Waffenmarkt-Intern 05/2021
Waffenmarkt-Intern – Das B2B-Insider-Magazin für Jagd, Messer, Schießsport und Security – die Mai-Ausgabe WM-Intern ist das offizielle Mitteilungsorgan des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V.
Waffenmarkt-Intern – Das B2B-Insider-Magazin für Jagd, Messer, Schießsport und Security – die Mai-Ausgabe
WM-Intern ist das offizielle Mitteilungsorgan des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V.
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>05</strong>/<strong>2021</strong> · 20 VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />
Kunden also keiner Anzeigepflicht. Die Waffe bleibt während der Dauer der<br />
Reparatur – ebenso wie im Falle einer Verwahrung oder des Kommissionsverkaufs<br />
– auf der WBK des Kunden. Damit ist die Waffe im NWR also bereits<br />
einer E-ID zugeordnet. Verfügt der Kunde nun über mehrere WBKs, so ist es<br />
in diesem Falle wichtig, dass Sie auf die E-ID zurücküberlassen, der die Waffe<br />
zugeordnet ist.<br />
Waffen verschwinden in der Behördensoftware – wieso?<br />
Mehrere Waffenbehörden haben die Beobachtung gemacht, dass in deren<br />
Software Waffen, die auf WBKs eingetragen sind, durch temporäre Erwerbsund<br />
Überlassungsmeldungen vonseiten der Hersteller und Händler zeitweise<br />
– in einigen Fällen sogar dauerhaft – verschwinden beziehungsweise als inaktiv<br />
angezeigt werden. Insbesondere in dem Fall, dass eine Waffe vollständig<br />
von der WBK verschwindet, versuchen die Waffenbehörden den Fehler natürlich<br />
zu finden – was häufig auch mit Anrufen oder E-Mails bei beteiligten<br />
Händlern und damit auch auf Ihrer Seite mit Arbeit verbunden ist, obwohl Sie<br />
korrekt – oder zumindest weitgehend korrekt – gemeldet haben.<br />
Vorübergehend ist ok …<br />
Dass Waffen in der Ansicht der Waffenbehörde vorübergehend verschwinden,<br />
passiert dann, wenn ein Büchsenmacher oder Händler einen „Erwerb von<br />
WBK-Inhaber; die Überlassung unterfällt keiner Anzeigepflicht“ meldet, also<br />
eine temporäre Überlassung beispielsweise zu Reparaturzwecken vorliegt.<br />
Dies ist im NWR systembedingt so vorgesehen, denn die Waffe ist durch die<br />
Erwerbsmeldung in die Zuständigkeit des Händlers übergegangen. Sie ist<br />
physisch gerade nicht beim Kunden, also auch bei diesem im NWR für die<br />
Behörde als inaktiv markiert. Nur so ist es möglich, dass ein Büchsenmacher<br />
eine Umbaumeldung vornehmen kann. Das bedeutet aber auch, dass nach<br />
Ihrer erfolgreichen Erwerbsmeldung auch Ihre Behörde für die Waffe zuständig<br />
ist und nicht mehr die des Kunden. Erst mit der (Rück-)Überlassungsmeldung<br />
verlieren Sie wieder die Zuständigkeit und die Waffe wird beim Kunden<br />
wieder auf aktiv gesetzt. Sie ist für dessen Behörde wieder sichtbar.<br />
… aber dauerhaft?<br />
Dauerhaft sollte eine Waffe für die Behörde natürlich nicht verschwinden.<br />
Aber wann passiert das genau? Dass Waffen nach der (Rück-)Überlassungsmeldung<br />
der Hersteller/Händler im NWR nicht mehr richtig zugeordnet<br />
werden und damit auf inaktiv bleiben, passiert dann, wenn bei einer<br />
Rücküberlassung eine andere E-ID als die gewählt wird, der die Waffe im<br />
NWR zugeordnet ist. Dies führt zu einem Verarbeitungsproblem im NWR.<br />
Denn dieses ordnet die Waffe nun einer anderen E-ID zu. Die Rücküberlassung<br />
hängt folglich unbestätigt in der Luft, der als inaktiv markierte Eintrag<br />
auf der anderen E-ID bleibt bestehen und wird nicht durch die Rücküberlassung<br />
wieder aktiviert.<br />
Kleine Lage<br />
Viel Vorbereitung, die sich gelohnt hat<br />
Zum zweiten Mal in der Geschichte des VDB haben wir im April unsere Mitgliederversammlung<br />
für das Jahr 2020 rein online durchgeführt. Im Studio<br />
in Marburg waren lediglich das Präsidium, Rechtsanwalt Jens Müller und<br />
das Team der Geschäftsstelle anwesend. Damit sind wir mit den Mitgliederversammlungen<br />
wieder zurück im gewohnten Turnus in der ersten Jahreshälfte.<br />
Sie erinnern sich vielleicht noch: Vor einigen Jahren haben wir uns<br />
dazu noch in Nürnberg im Rahmen der IWA getroffen, bevor wir die Veranstaltung<br />
von der Messe getrennt ausgerichtet haben. Seither verzeichnen<br />
wir ungleich mehr Teilnehmer und einen regeren Austausch zwischen Mitgliedern<br />
und Präsidium. Es ist ein gutes Gefühl, wenn eine Entscheidung<br />
richtig ist und Früchte trägt!<br />
Die Themen Digital und Online beschäftigen uns auch weiterhin. Im Superwahljahr<br />
wird der VDB noch stärker als bisher seine Botschaften über die<br />
Sozialen Medien verbreiten. Neu dazugekommen ist YouTube als Kommunikationsplattform.<br />
Mittlerweile sind neben Kenneth Smith (gunvlog.org) noch<br />
weitere YouTuber aus der Szene zu uns gestoßen und helfen dem VDB im<br />
Kampf für ein transparentes und praxisorientiertes Waffenrecht. Im VDB sehen<br />
wir in dieser Unterstützung eine riesige Chance, die Besitzer legaler<br />
Waffen aller Disziplinen zu erreichen. Es wird höchste Zeit, alle Legalwaffenbesitzer<br />
unter einen Hut zu bekommen, einen Schritt vorwärts zu machen.<br />
Die ersten Landtagswahlen des Superwahljahres <strong>2021</strong> sind bereits gelaufen<br />
und wir blicken mit Spannung auf die Bundestagswahl im September. Das<br />
Der VDB bei<br />
YouTube:<br />
Kenneth Smith<br />
unterstützt uns<br />
mit Beiträgen auf<br />
www.gunvlog.org<br />
große Dilemma für Sportschützen und Jäger in der Wahlkammer ist jedoch<br />
längst sichtbar: Wählt man eine Partei, die später keine Chance auf eine<br />
Regierungsbeteiligung hat, ist die Stimme vergebens. Wir haben uns vorgenommen,<br />
die Wahlprogramme und einschlägigen Positionspapiere der zur<br />
Wahl antretenden Parteien genau zu studieren und daraus denkbare Handlungsoptionen<br />
für den Wahltag herzuleiten.<br />
Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe wissen wir noch nicht, ob unsere<br />
Aktivitäten gegen die geplante Verschärfung des Waffengesetzes mit dem<br />
„Gesetz zur Verbesserung der Überprüfung von Waffenbesitzern“ erfolgreich<br />
waren. Doch unabhängig davon bleibt der VDB für seine Mitglieder<br />
und einen auch in Zukunft prosperierenden Handel mit zivilen Jagd- und<br />
Sportwaffen am Ball! www.vdb-waffen.de<br />
www.wm-intern.de<br />
Bilder: © VDB