(ÖEK) Nr. 4.00 der Marktgemeinde Deutschfeistritz - istsuper.com
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Erläuterungsbericht zum <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>4.00</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
3.3 ALPENKONVENTION<br />
Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag zwischen den Staaten<br />
Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz,<br />
Slowenien und <strong>der</strong> Europäischen Union. Sie besteht aus einem Rahmenvertrag und 8<br />
Durchführungsprotokollen. Die Vertragspartner haben sich unter Beachtung des Vorsorge-,<br />
Verursacher- und Kooperationsprinzips zu einer ganzheitlichen Politik zur Erhaltung<br />
und zum Schutz <strong>der</strong> Alpen und zur umsichtigen und nachhaltigen Nutzung<br />
<strong>der</strong> Ressourcen verpflichtet.<br />
Das Gemeindegebiet <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Deutschfeistritz</strong> liegt zur Gänze im Geltungsbereich<br />
<strong>der</strong> Alpenkonvention.<br />
Gemäß dem Leitfaden „Alpenkonvention in <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung“, Herausgegeben<br />
von <strong>der</strong> Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung, Referat Bau- und Raumordnung<br />
vom September 2012 ist die Checkliste gem. Teil B des Leitfadens jedenfalls erfor<strong>der</strong>-<br />
lich bei <strong>der</strong> Revision von Örtlichen Entwicklungskonzepten.<br />
Abbildung 5 – Gemeinden im Geltungsbereich <strong>der</strong> Alpenkonvention<br />
(Quelle: Leitfaden „Alpenkonvention in <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung vom September 2012)<br />
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