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380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle–Mecklar

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Regierungsvertretung Braunschweig Ergebnisniederschrift vom 29.03.2011<br />

Schwankungen auf, die vom jeweiligen Verbrauch bestimmt werden. Die direkt ermittelten<br />

Werte werden über Simulationsverfahren hochgerechnet.<br />

Herr Meier (Nds. Landvolk Braunschweig) legt dar, dass Landwirte sich zu bestimmten Zeiten<br />

8 bis 10 h am Tag unter der <strong>380</strong> <strong>kV</strong>-Leitung aufhalten. Dies könne Auswirkungen auf die<br />

Gesundheit haben. Herr Dr. Brüggemeyer (NLWKN) führt aus, dass das berufgenossenschaftliche<br />

Recht Vorgaben über die beruflichen Expositionen enthält. Die dort vorgegebenen<br />

Werte sind einzuhalten. Herr Piegsa (ML / RV BS) verweist noch einmal darauf, dass<br />

nach Angabe des Vorhabensträgers die Werte der 26. BImSchV durchgängig eingehalten<br />

werden. Herr Meier sieht seine Bedenken jedoch als nicht ausgeräumt an. Er möchte wissen,<br />

wie sich diese Problematik bei den Nutztieren darstellt. Herr Dr. Brüggemeyer betont,<br />

dass vergleichende Untersuchungen von Kulturen unter Energieleitungen und ohne Einfluss<br />

von Leitungen im Ergebnis keine Unterschiede aufweisen konnten. Die Untersuchungen zum<br />

Weideverhalten bei Rindern kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Herr Dr.<br />

Brüggemeyer gibt zu bedenken, dass jede Veränderung in der Freifläche das Verhalten der<br />

Tiere beeinflusst.<br />

Herr Meier möchte auch die Auswirkungen auf die Gewässergüte geklärt wissen. Herr<br />

Ehmen (Stadt Bad Gandersheim) erkundigt sich, ob eine Schädigung des menschlichen<br />

Organismus ausgeschlossen werden kann. Herr Dr. Brüggemeyer macht deutlich, dass die<br />

Grenzwerte der 26. BImSchV wissenschaftlich belegt sind. Herr Ehmen fordert, die gesundheitlichen<br />

Empfindlichkeiten der Menschen ernst zu nehmen und fragt, warum die Grenzwerte<br />

der Länder unterschiedlich sind. Herr Dr. Brüggemeyer erklärt, dass die Technik der Freileitungen<br />

überall gleich ist, die Schweiz aber einen anlagenbezogenen Grenzwert hat, der<br />

nicht gesundheitlich begründet ist. In Europa ist kein gesundheitlich begründeter Grenzwert<br />

< 100 µT festgelegt.<br />

Frau Zeck (ML) erfragt, ob Erdkabelverläufe kenntlich gemacht werden müssen und welche<br />

Überlegungen diesbezüglich existieren. Herr Dr. Brüggemeyer (NLWKN) führt aus, dass bei<br />

alten Modellen von Herzschrittmachern unter ungünstigen Bedingungen ab 10 µT Störungen<br />

auftreten können. Die Frage der Kenntlichmachung ist noch nicht geklärt. Herr Schomberg<br />

(TenneT TSO GmbH) gibt zu bedenken, dass auch die Kabelabschnitte so geplant werden,<br />

dass der Grenzwert der 26. BImSchV eingehalten wird. Herr Dr. Brüggemeyer, weist daraufhin,<br />

dass die 26. BImSchV nicht den Schutz von Herzschrittmacherträgern erfasst. Herr<br />

Piegsa (ML / RV BS) betont, dass die Frage der Kenntlichmachung von Erdkabeln Gegenstand<br />

des Planfeststellungsverfahrens ist. Herr Schnute (Stadt Bad Gandersheim) fordert,<br />

dass der Widerspruch bezüglich des Gefährdungspotenzials für Herzschrittmacher auszuräumen<br />

ist.<br />

Herr Siegel (BI Delligsen) fragt nach, wie die Menschen, die über einem Erdkabel wohnen<br />

oder arbeiten, geschützt werden. Herr Dr. Brüggemeyer (NLWKN) schildert, dass die Feldstärke<br />

beim Erdkabel von der Verlegetiefe und -art abhängig ist. Beim Einhalten einer Verlegetiefe<br />

von 1,50 m wird der Grenzwert der 26. BImSchV eingehalten. Der Ausfall von Herzschrittmachern<br />

ist eine Frage der Wahrscheinlichkeit.<br />

Herr Franke (BI Südkreis) führt an, dass es Untersuchungen gibt, die zum Ergebnis haben,<br />

dass 0,1 µT bereits Leukämie bei Kindern auslösen können. Herr Dr. Brüggemeyer<br />

(NLWKN) berichtigt den Wert von 0,1 µT auf 0,3 µT. Es gibt kein Wirkungsmodell darüber,<br />

ob niederfrequente Felder Auslöser für kindliche Leukämie sind. Ein Zusammenhang zwischen<br />

elektrischen und magnetischen Feldern und Leukämie konnte bisher nicht nachgewiesen<br />

werden. Bei Einhaltung der festgelegten Abstandswerte des LROP (200 m Außenbereich,<br />

400 m Innenbereich) wird der Wert von 0,3 µT weit unterschritten. Herr Pflum (Stadt<br />

Hann. Münden) führt an, dass der Schweizer Vorsorgewert auch für den Aufenthalt im Freien<br />

zur Anwendung kommt. Herr Piegsa (ML / RV BS) macht deutlich, dass die Vorsorgewerte<br />

des LROP für das Wohnumfeld gelten, nicht jedoch für Sport-, Freizeit- und Erholungsbereiche,<br />

da hier nicht von einem Aufenthalt von 24 h / Tag auszugehen ist. Die Grenzwerte der<br />

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