung als Triebwasserkanal für<br />
KWKR Fuchs GmbH.<br />
Erweiterung des bisherigen Funktionsbereiches – „Baulan<strong>der</strong>weiterungsbereich Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion<br />
(Mischgebiete)“ (orange Farbgebung) im Ausmaß von 3.333 m² zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung<br />
„Landwirtschaft“ (braune Farbgebung) aufgrund eines Bauwunsches.<br />
Prüfschritt 1 / Abschichtung<br />
möglich<br />
geringfügige<br />
Än<strong>der</strong>ung<br />
x<br />
x<br />
Prüfschritt 2<br />
Eigenart und<br />
Charakter<br />
unverän<strong>der</strong>t<br />
offensichtlich keine<br />
erheblichen<br />
Auswirkung<br />
x x<br />
x<br />
x<br />
x x<br />
2 Laut Leitfaden SUP in <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung, 2. Auflage, Stand: April 2011, veröffentlicht im Sept. 2011 von <strong>der</strong> ehem. FA13B (nun Abt. 13) des Amts <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung<br />
3 prüfrelevante Än<strong>der</strong>ungen laut Differenzplan (Bereiche durchnummeriert)<br />
UVP-Pflicht<br />
Europaschutzgebiet<br />
beeinträchtigt<br />
Weitere<br />
Prüfschritte<br />
erfor<strong>der</strong>lich<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
20
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
lfde.<br />
<strong>Nr</strong>.<br />
5<br />
Zitoll<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
Raumordnungsfachliche Begründung und Erläuterungen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />
Erweiterung des bisherigen Funktionsbereiches „Dörflicher Ortskern“ (braune Farbgebung) im Ausmaß von<br />
1.557m², 168m² und 338 m² zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Landwirtschaft“ (braune Farbgebung)<br />
aufgrund Anpassung an den Gebäudebestand bzw. Anpassung an den aktuellen Katasterstand.<br />
Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion“ (orange Farbgebung) im<br />
Ausmaß von 24.061 m² und 12.576 m² zu nunmehr Bereich mit zwei Funktionen „Wohnen und Landwirtschaft“<br />
(orange und braune Farbgebung) aufgrund <strong>der</strong> geltenden Planzeichenverordnung.<br />
(1) Rücknahme des bisherigen Funktionsbereiches „Mittel und langfristige Gewerbeentwicklung in Abstimmung<br />
mit <strong>der</strong> äußeren Verkehrserschließung“ und <strong>der</strong> bisherigen Son<strong>der</strong>nutzung Freiland im Ausmaß von 80.675<br />
m² aufgrund siedlungspolitischer Willensbildung, nämlich die Erhaltung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzflächen.<br />
(2) Neufestlegung <strong>der</strong> Örtlichen Eignungszone im Ausmaß von 5.392 m² aufgrund <strong>der</strong> Erweiterung des Reitplatzes.<br />
Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ (orange<br />
Farbgebung) im Ausmaß von 5.164 m², 9.537 m² und 7.294 m² zu nunmehr Bereich mit zwei Funktionen<br />
„Wohnen und Landwirtschaft“ (orange und braune Farbgebung) aufgrund <strong>der</strong> geltenden Planzeichenverordnung.<br />
Erweiterung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ (orange<br />
Farbgebung) im Ausmaß von 151 m² zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Landwirtschaft“ (braune<br />
Farbgebung) aufgrund Arrondierung.<br />
Erweiterung des bisherigen Funktionsbereiches „Dörflicher Ortskern“ (braune Farbgebung) im Ausmaß von 399<br />
m² und 280 m² zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Landwirtschaft“ (braune Farbgebung) aufgrund<br />
des baulichen Bestandes und des aktuellen digitalen Katasters.<br />
(1) Neufestlegung <strong>der</strong> Örtlichen Vorrangzone Lfde. <strong>Nr</strong>. 9 „Reitplatz“ im Ausmaß von 2.416 m² aufgrund des<br />
Bedarfes.<br />
(2) Erweiterung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“<br />
(orange Farbgebung) im Ausmaß von 161 m² zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Wohnen“<br />
(orange Farbgebung) aufgrund des aktuellen digitalen Katasters.<br />
Erweiterung <strong>der</strong> Eignungszone Reitplatz im Ausmaß von 1.998 m² aufgrund <strong>der</strong> Bestandsituation.<br />
Prüfschritt 1 / Abschichtung<br />
möglich<br />
geringfügige<br />
Än<strong>der</strong>ung<br />
Prüfschritt 2<br />
Eigenart und<br />
Charakter<br />
unverän<strong>der</strong>t<br />
offensichtlich keine<br />
erheblichen<br />
Auswirkung<br />
x x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x x<br />
x<br />
UVP-Pflicht<br />
Europaschutzgebiet<br />
beeinträchtigt<br />
Weitere<br />
Prüfschritte<br />
erfor<strong>der</strong>lich<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
21
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
lfde.<br />
<strong>Nr</strong>.<br />
Raumordnungsfachliche Begründung und Erläuterungen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong><br />
Kleinflächige Anpassung <strong>der</strong> bestehenden privaten Parkanlage zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung<br />
13<br />
„Wohnen“ (orange Farbgebung) im Ausmaß von 921m² aufgrund des Rechtsbestandes.<br />
Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Ortszentrum mit zentralen Funktionen“ (rote Farbgebung) zu<br />
14 nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Landwirtschaft“ (braune Farbgebung) im Ausmaß von 4.140 m² zur<br />
langfristigen Sicherung des bestehenden Betriebes.<br />
Teilweise Än<strong>der</strong>ung des Freizeitzentrums im Ausmaß von ca. 7.044 m² in nunmehr überlagernde Nutzung Ge-<br />
15 biet mit baulicher Entwicklung „Potential für Tourismus (Freizeitnutzung)“ (rosa Farbgebung) und in Örtliche<br />
Eignungszone „Freizeitzentrum“ aufgrund siedlungspolitischer Willensbildung.<br />
(1) Erweiterung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“<br />
(orange Farbgebung) im Ausmaß von 1.697 m² zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Wohnen“<br />
16 (orange Farbgebung) zu Arrondierungszwecken.<br />
(2) Rücknahme des bisherigen Funktionsbereiches „Baulan<strong>der</strong>weiterungsbereich für Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion<br />
(Mischgebiete)“ (orange Farbgebung) im Ausmaß von 1.135 m² zur Flächenkompensation.<br />
Rücknahme des bisherigen Funktionsbereiches/<strong>der</strong> bisherigen möglichen langfristigen Baulandentwicklung des<br />
Funktionsbereiches „Erholungsgebiet“ (rosa Farbgebung) und Än<strong>der</strong>ung zu nunmehr Gebiet mit Baulicher Ent-<br />
17<br />
wicklung – Bereich mit zwei Funktionen (Wohnen/Tourismus) im Ausmaß von 9.820 m² im nördlichen Teil aufgrund<br />
<strong>der</strong> steilen Geländesituation, im östlichen Teil aufgrund geän<strong>der</strong>ter Planungsvoraussetzungen.<br />
(1) Teilweise Rücknahme <strong>der</strong> bisherigen möglichen langfristigen Baulandentwicklung des Funktionsbereiches<br />
„Wohnbereich mit überwiegen<strong>der</strong> Wohnnutzung“ (gelbe Farbgebung) im Ausmaß von 8.373 m² aufgrund<br />
<strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung<br />
(2) Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ (orange<br />
Farbgebung) zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Industrie, Gewerbe“ (violette Farbgebung)<br />
im Ausmaß von 4.325 m² aufgrund des Rechtsbestandes.<br />
(3) Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ (oran-<br />
18<br />
ge Farbgebung) zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Landwirtschaft“ (braune Farbgebung) im<br />
Ausmaß von 3.025 m² zur langfristigen Sicherung des bestehenden Betriebes.<br />
(4) Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ (orange<br />
Farbgebung) zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung – Bereich mit zwei Funktionen „Zentrum und<br />
Landwirtschaft“ (rote und braune Farbgebung) im Ausmaß von 4.488 m² zur langfristigen Sicherung des<br />
bestehenden Betriebes.<br />
Prüfschritt 1 / Abschichtung<br />
möglich<br />
geringfügige<br />
Än<strong>der</strong>ung<br />
x<br />
x<br />
Prüfschritt 2<br />
Eigenart und<br />
Charakter<br />
unverän<strong>der</strong>t<br />
offensichtlich keine<br />
erheblichen<br />
Auswirkung<br />
x<br />
x<br />
x<br />
UVP-Pflicht<br />
Europaschutzgebiet<br />
beeinträchtigt<br />
Weitere<br />
Prüfschritte<br />
erfor<strong>der</strong>lich<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
22
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
lfde.<br />
<strong>Nr</strong>.<br />
19<br />
20<br />
21<br />
22<br />
23<br />
24<br />
25<br />
26<br />
Raumordnungsfachliche Begründung und Erläuterungen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />
Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Baulan<strong>der</strong>weiterungsbereich für Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion<br />
(Mischgebiete)“ (orange Farbgebung) im Ausmaß von 2.681 m² in nunmehr Stmk. Landesbahn aufgrund<br />
des geplanten Landesbahnprojektes „Schleife <strong>Deutschfeistritz</strong>“.<br />
(1) Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Son<strong>der</strong>nutzung Freiland im Ausmaß von 2.486 m² in nunmehr Gebiet mit Baulicher<br />
Entwicklung „Wohnen“ (orange Farbgebung) aufgrund <strong>der</strong> Bestandssituation.<br />
(2) Neufestlegung von Gebiet mit Baulicher Entwicklung „Wohnen“ (orange Farbgebung), „Zentrum“ (rote<br />
Farbgebung) und „Industrie, Gewerbe“ (violette Farbgebung) im Ausmaß von 6.027 m² aufgrund Auffüllung<br />
des Funktionsbereiches.<br />
(1) Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bisherigen möglichen langfristigen Baulandentwicklung „Ortszentrum mit Zentralen Funktionen“<br />
(rote Farbgebung) im Ausmaß von 4.095 m² zu nunmehr Bereich mit zwei Funktionen „Zentrum und<br />
Landwirtschaft“ (rote und braune Farbgebung) zur langfristigen Sicherung des bestehenden Betriebes.<br />
(2) Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bisherigen möglichen langfristigen Baulandentwicklung „Ortszentrum mit Zentralen Funktionen“<br />
(rote Farbgebung) im Ausmaß von 3.296 m² zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Wohnen“<br />
(orange Farbgebung) wegen Arrondierung aufgrund des Naturbestandes.<br />
Erweiterung des Funktionsbereiches „Wohnbereich mit überwiegen<strong>der</strong> Wohnnutzung“ (gelbe Farbgebung) im<br />
Ausmaß von 197 m² in nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Wohnen“ (orange Farbgebung) wegen Arrondierung<br />
aufgrund des Naturbestandes.<br />
Erweiterung <strong>der</strong> Eignungszone für Spiel- und Sportzwecke des Schulzentrums im Ausmaß von ca. 4477 m²<br />
aufgrund des zu erwartenden Bedarfes.<br />
(1) Rücknahme <strong>der</strong> bisherigen möglichen langfristigen Baulandentwicklung des Funktionsbereiches „Industrie<br />
und Gewerbebereich“ (violette Farbgebung) im Ausmaß von 10.760 m² um künftige Entwicklungen offen zu<br />
halten.<br />
(2) Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Baulan<strong>der</strong>weiterungsbereiches „Industrie und Gewerbebereich“ (violette Farbgebung)<br />
im Ausmaß von 10.793 m² zu nunmehr Bereich mit zwei Funktionen „Wohnen und Industrie und<br />
Gewerbe“ (orange und violette Farbgebung) um künftige Entwicklungen offen zu halten.<br />
Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ (orange<br />
Farbgebung) im Ausmaß von 2.789 m² zu nunmehr Bereich mit zwei Funktionen „Wohnen und Landwirtschaft“<br />
(orange und braune Farbgebung) aufgrund des Bestandes.<br />
Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches/<strong>der</strong> Baulan<strong>der</strong>weiterungsbereiche „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion<br />
(Mischgebiete)“ (orange Farbgebung) im Ausmaß von 18.007 m² zu nunmehr Bereich mit zwei Funktionen<br />
„Wohnen und Landwirtschaft“ (orange und braune Farbgebung) aufgrund <strong>der</strong> geltenden Planzeichenverordnung.<br />
Prüfschritt 1 / Abschichtung<br />
möglich<br />
geringfügige<br />
Än<strong>der</strong>ung<br />
x<br />
x<br />
Prüfschritt 2<br />
Eigenart und<br />
Charakter<br />
unverän<strong>der</strong>t<br />
offensichtlich keine<br />
erheblichen<br />
Auswirkung<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
UVP-Pflicht<br />
Europaschutzgebiet<br />
beeinträchtigt<br />
Weitere<br />
Prüfschritte<br />
erfor<strong>der</strong>lich<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
23
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
lfde.<br />
<strong>Nr</strong>.<br />
Königgraben<br />
27<br />
28<br />
29<br />
Raumordnungsfachliche Begründung und Erläuterungen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />
(1) Erweiterung des Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ (orange Farbgebung)<br />
im Ausmaß von 316 m² in nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Landwirtschaft“ (braune<br />
Farbgebung) aufgrund <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung.<br />
(2) Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“<br />
(orange Farbgebung) im Ausmaß von 2.709 m² zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Landwirtschaft“<br />
(braune Farbgebung) aufgrund <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung.<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> langfristigen Baulandentwicklung des Funktionsbereiches „Industrie und Gewerbebereich“ (violette<br />
