VPLT Magazin 68
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
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V.Mknowledge<br />
(Fortsetzung von Seite 25)<br />
6. Ist/War Ihnen eigene Werbung erlaubt? JA/NEIN<br />
Die Möglichkeit zur Werbung ist Grundlage für ein selbständiges<br />
Auftreten am Markt. Wird sie verwehrt oder soll der Auftragnehmer<br />
z.B. die Emailsignatur des Auftraggebers verwenden, um<br />
mit bestimmten Kunden zu kommunizieren, ist dies zudem ein<br />
klares Indiz für eine Eingliederung in die betriebliche Arbeitsorganisation.<br />
7. Werden/Wurden ihre Arbeiten kontrolliert? JA/NEIN<br />
7.1 Wenn ja: worin besteht/bestand die Kontrolle, insbesondere<br />
und wie oft wird/wurde diese durchgeführt?:<br />
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Endabnahmen/Ausführungskontrolle<br />
Hier kommt es primär auf die Art der Kontrolle an. Eine „Endabnahme“<br />
des Gesamtergebnisses spricht für ein werkvertagliches<br />
Verhältnis und damit für eine selbständige Tätigkeit.<br />
Eine „Ausführungskontrolle“ (die Überwachung der einzelnen<br />
Arbeitsschritte) hingegen für eine weisungsgebundene und abhängige<br />
Beschäftigung.<br />
8. Sind Sie in den betrieblichen Arbeitsablauf bei dem<br />
oben bezeichneten Auftraggeber eingegliedert? JA/<br />
NEIN<br />
8.1 Wenn ja: Bitte Beschreibung:<br />
Wieder eine sehr direkte Frage. Eine Eingliederung in den betrieblichen<br />
Arbeitsablauf bezieht sich auf Faktoren wie die Nutzung<br />
von Büros des Auftraggebers, regelmäßige Teilnahme an Teammeetings<br />
über den Projektzeitraum hinaus, eigene Karte für die<br />
Kantine, Nutzungsrecht für Dienstfahrzeuge, die Verwendung der<br />
Emailsignatur oder sogar einer Visitenkarte des Unternehmens. All<br />
diese Faktoren sollte man als Auftraggeber vermeiden, wenn man<br />
die Feststellung einer Scheinselbständigkeit vermeiden will.<br />
9. Führen Sie die gleichen Arbeiten aus wie fest angestellte<br />
Mitarbeiter des oben bezeichneten Auftraggebers?<br />
JA/NEIN<br />
Führt ein „Freier“ die selben Arbeiten aus wie ein angestellter<br />
Mitarbeiter, wird dies als Indiz dafür gewertet, dass eine Scheinselbständigkeit<br />
vorliegt, was uns zum Problem der „Sortenreinheit“<br />
auf Produktionen bringt. Müssen Teams von angestellten<br />
Mitarbeitern oder überlassene Mitarbeiter auf einer Produktion<br />
durch weitere externe Kräfte unterstützt werden, sollte diese Verstärkung<br />
auch im Wege der Arbeitnehmerüberlassung organisiert<br />
werden, sofern sie exakt dieselben Tätigkeiten ausüben sollen. Sofern<br />
man die Mitarbeiter aber in unterschiedlichen Hierarchiestufen<br />
oder in unterschiedlichen Bereichen einsetzt, ist eine Mischung<br />
natürlich.<br />
10. Hatten/Haben Sie über Ihre Tätigkeit Berichte abzugeben?<br />
JA/NEIN<br />
10.1 Wenn Ja: In welcher Form und in welchem zeitlichen<br />
Abstand?<br />
Wie schon in Frage 7, geht es hier um die Art der Kontrolle.<br />
11. Waren/Sind Sie verpflichtet, die Arbeiten persönlich<br />
auszuführen? JA/NEIN<br />
11.1 Wenn nein: Können/Konnten sie eigene Hilfskräfte<br />
einsetzen? JA/NEIN<br />
12. Ist/war die Einstellung von Vertretungen bzw. Hilfskräften<br />
von der Zustimmung des Auftraggebers abhängig?<br />
JA/NEIN<br />
