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380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle–Mecklar

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Regierungsvertretung Braunschweig Ergebnisniederschrift vom 12.04.2011<br />

sich tatsächlich um ein genehmigtes Wohngebäude im Außenbereich. Im Bereich Bilderlahe<br />

quert die Variante das Natura 2000 Gebiet Nettetal. Der Schutzzweck des Gebietes würde<br />

durch eine Freileitung konterkariert werden, die Verlegung eines Erdkabels in den Wiesenflächen<br />

wird als unproblematisch angesehen. Herr Dr. Kreuziger (PNL GbR) erwidert, dass<br />

die Bedeutsamkeit des Nettetales erkannt und im Planungsprozess berücksichtigt worden<br />

ist. Allerdings wird das Natura 2000 Gebiet durch die parallel außerhalb des Gebietes verlaufende<br />

Trassenachse nicht berührt. Großvögel werden die Trasse nur ausnahmsweise kreuzen,<br />

erhöhtes Anflugrisiko im Rahmen des Artenschutzes ist nicht gegeben. Dies gilt auch<br />

für den Weißstorch. Herr Breuer (NLWKN) stimmt der vom Gutachterbüro dargestellten Faktenlage<br />

zu. Obwohl das FFH-Gebiet keinen Schutzzweck für Vögel darstellt, werden diese<br />

gleichwohl bei der Betrachtung berücksichtigt. Eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos<br />

für Vögel ist nicht zu erkennen, diverse Vermeidungsstrategien können angewandt werden,<br />

beispielsweise Seilkennzeichnung. Zudem handelt es sich bei der Nord/Süd-Ausrichtung um<br />

die Leitlinie des Vogelzuges, der damit wesentlich parallel zur Leitungstrasse stattfindet. Die<br />

Eigenschaft eines faktischen Vogelschutzgebietes gem. EU - Vogelschutzrichtlinie ist zu verneinen.<br />

Herr Dr. Kreuziger (PNL GbR) betont, dass eine artenschutzrechtlich Prüfung unabhängig<br />

davon, ob das Gebiet zum Vogelschutzgebiet erklärt wurde, durchgeführt wird. Zu<br />

berücksichtigen ist, dass Mittelspannungsleitungen ein höheres Anflugrisiko als Höchstspannungsleitungen<br />

haben.<br />

Für Herrn Gosslar (BI Bad Gandersheim/Kreiensen) ist der Verlauf des Vogelzuges in<br />

Nord/Süd-Richtung im FFH-Gebiet Nette- und Sennebach nicht nachvollziehbar. Zudem wirft<br />

er dem Vorhabensträger vor, die Pilotregelung des EnLAG sehr eng auszulegen. Er fragt,<br />

warum nicht die gesamte Verbindung als HGÜ-Erdkabel und damit als Pilotprojekt gebaut<br />

wird. Möglicherweise sind in Kürze Gesetzesänderungen zu erwarten, die dies zulassen. Er<br />

kündigt an, dass die BI eine entsprechende Planung vorlegen wird und stellt die Frage, was<br />

die Raumordnungsbehörde im Vorgriff darauf bereits heute anordnen kann. Herr Breuer<br />

(NLWKN) erklärt, dass das besagte FFH-Gebiet ein linearer Lebensraum ist, der sich von<br />

Norden nach Süden ausdehnt. Die geplante Stromtrasse wird hierzu parallel geführt, die Vögel<br />

nutzen das Gebiet in der Längsrichtung. Herr Dr. Ohms (Rechtsanwalt TenneT TSO<br />

GmbH) verweist erneut auf die gesetzlichen Regelungen, die technisch und wirtschaftlich<br />

effiziente Teilabschnitte im Wege der Erdverkabelung zulassen. Im Übrigen stellt der Vorhabensträger<br />

als Netzbetreiber auch den zuständigen Ministerien die abgefragten Informationen<br />

und Praxiserfahrungen zur Verfügung. Dazu ergänzt Herr Piegsa (ML / RV BS), dass<br />

das EnLAG in derzeitiger Fassung klare Kriterien für die Forderung der Raumordnungsbehörde<br />

nach Erdverkabelung enthält. Es ist der Raumordnungsbehörde danach nicht möglich,<br />

eine durchgehende HGÜ-Erdverkabelung zu fordern. Er betont, dass die immer wieder erhobene<br />

Forderung, ein Erdkabel unmittelbar entlang der BAB 7 zu verlegen, aufgrund einer<br />

Vielzahl von Bauwerken wie Lärmschutzwällen und -wänden, Regenrückhaltebecken, Auf-<br />

und Abfahrten, Rasthöfen und Parkplätzen und der seit alters her häufig nahe an der Autobahn<br />

liegenden Ortschaften nicht umsetzbar ist. Zudem wäre auf Verlangen der Straßenbauverwaltung<br />

bei unterirdischen Maßnahmen ein Abstand von mindestens 20 m zur Autobahn<br />

einzuhalten.<br />

Herr Theuser (BI Ambergau/Seesen) kritisiert, dass bei Detailfragen immer wieder auf das<br />

Planfeststellungsverfahren verwiesen wird, Probleme des Raumes sind aber jetzt zu lösen.<br />

Auf das Wohnhaus an der Autobahnmeisterei Seesen zurückkommend fordert er, dieses wie<br />

ein Einzelgehöft im Außenbereich zu behandeln und die Abstandsregelung von 200 m anzuwenden.<br />

Herr Marten (Landkreis Northeim) kommt zurück auf die Parallelführung der Trasse mit der<br />

Nette bzw. dem FFH-Gebiet. Entgegen den bisherigen Aussagen ist davon auszugehen,<br />

dass sich Großvogelarten nicht zwangsläufig an die Nord/Süd-Flugrichtung halten und durch<br />

eine Freileitung daher stark behindert werden. Auch wenn es sich hier nicht um ein Vogelschutzgebiet<br />

handelt, muss der Vogelwelt in der Betrachtung mehr Aufmerksamkeit geschenkt<br />

werden. Dazu erwidert Herr Dr. Kreuziger (PNL GbR), dass z.B. ein Rotmilan eine<br />

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