Farbgebung) in nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Entwicklungspotential Wohnen“ (orange Farbgebung)<br />
und Gebiet mit baulicher Entwicklung „Entwicklungspotential Industrie, Gewerbe“ (violette Farbgebung)<br />
im Ausmaß von 15.972 m² zur Erhaltung des Nutzungsspielraumes zwischen nicht stören<strong>der</strong> gewerblicher Nutzung<br />
und teilweiser Arrondierung <strong>der</strong> bestehenden Wohnnutzung bei Sicherstellung einer geordneten Verkehrserschließung<br />
über die L334.<br />
(1) Erweiterung des Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ (orange Farbgebung)<br />
im Ausmaß von 442 m² in nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Wohnen“ (orange Farbgebung)<br />
aufgrund des aktuellen digitalen Katasters.<br />
(2) Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ im<br />
Ausmaß von 4.733 m² in nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung „Landwirtschaft“ (braune Farbgebung)<br />
aufgrund <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung.<br />
Kleinstübing<br />
30<br />
31<br />
32<br />
Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ (orange<br />
Farbgebung) im Ausmaß von 7.353 m² und 8.687 m² zu nunmehr Bereich mit zwei Funktionen „Wohnen und<br />
Landwirtschaft“ (orange und braune Farbgebung) aufgrund <strong>der</strong> geltenden Planzeichenverordnung.<br />
Neufestlegung von Gebiet mit baulicher Entwicklung „Wohnen“ (orange Farbgebung) im Ausmaß von 1.928 m²<br />
aufgrund des Bestandes<br />
(1) Erweiterung des Baulan<strong>der</strong>weiterungsbereiches für den Funktionsbereich „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion<br />
(Mischgebiete)“ (orange Farbgebung) im Ausmaß von 1.101 m² in nunmehr Gebiet mit baulicher<br />
Entwicklung „Wohnen“ (orange Farbgebung) aufgrund des Rechtsbestandes.<br />
(2) Rücknahme <strong>der</strong> möglichen langfristigen Baulandentwicklung des Baulan<strong>der</strong>weiterungsbereiches für den<br />
Funktionsbereich „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion“ (orange Farbgebung) im Ausmaß von 5.439 m²<br />
und 451 m² aufgrund des steilen Geländes.<br />
Prüfschritt 1 / Abschichtung<br />
möglich<br />
geringfügige<br />
Än<strong>der</strong>ung<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
Prüfschritt 2<br />
Eigenart und<br />
Charakter<br />
unverän<strong>der</strong>t<br />
offensichtlich keine<br />
erheblichen<br />
Auswirkung<br />
x<br />
x<br />
UVP-Pflicht<br />
Europaschutzgebiet<br />
beeinträchtigt<br />
Weitere<br />
Prüfschritte<br />
erfor<strong>der</strong>lich<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
24
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
33<br />
34<br />
(1) Neufestlegung als Gebiet mit baulicher Entwicklung „Wohnen“ (orange Farbgebung) im Ausmaß von 44 m²<br />
aufgrund Anpassung an den aktuellen digitalen Kataster.<br />
(2) Än<strong>der</strong>ung des bisherigen Funktionsbereiches „Wohnbereich mit Wirtschaftsfunktion (Mischgebiete)“ (orange<br />
Farbgebung) im Ausmaß von 8.149 m², 1.422 m² und 344 m² zu nunmehr Gebiet mit baulicher Entwicklung<br />
„Landwirtschaft“ (braune Farbgebung) aufgrund landwirtschaftlicher Nutzung.<br />
Neufestlegung als Eignungszone lfde. <strong>Nr</strong>. 11 Österreichisches Freilichtmuseum Stübing im Ausmaß von 22.722<br />
m².<br />
Tabelle 1 – Differenzliste und SUP Screening<br />
x<br />
x<br />
Nein<br />
25
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Sämtliche Erweiterungen sind im Einklang mit <strong>der</strong> bisherigen Siedlungsstruktur zu sehen<br />
und stellen siedlungspolitische Zielsetzungen für die kommenden 15 Jahre dar.<br />
Der „Rote Faden <strong>der</strong> Planung“ wird im Rahmen dieser auf Langfristigkeit ausgelegten<br />
Entwicklungsplanung beibehalten, Paradigmenwechsel finden im 4. Entwicklungsplan<br />
mit Ausnahme <strong>der</strong> Rückführung <strong>der</strong> großflächigen Industrie- und Gewerbezone südwestlich<br />
des Örtlichen Siedlungsschwerpunktes Zitoll (nördliches Tunnelportal<br />
Schartnerkogeltunnel) zugunsten <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung<br />
nicht statt.<br />
Somit sind im Zuge <strong>der</strong> Ausarbeitung des Entwicklungsplanes <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> keine umweltrelevanten Erheblichkeiten gegenüber<br />
dem 3. Örtlichen Entwicklungskonzept in Summe zu erkennen (siehe Differenzliste<br />
und SUP Screening).<br />
26
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
3.3 ALPENKONVENTION<br />
Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag zwischen den Staaten<br />
Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz,<br />
Slowenien und <strong>der</strong> Europäischen Union. Sie besteht aus einem Rahmenvertrag und 8<br />
Durchführungsprotokollen. Die Vertragspartner haben sich unter Beachtung des Vorsorge-,<br />
Verursacher- und Kooperationsprinzips zu einer ganzheitlichen Politik zur Erhaltung<br />
und zum Schutz <strong>der</strong> Alpen und zur umsichtigen und nachhaltigen Nutzung<br />
<strong>der</strong> Ressourcen verpflichtet.<br />
Das Gemeindegebiet <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> liegt zur Gänze im Geltungsbereich<br />
<strong>der</strong> Alpenkonvention.<br />
Gemäß dem Leitfaden „Alpenkonvention in <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung“, Herausgegeben<br />
von <strong>der</strong> Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung, Referat Bau- und Raumordnung<br />
vom September 2012 ist die Checkliste gem. Teil B des Leitfadens jedenfalls erfor<strong>der</strong>-<br />
lich bei <strong>der</strong> Revision von Örtlichen Entwicklungskonzepten.<br />
Abbildung 5 – Gemeinden im Geltungsbereich <strong>der</strong> Alpenkonvention<br />
(Quelle: Leitfaden „Alpenkonvention in <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung vom September 2012)<br />
27
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Protokoll<br />
NL 4<br />
NL, BL 5<br />
NL<br />
NL<br />
Umweltziel Anmerkung<br />
Bei Maßnahmen und Vorhaben, die Natur und Landschaft<br />
erheblich o<strong>der</strong> nachhaltig beeinträchtigen können, sind die<br />
direkten und indirekten Auswirkungen auf den Naturhaushalt<br />
und das Landschaftsbild zu überprüfen und<br />
bei <strong>der</strong> Entscheidung zu berücksichtigen. Es ist sicherzustellen,<br />
dass vermeidbare Beeinträchtigungen unterbleiben<br />
(NL, Art. 9-1).<br />
Verringerung von Belastungen und Beeinträchtigungen von<br />
Natur und Landschaft: natur- und landschaftsschonende<br />
Nutzung des Raumes; Erhaltung und, soweit erfor<strong>der</strong>lich,<br />
Wie<strong>der</strong>herstellung beson<strong>der</strong>er natürlicher und naturnaher<br />
Landschaftsstrukturelemente, Biotope, Ökosysteme<br />
und traditioneller Kulturlandschaften (NL, Art. 10-<br />
1).<br />
Dauerhafte Erhaltung natürlicher und naturnaher Biotoptypen<br />
in ausreichendem Umfang und funktionsgerechter<br />
räumlicher Verteilung (NL, Art. 13-1).<br />
Erhaltung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung von traditionellen Kulturlandschaftselementen<br />
(Wald, Waldrän<strong>der</strong>, Hecken,<br />
Feldgehölze, Feucht-, Trocken- und Magerwiesen, Almen) und<br />
<strong>der</strong>en Bewirtschaftung (BL, Art. 8-3)<br />
Bestehende Schutzgebiete sind im Sinne ihres Schutzzwecks<br />
zu erhalten, zu pflegen und, wo erfor<strong>der</strong>lich, zu<br />
erweitern sowie nach Möglichkeit neue Schutzgebiete auszuweisen.<br />
Treffen von Maßnahmen, um Beeinträchtigungen<br />
o<strong>der</strong> Zerstörungen von Schutzgebieten zu vermeiden (NL, Art.<br />
11-1).<br />
Sicherstellung des ungestörten Ablaufes arttypischer<br />
ökologischer Vorgänge in Schon- und Ruhezonen, die<br />
den wildlebenden Tier- und Pflanzenarten Vorrang gegenüber<br />
an<strong>der</strong>en Interessen garantieren, u.a. durch Verbot aller<br />
Nutzungsformen, die mit diesen Abläufen nicht verträglich<br />
sind (NL, Art. 11-3).<br />
4 Naturschutz und Landschaftspflege<br />
5 Berglandwirtschaft<br />
Ist auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung durch die Verpflichtung zur<br />
Durchführung einer Umweltprüfung (Strategische Umweltprüfung) vorgegeben<br />
(StROG §§ 4 und 5). Eine Nicht-Durchführung <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />
entsprechend den Vorgaben des StROG kann zu einer Genehmigungsversagung<br />
durch die Aufsichtsbehörde führen. Zur Durchführung <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />
siehe "Leitfaden SUP in <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung".<br />
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Raumordnungsziele im<br />
StROG (§ 3 Abs 2 (4)) sowie auf das StNSchG (§ 2 Abs 1) verwiesen. Dem<br />
Erhaltungs- und Wie<strong>der</strong>herstellungsgebot kommt aufgrund des klaren und<br />
unzweideutigen Wortlauts eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu, wenngleich die<br />
Bestimmung auch keine ausnahmslose Erhaltungspflicht normiert (vgl.<br />
BMLFUW 2007). Bei möglichen Wi<strong>der</strong>sprüchen zu diesen Zielbestimmungen<br />
wird eine Abstimmung mit <strong>der</strong> Naturschutzbehörde empfohlen.<br />
In diesem Zusammenhang wird auch auf den 3. Abschnitt des StNSchG<br />
(§§ 5 bis 13) verwiesen. Es sind alle Arten von naturschutzrechtlichen<br />
Schutzgebietskategorien betroffen. Dem Schutzgebietszweck wi<strong>der</strong>sprechende<br />
Maßnahmen sind zu unterlassen ("Verschlechterungsverbot"). Bei<br />
möglichen Wi<strong>der</strong>sprüchen zu diesem Ziel wird eine Abstimmung mit <strong>der</strong><br />
Naturschutzbehörde empfohlen.<br />
Als Schon- und Ruhezonen im Sinne dieser Bestimmung sind in <strong>der</strong> Steiermark<br />
die Wildschutzgebiete (StJagdG § 51) zu beachten (z.B. Brut- und<br />
Nistplätze des Auer- und Birkwildes). Zuständig für die Ausweisung solcher<br />
Gebiete sind die Bezirkshauptmannschaften.<br />
Plan / Programm entspricht<br />
dem Ziel<br />
Keine<br />
ja nein<br />
Relevanz<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
28
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Protokoll<br />
RA<br />
RA<br />
RA<br />
RA 6<br />
RA<br />
Umweltziel Anmerkung<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung von Plänen für die Raumplanung<br />
und nachhaltige Entwicklung ist im ländlichen Raum auf die<br />
Sicherung <strong>der</strong> für die Land-, Weide- und Forstwirtschaft<br />
geeigneten Flächen zu achten (RA, Art. 9-2a).<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung von Plänen für die Raumplanung<br />
und nachhaltige Entwicklung ist im ländlichen Raum auf die<br />
Erhaltung und Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> ökologisch und<br />
kulturell beson<strong>der</strong>s wertvollen Gebiete zu achten (RA,<br />
Art. 9-2c).<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung von Plänen für die Raumplanung<br />
und nachhaltige Entwicklung ist im Siedlungsraum auf eine<br />
angemessene und haushälterische Abgrenzung von<br />
Siedlungsgebieten zu achten und Maßnahmen zur Gewährleistung<br />
<strong>der</strong> tatsächlichen Bebauung zu setzen<br />
(RA, Art. 9-3a).<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung von Plänen für die Raumplanung<br />
und nachhaltige Entwicklung ist im Siedlungsraum auf die<br />
Erhaltung und Gestaltung von innerörtlichen Grünflächen<br />
und von Naherholungsräumen am Rand <strong>der</strong> Siedlungsbereiche<br />
zu achten (RA Art.9-3d)<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung von Plänen für die Raumplanung<br />
und nachhaltige Entwicklung ist im Siedlungsraum auf die<br />
Begrenzung des Zweitwohnungsbaus zu achten (RA, Art.<br />
9-3e).<br />
6 Raumplanung und nachhaltige Entwicklung<br />
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Raumordnungsziele im<br />
StROG (§ 3 Abs 2 (6e)) verwiesen.<br />
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Raumordnungsziele im<br />
StROG (§ 3 Abs 2 (4) und Abs 2 (5)) verwiesen.<br />
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Raumordnungsgrundsätze<br />
und -ziele im StROG (§ 3 Abs 1 (1) und (2), § 3 Abs 2 (2)) verwiesen.<br />
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Raumordnungsziele im<br />
StROG (§ 3 Abs 2 (6c)) verwiesen. In Plänen und Programmen, die einer<br />
UEP bzw. SUP zu unterziehen sind, kann die Erhaltung von Grünflächen<br />
und Naherholungsräumen berücksichtigt werden. Die Gestaltung von<br />
Grünflächen und Naherholungsräumen ist Aufgabe <strong>der</strong> Bebauungsplanung<br />
- daher ist in <strong>der</strong> Checkliste lediglich die Überprüfung hinsichtlich Erhaltung<br />
notwendig. Die Zielbestimmung ist im Leitfaden auch im Kapitel zum<br />
Bebauungsplan enthalten - dort ist das Ziel hinsichtlich Gestaltung zu<br />
überprüfen.<br />
Plan / Programm entspricht<br />
dem Ziel<br />
Keine<br />
ja nein<br />
Relevanz<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
29
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Protokoll<br />
RA<br />
BS 7<br />
BS<br />
BS<br />
BS<br />
BW 8 ,<br />
BS<br />
7 Bodenschutz<br />
8 Bergwald<br />
Umweltziel Anmerkung<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung von Plänen für die Raumplanung<br />
