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(ÖEK) Nr. 4.00 der Marktgemeinde Deutschfeistritz - istsuper.com

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Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

2 ERLÄUTERUNGEN ZUM ENTWICKLUNGSPLAN<br />

2.1 MATERIENRECHTLICHE UND<br />

SONSTIGE ERSICHTLICHMACHUNGEN<br />

2.1.1 Landesentwicklungsprogramm 2009<br />

Gemäß Landesentwicklungsprogramm 2009 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 37/2012 (Rechtskraft<br />

mit 01.05.2012), befindet sich das Gemeindegebiet <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong><br />

gem. § 2 (2) Regionen im sog. „Steirischen Zentralraum“, bestehend aus <strong>der</strong><br />

Landeshauptstadt Graz und den Politischen Bezirken Voitsberg und Graz-Umgebung.<br />

2.1.2 REPRO Graz und Graz-Umgebung<br />

Gem. § 4 Gemeindefunktionen des Regionalen Entwicklungsprogrammes für<br />

die Planungsregion Graz und Graz-Umgebung (idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 73/2012, Rechts-<br />

kraft mit 04.08.2012) wird <strong>Deutschfeistritz</strong> als Teilregionales Versorgungszent-<br />

rum festgelegt.<br />

Gem. § 3 Ziele und Maßnahmen für Teilräume des REPRO Graz und Graz Umgebung<br />

befindet sich das Gemeindegebiet innerhalb nachfolgen<strong>der</strong> Teilräume:<br />

Forstwirtschaftlich geprägtes Bergland<br />

• Der Charakters dieser Landschaftseinheit mit einer engen Verzahnung von Wald<br />

und Freiflächen ist zu erhalten.<br />

• Waldrän<strong>der</strong> sind in Hinblick auf einen stufigen Aufbau, eine vielfältige Struktur<br />

bzw. einen hochwertigen Lebensraum für Flora und Fauna bei allen Planungsmaßnahmen<br />

beson<strong>der</strong>s zu beachten.<br />

• Die Wie<strong>der</strong>bewaldung von freien Flächen in den für den landschaftsgebundenen<br />

Tourismus beson<strong>der</strong>s geeigneten Gebieten ist zu vermeiden, Almflächen sollen<br />

erhalten werden.<br />

• Touristische Nutzungen bzw. Erholungsnutzungen sind im Rahmen <strong>der</strong> Zielsetzungen<br />

dieser Verordnung zulässig.<br />

• Darüber hinausgehende neue Baulandfestlegungen sind mit Ausnahme von geringfügigen<br />

Ergänzungen bestehen<strong>der</strong> Siedlungsgebiete unzulässig.<br />

Grünlandgeprägtes Bergland<br />

• Das durch eine kleinräumige Durchmischung von Wald und Grünland charakterisierte<br />

vielfältige Erscheinungsbild <strong>der</strong> Landschaft ist zu erhalten.<br />

• Waldrän<strong>der</strong> sind in Hinblick auf einen stufigen Aufbau, eine vielfältige Struktur<br />

bzw. einen hochwertigen Lebensraum für Flora und Fauna bei allen Planungsmaßnahmen<br />

beson<strong>der</strong>s zu beachten.<br />

• Die Wie<strong>der</strong>bewaldung von Grenzertragsböden soll vermieden werden.<br />

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