(ÖEK) Nr. 4.00 der Marktgemeinde Deutschfeistritz - istsuper.com
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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
KURZFASSUNG<br />
Das Örtliche Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> einschließlich dem zugehörigen Örtlichen<br />
Entwicklungsplan legt die langfristigen, aufeinan<strong>der</strong> abgestimmten Entwicklungsziele für die<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> fest und dient als wesentliche Rechtsgrundlage für nachfolgende<br />
Planungsinstrumente, insbeson<strong>der</strong>e dem Flächenwidmungsplan und nachfolgen<strong>der</strong><br />
Bebauungspläne. Es leitet sich aus dem vorangegangenen Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>.<br />
3.00 ab, welches hinsichtlich seiner geltenden Zielsetzungen evaluiert und auf Basis des<br />
Stmk. ROG 2010 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 44/2012 überarbeitet und <strong>der</strong> geltenden Rechtslage angepasst<br />
wird.<br />
Die Alpenkonvention stellt dabei insbeson<strong>der</strong>e mit den Zielen für die Raumplanung und die<br />
nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums gemäß Art. 1 des Protokolls „Raumplanung und<br />
Nachhaltige Entwicklung“ (BGBl. III <strong>Nr</strong>. 232/2002 idF BGBl. III <strong>Nr</strong>. 114/2005) eine<br />
zusätzliche wesentliche Rechtsgrundlage für das Örtliche Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> dar.<br />
Dabei ist <strong>der</strong> Leitfaden Alpenkonvention in <strong>der</strong> Örtlichen Raumplanung (Verfasser: Abteilung<br />
13, Stand: September 2012) für die Beurteilung heranzuziehen.<br />
Ein wesentlicher Inhalt des Örtlichen Entwicklungsplanes stellt die mittel- bis langfristige<br />
räumlich-funktionelle Glie<strong>der</strong>ung des Gemeindegebietes dar. Gemäß geltendem Regionalen<br />
Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Graz, Graz-Umgebung (idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 73/2012,<br />
Rechtskraft mit 04.08.2012) ist <strong>Deutschfeistritz</strong> als Teilregionales Versorgungszentrum<br />
festgelegt.<br />
Ergänzend dazu werden im eigenen Wirkungsbereich gemäß <strong>der</strong> vorherrschenden<br />
räumlichen Struktur zusätzlich die Örtlichen Siedlungsschwerpunkte Himberg,<br />
Kleinstübing, Prenning, Waldstein und Zitoll nach erfolgter Durchführung <strong>der</strong> Bestandsaufnahme/<br />
Analyse festgelegt. Je<strong>der</strong> dieser Siedlungsschwerpunkte umfasst ein räumlichfunktionell<br />
zusammenhängendes und durch Mischstruktur gekennzeichnetes kompaktes<br />
Siedlungsgebiet.<br />
Im Entwicklungsplan werden für die einzelnen Siedlungsgebiete die Funktionsbereiche<br />
Wohnen, Zentrum, Industrie- und Gewerbe, dörflich/landwirtschaftlich strukturierte Gebiete<br />
sowie Tourismus festgelegt. Dort, wo eine detaillierte Abgrenzung von <strong>der</strong> künftigen<br />
Entwicklung abhängig zu machen ist, werden überlagernde Funktionsbereiche festgelegt (zB<br />
Landwirtschaft/Wohnen). Dabei erfolgen zur Sicherstellung des so genannten Roten Fadens<br />
in <strong>der</strong> Örtlichen Raumplanung überwiegend Übernahmen <strong>der</strong> bisher geltenden<br />
Funktionsbereiche aus dem <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. 3.00.<br />
Än<strong>der</strong>ungen erfolgen in jenen Bereichen, wo die Evaluierung des <strong>ÖEK</strong> ergeben hat, dass<br />
aufgrund <strong>der</strong> bestehenden Nutzungsstruktur, Infrastruktur und Bauplatzeignungen sowie<br />
aufgrund <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Rechtsgrundlagen Adaptierungen erfor<strong>der</strong>lich sind. Die Än<strong>der</strong>ungen<br />
und <strong>der</strong>en Begründung können im Detail dem im Erläuterungsbericht beiliegenden<br />
Differenzplan und <strong>der</strong> zugehörigen Differenzliste entnommen werden.<br />
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