und nachhaltige Entwicklung ist im Siedlungsraum auf die<br />
Ausrichtung und Konzentration <strong>der</strong> Siedlungen an den<br />
Achsen <strong>der</strong> Infrastruktur des Verkehrs und/o<strong>der</strong> angrenzend<br />
an bestehen<strong>der</strong> Bebauung zu achten (RA Art.9-<br />
3f).<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung und Umsetzung <strong>der</strong> Pläne<br />
und/o<strong>der</strong> Programme für den Siedlungsraum sind die Belange<br />
des Bodenschutzes zu berücksichtigen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />
sparsame Umgang mit Grund und Boden (BS, Art. 7-1).<br />
Begrenzung <strong>der</strong> Bodenversiegelung und des Bodenverbrauchs<br />
durch flächensparendes und bodenschonendes<br />
Bauen durch die Beschränkung <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung<br />
bevorzugt auf den Innenbereich und Begrenzen des<br />
Siedlungswachstums nach außen (BS, Art. 7-2)<br />
Erhaltung <strong>der</strong> Böden in Feuchtgebieten und Mooren<br />
(Hoch- und Flachmoore) (BS, Art. 9-1).<br />
Grundsätzlicher Verzicht auf die Nutzung von Moorböden;<br />
landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden nur dann,<br />
wenn ihre Eigenart erhalten bleibt (BS, Art. 9-3).<br />
Gewährleistung einer Vorrangstellung für Bergwäl<strong>der</strong> mit<br />
Schutzfunktion, die in hohem Maße den eigenen Standort<br />
o<strong>der</strong> vor allem Siedlungen, Verkehrsinfrastrukturen, landwirtschaftliche<br />
Kulturflächen und ähnliches schützen; diese Bergwäl<strong>der</strong><br />
sind an Ort und Stelle zu erhalten (BW, Art. 6-1;<br />
BS, Art. 13-1).<br />
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Raumordnungsziele im<br />
StROG (§ 3 Abs 2 (2f)) verwiesen.<br />
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Raumordnungsgrundsätze im<br />
StROG (§ 3 Abs 1 (1) und (2)) verwiesen.<br />
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Raumordnungsgrundsätze<br />
und -ziele im StROG (§ 3 Abs 1 (1) und (2), § 3 Abs 2 (2d)) verwiesen.<br />
Nur die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Bodenschutzprotokolls<br />
integeren Hoch - und Flachmoore unterliegen dem beson<strong>der</strong>en Schutzregime<br />
des Art. 9-1 (vgl. KURATOROUM WALD 2011). Bei möglichen Wi<strong>der</strong>sprüchen<br />
zu diesen Zielbestimmungen wird eine Abstimmung mit <strong>der</strong><br />
Naturschutzbehörde empfohlen.<br />
Bei möglichen Wi<strong>der</strong>sprüchen zu diesen Zielbestimmungen wird eine Abstimmung<br />
mit <strong>der</strong> Naturschutzbehörde empfohlen.<br />
In diesem Zusammenhang wird auf die einschlägigen Bestimmungen im<br />
Forstgesetz (§§ 17, 21, 22, 27) sowie auf den Rodungserlass des BMLFUW<br />
verwiesen. Grundsätzlich sollte, wenn durch eine Planän<strong>der</strong>ung Schutzwald<br />
(Wertziffer 3 laut WEP) betroffen ist, eine Abstimmung mit <strong>der</strong> Forstbehörde<br />
stattfinden.<br />
Plan / Programm entspricht<br />
dem Ziel<br />
Keine<br />
ja nein<br />
Relevanz<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
30
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Protokoll<br />
BS<br />
E 9<br />
9 Energie<br />
Umweltziel Anmerkung<br />
Genehmigung für den Bau und die Planierung von Schipisten<br />
in Wäl<strong>der</strong>n mit Schutzfunktionen nur in Ausnahmefällen<br />
und bei Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen;<br />
keine Genehmigung in labilen Gebieten (BS, Art. 14-1).<br />
Bewahrung von Schutzgebieten mit ihren Pufferzonen,<br />
Schon- und Ruhegebieten sowie von unversehrten naturnahen<br />
Gebilden und Landschaften und Optimierung <strong>der</strong> energietechnischen<br />
Infrastrukturen im Hinblick auf die unterschiedlichen<br />
Empfindlichkeits-, Belastbarkeits- und Beeinträchtigungsgrade<br />
<strong>der</strong> alpinen Ökosysteme. (E, Art. 2-4)<br />
Bereits auf <strong>der</strong> Ebene des FWP (Neuausweisung von Son<strong>der</strong>nutzung im<br />
Freiland für Sportzwecke - Piste alpin/Loipe nordisch) sollte auf diese<br />
Bestimmung geachtet werden. In diesem Zusammenhang wird auf den<br />
Rodungserlass des BMLFUW verwiesen. Bezüglich <strong>der</strong> Bestimmungen<br />
hinsichtlich "labile Gebiete" wird eine Abstimmung mit <strong>der</strong> Forstbehörde<br />
<strong>der</strong> WLV o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Landesgeologie empfohlen.<br />
Grundbestimmung<br />
Die Ergebnisse <strong>der</strong> Überprüfung gemäß dem Leitfaden „Alpenkonvention in <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung“, werden inhaltlich<br />
durch Ausführungen in <strong>der</strong> Differenzliste und SUP-Screening (siehe Seite 21) näher behandelt und begründet.<br />
Zusammenfassend kommt die Überprüfung anhand <strong>der</strong> Checkliste gem. Leitfaden zum Ergebnis, dass das <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong><br />
(insbeson<strong>der</strong>e die beurteilungsrelevanten Än<strong>der</strong>ungen vom <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. 3.00 idgF zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong>) den Zielen <strong>der</strong> Alpenkonvention<br />
grundsätzlich entspricht, wobei bestimmte Themen <strong>der</strong> Checkliste (zB. Begrenzung <strong>der</strong> Zweitwohnsitze, Moorböden<br />
und Schipisten) nicht Gegenstand des <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> und somit nicht beurteilungsrelevant sind.<br />
Plan / Programm entspricht<br />
dem Ziel<br />
Keine<br />
ja nein<br />
Relevanz<br />
X<br />
X<br />
31
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
4 SACHBEREICHE<br />
4.1 NATURRAUM UND UMWELT<br />
4.1.1 Lage, landschaftliche Kurzcharakteristik und räumliche Einordnung<br />
4.1.2 Klima<br />
Das Gemeindegebiet von <strong>Deutschfeistritz</strong> liegt im Bezirk Graz-Umgebung ca. 16 km<br />
nordöstlich von Graz, an <strong>der</strong> Mündung des Übelbachs in die Mur.<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> grenzt an folgende Gemeinden an:<br />
im Norden <strong>Marktgemeinde</strong> Übelbach und Stadtgemeinde Frohnleiten<br />
im Osten: <strong>Marktgemeinde</strong> Peggau<br />
im Süden: Gemeinde Eisbach und <strong>Marktgemeinde</strong> Gratkorn<br />
im Westen: Gemeinde Großstübing<br />
Das Gemeindegebiet von <strong>Deutschfeistritz</strong> umfasst eine Fläche von 39,20 km² und besteht<br />
aus den Katastralgemeinden <strong>Deutschfeistritz</strong> (KG 63002), Prenning (KG 63021),<br />
Waldstein (KG 63034), Kleinstübing (KG 63010), Stübinggraben (KG 63028) und Königgraben<br />
(KG 63012).<br />
Das Gemeindegebiet von Weißenbach zählt laut Steirischen Klimaatlas zu den Klimaregionen<br />
„B.1 – Murdurchbruchstal mit Seitentälern“.<br />
Diese Zone erstreckt sich von Pernegg südlich von Bruck/Mur bis nach Graz/Gösting<br />
und betrifft den am besten durchlüfteten Talabschnitt <strong>der</strong> Steiermark (Passlagen wie<br />
<strong>der</strong> Schoberpass ausgenommen). Dies hängt mit <strong>der</strong> Position dieser Zone und seiner<br />
Ausgleichsfunktion zwischen inneralpinem Bereich und südöstlichem Alpenvorland zusammen;<br />
diese Funktion bezieht sich sowohl auf Druck- als auch auf Temperaturdifferenzen.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Murtalauswind nimmt diese Funktion wahr, wodurch sich<br />
auch die nördliche Hauptwindrichtung ergibt; diese wird noch durch die Dominanz<br />
<strong>der</strong> Rückseitenwetterlagen verstärkt (Nordföhn).<br />
Nordföhn und kräftiger Murtalauswind sind verantwortlich für die hohe Durchlüftung<br />
in dieser Zone, wobei in Düseneffektabschnitten die mittleren Windgeschwindigkeiten<br />
im Jahr 3 bis 3,5 m/s erreichen können, die Kalmenhäufigkeit ist dabei sehr gering<br />
(zumeist unter 10 %). Der Taleinwind spielt eine untergeordnete Rolle, nur im Sommerhalbjahr<br />
erlangt er eine größere Bedeutung.<br />
Infolge <strong>der</strong> starken Durchlüftung bleibt auch die Inversionsgefährdung für Tallagen<br />
recht günstig (unter 70 %), wobei freie Inversionen mit einer Mischungsschicht von<br />
300 bis 500 m (größere Werte im Norden) dominieren, was ebenfalls auf die Struktur<br />
32
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
des Murtalauswindes zurückzuführen ist. Nicht selten tritt mit den erwähnten freien<br />
Inversionen Hochnebel auf, <strong>der</strong> eine Obergrenze von etwa 900 bis 1000 m im Norden<br />
und ca. 700 m im Süden aufweist, die Auflösung erfolgt dabei zumeist im Raum<br />
Frohnleiten.<br />
Die starke Durchlüftung hat Folgen für das thermische Verhalten im Sinne einer Begünstigung,<br />
was sich etwa im Obstbau im Raum Stübing (Betrieb Fattinger) ausdrückt<br />
(Jahresmittel <strong>der</strong> Temperatur bei 8,7° bis 9,1°, Jännermittel bei -2°); dementsprechend<br />
erreicht die Zahl <strong>der</strong> Tage mit Frost nur etwa 100 bis 110, lokal auch darunter<br />
und die Zahl <strong>der</strong> Tage mit Nebel ist relativ niedrig (30 bis 40/Jahr).<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagsverhältnisse gilt ähnliches wie für den Raum Graz (kontinental<br />
geprägter Jahresgang mit gewitterreichen Sommern, wobei hier die Bereitschaft<br />
zu Unwettern im Vergleich zu an<strong>der</strong>en Zonen in <strong>der</strong> Steiermark stark erhöht<br />
ist, schneearme Winter).<br />
Abbildung 6 Digitaler Atlas Steiermark- Klimaregionen<br />
(Quelle: gis-steiermark, Erhebungsdatum: 23.11.2012)<br />
33
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
4.1.3 Emissionen und Immissionen<br />
Abbildung 7 Digitaler Atlas Steiermark- Klimaeignungszonen<br />
(Quelle: gis-steiermark Erhebungsdatum: 23.11.2012)<br />
Lärmbelastung durch motorisierten Individualverkehr (MIV):<br />
Betrachtet man den durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV in Kfz/24h) <strong>der</strong> wichtigsten<br />
Straßenverbindung im Gemeindegebiet von <strong>Deutschfeistritz</strong>, ist entlang <strong>der</strong> A9<br />
Pyhrn Autobahn das Verkehrsaufkommen sowie <strong>der</strong> LKW Anteil stabil, während entlang<br />
<strong>der</strong> L385 Übelbach Straße beim Schwerverkehrsanteil im selben Bemessungszeitraum<br />
eine Verdoppelung zu verzeichnen ist.<br />
Verkehrsträger<br />
DTV 2011<br />
(LKW-Anteil)<br />
A9 Pyhrn Autobahn 22.900<br />
(14%)<br />
S35 Brucker Schnellstrasse<br />
L315 Stübinggrabenstraße<br />
L334 Kleinstübingerstraße<br />
15.500<br />
(11%)<br />
DTV 2010<br />
(LKW-Anteil)<br />
22.200<br />
(14%)<br />
15.300<br />
(11%)<br />
DTV 2009<br />
(LKW-Anteil)<br />
20.400<br />
(14%)<br />
15.200<br />
(11%)<br />
DTV 2008<br />
(LKW-Anteil)<br />
22.600<br />
(14%)<br />
15.400<br />
(10%)<br />
DTV 2007<br />
(LKW-Anteil)<br />
23.200<br />
(16%)<br />
16.400<br />
(12%)<br />
1.800 (11%) 1.800 (11%) 1.800 (9%) 1.800 (8%) 1.800 (8%)<br />
1.300 (8%) 1.300 (8%) 1.300 (5%) 1.300 (4%) 1.300 (8%)<br />
L385 Übelbachstraße 1.300 (8%) 1.300 (8%) 1.300 (5%) 1.300 (4%) 1.300 (4%)<br />
34
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Tabelle 2 - DTV (Quelle: gis-steiermark, Erhebungsdatum: 23.11.2012)<br />
Abbildung 8 Digitaler Atlas Steiermark- Verkehr und Transport<br />
(Quelle: gis-steiermark, Erhebungsdatum: 23.11.2012)<br />
Intensivlandwirtschaftliche Betriebe:<br />
Durch intensivlandwirtschaftliche Betriebe (Tierhaltung) und das Ausbringen von Mist,<br />
Gülle und Jauche kann es in den vorzugsweise dörflich strukturierten Ortsteilen insbeson<strong>der</strong>e<br />
in den angrenzenden Wohngebieten zu Belästigungen kommen. Je nach<br />
Art und Umfang <strong>der</strong> Tierhaltung sind unterschiedliche Schutzabstände festzulegen.<br />
Eine grobe Abschätzung <strong>der</strong> Geruchsbelästigung durch die landwirtschaftlichen Betriebe<br />
wurde durch nachfolgende Berechnungen auf Basis <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Gemeinde eingeholten<br />
Kenndaten vorgenommen und die Geruchsschwellenabstände bzw. Belästigungsbereiche<br />
ermittelt.<br />
Die Abschätzung <strong>der</strong> Immissionen des zu beurteilenden landwirtschaftlichen Stallgebäudes<br />
erfolgt anhand <strong>der</strong> Tierart, <strong>der</strong> Nutzungsart, <strong>der</strong> Tierzahl und <strong>der</strong> landtechnischen<br />
Ausstattung. Für die Bewertung <strong>der</strong> sich daraus ergebenden Immissionen sind<br />
die Ausbreitungsbedingungen durch eine meteorologische Beurteilung und die in <strong>der</strong><br />
Raumordnung festgelegten Flächenwidmungen in eine Abstandsregelung eingebunden.<br />
Damit wird die Festlegung von Mindestabständen zwischen Nutztierhaltungsbetrieben<br />
und Wohngebieten ermöglicht, wodurch ein weitgehen<strong>der</strong> Schutz vor Immissionen<br />
aus <strong>der</strong> Nutztierhaltung zu erwarten ist. Die „Vorläufige Richtlinie zur Beurteilung<br />
von Immissionen aus <strong>der</strong> Nutztierhaltung in Stallungen“, vom Oktober 2000, bie-<br />
35
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
tet für alle Anwendungsfälle ein objektiv nachvollziehbares Kriterium zur quantitativen<br />
