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380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle–Mecklar

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Regierungsvertretung Braunschweig Ergebnisniederschrift vom 12.04.2011<br />

entsprechend ausgebaut werden soll. Grundsätzlich gilt je nach Auswahl der Trassenvariante,<br />

dass zur Versorgung des Hildesheimer Stadtgebietes eine Umspannung von der <strong>380</strong> <strong>kV</strong>-<br />

Ebene auf eine entsprechende 110 <strong>kV</strong>-Leitung über ein vorhandenes oder ein neu zu errichtendes<br />

Umspannwerk erforderlich wird. Für die Varianten 1 und 5 würde dies den Bau eines<br />

Umspannwerkes bei Dannhausen bedeuten, für die Variante 2 und 3 den Bau eines Umspannwerkes<br />

südlich Lamspringe. Bei Variante 4 wird das Umspannwerk Godenau genutzt.<br />

Auf die Frage von Herrn Franke (BI Südkreis), ob für den Bau eines Umspannwerkes ein<br />

Genehmigungsverfahren nach der 4. BImSchV mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)<br />

durchzuführen ist, antwortet Herr Dr. Ohms (Rechtsanwalt TenneT TSO GmbH), dass diese<br />

Verfahrensnotwendigkeit ab 220 <strong>kV</strong> besteht, allerdings nicht zwingend mit UVP.<br />

.<br />

Als Rechtsvertreter der Stadt Bad Salzdetfurth macht Herr Machens (Rechtsanwalt) geltend,<br />

dass die Bodenburger Streuobstwiesen nicht korrekt kartiert, sondern einfach nur als Grünland<br />

ausgewiesen worden sind. Dies macht eine vernünftige Abwägung zweifelhaft. Dazu<br />

erläutert Herr Buksdrücker (ERM GmbH), dass der fragliche Bereich Teil des Bodenburger<br />

Beckens ist, aber nicht weiter bis auf Einzelnutzungen aufgegliedert wurde. Eine Konkretisierung<br />

erfolgt im Planfeststellungsverfahren.<br />

Frau Burgdorf (NABU LV Nds.) weist darauf hin, dass die Ursprünglichkeit des Landschaftsbildes<br />

Ambergau und Nettetal mit erheblichen Landesmitteln wiederhergestellt worden<br />

ist. Die Aussage des Verfahrensführers, dass ein Ausgleich der möglichen Beeinträchtigung<br />

des betreffenden Landschaftsbildes nur mit zweckgebundenen Geldzahlungen kompensierbar<br />

wäre, ist ungenügend. Herr Breuer (NLWKN) bestätigt, dass das Landschaftsbild<br />

ein hohes Schutzgut darstellt und stimmt der Aussage zu, dass bei Beeinträchtigungen naturale<br />

Entschädigungen i. d. R. nicht möglich sind. Zu berücksichtigen ist aber, dass das Interesse<br />

am Erhalt des Landschaftsbildes mit jedem anderen Schutzgut und Interesse konkurriert;<br />

hier mit dem öffentlichen Interesse an dem Bauvorhaben. Insofern ist davon auszugehen,<br />

dass -je nach gewählter Trassenvariante- das Landschaftsbild in Teilbereichen tatsächlich<br />

irreversibel geschädigt wird. Bei der Zweckgebundenheit von Entschädigungszahlungen<br />

ist der Empfänger relativ frei, eine Rehabilitationsmaßnahme für das beeinträchtigte Landschaftsbild<br />

kann nicht erwartet werden. Eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />

sollte zu einer sinnvollen Mittelverwendung führen können.<br />

Herr Pletz (Samtgemeinde Lamspringe) nimmt noch einmal Bezug auf den Zick-Zack-Kurs<br />

der dargestellten Trassierung im Bereich Groß und Klein Ilde und bekräftigt, dass dies eine<br />

sehr starke Belastung für die Menschen vor Ort ergeben würde. Im weiteren Trassenverlauf<br />

wird bei Sehlem zudem ein stark erdfallgefährdetes Gebiet berührt. Den Aspekt Landschaftsbild<br />

aufgreifend beschreibt Herr Pletz (Samtgemeinde Lamspringe) das Bodenburger<br />

Becken parallel der ICE-Strecke Richtung Bad Gandersheim als sanft ansteigende Tallandschaft.<br />

Eine exponierte Leitungsführung am Hang hätte eine erhöhte Wahrnehmbarkeit und<br />

damit eine starke Einschränkung des Landschaftsgenusses zur Folge. Dazu verweist Herr<br />

Buksdrücker (ERM GmbH) auf die durchgeführte Landschafts- und Sichtbarkeitsanalyse.<br />

Einzelne Masten können tatsächlich etwas höher ausfallen, allerdings erfolgt als Konfliktminimierung<br />

die Bündelung mit der bestehenden Bahnstromleitung. Herr Marten (Landkreis<br />

Northeim) stellt fest, dass der Vorhabensträger bislang die Möglichkeit der gemeinsamen<br />

Leitungsführung mit der Bahnstromleitung verneint hätte. Laut Herrn Siegmann (TenneT<br />

TSO GmbH) wäre grundsätzlich im Planfeststellungsverfahren mit anderen Netzbetreibern<br />

zu klären, inwieweit die gemeinsame Leitungsführung auf einem Gestänge möglich ist. Auf<br />

Nachfrage von Herrn Schnute (Stadt Bad Gandersheim) stellt er dar, dass sich bei einer<br />

Parallelführung ein Abstand von etwa 50 m von den Mittelachsen der Leitungen aus gemessen<br />

ergeben würde.<br />

Den Bereich Bodenburg/Lamspringe beschreibt Herr Bruns (BI Südkreis) als strukturschwache<br />

Region, die aus dem Potenzial der Erholungsfunktion schöpft. Den Ausführungen des<br />

Vorhabensträgers, Sehenswürdigkeiten würden mehrere Kilometer vom Trassenkorridor ent-<br />

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