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(ÖEK) Nr. 4.00 der Marktgemeinde Deutschfeistritz - istsuper.com

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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Z.3 Örtliche Eignungszonen und Glie<strong>der</strong>ungselemente<br />

lit. a) Örtliche Eignungszonen sind Flächen mit beson<strong>der</strong>er Standorteignung<br />

für Spiel-, Sport- und Erholungsnutzungen sowie<br />

sonstige Nutzungen (grüne Schraffur – zB Tennisplätze, Sportplätze,<br />

u.a.m.), die <strong>der</strong> sportlichen Aktivität, <strong>der</strong> Erholung, <strong>der</strong> aktiven und<br />

passiven Freizeitgestaltung und (den damit in Zusammenhang stehenden)<br />

sonstigen Nutzungen dienen. Diese Zonen sollen von an<strong>der</strong>en<br />

Nutzungen weitgehend freigehalten und bedarfsorientiert im Rahmen<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen genutzt und planmäßig weiterentwickelt<br />

werden. Dadurch sollen jene Flächen gesichert werden, die<br />

aufgrund ihrer natürlichen Voraussetzungen und/ o<strong>der</strong> Attraktivität, <strong>der</strong><br />

benachbarten Einrichtungen und <strong>der</strong> gegebenen räumlich-funktionellen<br />

Zuordnung für die jeweilige Festlegung beson<strong>der</strong>s geeignet sind.<br />

lit. b) Örtliche Eignungszonen sind Flächen mit beson<strong>der</strong>er Standorteignung<br />

für Infrastruktureinrichtungen (braune Schraffur – zB<br />

Lagerflächen, Kläranlagen, Photovoltaikanlagen), die dem Ausbau <strong>der</strong><br />

technischen Infrastruktureinrichtungen und sonstigen betrieblichen<br />

Nutzungen im Freiland dienen. Diese Zonen sollen von an<strong>der</strong>en Nutzungen<br />

weitgehend freigehalten und planmäßig weiterentwickelt<br />

werden.<br />

lit. c) Siedlungs- und Landschaftsglie<strong>der</strong>nde Grünraumelemente:<br />

(Grün umfasste Balken)<br />

Innerhalb dieser Siedlungs- und Landschaftsglie<strong>der</strong>nden Gebiete sollen<br />

mit Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichen Betriebsnutzungen<br />

im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang sowie im Rahmen <strong>der</strong> Freilandbestimmungen<br />

des § 33 ROG idgF zulässige bauliche Anlagen keine weiteren baulichen<br />

Entwicklungen stattfinden.<br />

lit. d) Wildökologischer Korridor:<br />

(Grüner Pfeil)<br />

Die Planungsregion Graz/ Graz-Umgebung verfügt insgesamt über zusammenhängende<br />

Freilandzonen, welche wildökologisch/<br />

jagdwirtschaftlich von großer Bedeutung sind. Zur Sicherstellung eines<br />

überregionalen Populationsaustausches von Tieren und Pflanzen ist das<br />

Offenhalten von günstig gelegenen Verbindungsachsen notwendig (Bereich<br />

Schartnerkogeltunnel-Nordportal, Korridor entlang des<br />

Übelbaches unter <strong>der</strong> Autobahnbrücke.)<br />

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