und qualitativen Abschätzung des zu erwartenden Ausmaßes <strong>der</strong> Emissionen auf Basis<br />
des anzunehmenden Rechtskonsenses.<br />
Die von Seiten <strong>der</strong> Gemeinde an den Raumplaner bekannt gegebenen Kenndaten<br />
umfassen die Tierarten, die Nutzungsart und allenfalls den rechtlich konsentierten<br />
Tierbestand. Es wurde das „worst-case“ – Szenario ermittelt, die Bestimmung des<br />
Schutzabstandes erfolgte auf Basis <strong>der</strong> Richtlinie zur Beurteilung von Immissionen<br />
aus <strong>der</strong> Nutztierhaltung in Stallungen.<br />
In weiterer Folge wurde <strong>der</strong> Schutzabstand künftiger Wohnbebauung rechnerisch ermittelt<br />
und plangrafisch im Differenzplan vom Raumplaner dargestellt. Diese Mindestabstände<br />
sollen ein Heranrücken von Wohnbebauungen des Baulandes – Reines bzw.<br />
Allgemeines Wohngebiet an bereits bestehende, landwirtschaftliche Betriebe hintanhalten,<br />
um <strong>der</strong>en weitere Existenz langfristig abzusichern. Im Örtlichen Entwicklungsplan<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> erfolgt gemäß <strong>der</strong> Planzeichenverordnung (Quelle: Amt <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung,<br />
A16 und FA 13B, idF. LGBl. <strong>Nr</strong>. 57/2011) eine symbolische Darstellung<br />
<strong>der</strong> geprüften landwirtschaftlichen Betriebe. Im Anlassfall (bei möglichen Konflikten)<br />
ist eine detailliertere Untersuchung vorzunehmen. Die Geruchskreise werden zur<br />
Festlegung von Freihaltebereichen (Puffern) im 4. Flächenwidmungsplan als Entscheidungshilfe<br />
Verwendung finden.<br />
Von insgesamt 91 von <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> bekanntgegebenen Betrieben<br />
weist kein Betrieb eine Geruchszahl von größer als G=20 auf.<br />
Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />
• Freihaltung <strong>der</strong> durch Lärm o<strong>der</strong> Geruchsemissionen beeinflussten Bereiche vor<br />
künftiger Bebauung.<br />
• Im Bedarfsfall Erhebung <strong>der</strong> Rechtssituation auf Basis eines Einzelgutachtens<br />
36
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Weiteres Grundwasserschongebiet Friesach:<br />
Im Gemeindegebiet befinden sich folgende Gebiete, die nach dem Wasserrechtsgesetz<br />
1959 idgF. geschützt sind:<br />
• Rahmenverfügung für das Grundwasser im Raum Friesach bei Graz (G2, Friesach<br />
bei Graz, LGBl.<strong>Nr</strong>. 75/1963, BGBl.<strong>Nr</strong>. 58/1963; Größe Zone 1: 3.658 ha,<br />
Zone 2: 4.264,1 ha)<br />
• Schongebiet für die Sicherung des künftigen Trinkwasserbedarfes für die Stadtgemeinde<br />
Graz im Raum Friesach<br />
4.1.4 Gewässer<br />
Gemäß dem Schreiben <strong>der</strong> FA 19A (Wasserwirtschaftliche Planung und Siedlungswasserwirtschaft)<br />
des Amtes <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung vom 22.11.2011 mit <strong>der</strong><br />
GZ: FA 19A77De3-2004/198, liegen folgende Planungsinteressen im Gemeindegebiet<br />
<strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> vor:<br />
Freihaltung <strong>der</strong> Hochwasserüberflutungsgebiete (HQ100-Bereiche) und Wild-<br />
bachgefahrenzonen (nach dem Forstgesetz 1975) von gewässerunverträglichen<br />
Nutzungen zur Erhaltung und Verbesserung des Hochwasserabflusses sowie um<br />
nachträgliche Schadensbehebungen zu vermeiden. Diese Zonen sind weiter als natürliche<br />
Retentionsräume und damit vor allem zur Vermeidung von Abflussverschärfungen<br />
im Unterlaufbereich zu erhalten, d.h. von Bebauungen, Schüttungen udgl.<br />
freizuhalten.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass nach den Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung<br />
(RIWA-T, herausgegeben im Juli 2006), Maßnahmen zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Ausbaugröße regulierter Gewässerabschnitte zum Zwecke <strong>der</strong> Schaffung neuer Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsgebiete und schutzwasserbauliche Maßnahmen, die zum<br />
Schutz von Bauten im HQ30-Abflussbereich gem. § 38 (3) WRG 1959 notwendig<br />
werden, nicht aus Bundesmittel zu finanzieren bzw. zu för<strong>der</strong>n sind. Ausnahmen<br />
sind nur möglich, wenn die Bauten vor dem 01.07.1990 behördlich bewilligt wurden.<br />
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind nach diesen Richtlinien nicht geson<strong>der</strong>t<br />
zu schützen. Für die Errichtung von Bauten und Anlagen innerhalb <strong>der</strong><br />
Grenzen des 30-jährlichen Hochwasserabflussgebietes (HQ30-Zone) ist jedenfalls die<br />
wasserrechtliche Bewilligung einzuholen.<br />
37
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Freihaltung von Uferstreifen entlang natürlicher Gewässer entsprechend<br />
dem Regionalen Entwicklungsprogramm für die den Bezirk Graz-Umgebung, idF.<br />
LGBl. <strong>Nr</strong>. 106/2005, dem Wasserrechtsgesetz 1959 idgF, §§ 30 und 30a und dem<br />
Programm zur hochwasserfreien Entwicklung <strong>der</strong> Siedlungsräume, LGBl. <strong>Nr</strong>.<br />
117/2005. Demnach ist zur Erhaltung <strong>der</strong> ökologischen Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Gewässer<br />
und ihrer maßgeblichen Uferbereiche ein Uferstreifen von mind. 10 m Breite<br />
von künftigen Bebauungen und Intensivnutzungen freizuhalten. Ausnahmen sind bei<br />
Baulandlückenschließungen geringen Ausmaßes zulässig, wobei jedoch gewässerökologische<br />
und schutzwasserbauliche Interessen zu berücksichtigen sind. Zur Beurteilung<br />
<strong>der</strong> ökologischen Funktion des jeweiligen Uferstreifens bzw. zur genauen<br />
Festlegung <strong>der</strong> Uferstreifenbreite ist im Bedarfsfalle das Einvernehmen mit <strong>der</strong> Baubezirksleitung<br />
bzw. Bezirksnaturschutzbeauftragten herzustellen.<br />
Gemäß §4 Abs.1 des Programmes zur hochwassersicheren Entwicklung <strong>der</strong><br />
Siedlungsräume, LGBl. <strong>Nr</strong>. 117/2005, sind folgende Bereiche von Baugebieten<br />
gemäß § 23 Abs. 1 und 3 und von solchen Son<strong>der</strong>nutzungen im Freiland gemäß §<br />
25 Abs. 2 ROG, die das Schadenspotenzial erhöhen und Abflusshin<strong>der</strong>nisse darstellen<br />
(wie zB Auffüllungsgebiet) sowie von Neubauten gemäß § 25 Abs. 3 Z. 1 lit. b<br />
ROG freizuhalten:<br />
1. Hochwasserabflussgebiete des HQ100<br />
2. Rote Gefahrenzonen <strong>der</strong> nach den forstrechtlichen Bestimmungen erlassenen<br />
Gefahrenzonenpläne,<br />
3. Flächen, die sich für Hochwasserschutzmaßnahmen beson<strong>der</strong>s eignen und<br />
blaue Vorbehaltsbereiche <strong>der</strong> nach den forstrechtlichen Bestimmungen erlassenen<br />
Gefahrenzonenpläne und<br />
4. Uferstreifen entlang natürlich fließen<strong>der</strong> Gewässer vom mindestens 10 Meter,<br />
gemessenen ab <strong>der</strong> Böschungsoberkante, im funktional begründeten Einzelfall<br />
auch darüber hinaus. Gemäß Repro Graz und Graz-Umgebung idF LGBl. <strong>Nr</strong>.<br />
73/2012 ist ein Freihaltebereich entlang <strong>der</strong> Mur von mind. 20 m einzuhalten.<br />
Ersichtlichmachungen im Sinne des § 26 (7) Stmk. ROG 2010 <strong>der</strong> Gewässer nach<br />
dem tatsächlichen Verlauf, <strong>der</strong> Hochwasserüberflutungsgebiete und Gefahrenzonen,<br />
<strong>der</strong> Brunnenschutz- und Grundwasserschongebiete Friesach bei Graz, LGBl. <strong>Nr</strong>.<br />
75/1963 und wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung BGBl. <strong>Nr</strong>. 58/1963, sowie<br />
<strong>der</strong> meliorierten (ME) und hangrutschgefährdeten (ER) Flächen.<br />
Wasserwirtschaftliche Interessen bezüglich Nie<strong>der</strong>schlagswässer:<br />
Der Anfall und die Ableitung von Nie<strong>der</strong>schlagswässern haben in Siedlungsgebieten<br />
in den letzten Jahren verstärkt zu Problemen geführt. Diese Probleme entstanden<br />
durch eine unzureichende Beachtung des Abflusses von Hangwässern, <strong>der</strong> technischen<br />
Rahmenbedingungen von Kanalisationsanlagen sowie von Grundstücksent-<br />
38
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
wässerungs- und Versickerungsmöglichkeiten. Damit eine geordnete Versickerung/Ableitung<br />
<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswasser gewährleistet ist, sowie um nachteilige<br />
Auswirkungen des Oberflächenwasserabflusses infolge <strong>der</strong> Bebauung/Versiegelung<br />
auf die Unterliegerbereiche hintan zu halten, wird die Erstellung eines Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes<br />
unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Geländeverhältnisse bzw.<br />
<strong>der</strong> Boden- und Grundwasserverhältnisse (Grundwasserstand und Sickerfähigkeit<br />
des Bodens) vorgeschlagen.<br />
Die örtliche Abgrenzung hat nach hydrologischen und wasserwirtschaftlichen Kriterien<br />
zu erfolgen. Generell ist jedoch erfor<strong>der</strong>lich, dass möglichst viel unbelastetes<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasser an Ort und Stelle zurückgehalten und zur Versickerung gebracht<br />
wird (Grundwasseranreicherung) und nur bei Überlastung von diesbezüglichen<br />
Anlagen (Flächen, Mulden-, Becken-, Schacht-, Rigolen-, Rohr-, Retentionsraumversickerung,<br />
Filtermulden, Regenrückhaltebecken, Retentions-/Filterbecken)<br />
Oberflächenwässer einem Vorfluter zugeleitet werden. Eine Versickerung soll nur bei<br />
entsprechen<strong>der</strong> Sickerfähigkeit des Bodens unter Einsatz eines vertretbaren technischen<br />
Aufwandes vorgeschrieben werden. Belastete Meteorwässer müssen - sofern<br />
nicht eine Einleitung in die Kanalisation gefor<strong>der</strong>t ist - vor <strong>der</strong> Versickerung bzw.<br />
Einleitung in einen Vorfluter dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechend gereinigt werden.<br />
Die Gewässerkarte und –liste findet sich im Anhang zum Erläuterungsbericht.<br />
Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />
• Keine Neufestlegung von Bauland in jenen Bereichen, die aufgrund gelt. Best-<br />
immungen (SAPRO, Wasserrechtsgesetz, etc.) von einer solchen Nutzung<br />
ausgeschlossen sind.<br />
• Freihaltung <strong>der</strong> Hochwasserabflussbereiche zur Vermeidung kostenintensiver<br />
Sanierungsmaßnahmen bzw. nachteiliger Verän<strong>der</strong>ungen des Abflussgesche-<br />
hens.<br />
• Freihaltung gewässernaher Räume vor Bebauung und Intensivnutzungen<br />
gem. Programm zur hochwassersicheren Entwicklung <strong>der</strong> Siedlungsräume<br />
(LGBl. <strong>Nr</strong>. 117/2005), Leitlinie für die Durchführung <strong>der</strong> örtlichen Raumord-<br />
nung und von Bauverfahren bei Gefährdung durch wasserbedingte Naturge-<br />
fahren (Dezember 2008).<br />
• Abstimmung <strong>der</strong> wasserwirtschaftlichen Planungsinteressen im Anlassfall<br />
39
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
4.1.5 Waldentwicklungsplan (WEP)<br />
Gem. Auszug aus dem Digitalen Atlas Steiermark findet sich im Gemeindegebiet von<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong>, das dem Forstbezirk Graz zuzuordnen ist, größtenteils Wald mit <strong>der</strong><br />
Leitfunktion Wohlfahrt (Waldfunktionskennzahl 131 und 231). Im Gemeindegebiet<br />
von <strong>Deutschfeistritz</strong> kommen darüber hinaus noch Waldflächen mit den Waldfunktionskennzahlen<br />
<strong>Nr</strong>. 111, 132, 211, 231 und 331 vor.<br />
Im Norden des Gemeindegebietes überwiegt Wald mit Nutzfunktion, während im Süden<br />
die Waldflächen mit Wohlfahrtsfunktion dominieren.<br />
Die Wohlfahrtsfunktion beruht gem. § 6 (2) lit c.) Forstgesetz 1975 idgF auf dem Einfluss<br />
auf die Umwelt, insbeson<strong>der</strong>e auf den Ausgleich des Klimas und des Wasserhaushaltes,<br />
auf die Reinigung und Erneuerung von Luft und Wasser und auf die<br />
Lärmmin<strong>der</strong>ung.<br />
Die Nutzfunktion begründet sich gem. § 6 (2) lit. a) Forstgesetz 1975 idgF insbeson<strong>der</strong>s<br />
auf die wirtschaftlich nachhaltige Hervorbringung des Rohstoffes Holz.<br />
Abbildung 9 - Digitaler Atlas Steiermark – Waldplan<br />
(Quelle: gis-steiermark, Erhebungsdatum: 23.11.2012)<br />
Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />
• Schutz und Erhaltung <strong>der</strong> Waldflächen im Gemeindegebiet sowie Freihaltung von<br />
Bebauung zur Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Wohlfahrts- und Erholungsfunktion.<br />
40
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
4.1.6 Naturräumliche Schutzgebiete<br />
Im Gemeindegebiet <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> befinden sich mehrere naturräumliche<br />
Schutzgebiete, welche im Entwicklungsplan ersichtlich gemacht sind und in<br />
nachfolgenden Bauverfahren zu berücksichtigen sind.<br />
Mit 04.10.2011 wurden durch das Amt <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung, Fachabteilung<br />
13C, Fachstelle Naturschutz, Karmeliterplatz 2, 8010 GZ: FA13C-51D-9/2011-9 nachstehende<br />
Bekanntmachungen gemäß Naturschutzbuch mitgeteilt:<br />
Naturschutzgebiet nach § 5 lit. a Stmk. Naturschutzgesetz 1976 idF LGBl.<br />
<strong>Nr</strong>. 44/2012:<br />
KG 63002 <strong>Deutschfeistritz</strong><br />
Pfaffenkogel-Gsollerkogel, Schutz-<strong>Nr</strong>. NSG VI<br />
