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Waffenmarkt-Intern 05/2021

Waffenmarkt-Intern – Das B2B-Insider-Magazin für Jagd, Messer, Schießsport und Security – die Mai-Ausgabe WM-Intern ist das offizielle Mitteilungsorgan des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V.

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<strong>05</strong>/<strong>2021</strong> · 20 VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />

Kunden also keiner Anzeigepflicht. Die Waffe bleibt während der Dauer der<br />

Reparatur – ebenso wie im Falle einer Verwahrung oder des Kommissionsverkaufs<br />

– auf der WBK des Kunden. Damit ist die Waffe im NWR also bereits<br />

einer E-ID zugeordnet. Verfügt der Kunde nun über mehrere WBKs, so ist es<br />

in diesem Falle wichtig, dass Sie auf die E-ID zurücküberlassen, der die Waffe<br />

zugeordnet ist.<br />

Waffen verschwinden in der Behördensoftware – wieso?<br />

Mehrere Waffenbehörden haben die Beobachtung gemacht, dass in deren<br />

Software Waffen, die auf WBKs eingetragen sind, durch temporäre Erwerbsund<br />

Überlassungsmeldungen vonseiten der Hersteller und Händler zeitweise<br />

– in einigen Fällen sogar dauerhaft – verschwinden beziehungsweise als inaktiv<br />

angezeigt werden. Insbesondere in dem Fall, dass eine Waffe vollständig<br />

von der WBK verschwindet, versuchen die Waffenbehörden den Fehler natürlich<br />

zu finden – was häufig auch mit Anrufen oder E-Mails bei beteiligten<br />

Händlern und damit auch auf Ihrer Seite mit Arbeit verbunden ist, obwohl Sie<br />

korrekt – oder zumindest weitgehend korrekt – gemeldet haben.<br />

Vorübergehend ist ok …<br />

Dass Waffen in der Ansicht der Waffenbehörde vorübergehend verschwinden,<br />

passiert dann, wenn ein Büchsenmacher oder Händler einen „Erwerb von<br />

WBK-Inhaber; die Überlassung unterfällt keiner Anzeigepflicht“ meldet, also<br />

eine temporäre Überlassung beispielsweise zu Reparaturzwecken vorliegt.<br />

Dies ist im NWR systembedingt so vorgesehen, denn die Waffe ist durch die<br />

Erwerbsmeldung in die Zuständigkeit des Händlers übergegangen. Sie ist<br />

physisch gerade nicht beim Kunden, also auch bei diesem im NWR für die<br />

Behörde als inaktiv markiert. Nur so ist es möglich, dass ein Büchsenmacher<br />

eine Umbaumeldung vornehmen kann. Das bedeutet aber auch, dass nach<br />

Ihrer erfolgreichen Erwerbsmeldung auch Ihre Behörde für die Waffe zuständig<br />

ist und nicht mehr die des Kunden. Erst mit der (Rück-)Überlassungsmeldung<br />

verlieren Sie wieder die Zuständigkeit und die Waffe wird beim Kunden<br />

wieder auf aktiv gesetzt. Sie ist für dessen Behörde wieder sichtbar.<br />

… aber dauerhaft?<br />

Dauerhaft sollte eine Waffe für die Behörde natürlich nicht verschwinden.<br />

Aber wann passiert das genau? Dass Waffen nach der (Rück-)Überlassungsmeldung<br />

der Hersteller/Händler im NWR nicht mehr richtig zugeordnet<br />

werden und damit auf inaktiv bleiben, passiert dann, wenn bei einer<br />

Rücküberlassung eine andere E-ID als die gewählt wird, der die Waffe im<br />

NWR zugeordnet ist. Dies führt zu einem Verarbeitungsproblem im NWR.<br />

Denn dieses ordnet die Waffe nun einer anderen E-ID zu. Die Rücküberlassung<br />

hängt folglich unbestätigt in der Luft, der als inaktiv markierte Eintrag<br />

auf der anderen E-ID bleibt bestehen und wird nicht durch die Rücküberlassung<br />

wieder aktiviert.<br />

Kleine Lage<br />

Viel Vorbereitung, die sich gelohnt hat<br />

Zum zweiten Mal in der Geschichte des VDB haben wir im April unsere Mitgliederversammlung<br />

für das Jahr 2020 rein online durchgeführt. Im Studio<br />

in Marburg waren lediglich das Präsidium, Rechtsanwalt Jens Müller und<br />

das Team der Geschäftsstelle anwesend. Damit sind wir mit den Mitgliederversammlungen<br />

wieder zurück im gewohnten Turnus in der ersten Jahreshälfte.<br />

Sie erinnern sich vielleicht noch: Vor einigen Jahren haben wir uns<br />

dazu noch in Nürnberg im Rahmen der IWA getroffen, bevor wir die Veranstaltung<br />

von der Messe getrennt ausgerichtet haben. Seither verzeichnen<br />

wir ungleich mehr Teilnehmer und einen regeren Austausch zwischen Mitgliedern<br />

und Präsidium. Es ist ein gutes Gefühl, wenn eine Entscheidung<br />

richtig ist und Früchte trägt!<br />

Die Themen Digital und Online beschäftigen uns auch weiterhin. Im Superwahljahr<br />

wird der VDB noch stärker als bisher seine Botschaften über die<br />

Sozialen Medien verbreiten. Neu dazugekommen ist YouTube als Kommunikationsplattform.<br />

Mittlerweile sind neben Kenneth Smith (gunvlog.org) noch<br />

weitere YouTuber aus der Szene zu uns gestoßen und helfen dem VDB im<br />

Kampf für ein transparentes und praxisorientiertes Waffenrecht. Im VDB sehen<br />

wir in dieser Unterstützung eine riesige Chance, die Besitzer legaler<br />

Waffen aller Disziplinen zu erreichen. Es wird höchste Zeit, alle Legalwaffenbesitzer<br />

unter einen Hut zu bekommen, einen Schritt vorwärts zu machen.<br />

Die ersten Landtagswahlen des Superwahljahres <strong>2021</strong> sind bereits gelaufen<br />

und wir blicken mit Spannung auf die Bundestagswahl im September. Das<br />

Der VDB bei<br />

YouTube:<br />

Kenneth Smith<br />

unterstützt uns<br />

mit Beiträgen auf<br />

www.gunvlog.org<br />

große Dilemma für Sportschützen und Jäger in der Wahlkammer ist jedoch<br />

längst sichtbar: Wählt man eine Partei, die später keine Chance auf eine<br />

Regierungsbeteiligung hat, ist die Stimme vergebens. Wir haben uns vorgenommen,<br />

die Wahlprogramme und einschlägigen Positionspapiere der zur<br />

Wahl antretenden Parteien genau zu studieren und daraus denkbare Handlungsoptionen<br />

für den Wahltag herzuleiten.<br />

Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe wissen wir noch nicht, ob unsere<br />

Aktivitäten gegen die geplante Verschärfung des Waffengesetzes mit dem<br />

„Gesetz zur Verbesserung der Überprüfung von Waffenbesitzern“ erfolgreich<br />

waren. Doch unabhängig davon bleibt der VDB für seine Mitglieder<br />

und einen auch in Zukunft prosperierenden Handel mit zivilen Jagd- und<br />

Sportwaffen am Ball! www.vdb-waffen.de<br />

www.wm-intern.de<br />

Bilder: © VDB

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