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VPLT Magazin 68

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

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V.Mknowledge<br />

(Fortsetzung von Seite 25)<br />

6. Ist/War Ihnen eigene Werbung erlaubt? JA/NEIN<br />

Die Möglichkeit zur Werbung ist Grundlage für ein selbständiges<br />

Auftreten am Markt. Wird sie verwehrt oder soll der Auftragnehmer<br />

z.B. die Emailsignatur des Auftraggebers verwenden, um<br />

mit bestimmten Kunden zu kommunizieren, ist dies zudem ein<br />

klares Indiz für eine Eingliederung in die betriebliche Arbeitsorganisation.<br />

7. Werden/Wurden ihre Arbeiten kontrolliert? JA/NEIN<br />

7.1 Wenn ja: worin besteht/bestand die Kontrolle, insbesondere<br />

und wie oft wird/wurde diese durchgeführt?:<br />

26 <strong>VPLT</strong>.<strong>Magazin</strong>.<strong>68</strong><br />

Endabnahmen/Ausführungskontrolle<br />

Hier kommt es primär auf die Art der Kontrolle an. Eine „Endabnahme“<br />

des Gesamtergebnisses spricht für ein werkvertagliches<br />

Verhältnis und damit für eine selbständige Tätigkeit.<br />

Eine „Ausführungskontrolle“ (die Überwachung der einzelnen<br />

Arbeitsschritte) hingegen für eine weisungsgebundene und abhängige<br />

Beschäftigung.<br />

8. Sind Sie in den betrieblichen Arbeitsablauf bei dem<br />

oben bezeichneten Auftraggeber eingegliedert? JA/<br />

NEIN<br />

8.1 Wenn ja: Bitte Beschreibung:<br />

Wieder eine sehr direkte Frage. Eine Eingliederung in den betrieblichen<br />

Arbeitsablauf bezieht sich auf Faktoren wie die Nutzung<br />

von Büros des Auftraggebers, regelmäßige Teilnahme an Teammeetings<br />

über den Projektzeitraum hinaus, eigene Karte für die<br />

Kantine, Nutzungsrecht für Dienstfahrzeuge, die Verwendung der<br />

Emailsignatur oder sogar einer Visitenkarte des Unternehmens. All<br />

diese Faktoren sollte man als Auftraggeber vermeiden, wenn man<br />

die Feststellung einer Scheinselbständigkeit vermeiden will.<br />

9. Führen Sie die gleichen Arbeiten aus wie fest angestellte<br />

Mitarbeiter des oben bezeichneten Auftraggebers?<br />

JA/NEIN<br />

Führt ein „Freier“ die selben Arbeiten aus wie ein angestellter<br />

Mitarbeiter, wird dies als Indiz dafür gewertet, dass eine Scheinselbständigkeit<br />