Naturschutzgebiete nach § 5 lit. c leg. cit.:<br />
KG 63012 Königgraben<br />
Gelber Lein, Schartnerkogel, Schutz-<strong>Nr</strong>. 26c, Grdst. <strong>Nr</strong>. 303/1<br />
KG 63028 Stübinggraben<br />
Westflanke Niesenbachkogel Stübinggraben, Schutz-<strong>Nr</strong>. 60c, Grdst. <strong>Nr</strong>. 432, 433,<br />
434/1, 434/2<br />
Landschaftsschutzgebiet nach §6 leg. cit.:<br />
KG 63002 <strong>Deutschfeistritz</strong><br />
Plesch-Walzkogel-Pfaffenkogel, Schutz-<strong>Nr</strong>. 28<br />
Naturdenkmale nach § 10 leg. cit.:<br />
KG 63002 <strong>Deutschfeistritz</strong><br />
Blutbuche, Schutz-<strong>Nr</strong>. 118 und 119, Grdst. <strong>Nr</strong>. 545<br />
Winterlinde, Schutz-<strong>Nr</strong>. 116, 129 und 130, Grdst.-<strong>Nr</strong>. 545 und 616/25<br />
KG 63012 Königgraben<br />
Amerikanische Roteiche, Schutz-<strong>Nr</strong>. 73, Grdst. <strong>Nr</strong>. .24<br />
Gingko, Schutz-<strong>Nr</strong>. 72, Grdst. <strong>Nr</strong>. .37<br />
Sommerlinde, Schutz-<strong>Nr</strong>. 55, Grdst. <strong>Nr</strong>. 187/1<br />
Traubeneiche, Schutz-<strong>Nr</strong>. 48, Grdst. <strong>Nr</strong>. 303/3<br />
2 Sommerlinden, Schutz-<strong>Nr</strong>. 45 und 47, Grdst. <strong>Nr</strong>. 304/2<br />
KG 63028 Stübinggraben<br />
Sommerlinde, Schutz-<strong>Nr</strong>. 49, Grdst. <strong>Nr</strong>. 65<br />
KG 63034 Waldstein<br />
4 Tamarisken zu einem Baum verwachsen, Schutz-<strong>Nr</strong>. 25, Grdst. <strong>Nr</strong>. .1<br />
41
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Geschützte Landschaftsteile nach § 11 leg. cit.:<br />
KG 63021 Prenning<br />
Parkanlage in Prenning, Grdst. <strong>Nr</strong>. 458/1, 458/2, 966/3, 472/4 und 955/1<br />
KG 63034 Waldstein<br />
Bäume bei Schloss Waldstein, Grdst. <strong>Nr</strong>. 257 und 269<br />
Abbildung 10 : Naturschutzgebiete in <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />
(Quelle: gis-steiermark, Erhebungsdatum: 23.11.2012)<br />
Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />
• Schützen und Erhalten <strong>der</strong> ausgewiesenen naturräumlichen Schutzgebiete durch<br />
gezielte Bebauung/ Freihaltung und Rücksichtnahme auf Freihaltezonen im Zu-<br />
sammenwirken mit dem Orts-, Straßen- und Landschaftsbild.<br />
42
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
4.1.7 Bekanntgaben des Bundesdenkmalamtes, Landeskonservatorat für Steiermark<br />
Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. <strong>Nr</strong>. 533/23 (Denkmalschutzgesetz),<br />
in <strong>der</strong> Fassung BGBl. I <strong>Nr</strong>. 170/1999 und BGBl. I <strong>Nr</strong>. 2/2008 veröffentlicht<br />
das Bundesdenkmalamt auf www.bda.at/downloads die Liste <strong>der</strong> unter Denkmalschutz<br />
stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen,<br />
dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist.<br />
Gemeinde KG Bezeichnung Adresse Grdst.<strong>Nr</strong>. Status<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />
Kath. Pfarrkirche hl. Martin <strong>Deutschfeistritz</strong> .10, .9, § 2a<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> und Kirchhof mit Ummau- 1<br />
147, .11,<br />
erung<br />
787/5<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />
Kraftwerk Peggau- <strong>Deutschfeistritz</strong> .126 Bescheid<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />
149<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />
Polytechnische Schu- <strong>Deutschfeistritz</strong> .131 § 2a<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> le/Volkshochschule 153<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />
Mesnerhaus <strong>Deutschfeistritz</strong> .11<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong><br />
2<br />
§2a<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />
Skulptur "Bären" <strong>Deutschfeistritz</strong> .315<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong><br />
264<br />
§2a<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />
Schloss Thinnfeld <strong>Deutschfeistritz</strong> .29, .30 Bescheid<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong><br />
64 und 93<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong><br />
Rathaus/Gemeindeamt Grazer Straße 41 .86/2 §2a<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />
Ehem. Sensenwerk Rudolf-Klug- .36/2, Bescheid<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong><br />
Gasse 73 u. 128 .36/1<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />
Pfarrhof und Nebenge-<br />
.9 §2a<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> bäude sowie Torbogen<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />
Straßenbrücke 792/1, §2a<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong><br />
807<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />
Kalvarienberg/Kreuzweg .12, §2a<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong><br />
155/1,<br />
156/1<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong><br />
Ölbergkapelle .13 §2a<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong><br />
Aufbahrungshalle .130 §2a<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />
Kraftwerk Peggau-<br />
72/1 Bescheid<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong>, Südliches<br />
Stollenportal<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63002<br />
Eisenbahnbrücke über<br />
792/2, Bescheid<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> die Mur<br />
815<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63010 Kleinstübing<br />
Schloss Stübing Kleinstübing 18 .34, 99 Bescheid<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63010 Kleinstü- Römerzeitliche Siedlung Schloss und 99 Bescheid<br />
bing<br />
Kleinstübing<br />
SOS-Kin<strong>der</strong>dorf<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63021 Prenning Ansitz Schackhof Prenning 9 .10/1 Bescheid<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63034 Waldstein Figurenbildstock hl.<br />
Johannes Nepomuk<br />
Waldstein 291 §2a<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63034 Waldstein Wartehaus Waldstein .85 §2a<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 63034 Waldstein Burgruine Waldstein Waldstein .66, .68 Bescheid<br />
Tabelle 3 - unbewegliche und archäologische Denkmale unter Denkmalschutz, (rechtlich nicht verbindlich),<br />
Stand: 06.06.2012, Quelle: http://www.bda.at/documents/703620422.pdf<br />
43
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
4.1.8 Bergbau<br />
Gemäß dem Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend FA<br />
vom 19.09.2011 mit <strong>der</strong> GZ: BMWFJ-60.214/0297-IV/6a/2011, wird mitgeteilt dass im<br />
Gemeindegebiet von <strong>Deutschfeistritz</strong> aufrechte Bergwerksberechtigungen <strong>der</strong> IIT -<br />
Informatik und innovative Technologien GmbH, Bergbau OEG bestehen.<br />
Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />
• Die Bekanntgaben des Landeskonservatoriates werden im Entwicklungsplan er-<br />
sichtlich gemacht. Vor Setzung von Maßnahmen ist mit <strong>der</strong> zuständigen Behörde<br />
des Bundesdenkmalamtes eine qualifizierte Vorfragenabklärung durchzuführen.<br />
Bei sog. Zufallsfunden ist die Behörde umgehend zu kontaktieren.<br />
• Schützen und Erhalten <strong>der</strong> ausgewiesenen naturräumlichen Schutzgebiete durch<br />
gezielte Bebauung/ Freihaltung und Rücksichtnahme auf Freihaltezonen im Zu-<br />
sammenwirken mit dem Orts-, Straßen- und Landschaftsbild.<br />
4.2 BEVÖLKERUNG<br />
4.2.1 Bevölkerungsstruktur (Gemeindedaten)<br />
Zum Stichtag 26.09.2012 verzeichnete die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> lt. Statistik<br />
Austria insgesamt 4.026 Einwohner (3.593 Haupt- und 112 Nebenwohnsitze), wobei<br />
sich diese Zahl zu 49,6 % aus Männern und 50,4 % aus Frauen zusammensetzt.<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Wohnbevölkerung am 1.1.<br />
2012 2011 2010 2009 2008<br />
Wohnbevölkerung insgesamt<br />
Geschlecht:<br />
3.915 3.883 3.875 3.878 3.875<br />
Männer 1.930 1.922 1.879 1.866 1.875<br />
Frauen<br />
Altersgruppen (Anteil in %):<br />
1.985 1.961 1.996 2.012 2.000<br />
unter 20 Jahre 22,4% 22,5% 22,2% 22,8% 23,4%<br />
20 bis unter 65 Jahre 59,7% 59,8% 59,9% 59,3% 58,7%<br />
65 Jahre und älter<br />
Staatsangehörigkeit:<br />
17,9% 17,8% 17,9% 17,9% 17,9%<br />
Inlän<strong>der</strong> 3.628 3.616 3.627 3.652 3.673<br />
Auslän<strong>der</strong> 287 267 248 226 202<br />
Auslän<strong>der</strong>anteil (in %) 7,3% 6,9% 6,4% 5,8% 5,2%<br />
Bevölkerungsbewegung<br />
2011 2010 2009 2008 2007<br />
Lebendgeborene 33 27 37 33 36<br />
Gestorbene 31 28 29 37 32<br />
44
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Geburtenbilanz 2 -1 8 -4 4<br />
Zuzug 281 290 222 243 224<br />
Wegzug 254 283 228 241 278<br />
Wan<strong>der</strong>ungsbilanz 27 7 -6 2 -54<br />
4.2.2 Bevölkerungsentwicklung<br />
Tabelle 4 – Wohnbevölkerung <strong>Deutschfeistritz</strong><br />
(Quelle: LSTAT Stmk., Erhebungsdatum: 26.11.2012)<br />
Die Bevölkerungszahl im Bezirk Graz Umgebung nahm in den letzten Jahren/ Jahrzehnten<br />
kontinuierlich zu. Die höchste Verän<strong>der</strong>ung mit 13.256 Personen Bevölkerungszuwachs<br />
wurde zwischen 1991 und 2001 im Bezirk verzeichnet. Langfristig ist<br />
<strong>der</strong> allgemeine Trend einer steigenden Bevölkerung im Bezirk zu erwarten. Die<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> ist bestrebt, den bisherigen Bevölkerungstrend auszunutzen,<br />
um eine Zunahme <strong>der</strong> Wohnbevölkerung für die nächsten 15 Jahre zu erreichen.<br />
Künftige Entwicklung (ÖROK-Prognose 2001 bis 2050, Teil 1 für den Bezirk<br />
Graz-Umgebung):<br />
Laut <strong>der</strong> ÖROK-Prognose wird für den Bezirk Graz-Umgebung insgesamt eine Zunahme<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung auf 183.345 Personen bis 2050 (im Vergleich zu 142.510<br />
Personen im Jahr 2010) vorausgesagt. Unter Beachtung <strong>der</strong> bisherigen Bevölkerungsentwicklung<br />
<strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> können folgende Trends zur<br />
künftigen Bevölkerungsentwicklung abgeleitet werden.<br />
Bevölkerungsentwicklung von 1951 bis März 2011:<br />
Die Bevölkerungsentwicklung <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> zeigt seit Beginn<br />
<strong>der</strong> demographischen Erhebungen (1869) eine relativ konstante Entwicklung – sie<br />
sank zwischen 1900 und 1961 (Kriegswirren, Wirtschaftsdepression) und ist seitdem<br />
kontinuierlich angestiegen. Seit Beginn <strong>der</strong> Volkszählung im Jahre 1951 stieg die Bevölkerung<br />
<strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> bis zum Jahr 2001 kontinuierlich an<br />
und erreichte zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Volkszählung von 2012 einen vorläufigen Bevölke-<br />
rungshöchststand von 3.915 EinwohnerInnen. Der stärkste Zuwachs <strong>der</strong> Be-<br />
völkerung wurde zwischen den Jahren 1880 und 1890 mit einem Zuwachs von 468<br />
Personen verzeichnet. Zwischen 2001 - 2010 nahm die Zahl <strong>der</strong> Bevölkerung insgesamt<br />
um 72 Personen zu. Diese Bevölkerungszunahme in den letzten Jahren ist auf<br />
die positive Geburten- bzw. Wan<strong>der</strong>ungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />
zurückzuführen.<br />
45
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong><br />
Abbildung 11 - Bevölkerungsentwicklung bis 2012<br />
(Quelle: Statistik Austria, Erhebungsdatum 26.11.2012)<br />
Trend <strong>der</strong> Bevölkerungsentwicklung:<br />
Von <strong>der</strong> Landesstatistik Steiermark wurde im Dezember 2010 die „Regionale Bevölkerungsprognose<br />
Steiermark 2009/2010 - Bundesland, Bezirke und Gemeinden“, Steirische<br />
Statistiken, Heft 13/2010, herausgegeben. Anhand dieser Bevölkerungsprognose<br />
wird deutlich, dass für die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> von einer Zunahme <strong>der</strong><br />
Bevölkerung ausgegangen wird.<br />
Volkszählungs-<br />
Prognose Verän<strong>der</strong>ung<br />
ergebnisse<br />
2009 - 2030<br />
VZ VZ VZ 2009 2015 2020 2025 2030 absolut in %<br />
1981 1991 2001<br />
3.718 3.745 3.843 3.878 3.898 3.942 3.988 4.037 159 4,1%<br />
Tabelle 5 - Volkszählungsergebnisse<br />
Quelle: Statistik Austria, Erhebungsdatum 26.11.2012))<br />
Auf Basis <strong>der</strong> bisherigen Entwicklung <strong>der</strong> Bevölkerung <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />
wurde <strong>der</strong> sog. Kombinierte Trend <strong>der</strong> Bevölkerungsentwicklung ermittelt.<br />
Dieser zeigt eine kontinuierliche Zunahme <strong>der</strong> Bevölkerung ab dem Jahr 2012 auf.<br />
46
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Auf Basis des Kombinierten Trends wurde <strong>der</strong> Bevölkerungszielwert für die Gemeinde<br />
ausgerichtet.<br />
Abbildung 12 - Bevölkerungsentwicklung - Trend-Prognose<br />
(Quelle: Pumpernig & Partner ZT GmbH)<br />
Auf Basis <strong>der</strong> Bevölkerungsentwicklung, <strong>der</strong> in den folgenden Kapiteln aufgelisteten<br />
Geburten- und Wan<strong>der</strong>ungsbilanzen sowie dem Altersaufbau <strong>der</strong> Bevölkerung ist die<br />
