380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle–Mecklar
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Regierungsvertretung Braunschweig Ergebnisniederschrift vom 29.03.2011<br />
Schwankungen auf, die vom jeweiligen Verbrauch bestimmt werden. Die direkt ermittelten<br />
Werte werden über Simulationsverfahren hochgerechnet.<br />
Herr Meier (Nds. Landvolk Braunschweig) legt dar, dass Landwirte sich zu bestimmten Zeiten<br />
8 bis 10 h am Tag unter der <strong>380</strong> <strong>kV</strong>-Leitung aufhalten. Dies könne Auswirkungen auf die<br />
Gesundheit haben. Herr Dr. Brüggemeyer (NLWKN) führt aus, dass das berufgenossenschaftliche<br />
Recht Vorgaben über die beruflichen Expositionen enthält. Die dort vorgegebenen<br />
Werte sind einzuhalten. Herr Piegsa (ML / RV BS) verweist noch einmal darauf, dass<br />
nach Angabe des Vorhabensträgers die Werte der 26. BImSchV durchgängig eingehalten<br />
werden. Herr Meier sieht seine Bedenken jedoch als nicht ausgeräumt an. Er möchte wissen,<br />
wie sich diese Problematik bei den Nutztieren darstellt. Herr Dr. Brüggemeyer betont,<br />
dass vergleichende Untersuchungen von Kulturen unter Energieleitungen und ohne Einfluss<br />
von Leitungen im Ergebnis keine Unterschiede aufweisen konnten. Die Untersuchungen zum<br />
Weideverhalten bei Rindern kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Herr Dr.<br />
Brüggemeyer gibt zu bedenken, dass jede Veränderung in der Freifläche das Verhalten der<br />
Tiere beeinflusst.<br />
Herr Meier möchte auch die Auswirkungen auf die Gewässergüte geklärt wissen. Herr<br />
Ehmen (Stadt Bad Gandersheim) erkundigt sich, ob eine Schädigung des menschlichen<br />
Organismus ausgeschlossen werden kann. Herr Dr. Brüggemeyer macht deutlich, dass die<br />
Grenzwerte der 26. BImSchV wissenschaftlich belegt sind. Herr Ehmen fordert, die gesundheitlichen<br />
Empfindlichkeiten der Menschen ernst zu nehmen und fragt, warum die Grenzwerte<br />
der Länder unterschiedlich sind. Herr Dr. Brüggemeyer erklärt, dass die Technik der Freileitungen<br />
überall gleich ist, die Schweiz aber einen anlagenbezogenen Grenzwert hat, der<br />
nicht gesundheitlich begründet ist. In Europa ist kein gesundheitlich begründeter Grenzwert<br />
< 100 µT festgelegt.<br />
Frau Zeck (ML) erfragt, ob Erdkabelverläufe kenntlich gemacht werden müssen und welche<br />
Überlegungen diesbezüglich existieren. Herr Dr. Brüggemeyer (NLWKN) führt aus, dass bei<br />
alten Modellen von Herzschrittmachern unter ungünstigen Bedingungen ab 10 µT Störungen<br />
auftreten können. Die Frage der Kenntlichmachung ist noch nicht geklärt. Herr Schomberg<br />
(TenneT TSO GmbH) gibt zu bedenken, dass auch die Kabelabschnitte so geplant werden,<br />
dass der Grenzwert der 26. BImSchV eingehalten wird. Herr Dr. Brüggemeyer, weist daraufhin,<br />
dass die 26. BImSchV nicht den Schutz von Herzschrittmacherträgern erfasst. Herr<br />
Piegsa (ML / RV BS) betont, dass die Frage der Kenntlichmachung von Erdkabeln Gegenstand<br />
des Planfeststellungsverfahrens ist. Herr Schnute (Stadt Bad Gandersheim) fordert,<br />
dass der Widerspruch bezüglich des Gefährdungspotenzials für Herzschrittmacher auszuräumen<br />
ist.<br />
Herr Siegel (BI Delligsen) fragt nach, wie die Menschen, die über einem Erdkabel wohnen<br />
oder arbeiten, geschützt werden. Herr Dr. Brüggemeyer (NLWKN) schildert, dass die Feldstärke<br />
beim Erdkabel von der Verlegetiefe und -art abhängig ist. Beim Einhalten einer Verlegetiefe<br />
von 1,50 m wird der Grenzwert der 26. BImSchV eingehalten. Der Ausfall von Herzschrittmachern<br />
ist eine Frage der Wahrscheinlichkeit.<br />
Herr Franke (BI Südkreis) führt an, dass es Untersuchungen gibt, die zum Ergebnis haben,<br />
dass 0,1 µT bereits Leukämie bei Kindern auslösen können. Herr Dr. Brüggemeyer<br />
(NLWKN) berichtigt den Wert von 0,1 µT auf 0,3 µT. Es gibt kein Wirkungsmodell darüber,<br />
ob niederfrequente Felder Auslöser für kindliche Leukämie sind. Ein Zusammenhang zwischen<br />
elektrischen und magnetischen Feldern und Leukämie konnte bisher nicht nachgewiesen<br />
werden. Bei Einhaltung der festgelegten Abstandswerte des LROP (200 m Außenbereich,<br />
400 m Innenbereich) wird der Wert von 0,3 µT weit unterschritten. Herr Pflum (Stadt<br />
Hann. Münden) führt an, dass der Schweizer Vorsorgewert auch für den Aufenthalt im Freien<br />
zur Anwendung kommt. Herr Piegsa (ML / RV BS) macht deutlich, dass die Vorsorgewerte<br />
des LROP für das Wohnumfeld gelten, nicht jedoch für Sport-, Freizeit- und Erholungsbereiche,<br />
da hier nicht von einem Aufenthalt von 24 h / Tag auszugehen ist. Die Grenzwerte der<br />
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