vorliegt, was uns zum Problem der „Sortenreinheit“<br />

auf Produktionen bringt. Müssen Teams von angestellten<br />

Mitarbeitern oder überlassene Mitarbeiter auf einer Produktion<br />

durch weitere externe Kräfte unterstützt werden, sollte diese Verstärkung<br />

auch im Wege der Arbeitnehmerüberlassung organisiert<br />

werden, sofern sie exakt dieselben Tätigkeiten ausüben sollen. Sofern<br />

man die Mitarbeiter aber in unterschiedlichen Hierarchiestufen<br />

oder in unterschiedlichen Bereichen einsetzt, ist eine Mischung<br />

natürlich.<br />

10. Hatten/Haben Sie über Ihre Tätigkeit Berichte abzugeben?<br />

JA/NEIN<br />

10.1 Wenn Ja: In welcher Form und in welchem zeitlichen<br />

Abstand?<br />

Wie schon in Frage 7, geht es hier um die Art der Kontrolle.<br />

11. Waren/Sind Sie verpflichtet, die Arbeiten persönlich<br />

auszuführen? JA/NEIN<br />

11.1 Wenn nein: Können/Konnten sie eigene Hilfskräfte<br />

einsetzen? JA/NEIN<br />

12. Ist/war die Einstellung von Vertretungen bzw. Hilfskräften<br />

von der Zustimmung des Auftraggebers abhängig?<br />

JA/NEIN<br />

Die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung ist eines der<br />

wesentlichen Kriterien einer abhängigen Beschäftigung. Ist sie gegeben<br />

oder hat der Auftraggeber hier ein Mitspracherecht, spricht<br />

dies für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung, also<br />

Scheinselbständigkeit.<br />

13. Werden/Wurden Ihnen Arbeitsmittel kostenlos zur<br />

Verfügung gestellt? JA/NEIN<br />

13.1 Wenn ja: Welche?<br />

14. Sind/Waren Sie verpflichtet, eigenes Kapital einzusetzen<br />

bzw. mussten Sie sonstige Sicherheiten zur<br />

Verfügung stellen? JA/NEIN<br />

14.1 Wenn ja: Welche?<br />

Die Bereitstellung von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung<br />

ist eine typische Arbeitgeberpflicht, der Einsatz von eigenem<br />

Kapitel – hierzu zählen auch eigene Arbeitsmittel und<br />

PSA – hingegen ein klares Indiz für unternehmerisches Handeln.<br />

Arbeitsmittel, also Werkzeuge und PSA, sollten stets von den<br />

Nachunternehmern selbst mitgeführt werden bzw. vom Auftraggeber<br />

diesen zum Kauf angeboten werden.<br />

Als eigener Kapitaleinsatz zählt alles, was man für seine Unternehmung<br />

von der Steuer absetzen kann, dies können sowohl Anschaffung<br />

jeglicher Art wie Computer, Autos, Werkzeug, Büromaterial,<br />

aber auch Kosten für Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen<br />

oder die Höhentauglichkeitsuntersuchung sein.<br />

Im Umkehrschluss sollte ein Auftraggeber seinen Nachunternehmern<br />

keine Schulungsmaßnahmen oder die Höhentauglichkeitsüberprüfung<br />

„sponsoren“. Solche Aktionen sollten stets nur<br />

gegen Bezahlung angeboten werden und können ja durch einen<br />

höheren Werklohn in Folge der höheren Qualifizierung wieder<br />

ausgeglichen werden.<br />

15. Haben Sie Finanzierungshilfen von dem oben bezeichneten<br />

Auftraggeber erhalten (Darlehen o.ä.)?<br />

JA/NEIN<br />

Die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen an den Arbeitnehmer<br />

ist durchaus üblich, an Nachunternehmer eher selten.<br />

16. Können/Konnten Sie die Übernahme bestimmter<br />

Aufträge ablehnen? JA/NEIN<br />

Können Aufträge nicht abgelehnt werden, spricht dies für eine<br />

weisungsgebunde Tätigkeit.<br />

17. Gaben/Geben Sie ein konkretes Kalkulationsangebot<br />

in Konkurrenz zu anderen bei dem oben bezeichneten<br />

Auftraggeber ab? JA/NEIN<br />

Zu unternehmerischen und damit selbständigen Handeln gehört<br />

es, mit anderen Anbietern am Markt zu konkurrieren. Besteht hier<br />

ein Sonderstatusverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem<br />

Auftragnehmer, spricht dies für die Annahme einer abhängigen<br />

Beschäftigung.<br />

Eine Angebotsabgabe muss branchenüblich nicht schriftlich erfolgen.<br />

Es reicht durchaus, wenn der Auftraggeber am Telefon<br />

fragt, was man für den bestimmten Auftrag verlangt und der Angefragte<br />

ihm einen Preis nennt. Dieser kann auch durchaus dem Tagessatz<br />

entsprechen, den man für die voran gegangenen Jobs bei<br />

dem Auftraggeber genommen hat, nur darf dieser nicht vom Auftraggeber<br />

diktiert werden. In dem Fall wäre man in seiner unternehmerischen<br />

Freiheit beschränkt, was wiederum für das Bestehen<br />

einer abhängigen Beschäftigung spricht.<br />

Rechtsanwalt Martin Leber, Kontakt: leber@raleber.de

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