künftige Entwicklung <strong>der</strong> Haushalte abzuleiten, um den Flächenbedarf für Wohnbau<br />
im Planungszeitraum des <strong>ÖEK</strong> <strong>4.00</strong> (15 Jahre) abschätzen zu können.<br />
Geburten- und Wan<strong>der</strong>ungsbilanz<br />
Nachfolgende Tabelle zeigt die Bevölkerungsentwicklung durch Geburten- und errechnete<br />
Wan<strong>der</strong>ungsbilanz in den Dekaden bis zur letzten Volkszählung im Jahr<br />
2009. In den Jahren 1981 bis 1991 nahm die Bevölkerung in <strong>der</strong> Gemeinde um 27<br />
EinwohnerInnen zu. In den Jahren 1991 bis 2001 stieg die Zahl <strong>der</strong> EinwohnerInnen<br />
um 98 EinwohnerInnen.<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Wohnbevölkerung<br />
Verän<strong>der</strong>ung<br />
2009 2001 1991 1981 1981/2009<br />
Wohnbevölkerung insgesamt 3.863 3.843 3.745 3.718 3,9%<br />
Bevölkerungsdichte (Einwohner je km²) 98 98 95 95<br />
Veränd. <strong>der</strong> Wohnbev. zur letzten VZ:<br />
Insgesamt 20 98 27 -104<br />
Geburtenbilanz (Geborene - Gestorbene) 64 67 68 20<br />
Wan<strong>der</strong>ungsbilanz (Zuzug - Wegzug) -44 31 -41 -124<br />
Tabelle 6 - Bevölkerungsentwicklung durch Geburten- und errechnete Wan<strong>der</strong>ungsbilanz<br />
(Quelle: LSTAT Stmk., Erhebungsdatum: 26.11.2012)<br />
47
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Altersgruppen:<br />
877 Personen sind in die Altersgruppe <strong>der</strong> „unter 20 Jahre“ zu zählen (das entspricht<br />
22,4 %), 2.337 Personen werden <strong>der</strong> Altersklasse „20 bis unter 65 Jahre“<br />
zugeordnet (rund 59,7 %), 701 Personen werden <strong>der</strong> Altersgruppe „65 Jahre und<br />
älter“ zugeordnet (17,9 %). Sowohl auf Gemeinde- wie auch auf Bezirksebene ist<br />
eine Tendenz zur sog. „Überalterung <strong>der</strong> Bevölkerung“ erkennbar. Im Jahr 2012<br />
zählen rund 59,7 % <strong>der</strong> Bevölkerung zu den 20 bis unter 65-jährigen. Diese Entwicklung<br />
ist seit 2008 stabil.<br />
Die nachfolgende Gegenüberstellung <strong>der</strong> soziodemografischen Merkmale zeigt, dass<br />
in den Jahren 1981 – 1991 eine negative Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bevölkerung <strong>der</strong> unter<br />
15-jährigen zu verzeichnen war. Bei <strong>der</strong> Bevölkerung <strong>der</strong> 15 bis unter 60-jährigen<br />
wird bis zum Jahr 2001 eine Zunahme von 37,0 % gemessen. Auch bei den Altersgruppen<br />
<strong>der</strong> 60-jährigen und älter sowie <strong>der</strong> 65-jährigen und älter werden in den<br />
Jahren 1981 – 2001 Zunahmen im Bereich von 70% verzeichnet. Sowohl auf Gemeinde-<br />
und auf Landesebene wächst <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> über 60-jährigen überproportional.<br />
Es wird deutlich, dass <strong>der</strong> allgemeine Trend zur „Überalterung“ auch in <strong>der</strong><br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> anzutreffen ist. Waren im Jahr 1981 noch 818 Personen<br />
in <strong>der</strong> Altersgruppe unter 15 Jahre, so sind es im Jahr 2009 nur noch 601<br />
Personen. Im Gegensatz dazu wächst die Altersgruppe <strong>der</strong> über 65-Jährigen kontinuierlich<br />
(1981 waren es noch 499 Personen – 2006 waren bereits 686 Personen<br />
dieser Altersgruppe zuzuordnen).<br />
Bezirk Graz-Umgebung Soziodemografische Merkmale<br />
Verän<strong>der</strong>ung<br />
2009 2001 1991 1981 1981/2009<br />
Geschlecht:<br />
Männer 69.482 64.382 57.765 51.478 35,0%<br />
Frauen<br />
Altersgruppen:<br />
72.152 66.922 60.283 54.865 31,5%<br />
unter 15 Jahre 21.446 23.022 22.307 23.708 -9,5%<br />
15 bis unter 60 Jahre 88.993 82.625 74.320 64.937 37,0%<br />
60 Jahre und älter 31.195 25.657 21.421 17.698 76,3%<br />
65 Jahre und älter<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />
23.727 18.475 15.466 13.571 74,8%<br />
Verän<strong>der</strong>ung<br />
2009 2001 1991 1981 1981/2009<br />
Geschlecht:<br />
Männer 1.872 1.876 1.819 1.793 4,4%<br />
Frauen<br />
Altersgruppen:<br />
1.991 1.967 1.926 1.925 3,4%<br />
unter 15 Jahre 601 728 738 818 -26,5%<br />
15 bis unter 60 Jahre 2.375 2.282 2.262 2.246 5,7%<br />
60 Jahre und älter 887 833 745 654 35,6%<br />
65 Jahre und älter 686 601 553 499 37,5%<br />
Tabelle 7 - Bevölkerung - Aufteilung nach Altersgruppen<br />
(Quelle: LSTAT Stmk., Erhebungsdatum: 26.11.2012)<br />
48
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
4.2.3 Bevölkerungszielwert 2027<br />
Die Gemeinde hat sich laut Örtlichem Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. 3.00 aus dem Jahre<br />
2000 für eine weitere Bevölkerungszunahme ausgesprochen. Im Örtlichen Entwicklungskonzept<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> ist es im Sinne des „Roten Fadens <strong>der</strong> Planung“ ebenfalls ein<br />
erklärtes Ziel <strong>der</strong> Gemeinde, eine weitere Zunahme <strong>der</strong> Bevölkerung auf rund 4.100<br />
Einwohner zu erreichen. Aufgrund <strong>der</strong> räumlichen Nahelage zur Landeshauptstadt<br />
Graz, des guten Arbeitsplatzangebotes und <strong>der</strong> vielfältigen Freizeit-/ Erholungsangebote<br />
wird ein Bevölkerungszuzug junger Familien bei ausreichendem und leistbaren<br />
Wohnungsangebot erwartet.<br />
Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />
• Anstreben eines Bevölkerungszielwertes von rund 4.100 Personen bis zum Jahr<br />
2027<br />
• Schaffung von qualitativ hochwertigen Wohnbaulandpotenzialen unter Berücksich-<br />
tigung des tatsächlichen Bedarfes und <strong>der</strong> Verfügbarkeit<br />
• Bedarfsorientierte Sicherstellung von öffentlich-sozialen und privat-gewerblichen<br />
Einrichtungen.<br />
4.3 SIEDLUNGSENTWICKLUNG<br />
4.3.1 Siedlungsbereich<br />
Innerhalb des Gemeindegebietes <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> besitzt das bestehende<br />
Gemeindezentrum eine bedeutende Funktion hinsichtlich <strong>der</strong> öffentlichrechtlichen<br />
zentralen Einrichtungen sowie von privat-gewerblichen Diensten und Versorgungseinrichtungen<br />
(Nahversorgung). Gemäß REPRO Graz und Graz Umgebung ist<br />
die Gemeinde als Teilregionales Versorgungszentrum festgelegt.<br />
4.3.2 Haushalte<br />
Im Jahr 1981 wurden lt. Statistik Austria insgesamt 1.207 Haushalte in <strong>der</strong> Gemeinde<br />
verzeichnet. Dieser Wert stieg bis zum Jahr 1991 auf 1.282 und bis zum Jahr 2001<br />
auf eine Zahl von 1.501 Haushalten an. Ebenso stieg <strong>der</strong> prozentuelle Anteil <strong>der</strong> Einpersonenhaushalte<br />
vom Jahr 1981 mit 21,0 % bis zum Jahr 2001 mit 28,6 % stark<br />
an. Zeitgleich verringerte sich die durchschnittliche Haushaltsgröße von 1981 mit 3,1<br />
auf 2,6 im Jahr 2001.<br />
Laut Gemeindeangabe bestehen mit Stand September 2012 1.665 Privathaushalte in<br />
<strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong>, davon sind 29,5 % Einpersonenhaushalte. Im<br />
Jahr 2012 wird somit eine durchschnittliche Haushaltsgröße von 2,41 erreicht und bestehen<br />
mehr Privathaushalte als im Jahr 2001.<br />
49
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Die Zahl <strong>der</strong> Alleinlebenden ist in <strong>der</strong> Steiermark in Zukunft im Steigen begriffen. Bis<br />
zum Jahre 2031 steigt die Zahl <strong>der</strong> Alleinlebenden um 34,7 % und bis 2050 um fast<br />
40% (Überalterung, Single-Haushalte, Zweifachwohnsitze).<br />
Familien und Haushalte<br />
Verän<strong>der</strong>ung<br />
2001 1991 1981 1991/2001 1981/1991<br />
Privathaushalte<br />
Privathaushalte insgesamt (Anzahl) 1.501 1.282 1.207 17,1% 6,2%<br />
Einpersonenhaushalte (in %) 28,6% 21,5% 21,0%<br />
Durchschnittliche Haushaltsgröße (Personen) 2,6 2,9 3,1<br />
Tabelle 8 - Bevölkerung - Aufteilung nach Altersgruppen<br />
(Quelle: LSTAT Stmk., Erhebungsdatum: 26.11.2012)<br />
4.3.3 Gebäude und Wohnungen – bisherige Bautätigkeit<br />
GEBÄUDE- UND WOHNUNGSZÄHLUNGEN<br />
Verän<strong>der</strong>ung<br />
2001 1991 1981 1991/2001 1981/1991<br />
Gebäude insgesamt 1.052 949 872 10,9% 8,8%<br />
Wohngebäude 954 854 777 11,7% 9,9%<br />
Wohnungen insgesamt 1.615 1.366 1.287 18,2% 6,1%<br />
Hauptwohnsitzwohnungen 1.483 1.273 1.196 16,5% 6,4%<br />
Tabelle 9 – Gebäude und Wohnungszählungen<br />
(Quelle: LSTAT Stmk., Erhebungsdatum: 26.11.2012)<br />
• Lt. Angaben <strong>der</strong> Gemeinde wurden in den Jahren 2000 bis 2011 insgesamt 76<br />
Wohneinheiten neu errichtet und 50 Wohneinheiten zu- o<strong>der</strong> umgebaut.<br />
4.3.4 Baulandbedarfsprognose<br />
Die rein rechnerische Ermittlung des Wohnungsbedarfes unter Berücksichtigung des<br />
Bevölkerungszielwertes <strong>der</strong> Gemeinde (4.100 Personen) bis 2027 geht von den Faktoren<br />
Bevölkerungsentwicklung und Umschichtung <strong>der</strong> Wohnbevölkerung (Haushaltsverkleinerung)<br />
sowie struktureller Baulandbedarf aufgrund <strong>der</strong> spezifischen Wohnungsgröße<br />
aus.<br />
Mit den im Örtlichen Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> festgelegten mittel- bis langfristigen<br />
Entwicklungspotenzialen kann dieser abschätzbare Bedarf für die kommenden 15<br />
Jahre gedeckt werden.<br />
Raumordnungsfachliche Konsequenz:<br />
Es ist davon auszugehen, dass <strong>der</strong> abschätzbare Baulandbedarf für die nächsten 15<br />
Jahre (2027) innerhalb <strong>der</strong> im Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> festgelegten äußeren Ent-<br />
wicklungsgrenzen ausreichend Platz finden wird. Die bedarfsorientierte Mobilisierung<br />
50
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
dieser Entwicklungspotentiale ist Aufgabe von differenzierten Festlegungen im 4. Flä-<br />
chenwidmungsplan mit entsprechenden Angaben im zugehörigen Wortlaut/ Erläute-<br />
rungsbericht.<br />
4.3.5 Soziale Infrastruktur<br />
Allenfalls notwendige und bedarfsorientierte Anpassungen <strong>der</strong> vorhandenen öffentlich-sozialen<br />
Infrastruktur aufgrund <strong>der</strong> angestrebten Bevölkerungsentwicklung sollen<br />
in Abstimmung mit dem Angebot im <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> durch die<br />
getroffenen Festlegungen im Entwicklungsplan nicht behin<strong>der</strong>t werden.<br />
Die 69 Vereine (Quelle: Website <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong>, Erhebungsdatum:<br />
26.11.2012) in <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> bilden einen wichtigen Baustein<br />
des sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalts in <strong>der</strong> Gemeinde und sind<br />
unter http://deutschfeistritz.<strong>istsuper</strong>.<strong>com</strong>/Vereine.788.0.html einsehbar.<br />
Im Gemeindegebiet sind einige Gastronomie- und Tourismusbetriebe (Gasthöfe, Café,<br />
Pensionen, etc.) vorhanden, welche für den Naherholungstourismus in <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong><br />
eine wesentliche Bedeutung haben.<br />
Übersicht über Dienste und Einrichtungen, die von öffentlich-sozialer Bedeutung<br />
sind:<br />
Art Anzahl Art Anzahl<br />
Apotheke 1 Kulturelle Einrichtung 1<br />
Bank 1 Müllsammelstelle 4<br />
Bildungshaus 1 Museum 1<br />
Facharzt 2 Pfarramt 2<br />
Feuerwehr 2 Polizei 1<br />
Freilichtmuseum 1 Polytechnikum 1<br />
Friedhof 1 Postpartner 1<br />
Gastronomie 13 Praktischer Arzt 2<br />
Gemeindeamt 1 Fachärzte 2<br />
Hallenbad 1 Spielplatz 1<br />
Hauptschule 1 Sportstätten 5<br />
SOS Kin<strong>der</strong>dorf mit Kin<strong>der</strong>garten<br />
1 Tierarzt 1<br />
Kin<strong>der</strong>garten St. Martin 1 Volksschule (<strong>Deutschfeistritz</strong>, Waldstein)<br />
2<br />
Kirche 1<br />
INSGESAMT 50<br />
Tabelle 10 - Übersicht Einrichtungen<br />
(Quelle: Bestandsaufnahme Pumpernig & Partner ZT GmbH, Stand: März 2012)<br />
51
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Übersicht über privat-gewerbliche Dienste:<br />
Gewerbeart Anzahl Gewerbeart Anzahl<br />
Anlagenbau 3 Kraftstoffhandel 1<br />
Autofachmarkt 1 LKW Werkstätte 1<br />
Bäckerei 1 Malerbetrieb 1<br />
Baufirma 3 Massagepraxis 1<br />
Baumschule 1 Metallverarbeitung 1<br />
Blumenhandlung 1 Möbelhandel 1<br />
Buchhaltungsbüro 1 Mühle 1<br />
Drogerie 1 Putzerei 1<br />
Einkaufsmarkt 3 Raumausstatter 1<br />
Elektriker 1 Reisebüro 1<br />
Fleischerei 1 Sägewerk 2<br />
Fotograf 1 Schlosser 1<br />
Friseur 2 Sonnenstudio 1<br />
Gärtnerei 1 Tischler 1<br />
Holzhandel 2 Trafik 1<br />
Kamintechnik 1 Veranstaltungstechnik 1<br />
KFZ Werkstätte 2 Versicherungsagentur 2<br />
Kosmetik 1<br />
INSGESAMT 46<br />
Tabelle 11 - Übersicht Dienste.<br />
(Quelle: Bestandsaufnahme Pumpernig & Partner ZT GmbH, Stand: März 2012)<br />
Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />
• Zur Sicherung <strong>der</strong> bestehenden Spiel- und Sportanlagen werden diese Flächen<br />
als Örtliche Eignungszonen gem. § 3 (2) Z. 3 des Verordnungswortlautes im<br />
Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> festgelegt.<br />
52
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
4.4 WIRTSCHAFT<br />
4.4.1 Arbeitsmarkt und Beschäftigungsstruktur<br />
Laut abgestimmter Erwerbsstatistik 2010 (Statistik Austria) sind in <strong>der</strong> Gemeinde<br />
