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(ÖEK) Nr. 4.00 der Marktgemeinde Deutschfeistritz - istsuper.com

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Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

• Außerhalb von im Regionalplan bzw. im Rahmen <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung<br />

festgelegten Siedlungsschwerpunkten sind großflächige Baulan<strong>der</strong>weiterungen,<br />

die – auch bei mehrmaligen Än<strong>der</strong>ungen - insgesamt 3.000m² überschreiten, unzulässig.<br />

Die Festlegung von Baugebieten für die Erweiterung rechtmäßig bestehen<strong>der</strong><br />

Betriebe bleibt davon unberührt.<br />

• Bei <strong>der</strong> Baukörpergestaltung ist die visuelle Sensibilität dieses Landschaftsraumes<br />

beson<strong>der</strong>s zu berücksichtigen.<br />

• Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe ist mit Ausnahme <strong>der</strong> Erweiterung<br />

rechtmäßig bestehen<strong>der</strong> Rohstoffgewinnungen unzulässig.<br />

Grünlandgeprägte inneralpine Täler und Becken<br />

• Das durch eine kleinräumige Durchmischung von Wald und Grünland charakterisierte<br />

vielfältige Erscheinungsbild <strong>der</strong> Landschaft ist zu erhalten.<br />

• Waldrän<strong>der</strong> sind in Hinblick auf einen stufigen Aufbau, eine vielfältige Struktur<br />

bzw. einen hochwertigen Lebensraum für Flora und Fauna bei allen Planungsmaßnahmen<br />

beson<strong>der</strong>s zu beachten.<br />

• Die Wie<strong>der</strong>bewaldung von Grenzertragsböden soll vermieden werden.<br />

• Außerhalb von im Regionalplan bzw. im Rahmen <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung<br />

festgelegten Siedlungsschwerpunkten sind großflächige Baulan<strong>der</strong>weiterungen,<br />

die – auch bei mehrmaligen Än<strong>der</strong>ungen - insgesamt 3.000m² überschreiten, unzulässig.<br />

Die Festlegung von Baugebieten für die Erweiterung rechtmäßig bestehen<strong>der</strong><br />

Betriebe bleibt davon unberührt.<br />

• Bei <strong>der</strong> Baukörpergestaltung ist die visuelle Sensibilität dieses Landschaftsraumes<br />

beson<strong>der</strong>s zu berücksichtigen.<br />

• Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe ist mit Ausnahme <strong>der</strong> Erweiterung<br />

rechtmäßig bestehen<strong>der</strong> Rohstoffgewinnungen unzulässig.<br />

Siedlungs- und Industrielandschaften<br />

• Siedlungsräume sind für die Wohnbevölkerung durch Erhöhung des Grünflächenanteiles<br />

bzw. des Anteiles unversiegelter Flächen in Wohn- und Kerngebieten zu<br />

attraktivieren.<br />

• Immissionsbelastungen in Wohngebieten sind zu vermeiden bzw. in stark belasteten<br />

Gebieten zu reduzieren.<br />

• An den Siedlungsrän<strong>der</strong>n ist beson<strong>der</strong>es Augenmerk auf die Baugestaltung zu legen.<br />

Die Planungsregion Graz/Graz-Umgebung verfügt insgesamt über große zusammenhängende<br />

Freilandzonen, welche wildökologisch/jagdwirtschaftlich von großer Bedeutung<br />

sind. Zur Sicherstellung eines überregionalen Populationsaustausches von Tieren<br />

und Pflanzen ist das Offenhalten von günstig gelegenen Verbindungsachsen notwendig.<br />

Gem. § 2 Ziele und Maßnahmen ist ergänzend im Nordwesten des Ortszentrums<br />

im Brückenbereich unter <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn (Querung des Übelbaches) ein sog.<br />

Wildökologischer Korridor ersichtlich gemacht. Die Durchlässigkeit von wildökolo-<br />

gisch überregional bedeutsamen Korridoren ist zu sichern.<br />

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