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(ÖEK) Nr. 4.00 der Marktgemeinde Deutschfeistritz - istsuper.com

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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Waldstein, <strong>der</strong> zugehörigen privaten Parkanlage und zugehörigen landund<br />

forstwirtschaftlichen Nutzungen zwischen den bewaldeten Hängen<br />

des Karkogels im Nordenwesten, dem offenen Talraum im Osten und<br />

Westen, <strong>der</strong> S-Bahn (Übelbach-Peggau), dem Übelbach und <strong>der</strong> A9<br />

Pyhrnautobahn im Süden.<br />

lit. e) Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt Zitoll umfasst das zusammenhän-<br />

gende Wohnsiedlungsgebiet einschließlich Gemengelagen<br />

(Landwirtschaft mit Wohnnutzung) zwischen Eichberg im Nordwesten<br />

und Kugelstein im Nordosten und <strong>der</strong> S-Bahn (Übelbach-Peggau) und<br />

<strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn im Südenwesten.<br />

Z.2 Gebiete mit baulicher Entwicklung<br />

Ausgehend vom rechtswirksamen Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. 3.00<br />

werden die bisher geltenden Funktionsbereiche in Abstimmung mit den angestrebten<br />

mittel- bis langfristigen siedlungspolitischen Zielsetzungen auf Basis<br />

<strong>der</strong> vorherrschenden Bestandsgegebenheiten in den Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>.<br />

<strong>4.00</strong> großteils übernommen bzw. in Teilbereichen aufgrund zwischenzeitlich<br />

erfolgter Nutzungsän<strong>der</strong>ungen adaptiert und <strong>der</strong> neuen Rechtsnorm des Stmk.<br />

ROG 2010 idgF sowie <strong>der</strong> Planzeichenverordnung 2007 idgF entsprechend angepasst.<br />

Erfor<strong>der</strong>liche erläuternde Textstellen werden kursiv dargestellt.<br />

lit. a) Wohnen (Punktraster orange)<br />

Zulässige Neufestlegungen in <strong>der</strong> Umsetzung im Flächenwidmungsplan<br />

sind Bauland-Allgemeine Wohngebiete, Bauland-Reine Wohngebiete,<br />

Verkehrsflächen und die Wohnfunktion ergänzende Son<strong>der</strong>nutzungen<br />

im Freiland (wie Spielplätze, Parkanlagen etc.).<br />

lit. b) Zentrum (Punktraster rot)<br />

Zulässige Neufestlegungen in <strong>der</strong> Umsetzung im Flächenwidmungsplan<br />

sind Bauland-Kerngebiete, Verkehrsflächen und die Zentrumsfunktion<br />

ergänzende Son<strong>der</strong>nutzungen im Freiland (wie Spielplätze, Parkanlagen<br />

etc.).<br />

lit. c) Industrie, Gewerbe (Punktraster violett)<br />

Zulässige Neufestlegungen in <strong>der</strong> Umsetzung im Flächenwidmungsplan<br />

sind Bauland-Gewerbegebiete und Bauland-Industriegebiete 1, Verkehrsflächen<br />

und <strong>der</strong> industriellen bzw. gewerblichen Nutzung nicht<br />

entgegenstehende künftige Son<strong>der</strong>nutzungen im Freiland (wie Sportanlagen,<br />

Ver- und Entsorgungsanlagen etc.).<br />

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