(ÖEK) Nr. 4.00 der Marktgemeinde Deutschfeistritz - istsuper.com
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Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
PRÄAMBEL<br />
Das Örtliche Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> stellt die<br />
gesetzlich vorgeschriebene periodische Überarbeitung des geltenden dritten Örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes (<strong>ÖEK</strong> 3.00) dar. Die geltenden Entwicklungsziele werden daher<br />
auf ihre Aktualität geprüft und Entwicklungsmöglichkeiten abgeschätzt, um raumrelevante<br />
Strategien, Ziele und Maßnahmen für die zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Deutschfeistritz</strong> daraus abzuleiten und für einen Planungshorizont von 15 Jahren<br />
bis zum Jahr 2027 neu festzulegen.<br />
In dieser wie<strong>der</strong>kehrenden Prüfung und Evaluierung des geltenden 3. Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
und <strong>der</strong> damit verbundenen Anpassung und Neufestlegung von<br />
raumrelevanten Zielen und Maßnahmen, welche gemeinsam mit dem Planungsausschuss<br />
<strong>der</strong> Gemeinde in insgesamt 5 Sitzungen erfolgte, werden auch die neuen Zielsetzungen,<br />
insbeson<strong>der</strong>e die räumlich-funktionelle Glie<strong>der</strong>ung im 4. Örtlichen Entwicklungskonzept/Entwicklungsplan<br />
laut Leitfaden „Das Örtliche Entwicklungskonzept“ <strong>der</strong><br />
Abteilung 13 des Amtes <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung vom Oktober 2005, ebenso dem<br />
ROG 2010 idF. LBGl 44/2012 entsprechend dargestellt und inhaltlich abgehandelt.<br />
Somit stellt das vierte Örtliche Entwicklungskonzept eine konsequente Fortführung und<br />
Konkretisierung <strong>der</strong> regionalen und örtlichen Interessen <strong>der</strong> Gemeindeentwicklung dar.<br />
Das Planungsinstrument Örtliches Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> stellt somit die mittel-<br />
bis langfristige, raumrelevante Planungs- und Entscheidungsgrundlage einer planmäßi-<br />
gen und eigenständigen Gemeindeentwicklung <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> für<br />
einen Planungshorizont von 15 Jahren dar.<br />
Aus den nachfolgenden Erläuterungen zu den relevanten Festlegungen im Verordnungswortlaut<br />
und den plangrafischen Gebietsabgrenzungen im Entwicklungsplan können<br />
auch die Verän<strong>der</strong>ungen/Neufestlegungen von raumrelevanten Entwicklungszielen<br />
nachvollzogen und nähere Angaben zu den Sachthemen „Naturraum und Umwelt“,<br />
„Siedlungsraum und Bevölkerung“, „Wirtschaft“ sowie „Technische Infrastruktur“ entnommen<br />
werden.<br />
Die Neufestlegungen sind einem Screening über das Erfor<strong>der</strong>nis einer Strategischen<br />
Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen (Umwelterheblichkeitsprüfung). Die Vorprüfung<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Stmk. Landesregierung vorgegebenen Ausschlusskriterien<br />
ergab, dass keine über die Ortsüblichkeit hinausgehenden erheblichen Umweltauswirkungen<br />
zu erwarten, sind sowie dass Eigenart und Charakter <strong>der</strong> einzelnen Gebiete<br />
nicht verän<strong>der</strong>t werden. Eine vertiefende SUP ist daher nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
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