Die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung ist eines der<br />
wesentlichen Kriterien einer abhängigen Beschäftigung. Ist sie gegeben<br />
oder hat der Auftraggeber hier ein Mitspracherecht, spricht<br />
dies für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung, also<br />
Scheinselbständigkeit.<br />
13. Werden/Wurden Ihnen Arbeitsmittel kostenlos zur<br />
Verfügung gestellt? JA/NEIN<br />
13.1 Wenn ja: Welche?<br />
14. Sind/Waren Sie verpflichtet, eigenes Kapital einzusetzen<br />
bzw. mussten Sie sonstige Sicherheiten zur<br />
Verfügung stellen? JA/NEIN<br />
14.1 Wenn ja: Welche?<br />
Die Bereitstellung von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung<br />
ist eine typische Arbeitgeberpflicht, der Einsatz von eigenem<br />
Kapitel – hierzu zählen auch eigene Arbeitsmittel und<br />
PSA – hingegen ein klares Indiz für unternehmerisches Handeln.<br />
Arbeitsmittel, also Werkzeuge und PSA, sollten stets von den<br />
Nachunternehmern selbst mitgeführt werden bzw. vom Auftraggeber<br />
diesen zum Kauf angeboten werden.<br />
Als eigener Kapitaleinsatz zählt alles, was man für seine Unternehmung<br />
von der Steuer absetzen kann, dies können sowohl Anschaffung<br />
jeglicher Art wie Computer, Autos, Werkzeug, Büromaterial,<br />
aber auch Kosten für Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen<br />
oder die Höhentauglichkeitsuntersuchung sein.<br />
Im Umkehrschluss sollte ein Auftraggeber seinen Nachunternehmern<br />
keine Schulungsmaßnahmen oder die Höhentauglichkeitsüberprüfung<br />
„sponsoren“. Solche Aktionen sollten stets nur<br />
gegen Bezahlung angeboten werden und können ja durch einen<br />
höheren Werklohn in Folge der höheren Qualifizierung wieder<br />
ausgeglichen werden.<br />
15. Haben Sie Finanzierungshilfen von dem oben bezeichneten<br />
Auftraggeber erhalten (Darlehen o.ä.)?<br />
JA/NEIN<br />
Die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen an den Arbeitnehmer<br />
ist durchaus üblich, an Nachunternehmer eher selten.<br />
16. Können/Konnten Sie die Übernahme bestimmter<br />
Aufträge ablehnen? JA/NEIN<br />
Können Aufträge nicht abgelehnt werden, spricht dies für eine<br />
weisungsgebunde Tätigkeit.<br />
17. Gaben/Geben Sie ein konkretes Kalkulationsangebot<br />
in Konkurrenz zu anderen bei dem oben bezeichneten<br />
Auftraggeber ab? JA/NEIN<br />
Zu unternehmerischen und damit selbständigen Handeln gehört<br />
es, mit anderen Anbietern am Markt zu konkurrieren. Besteht hier<br />
ein Sonderstatusverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem<br />
Auftragnehmer, spricht dies für die Annahme einer abhängigen<br />
Beschäftigung.<br />
Eine Angebotsabgabe muss branchenüblich nicht schriftlich erfolgen.<br />
Es reicht durchaus, wenn der Auftraggeber am Telefon<br />
fragt, was man für den bestimmten Auftrag verlangt und der Angefragte<br />
ihm einen Preis nennt. Dieser kann auch durchaus dem Tagessatz<br />
entsprechen, den man für die voran gegangenen Jobs bei<br />
dem Auftraggeber genommen hat, nur darf dieser nicht vom Auftraggeber<br />
diktiert werden. In dem Fall wäre man in seiner unternehmerischen<br />
Freiheit beschränkt, was wiederum für das Bestehen<br />
einer abhängigen Beschäftigung spricht.<br />
Rechtsanwalt Martin Leber, Kontakt: leber@raleber.de