(ÖEK) Nr. 4.00 der Marktgemeinde Deutschfeistritz - istsuper.com
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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Waldstein, <strong>der</strong> zugehörigen privaten Parkanlage und zugehörigen landund<br />
forstwirtschaftlichen Nutzungen zwischen den bewaldeten Hängen<br />
des Karkogels im Nordenwesten, dem offenen Talraum im Osten und<br />
Westen, <strong>der</strong> S-Bahn (Übelbach-Peggau), dem Übelbach und <strong>der</strong> A9<br />
Pyhrnautobahn im Süden.<br />
lit. e) Der Örtliche Siedlungsschwerpunkt Zitoll umfasst das zusammenhän-<br />
gende Wohnsiedlungsgebiet einschließlich Gemengelagen<br />
(Landwirtschaft mit Wohnnutzung) zwischen Eichberg im Nordwesten<br />
und Kugelstein im Nordosten und <strong>der</strong> S-Bahn (Übelbach-Peggau) und<br />
<strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn im Südenwesten.<br />
Z.2 Gebiete mit baulicher Entwicklung<br />
Ausgehend vom rechtswirksamen Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. 3.00<br />
werden die bisher geltenden Funktionsbereiche in Abstimmung mit den angestrebten<br />
mittel- bis langfristigen siedlungspolitischen Zielsetzungen auf Basis<br />
<strong>der</strong> vorherrschenden Bestandsgegebenheiten in den Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>.<br />
<strong>4.00</strong> großteils übernommen bzw. in Teilbereichen aufgrund zwischenzeitlich<br />
erfolgter Nutzungsän<strong>der</strong>ungen adaptiert und <strong>der</strong> neuen Rechtsnorm des Stmk.<br />
ROG 2010 idgF sowie <strong>der</strong> Planzeichenverordnung 2007 idgF entsprechend angepasst.<br />
Erfor<strong>der</strong>liche erläuternde Textstellen werden kursiv dargestellt.<br />
lit. a) Wohnen (Punktraster orange)<br />
Zulässige Neufestlegungen in <strong>der</strong> Umsetzung im Flächenwidmungsplan<br />
sind Bauland-Allgemeine Wohngebiete, Bauland-Reine Wohngebiete,<br />
Verkehrsflächen und die Wohnfunktion ergänzende Son<strong>der</strong>nutzungen<br />
im Freiland (wie Spielplätze, Parkanlagen etc.).<br />
lit. b) Zentrum (Punktraster rot)<br />
Zulässige Neufestlegungen in <strong>der</strong> Umsetzung im Flächenwidmungsplan<br />
sind Bauland-Kerngebiete, Verkehrsflächen und die Zentrumsfunktion<br />
ergänzende Son<strong>der</strong>nutzungen im Freiland (wie Spielplätze, Parkanlagen<br />
etc.).<br />
lit. c) Industrie, Gewerbe (Punktraster violett)<br />
Zulässige Neufestlegungen in <strong>der</strong> Umsetzung im Flächenwidmungsplan<br />
sind Bauland-Gewerbegebiete und Bauland-Industriegebiete 1, Verkehrsflächen<br />
und <strong>der</strong> industriellen bzw. gewerblichen Nutzung nicht<br />
entgegenstehende künftige Son<strong>der</strong>nutzungen im Freiland (wie Sportanlagen,<br />
Ver- und Entsorgungsanlagen etc.).<br />
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