2.000 Erwerbspersonen verzeichnet. Die Allgemeine Erwerbsquote liegt somit bei<br />
51,3 % (75,6 % Erwerbsquote <strong>der</strong> 15-64 Jährigen).<br />
In <strong>der</strong> Gemeinde sind folgende Arbeitsstätten nach Abschnitten <strong>der</strong> ÖNACE 2003 vertreten:<br />
86 Arbeitsstätten in <strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft, 11 Arbeitsstätten im Bergbau,<br />
415 in <strong>der</strong> Herstellung von Waren, 29 in <strong>der</strong> Energieversorgung, 27 in <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />
und Abfallentsorgung, 107 im Bauwesen, 340 im Handel, 91 in Beherbergungs-<br />
und Gaststättenwesen, 26 in Information und Kommunikation, 35 in Finanz-<br />
und Versicherungsleistungen, 16 im Grundstücks- und Wohnungswesen, 82 Arbeitsstätten<br />
in freiberuflichen/technischen Dienstleistungen, 104 in sonstigen wirtschaftlichen<br />
Dienstleistungen, 139 in <strong>der</strong> Öffentlichen Verwaltung, 114 im Bereich Erziehung<br />
und Unterricht, 121 im Gesundheits- und Sozialwesen, 24 im Bereich Kunst,<br />
Unterhaltung und Erholung, 42 Arbeitsstätten in sonstigen Dienstleistungen und 3 in<br />
unbekannten Wirtschaftstätigkeiten o<strong>der</strong> fehlen<strong>der</strong> Zuordnung zu einer bestimmten<br />
Arbeitsstätte.<br />
4.4.2 Rohstoffe und Landwirtschaft<br />
Gemäß <strong>der</strong> Bestandsaufnahme (Quelle: Pumpernig & Partner ZT GmbH von März<br />
2012) haben 91 Landwirte die Möglichkeit, Nutztiere zu halten. Diese wurden geson<strong>der</strong>t<br />
erhoben, die Geruchsschwellenwerte errechnet und im Differenzplan plangrafisch<br />
dargestellt.<br />
4.4.3 Industrie und Gewerbe<br />
Dem sekundären Wirtschaftssektor werden jene Wirtschaftsabteilungen zugeordnet,<br />
die eine Verän<strong>der</strong>ung des Ausgangsmateriales im Sinne <strong>der</strong> Gewinnung, Erzeugung<br />
und Verarbeitung von Rohprodukten, Halbfertig- bzw. Fertigprodukten durchführen.<br />
Die größten Arbeitgeber in diesem Sektor sind in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Gemeinde die Firmen Kaiser<br />
GmbH, Harrer Siebtechnik, Stadler Sensorik, Stoni Beton Pumpen, Jarolim Automatisation,<br />
die Möbelhandel/Tischlerei Koller und Ladenbau/Tischlerei Loidl.<br />
53
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
4.4.4 Handel und Dienstleistungen<br />
Unter Handel und Dienstleistungen werden alle Wirtschaftsabteilungen zusammengefasst,<br />
die den Handel bzw. die Lagerung von Fertigprodukten (zB Einzelhandel) sowie<br />
Dienstleistungen je<strong>der</strong> Art durchführen.<br />
Zu den touristischen Dienstleistern <strong>der</strong> Gemeinde zählen unter an<strong>der</strong>em das Freilichtmuseum<br />
Stübing, <strong>der</strong> Kulturverein Sensenwerk und die Kulturpension Landhaus<br />
Feuerlöscher. Ferner befinden sich 13 Gaststätten und zwei Reitsportanlagen im Gemeindegebiet.<br />
Das Radwegeprojekt „R 59 - Übelbachradweg“ von <strong>Deutschfeistritz</strong> zur För<strong>der</strong>ung<br />
des lokalen und überregionalen Radverkehrs durch Schaffung von verkehrssicheren<br />
Radverkehrsanlagen für alle Zielgruppen (Berufs- und Bildungsverkehr, Freizeit- und<br />
Urlaubsverkehr) ist in Planung.<br />
Raumordnungsfachliche Konsequenz:<br />
• Festlegung ausreichen<strong>der</strong> Flächenreserven für eine Erweiterung <strong>der</strong> bestehenden<br />
Betriebe.<br />
• Für die bestehenden Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen (zB. das<br />
Radwegeprojekt „R 59 – Übelbachradweg) gilt es <strong>der</strong>en Bestand und etwaige Er-<br />
weiterungsflächen zu sichern.<br />
• Die bisher geltenden Zielsetzungen zum Sachbereich Wirtschaft besitzen großteils<br />
weiterhin Gültigkeit und in den Wortlaut zum Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>.<br />
<strong>4.00</strong> übernommen.<br />
54
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
4.5 TECHNISCHE INFRASTRUKTUR<br />
4.5.1 Verkehr<br />
Die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz erfolgt über die S35 Brucker<br />
Schnellstraße, L315 Stübinggrabenstraße, L334 Kleinstübingerstraße und L385 Übelbachstraße<br />
mit Anbindung an das höchstrangige Verkehrsnetz (A9 Pyhrnautobahn,<br />
Knoten Peggau-<strong>Deutschfeistritz</strong>).<br />
Die <strong>der</strong>zeitige Anbindung <strong>der</strong> Gemeinde an das Schienennetz erfolgt über die ÖBB-<br />
Hauptstrecke Wien Süd – Spielfeld/Straß mit dem Bahnhof Peggau, sowie über die<br />
Lokalbahn <strong>Deutschfeistritz</strong>-Übelbach <strong>der</strong> Stmk. Landesbahnen.<br />
Geplante Eisenbahnschleife <strong>der</strong> Landesbahn <strong>Deutschfeistritz</strong>:<br />
Im Entwicklungsplan ist die angestrebte Trassenführung <strong>der</strong> sogenannten „Schleife<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong>“ zur ÖBB-Hauptbahnstrecke Wien Süd – Spielfeld/Straß ersichtlich<br />
gemacht. Die gemäß Planung <strong>der</strong> Steiermärkischen Landesbahnen vorgesehene Haltestelle<br />
befindet sich im Nahbereich zum Schulzentrum.<br />
Abbildung 13 - Digitaler Atlas Steiermark- Verkehr und Transport<br />
(Quelle: gis-steiermark, Erhebungsdatum: 26.11.2012)<br />
Im zentralen Siedlungsraum <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> befinden sich insgesamt<br />
31 Haltestellen <strong>der</strong> Verbundlinie (Regionalbuslinien 100, 110, 111, 131 und<br />
55
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Nachtbuslinie NF), welche eine ausreichende Versorgung bzgl. öffentlichen Personennahverkehr<br />
sicherstellt.<br />
Raumordnungsfachliche Konsequenz:<br />
• Berücksichtigung <strong>der</strong> verkehrstechnischen Erschließung <strong>der</strong> „Schleife Deutsch-<br />
feistritz“ und einer künftigen S-Bahn Haltestelle im Nahbereich zum Schulzentrum<br />
bei weiteren Planungsvorhaben (zB. Bebauungspläne).<br />
• Berücksichtigung <strong>der</strong> Verkehrsplanerischen Grundsätze gemäß <strong>der</strong> allgemeinen<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> FA18A, Gesamtverkehr und Projektierung<br />
4.5.2 Energie- und Wasserversorgung<br />
Die Stromversorgung in <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> wird durch mehrere Hochspannungsfreileitungen<br />
<strong>der</strong> STEWEAG – STEG bewerkstelligt. Die Gemeinde ist an das Ferngasleitungsnetz<br />
<strong>der</strong> Steirischen Ferngas-Gesellschaft angeschlossen.<br />
Das von <strong>der</strong> Verbund Hydro Power AG betriebende Mur-Laufkraftwerk Friesach befindet<br />
sich teilweise im Gemeindegebiet <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong>.<br />
Der VERBUND und die Energie Steiermark planen <strong>der</strong>zeit als Projektpartner das Laufkraftwerk<br />
Kleinstübing, das ab 2018 in Betrieb gehen und 45.000 Haushalte versorgen<br />
soll. Das Kraftwerk soll eine Leistung von 12 Megawatt erreichen, die Gesamtinvestition<br />
beträgt rund 70 Millionen Euro.<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> als Betreiber <strong>der</strong> öffentlichen Trinkwasseranlage<br />
liefert am Tag ca. 660 m² Trinkwasser an annähernd 1.000 Kunden. Die Versorgung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde mit Trinkwasser erfolgt großteils über die Wasserversorgungseinrichtungen<br />
und Wasserleitungen <strong>der</strong> Gemeinde. Die Trinkwassergewinnung erfolgt über<br />
einen Schachtbrunnen in <strong>Deutschfeistritz</strong> und einen Vertikalfilterbrunnen in Hinterberg,<br />
welche den Hochbehälter „Fattinger“ in Kleinstübing (200 m³), sowie den<br />
Hochbehälter am Kirchberg (100 m³) und am Eichberg (100 m³) versorgen.<br />
Die Nutzung von umweltfreundlichen Energieträgern erfolgt zum Teil bereits über eine<br />
thermische Solaranlage auf dem Dach des Schulzentrums. Darüber hinaus befindet<br />
sich in Walstein ein Brennholz und Hackschnitzel produzieren<strong>der</strong> Biomassehof.<br />
Seit 2009 befindet sich die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> im e5-Landesprogramm<br />
für energieeffiziente Gemeinden. Bei dem Audit zur e5-Zertifizierung im Oktober 2010<br />
erreichte die <strong>Marktgemeinde</strong> 96,4 von 379,5 möglichen Punkten. Die e5-Projekte für<br />
das Jahr 2010 betreffen in erster Linie die Straßenbeleuchtung und die Mobilität (MIV<br />
und OPNV). Der vollständige Audit-Bericht ist über die Website <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong><br />
einsehbar.<br />
56
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />
• Rücksichtnahme auf bestehende Leitungssysteme bei künftiger Siedlungsentwick-<br />
lung (Ausrichtung nach <strong>der</strong> bestehenden Versorgungsinfrastruktur).<br />
• Auf den Schutz <strong>der</strong> Quellfassungen und Brunnen ist generell Bedacht zu nehmen.<br />
• Ausrichtung <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung nach <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> bestehen-<br />
den Versorgungsleitungen.<br />
4.5.3 Abwasser/Abfallbewirtschaftung<br />
Der Gemeindeabwasserplan (GAP) ist seit 14.09.2009 vom Land Steiermark genehmigt.<br />
Derzeit sind 98% des Siedlungsgebietes mittels Abwasserkanal und zentraler<br />
Reinigung erschlossen, <strong>der</strong> Baubeginn zur Abdeckung <strong>der</strong> Restgebiete erfolgt 2013<br />
(Angaben <strong>der</strong> Gemeinde).<br />
Eine Kläranlage mit einem Einwohnerwert von 4500 befindet sich in Kleinstübing. Daneben<br />
bestehen lt. Gemeindeangaben ca. 12 privat betriebene Kleinkläranlagen.<br />
Die Müllabfuhr und die Problemstoffentsorgung erfolgt über die Fa. Saubermacher.<br />
Raumordnungsfachliche Konsequenzen:<br />
• Ausrichtung <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung am bestehenden Kanalnetz<br />
• Im Zuge <strong>der</strong> Kanalsanierungen in den Siedlungszentren soll das bisherige Misch-<br />
system auf ein Trennsystem umgestellt werden.<br />
• Bzgl. Müllentsorgung sind keine zusätzlichen Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich<br />
57
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
5 BEILAGEN<br />
5.1 BESTANDSPLAN UND BESTANDSLISTE<br />
5.2 DIFFERENZPLAN/SCHUTZABSTÄNDE ZU LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIE-<br />
BEN<br />
58
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
5.1 BESTANDSPLAN UND BESTANDSLISTE
Name des Bearbeiters: Hörzer März 2012<br />
BESTANDSAUFNAHME DER MARKTGEMEINDE DEUTSCHFEISTRITZ<br />
lfde Straße –<br />
Betriebsbezeichnung mit Inh. –Name<br />
Geschosse<br />
<strong>Nr</strong> Haus<strong>Nr</strong>.<br />
und sonstige Beson<strong>der</strong>heit ges.<br />
1 Brunnen 3+D<br />
2 Übelbacherstr. 4 Gasthof Hörman, Fremdenzimmer 3+D<br />
3 Übelbacherstr. 7 G. Handler, Raumausstatter 2<br />
4 <strong>Deutschfeistritz</strong> 214 Möbelhandel Pucher, unversiegelter Parkplatz, LEERSTEHEND 1<br />
5 Übelbacherstr. 12 Putzerei Schnei<strong>der</strong>ei Fuchsbichler im EG, OG Wohnen, 2<br />
6 Übelbacherstr. 12 Frisiersalon Brigitte und Conny im EG, OG Wohnen 2<br />
7 Müllsammelstelle<br />
8 <strong>Deutschfeistritz</strong> 5 Freiwillige Feuerwehr, Parkplätze davor, versiegelt (davor Haltestelle Watzke <strong>Nr</strong>. 46)<br />
9 <strong>Deutschfeistritz</strong> 82 Music Pub Fuego, Imbiss Kepap Bellissimo und Rechtsanwältin Dr. Alexandra Feldgrill im EG, OG Wohnen 2+D<br />
10 Hochterrasse für das Pub Fuego darunter versiegelte Parkplätze<br />
11 Kirchberggasse 80 Gasthof zur Traube im EG, OG Wohnen, gegenüber Parkplätze versiegelt, LEERSTEHEND 2+D<br />
12 Müllsammelstelle<br />
13 Problemstoffsammelstelle, Wirtschaftshof<br />
14 Marterl<br />
15<br />
16<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> 350 Kaiser GmbH, Aufbereitungsanlagen, Betonanlagen, Industrieanlagen, Maschinenbau, Stahlbau Montage, Fertigungshallen,<br />
Lagerhallen Büro, Lagerflächen versiegelt<br />
17 Müllsammelstelle<br />
18 Rudolf-Klugg. 73 Sensenwerk <strong>Deutschfeistritz</strong>, Museum Sensenhammer daneben neue Galerie 2<br />
19 Bahnhofstr.56 Raiffeisenbank, Parkplätze davor versiegelt 2<br />
20 Bahnhofstr.56 Polizei im EG, OG Wohnen 2<br />
21 Bahnhofstr.56 Forstaufsichtsstation Frohnleiten davor Parkplätze versiegelt und Garagen 2<br />
22 Bahnhofstr. 124 Fleischerei Eibinger im EG, OG Wohnen, Parkplätze davor versiegelt 2<br />
23 Bahnhofstr 57 Geschäftslokal leerstehend im EG, 1. und 2. OG Wohnen 2+D<br />
24 <strong>Deutschfeistritz</strong> 147 Apotheke im EG, OG Wohnen 2<br />
25 Bahnhofstraße 42 Café DA Capo mit Gastgarten davor im EG, 1. und 2. OG Wohnen 2+D<br />
26<br />
27<br />
Grazerstr. 41 Gemeindeamt 2<br />
28 Grazerstr. 103 ehemalige Bäckerei Kollegger im EG 1+D<br />
Bearb.: Hö<br />
L:\02 - Kunden\01 Steiermark\GU - Graz-Umgebung\<strong>Deutschfeistritz</strong>\<strong>Deutschfeistritz</strong>\178FR11_DFeistritz_Revision <strong>ÖEK</strong> <strong>4.00</strong>\02 Vorentwurf\Bestandsaufnahme\20120309_178FR11_Hö_Bestandsaufnahmeliste.DOC
Name des Bearbeiters: Hörzer März 2012<br />
29 Grazerstr. 41 Sonnenstudio Happy Sun im EG, OG Wohnen 1+D<br />
30 Grazerstr. 101 Drogeriemarkt Schlecker im EG, OG Wohnen 1+D<br />
31 <strong>Deutschfeistritz</strong> 39<br />
32 Grazerstr. 34 Nah & Frisch im EG, OG Wohnen davor Parkplatz versiegelt 1+D<br />
