(ÖEK) Nr. 4.00 der Marktgemeinde Deutschfeistritz - istsuper.com
(ÖEK) Nr. 4.00 der Marktgemeinde Deutschfeistritz - istsuper.com
(ÖEK) Nr. 4.00 der Marktgemeinde Deutschfeistritz - istsuper.com
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Z.3 Örtliche Eignungszonen und Glie<strong>der</strong>ungselemente<br />
lit. a) Örtliche Eignungszonen sind Flächen mit beson<strong>der</strong>er Standorteignung<br />
für Spiel-, Sport- und Erholungsnutzungen sowie<br />
sonstige Nutzungen (grüne Schraffur – zB Tennisplätze, Sportplätze,<br />
u.a.m.), die <strong>der</strong> sportlichen Aktivität, <strong>der</strong> Erholung, <strong>der</strong> aktiven und<br />
passiven Freizeitgestaltung und (den damit in Zusammenhang stehenden)<br />
sonstigen Nutzungen dienen. Diese Zonen sollen von an<strong>der</strong>en<br />
Nutzungen weitgehend freigehalten und bedarfsorientiert im Rahmen<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen genutzt und planmäßig weiterentwickelt<br />
werden. Dadurch sollen jene Flächen gesichert werden, die<br />
aufgrund ihrer natürlichen Voraussetzungen und/ o<strong>der</strong> Attraktivität, <strong>der</strong><br />
benachbarten Einrichtungen und <strong>der</strong> gegebenen räumlich-funktionellen<br />
Zuordnung für die jeweilige Festlegung beson<strong>der</strong>s geeignet sind.<br />
lit. b) Örtliche Eignungszonen sind Flächen mit beson<strong>der</strong>er Standorteignung<br />
für Infrastruktureinrichtungen (braune Schraffur – zB<br />
Lagerflächen, Kläranlagen, Photovoltaikanlagen), die dem Ausbau <strong>der</strong><br />
technischen Infrastruktureinrichtungen und sonstigen betrieblichen<br />
Nutzungen im Freiland dienen. Diese Zonen sollen von an<strong>der</strong>en Nutzungen<br />
weitgehend freigehalten und planmäßig weiterentwickelt<br />
werden.<br />
lit. c) Siedlungs- und Landschaftsglie<strong>der</strong>nde Grünraumelemente:<br />
(Grün umfasste Balken)<br />
Innerhalb dieser Siedlungs- und Landschaftsglie<strong>der</strong>nden Gebiete sollen<br />
mit Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichen Betriebsnutzungen<br />
im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang sowie im Rahmen <strong>der</strong> Freilandbestimmungen<br />
des § 33 ROG idgF zulässige bauliche Anlagen keine weiteren baulichen<br />
Entwicklungen stattfinden.<br />
lit. d) Wildökologischer Korridor:<br />
(Grüner Pfeil)<br />
Die Planungsregion Graz/ Graz-Umgebung verfügt insgesamt über zusammenhängende<br />
Freilandzonen, welche wildökologisch/<br />
jagdwirtschaftlich von großer Bedeutung sind. Zur Sicherstellung eines<br />
überregionalen Populationsaustausches von Tieren und Pflanzen ist das<br />
Offenhalten von günstig gelegenen Verbindungsachsen notwendig (Bereich<br />
Schartnerkogeltunnel-Nordportal, Korridor entlang des<br />
Übelbaches unter <strong>der</strong> Autobahnbrücke.)<br />
8