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380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle–Mecklar

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Regierungsvertretung Braunschweig Ergebnisniederschrift vom 29.03.2011<br />

Verfahrensführung:<br />

Vorhabensträger:<br />

Protokollanten:<br />

Erörterung am 29. März 2011:<br />

Technische Alternativen, Emissionen<br />

Teilnehmer: siehe Anwesenheitsliste<br />

Ort: Stadthalle Northeim<br />

Beginn:<br />

Ende:<br />

Technische Alternativen<br />

Freileitung<br />

Herr Piegsa (ML / RV BS), Frau Brünesholz (ML)<br />

Frau Zeck (ML / Referatsleiterin 303)<br />

Herr Schomberg, Herr Siegmann, Frau Hamm (TenneT TSO GmbH)<br />

Herr Dr. Ohms (Rechtsanwalt)<br />

Herr Buksdrücker, Frau Dr. Winkler-Hartenstein, Frau Hackemesser,<br />

Frau Klaus (ERM GmbH)<br />

Herr Dr. Kreuziger, (PNL GbR)<br />

Frau Worch (ML / RV BS), Frau Gesterkamp-Merkens (ML),<br />

Herr Bredtschneider (ML / RV BS), Herr Schnäker (MI / RV BS)<br />

09.00 Uhr<br />

15.35 Uhr<br />

Herr Piegsa (ML / RV BS) bittet den Vorhabensträger kurz zu erläutern, welche Kriterien die<br />

Wahl der Masthöhe beeinflussen und welche Variationen zur Verfügung stehen. Herr<br />

Schomberg (TenneT TSO GmbH) führt aus, dass die Wahl der Masthöhen in Abhängigkeit<br />

von der Geländetopographie, den einzuhaltenden Schutzstreifenbreiten sowie den Spannweiten<br />

vorzunehmen ist. Die Elbkreuzungsmasten erreichen eine Höhe von bis zu 270 m.<br />

Dahingegen können Einebenenmasten bis zur minimalen Höhe von 25 m errichtet werden.<br />

Bei dieser geringen Masthöhe ist die Spannweite eng begrenzt (300 bis 350 m).<br />

Herr Dr. Thomsen (NABU KV Northeim) erkundigt sich nach den durchschnittlichen Masthöhen.<br />

Laut Herrn Schomberg sind die Masten im Durchschnitt 50 bis 52 m hoch. Herr<br />

Behling (Niedersächsisches Forstamt Münden -Forstamt Münden-) möchte wissen, ob bei<br />

einer gemeinsamen Führung der <strong>380</strong> <strong>kV</strong> und der 110 <strong>kV</strong>-Leitung auf einem Gestänge höhere<br />

Masten erforderlich sind. Kombinierte Masttypen für die gemeinsame Leitungsführung<br />

sind laut Herrn Schomberg höher. Herr Sjuts (Stadt Hardegsen) erkundigt sich, ob und ggf.<br />

mit welcher Höhe die neue Leitung über die vorhandenen Zuführungen zum Umspannwerk<br />

Hardegsen geführt wird. Konkrete Höhenangaben für mögliche Kreuzungen können von<br />

Herrn Schomberg im Raumordnungsverfahren noch nicht gemacht werden, das erfolgt im<br />

nachgelagerten Planfeststellungsverfahren.<br />

Herr Oertwig (Landkreis Northeim) erfragt, ob bei der letztendlichen Trassenabwägung die<br />

gemeinsame Trassenführung möglichst auf einem Gestänge ein ausschlaggebendes Kriterium<br />

ist. Herr Piegsa erklärt, dass Bündelungen in Form von Parallelführungen angestrebt<br />

werden. Unterschiedliche Träger von Energieleitungen können jedoch nicht verpflichtet wer-<br />

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