33 Grazerstr. 344 Post PSK, Parkplätze Schotter 1<br />
34 Transformator, davor Bushaltestelle Watzke<br />
35 Marterl<br />
36 Grazerstr. 250 leerstehendes Geschäftslokal, Parkplätze versiegelt 1<br />
37 Grazerstr. 34 Fußpflege- und Massagepraxis Riepl, in <strong>der</strong> Arkade Geschäftslokale leerstehende Lokale<br />
38 Röm. Kath. Kirche<br />
39 <strong>Deutschfeistritz</strong> 358 Pfarramt, versiegelte Parkplätze davor 2<br />
40 <strong>Deutschfeistritz</strong> 358 Kin<strong>der</strong>garten St. Martin 2<br />
41 <strong>Deutschfeistritz</strong> 211 Puntigam & Pongratz baut auf, Hoch- und Tiefbau, Lagerhallen, Lagerfläche rund um das Gelände, Garagen 1+D<br />
42 Friedhof, Parkplätze davor, Schotter<br />
43 Leichenhalle<br />
44 <strong>Deutschfeistritz</strong> 58 Dr. Lutz Ammerer, Arzt für Allgemeinmedizin, Bodymed – Center <strong>Deutschfeistritz</strong> 2+D<br />
45 Transformator STEG<br />
46 <strong>Deutschfeistritz</strong> 28 Blumenhandlung im EG, OG Wohnen 1+D<br />
47 Grazerstr. 30 Gasthaus zum Adler, Tanzbar, Gasthof mit Gastgarten LEERSTEHEND 2+D<br />
48 Grazerstr. 97 SPÖ <strong>Deutschfeistritz</strong> im EG, OG Wohnen 1+D<br />
49 Grazerstr. 29 Supper Hildegard Friseur im EG, OG Wohnen 2<br />
50 Grazerstr. 29 ehemaliger Elektrofachhandel, geschlossen<br />
51 Grazerstr. 93 Buchhaltungsbüro Sonja Neumann im EG, OG Wohnen 1+D<br />
52 Helmut Langhammer - Photoreport EG, OG Wohnen 1+D<br />
53 Schießstattg. 11 LEERSTEHEND im EG, OG Wohnen, davor geschotterter Parplatz 2<br />
54 Transformator davor Marterl<br />
55 <strong>Deutschfeistritz</strong> 10 Marktmühle, Mehle, Öle, Futtermittel, Geschäftslokal im EG, OG Wohnen 2+D<br />
56 Haltestelle Bundesbus und Watzke (bei Rüsthaus)<br />
57 Marterl<br />
58 <strong>Deutschfeistritz</strong> 326 Tennishalle – Sportshop - Reisebüro<br />
59 <strong>Deutschfeistritz</strong> 326 Café, Restaurant versiegelte Parkplätze davor 1<br />
60 Holzhandel Beiler davor Wohnhaus 1d<br />
61 <strong>Deutschfeistritz</strong> 208 Bildungshaus, Gästehaus Zufahrt asphaltiert, Parkplatz Schotter 2+D<br />
62 <strong>Deutschfeistritz</strong> 205 Sporthauptschule 3+D<br />
63 <strong>Deutschfeistritz</strong> 205 Polytechnische Schule 3+D<br />
Bearb.: Hö<br />
L:\02 - Kunden\01 Steiermark\GU - Graz-Umgebung\<strong>Deutschfeistritz</strong>\<strong>Deutschfeistritz</strong>\178FR11_DFeistritz_Revision <strong>ÖEK</strong> <strong>4.00</strong>\02 Vorentwurf\Bestandsaufnahme\20120309_178FR11_Hö_Bestandsaufnahmeliste.DOC
Name des Bearbeiters: Hörzer März 2012<br />
64 <strong>Deutschfeistritz</strong> 205 Volksschule 3+D<br />
65 <strong>Deutschfeistritz</strong> 205 Hallenbad<br />
66 Sportanlagen, Fußball, Leichtathletik, Turnsaal, Haus <strong>der</strong> Musik<br />
67 3<br />
67a Königgraben 63 Channoine Cosmetics / nobusan Ernährungsberatung – Sonja Lerchner 1D<br />
68 Königgraben 52 Gasthof Bärnthaler, Familie Gratzer 2+D<br />
69 Transformator<br />
70 Spielplatz<br />
71 Transformator<br />
72 Zitoll 24 Pension Lindenhof – Fam. Beinhauer Gastgarten davor, OG Wohnen 2+D<br />
73 Zitoll 24 Allianz Versicherungen, Gernot Beinhauer 2+D<br />
74 Kapelle<br />
75 Transformator Steg<br />
76 Reitplatz<br />
77 Transformator<br />
78 Bushaltestelle Postbus<br />
79 Haltestelle Bahn<br />
80 Kapelle<br />
81 Transformator<br />
82 Haltestelle <strong>der</strong> Stmk. Landesbahnen<br />
83 Waldstein 27 Forstamt Prinz Liechtenstein GesbR, Schloß Waldstein 2+D<br />
84 Arzwaldgraben 8 Reifen, Tuning, Zubehör, Hierantner´s Garage, Nebengebäude, Wohngebäude, Zimmervermietung 2+D<br />
85 Transformator<br />
86 Waldstein 2<br />
87 Prenning 82 Sägewerk Johann Viertler<br />
87a Prenning 12 Bäckerei Michael Viertler<br />
88 Umspannwerk<br />
88a Lagerung Holz versiegelt und Haltestelle Bahn<br />
88b Biomassehof Waldstein<br />
88c Volksschule Waldstein (Privatschule)<br />
89 Zitoll Baumschule Haselbacher<br />
90 E Werkstr. 326 Lagerfläche Swietelsky<br />
91 E Werkstr. 147 Wasserkraftwerk Verbund, Turbinenhalle, Umspannwerk, Garagen, Werkstätten, versiegelte Parkplätze davor<br />
92 Turnverein Peggau <strong>Deutschfeistritz</strong>, Vereinsgebäude und Fussballplatz<br />
93 Brunnenschutzgebiet<br />
Bearb.: Hö<br />
L:\02 - Kunden\01 Steiermark\GU - Graz-Umgebung\<strong>Deutschfeistritz</strong>\<strong>Deutschfeistritz</strong>\178FR11_DFeistritz_Revision <strong>ÖEK</strong> <strong>4.00</strong>\02 Vorentwurf\Bestandsaufnahme\20120309_178FR11_Hö_Bestandsaufnahmeliste.DOC
Name des Bearbeiters: Hörzer März 2012<br />
94 <strong>Deutschfeistritz</strong> 246 Sägewerk Zechner Holz GmbH, Wohngebäude, Lager<br />
95 <strong>Deutschfeistritz</strong> 381 Union Sportklub <strong>Deutschfeistritz</strong>, Klubgebäude, Reitplatz, Reithalle, Campingplatz, Parkplätze Schotter 1<br />
96 Grazerstr. 187 Schlosserei, Kunstschmiede Fellinger 1+D<br />
97 Grazerstr. 301 Tischlerei Ladenbau Loidl, Werkstätte, Nebengebäude<br />
98 Übelbacherstr. 202 Firma Zenz, Erdarbeiten, Lagerhalle, Vorplatz geschottert, Beton Pumpen und Transporte Stoni GmbH<br />
99 <strong>Deutschfeistritz</strong> 450 Harrer För<strong>der</strong>sieb und Aufbereitungsanlagen<br />
100 Grazerstr. 467 Stadler Sensoric CNC Feindrehen, Prototypenbau Medizintechnik, Elektropolieren, Parkplätze Schotter<br />
101 <strong>Deutschfeistritz</strong> 458 Heizöl Blitz Stadler GesmbH, Heizöle, Dieseldiskont<br />
102 Eventwork, Veranstaltungstechnik, Sound- und Lichtdesign, neue Halle<br />
103 Kleinstübing 95 Möbelhaus Koller, Fertigungshalle, Verkaufshaus, versiegelte Parkplätze davor 2<br />
104 Kleinstübing 2 Gasthof Goldener Hirsch mit Nebengebäude, versiegelte Parkplätze davor 2<br />
105 Kleinstübing 93 Edelobstkulturen Fattinger 2<br />
106 Kleinstübing 18 SOS Kin<strong>der</strong>dorf<br />
107 Stübing 117 1+D<br />
108 Bahnhof Stübing, Parkplätze veriegelt, Haltestelle Bus – Watzke<br />
109 Kleinstübing 77 Freiwillige Feuerwehr Kleinstübing<br />
110 Wohngebäude gerade in Bau<br />
111 Kleinstübing 190 Wasserwerk Friesach – Grundwasseranreicherung<br />
112 Stübing 22 Hauptmannwirt Bin<strong>der</strong>, versiegelte Parkplätze davor 2+D<br />
113 Eisschützenverein, Eisschießbahn und Gebäude<br />
114 Kläranlage Kleinstübing<br />
115 <strong>Deutschfeistritz</strong> 129 Cafe Meran, Familie Lindenau, versiegelte Parkplätze davor 2+D<br />
116 <strong>Deutschfeistritz</strong> 238 Lagerhaus, Verkaufsfläche, Lagerfläche, versiegelte Fläche davor – Parkplätze<br />
117 <strong>Deutschfeistritz</strong> 246 Ehemaliges Sägewerk– Familienstiftung Prinz Heinrich Karl von Liechtenstein, Lagerung von Kunstoffrohren und<br />
von Holz<br />
118 <strong>Deutschfeistritz</strong> 220 Michaelis Alfred, Dr. für Allgemeinmedizin<br />
119 Grazerstr. 378 Seinbauer Josef, Dr. und Seinbauer Johanna, Dr. für Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde<br />
120 Kirchberg 1 Pfarramt, katholisch<br />
121 Kläranlage <strong>Deutschfeistritz</strong> stillgelegt<br />
122 <strong>Deutschfeistritz</strong> 180 Gärtnerei Öberjörg<br />
123 <strong>Deutschfeistritz</strong><br />
Kirchberggasse<br />
85, Allianz Agentur Beinhauer<br />
124 zwischen <strong>Nr</strong>. 24 u. 25 Tabaktrafik Fuchs, dahinter Bäckerei Viertler und daneben Öffentliche WC – Anlage davor versiegelte Parkplätze<br />
125 Grazerstraße 39 Dipl. Tzt. Helga Bruggraber-Fladischer und Dipl. Tzt. Renate Waschnig (Tierarztpraxis)<br />
126 Ehemaliges Gasthaus Hubertus leerstehend<br />
Bearb.: Hö<br />
L:\02 - Kunden\01 Steiermark\GU - Graz-Umgebung\<strong>Deutschfeistritz</strong>\<strong>Deutschfeistritz</strong>\178FR11_DFeistritz_Revision <strong>ÖEK</strong> <strong>4.00</strong>\02 Vorentwurf\Bestandsaufnahme\20120309_178FR11_Hö_Bestandsaufnahmeliste.DOC
Name des Bearbeiters: Hörzer März 2012<br />
127 <strong>Deutschfeistritz</strong> 36 Kump – Kamintech<br />
128 <strong>Deutschfeistritz</strong> 103 LEERSTEHEND<br />
129 Lagerfläche Swietelsky Baumaterialien<br />
130 Erdgasdruckrelgelanlage Deutschfeitstritz<br />
131 Marterl<br />
132 Feldgasse 211 Elektromeisterbetrieb, Führer Johann<br />
133 Trauerkapelle<br />
134 Pkw-Garagen und 1 Container Platz <strong>der</strong>zeit geschotter (für Aspahltbeton – Unterbau)<br />
135 Facharztzentrum<br />
136 Werkstraße 346 Eisl Putz- Innen Außenputze (Werkstraße 346) Lagerhalle<br />
137 Abstellfläche geschottert<br />
138 <strong>Deutschfeistritz</strong> 513 Maler Meisterbrieb Prügger 1<br />
139 First Stop – Hierantner´s Garage – KFZ – Werkstätte<br />
140 Gabi´s Boxenstop Café<br />
141 Jarolim Innovative Automation, hallenartiges Gebäude 2<br />
142 Naim LKW – Reparaturwerkstätte große Stellflächen zur Reparatur<br />
143 Korens Selbstbedienungs Waschcenter und Service KFZ – Handel und Aufbereitung<br />
144 Kapelle Stübing<br />
145 Klöckwirt Gasthaus davor großer versiegelter Parkplatz<br />
146 Freilichtmuseum Stübing (1. April bis 31. Oktober geöffnet, zum Zeitpunkt Aufnahme geschlossen) große Parkplatzanlage<br />
sowohl Pkw als auch für Busse, versiegelt<br />
147 Kulturpension in Prenning www.kulturpension.at, Zimmer – Seminar – Ausstellung – Feier, vorgelagerter Parkplatz<br />
geschottert – Gabriel Hirnthaler<br />
148 zu 147 zugehörig Pension Landhaus<br />
149 Deutschfeitsritz 65<br />
„Silberhof“<br />
Univ.Prof. Dr.med Gerhard Helmut Wieselmann Facharzt für Psychiatrie und Neurologie und WIE-MED-CONSULT<br />
150 Marterl (Stübinggraben)<br />
151 Ehemaliger Gasthof Edlinger (Stübinggraben)<br />
Bearb.: Hö<br />
L:\02 - Kunden\01 Steiermark\GU - Graz-Umgebung\<strong>Deutschfeistritz</strong>\<strong>Deutschfeistritz</strong>\178FR11_DFeistritz_Revision <strong>ÖEK</strong> <strong>4.00</strong>\02 Vorentwurf\Bestandsaufnahme\20120309_178FR11_Hö_Bestandsaufnahmeliste.DOC
Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
5.2 DIFFERENZPLAN/SCHUTZABSTÄNDE ZU LANDWIRTSCHAFTLICHEN<br />
BETRIEBEN
<strong>Marktgemeinde</strong> Übelbach<br />
A 9<br />
A 9<br />
14<br />
L 385<br />
36<br />
41<br />
42<br />
1<br />
Himberg<br />
MARKTGEMEINDE DEUTSCHFEISTRITZ<br />
BEILAGE ZUM ÖRTLICHEN<br />
ENTWICKLUNGSKONZEPT NR. <strong>4.00</strong><br />
LEGENDE:<br />
1<br />
DIFFERENZPLAN<br />
AUFLAGE<br />
(Stmk. ROG 2010, LGBl. <strong>Nr</strong>. 49/2010 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 44/2012)<br />
43<br />
44<br />
45<br />
Nicht geän<strong>der</strong>te Gebiete mit baulicher Entwicklung bzw. Örtl. Eignungszonen<br />
(Kategorieän<strong>der</strong>ungen: W - Wohnen, L - Landwirtschaft, I - Industrie, Gewerbe, E - Tourismus)<br />
Gebiete mit baulicher Entwicklung bzw. Örtl. Eignungszonen - Rücknahmen<br />
Gebiete mit baulicher Entwicklung bzw. Örtl. Eignungszonen - Ergänzungen/Erweiterungen<br />
lfde. <strong>Nr</strong>. laut Differenzliste im Erläuterungsbericht zum Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong><br />
sonstige Inhalte siehe Legende zum Entwicklungsplan Gemeinde <strong>Nr</strong>. Eisbach <strong>4.00</strong><br />
77<br />
Landwirte<br />
Belästigungsbereich<br />
Geruchsschwelle<br />
46<br />
(Grundlagenerhebung durch <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong>,<br />
keine verbindliche Rechtsgrundlage,worst-case-szenario)<br />
0 125 250 500 750 1.000<br />
Meter<br />
Stand <strong>der</strong> Orthofotos: Aug. 2008 / Juni 2009<br />
GZ: 178FR11<br />
Stand: 12.12.2012<br />
Bearb.: Pu/Eb/Hö/Ru<br />
Datenquelle: Amt d. Stmk. Landesregierung<br />
47<br />
48<br />
A 9<br />
L 385<br />
49<br />
Planverfasser u. digitale Bearbeitung:<br />
Pumpernig & Partner ZT Gmbh<br />
DI Andreas Ankowitsch<br />
DI Maximilian Pumpernig<br />
Staatl. befugte u. beeidete Ziviltechniker<br />
A-8020 Graz, Mariahilferstraße 20/1<br />
L 315<br />
1:10.000<br />
12<br />
52<br />
17<br />
13<br />
53<br />
40<br />
23<br />
2<br />
W->W+L 56<br />
55<br />
57<br />
34<br />
59<br />
58<br />
Waldstein<br />
60<br />
21<br />
61<br />
22<br />
L 385<br />
A 9<br />
8<br />
62<br />
W->L<br />
Stadtgemeinde Frohnleiten<br />
26<br />
34<br />
33<br />
39<br />
39a<br />
63<br />
W->L<br />
90<br />
W->L<br />
3<br />
I->I+W<br />
I->I+W<br />
64<br />
L 315<br />
4<br />
L 385<br />
Österreichisches Freilichtmuseum Stübing<br />
33<br />
65<br />
91<br />
5<br />
38<br />
Prenning<br />
32<br />
18<br />
A 9<br />
Königgraben<br />
27<br />
67<br />
W->L<br />
W->W+L<br />
W->W+L<br />
9<br />
W->L 68<br />
L 385<br />
Kleinstübing<br />
6<br />
31<br />
16<br />
7<br />
69<br />
19<br />
W->W+L<br />
W->W+L<br />
29<br />
30<br />
9<br />
W->W+L<br />
71<br />
W->L<br />
29<br />
W->W+L<br />
70<br />
20<br />
8<br />
W->W+L<br />
88<br />
88<br />
L 334<br />
73<br />
74<br />
72<br />
27<br />
W->W+L<br />
76b<br />
77<br />
76b<br />
26<br />
28<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> Gratkorn<br />
17<br />
T->W+T<br />
76a<br />
79<br />
28<br />
78<br />
25<br />
81<br />
10<br />
11<br />
80<br />
W->W+L<br />
Zitoll<br />
A 9<br />
L 385<br />
82<br />
A 9<br />
16<br />
15<br />
22<br />
W->I<br />
85<br />
Z->L<br />
24<br />
14<br />
84 86<br />
W->L W->Z+L<br />
L 334<br />
18<br />
I->W+I<br />
89<br />
23<br />
21<br />
12<br />
87<br />
Z->Z+L<br />
Z->W<br />
13<br />
L 334<br />
<strong>Deutschfeistritz</strong><br />
35<br />
20<br />
19