(ÖEK) Nr. 4.00 der Marktgemeinde Deutschfeistritz - istsuper.com
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20121128_178FR11_Eb_<strong>ÖEK</strong>_Wrtl_Auflageentwurf Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
§ 4<br />
Raumbezogene Ziele und Maßnahmen<br />
(1) Entwicklungsziele für Sachbereiche<br />
Z.1 Naturraum und Umwelt<br />
Z.1.1 Topografie und Landschaftsraum<br />
lit. a) Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zersiedelung von Wald- und Freilandflächen durch Beschränkung<br />
auf flächenmäßig geringfügige Abrundungen und<br />
Lückenauffüllungen <strong>der</strong> bestehenden Siedlungsgebiete/ Siedlungsansätze.<br />
lit. b) Weitestgehende Freihaltung <strong>der</strong> Waldrän<strong>der</strong> von Bebauung und Erhaltung<br />
<strong>der</strong> das Landschaftsbild prägenden Grün- und Freiflächen. Bedarfsorientierte<br />
Schaffung weiterer und Sicherung bestehen<strong>der</strong> siedlungsnaher<br />
Erholungs- und Freizeiträume.<br />
lit. c) Bedachtnahme auf das Orts-, Straßen und Landschaftsbild bei allen Planungsmaßnahmen<br />
und Erhaltung <strong>der</strong> Sichtbeziehungen zu bedeutenden<br />
Kulturdenkmälern.<br />
lit. d) Erhaltung und bei Bedarf Erweiterung <strong>der</strong> bestehenden Grünflächenausstattung<br />
in den einzelnen Siedlungsgebieten unter Berücksichtigung<br />
ausreichen<strong>der</strong> Grün- und Freihalteräume zwischen unterschiedlichen Nutzungen<br />
als Pufferzone zur Vermin<strong>der</strong>ung von allfälligen Nutzungskonflikten.<br />
lit. e) Die Durchlässigkeit des wildökologischen Korridors im Brückenbereich<br />
unter <strong>der</strong> A9 Pyhrnautobahn (Querung des Übelbaches) im Bereich des<br />
Nordportals Schartnerkogeltunnel ist langfristig sicherzustellen.<br />
Z.1.2 Gewässer<br />
lit. a) Keine Neufestlegungen von Baugebieten in nachweislich hochwassergefährdeten<br />
Zonen.<br />
lit. b) Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen in nachweislich gefährdeten<br />
Siedlungsgebieten, insbeson<strong>der</strong>e entlang <strong>der</strong> Mur, des Übelbaches, des<br />
Stübingbaches und <strong>der</strong>en Zubringerbäche.<br />
lit. c) Schutz <strong>der</strong> Grund- und Oberflächenwässer vor Verunreinigung, Schutz <strong>der</strong><br />
Quell- und Brunnenschutzgebiete sowie Sicherung und bedarfsweiser Ausbau<br />
<strong>der</strong> bestehenden örtlichen Wasserversorgungsanlagen. Keine künftige<br />
Ausweisung von Baugebieten ohne vorhandener technischer Infrastruktur.<br />
lit. d) Sicherstellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Abfuhr von Oberflächenwässern<br />
durch Versickerung im Nahbereich <strong>der</strong> die Oberflächenwässer verursachenden<br />
baulichen Anlagen im Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung und<br />
nachfolgen<strong>der</strong> Bauverfahren.<br />
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