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(ÖEK) Nr. 4.00 der Marktgemeinde Deutschfeistritz - istsuper.com

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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

§ 6<br />

Wirkung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

(1) Der Flächenwidmungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> bzw. Än<strong>der</strong>ungen des Flächenwidmungsplanes<br />

<strong>Nr</strong>.<strong>4.00</strong>, Bebauungspläne sowie Baubewilligungen und Genehmigungen nach § 33<br />

Stmk. BauG dürfen dem Örtlichen Entwicklungskonzept/Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong><br />

gem. § 8 (1) und (2) Stmk. ROG 2010 idF LGBL. <strong>Nr</strong>. 44/2012 nicht wi<strong>der</strong>sprechen.<br />

(2) Raumbedeutsame Maßnahmen <strong>der</strong> Gemeinde als Träger von Privatrechten dürfen<br />

dem Örtlichen Entwicklungskonzept/Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> nicht wi<strong>der</strong>sprechen<br />

(3) Das Örtliche Entwicklungskonzept/Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> ist gem. § 42 (8) Stmk.<br />

ROG 2010 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 44/2012 bei Vorliegen wichtiger Gründe (wesentliche Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Planungsvoraussetzungen, zur Vermeidung o<strong>der</strong> Behebung von<br />

Wi<strong>der</strong>sprüchen zu Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Landes, zur Abwehr<br />

schwerwiegen<strong>der</strong> volkswirtschaftlicher Nachteile o<strong>der</strong> wegen Aufhebung des<br />

Vorbehaltes) jedenfalls zu än<strong>der</strong>n.<br />

§ 7<br />

Inkrafttreten/Außerkrafttreten<br />

(1) Nach Genehmigung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes/Entwicklungsplanes <strong>Nr</strong>.<br />

<strong>4.00</strong> <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> durch die Landesregierung beginnt die<br />

Rechtswirksamkeit mit dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist folgenden Tag.<br />

(2) Mit Rechtskraft des Örtlichen Entwicklungskonzeptes <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> tritt gleichzeitig das<br />

Örtliche Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. 3.00 idgF <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> außer<br />

Kraft.<br />

Für den Gemein<strong>der</strong>at<br />

Der Bürgermeister<br />

Michael Viertler<br />

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