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(ÖEK) Nr. 4.00 der Marktgemeinde Deutschfeistritz - istsuper.com

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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

KURZFASSUNG<br />

Das Örtliche Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> einschließlich dem zugehörigen Örtlichen<br />

Entwicklungsplan legt die langfristigen, aufeinan<strong>der</strong> abgestimmten Entwicklungsziele für die<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> fest und dient als wesentliche Rechtsgrundlage für nachfolgende<br />

Planungsinstrumente, insbeson<strong>der</strong>e dem Flächenwidmungsplan und nachfolgen<strong>der</strong><br />

Bebauungspläne. Es leitet sich aus dem vorangegangenen Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>.<br />

3.00 ab, welches hinsichtlich seiner geltenden Zielsetzungen evaluiert und auf Basis des<br />

Stmk. ROG 2010 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 44/2012 überarbeitet und <strong>der</strong> geltenden Rechtslage angepasst<br />

wird.<br />

Die Alpenkonvention stellt dabei insbeson<strong>der</strong>e mit den Zielen für die Raumplanung und die<br />

nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums gemäß Art. 1 des Protokolls „Raumplanung und<br />

Nachhaltige Entwicklung“ (BGBl. III <strong>Nr</strong>. 232/2002 idF BGBl. III <strong>Nr</strong>. 114/2005) eine<br />

zusätzliche wesentliche Rechtsgrundlage für das Örtliche Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> dar.<br />

Dabei ist <strong>der</strong> Leitfaden Alpenkonvention in <strong>der</strong> Örtlichen Raumplanung (Verfasser: Abteilung<br />

13, Stand: September 2012) für die Beurteilung heranzuziehen.<br />

Ein wesentlicher Inhalt des Örtlichen Entwicklungsplanes stellt die mittel- bis langfristige<br />

räumlich-funktionelle Glie<strong>der</strong>ung des Gemeindegebietes dar. Gemäß geltendem Regionalen<br />

Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Graz, Graz-Umgebung (idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 73/2012,<br />

Rechtskraft mit 04.08.2012) ist <strong>Deutschfeistritz</strong> als Teilregionales Versorgungszentrum<br />

festgelegt.<br />

Ergänzend dazu werden im eigenen Wirkungsbereich gemäß <strong>der</strong> vorherrschenden<br />

räumlichen Struktur zusätzlich die Örtlichen Siedlungsschwerpunkte Himberg,<br />

Kleinstübing, Prenning, Waldstein und Zitoll nach erfolgter Durchführung <strong>der</strong> Bestandsaufnahme/<br />

Analyse festgelegt. Je<strong>der</strong> dieser Siedlungsschwerpunkte umfasst ein räumlichfunktionell<br />

zusammenhängendes und durch Mischstruktur gekennzeichnetes kompaktes<br />

Siedlungsgebiet.<br />

Im Entwicklungsplan werden für die einzelnen Siedlungsgebiete die Funktionsbereiche<br />

Wohnen, Zentrum, Industrie- und Gewerbe, dörflich/landwirtschaftlich strukturierte Gebiete<br />

sowie Tourismus festgelegt. Dort, wo eine detaillierte Abgrenzung von <strong>der</strong> künftigen<br />

Entwicklung abhängig zu machen ist, werden überlagernde Funktionsbereiche festgelegt (zB<br />

Landwirtschaft/Wohnen). Dabei erfolgen zur Sicherstellung des so genannten Roten Fadens<br />

in <strong>der</strong> Örtlichen Raumplanung überwiegend Übernahmen <strong>der</strong> bisher geltenden<br />

Funktionsbereiche aus dem <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. 3.00.<br />

Än<strong>der</strong>ungen erfolgen in jenen Bereichen, wo die Evaluierung des <strong>ÖEK</strong> ergeben hat, dass<br />

aufgrund <strong>der</strong> bestehenden Nutzungsstruktur, Infrastruktur und Bauplatzeignungen sowie<br />

aufgrund <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Rechtsgrundlagen Adaptierungen erfor<strong>der</strong>lich sind. Die Än<strong>der</strong>ungen<br />

und <strong>der</strong>en Begründung können im Detail dem im Erläuterungsbericht beiliegenden<br />

Differenzplan und <strong>der</strong> zugehörigen Differenzliste entnommen werden.<br />

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