380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle–Mecklar
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Regierungsvertretung Braunschweig Ergebnisniederschrift vom 12.04.2011<br />
sich tatsächlich um ein genehmigtes Wohngebäude im Außenbereich. Im Bereich Bilderlahe<br />
quert die Variante das Natura 2000 Gebiet Nettetal. Der Schutzzweck des Gebietes würde<br />
durch eine Freileitung konterkariert werden, die Verlegung eines Erdkabels in den Wiesenflächen<br />
wird als unproblematisch angesehen. Herr Dr. Kreuziger (PNL GbR) erwidert, dass<br />
die Bedeutsamkeit des Nettetales erkannt und im Planungsprozess berücksichtigt worden<br />
ist. Allerdings wird das Natura 2000 Gebiet durch die parallel außerhalb des Gebietes verlaufende<br />
Trassenachse nicht berührt. Großvögel werden die Trasse nur ausnahmsweise kreuzen,<br />
erhöhtes Anflugrisiko im Rahmen des Artenschutzes ist nicht gegeben. Dies gilt auch<br />
für den Weißstorch. Herr Breuer (NLWKN) stimmt der vom Gutachterbüro dargestellten Faktenlage<br />
zu. Obwohl das FFH-Gebiet keinen Schutzzweck für Vögel darstellt, werden diese<br />
gleichwohl bei der Betrachtung berücksichtigt. Eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos<br />
für Vögel ist nicht zu erkennen, diverse Vermeidungsstrategien können angewandt werden,<br />
beispielsweise Seilkennzeichnung. Zudem handelt es sich bei der Nord/Süd-Ausrichtung um<br />
die Leitlinie des Vogelzuges, der damit wesentlich parallel zur Leitungstrasse stattfindet. Die<br />
Eigenschaft eines faktischen Vogelschutzgebietes gem. EU - Vogelschutzrichtlinie ist zu verneinen.<br />
Herr Dr. Kreuziger (PNL GbR) betont, dass eine artenschutzrechtlich Prüfung unabhängig<br />
davon, ob das Gebiet zum Vogelschutzgebiet erklärt wurde, durchgeführt wird. Zu<br />
berücksichtigen ist, dass Mittelspannungsleitungen ein höheres Anflugrisiko als Höchstspannungsleitungen<br />
haben.<br />
Für Herrn Gosslar (BI Bad Gandersheim/Kreiensen) ist der Verlauf des Vogelzuges in<br />
Nord/Süd-Richtung im FFH-Gebiet Nette- und Sennebach nicht nachvollziehbar. Zudem wirft<br />
er dem Vorhabensträger vor, die Pilotregelung des EnLAG sehr eng auszulegen. Er fragt,<br />
warum nicht die gesamte Verbindung als HGÜ-Erdkabel und damit als Pilotprojekt gebaut<br />
wird. Möglicherweise sind in Kürze Gesetzesänderungen zu erwarten, die dies zulassen. Er<br />
kündigt an, dass die BI eine entsprechende Planung vorlegen wird und stellt die Frage, was<br />
die Raumordnungsbehörde im Vorgriff darauf bereits heute anordnen kann. Herr Breuer<br />
(NLWKN) erklärt, dass das besagte FFH-Gebiet ein linearer Lebensraum ist, der sich von<br />
Norden nach Süden ausdehnt. Die geplante Stromtrasse wird hierzu parallel geführt, die Vögel<br />
nutzen das Gebiet in der Längsrichtung. Herr Dr. Ohms (Rechtsanwalt TenneT TSO<br />
GmbH) verweist erneut auf die gesetzlichen Regelungen, die technisch und wirtschaftlich<br />
effiziente Teilabschnitte im Wege der Erdverkabelung zulassen. Im Übrigen stellt der Vorhabensträger<br />
als Netzbetreiber auch den zuständigen Ministerien die abgefragten Informationen<br />
und Praxiserfahrungen zur Verfügung. Dazu ergänzt Herr Piegsa (ML / RV BS), dass<br />
das EnLAG in derzeitiger Fassung klare Kriterien für die Forderung der Raumordnungsbehörde<br />
nach Erdverkabelung enthält. Es ist der Raumordnungsbehörde danach nicht möglich,<br />
eine durchgehende HGÜ-Erdverkabelung zu fordern. Er betont, dass die immer wieder erhobene<br />
Forderung, ein Erdkabel unmittelbar entlang der BAB 7 zu verlegen, aufgrund einer<br />
Vielzahl von Bauwerken wie Lärmschutzwällen und -wänden, Regenrückhaltebecken, Auf-<br />
und Abfahrten, Rasthöfen und Parkplätzen und der seit alters her häufig nahe an der Autobahn<br />
liegenden Ortschaften nicht umsetzbar ist. Zudem wäre auf Verlangen der Straßenbauverwaltung<br />
bei unterirdischen Maßnahmen ein Abstand von mindestens 20 m zur Autobahn<br />
einzuhalten.<br />
Herr Theuser (BI Ambergau/Seesen) kritisiert, dass bei Detailfragen immer wieder auf das<br />
Planfeststellungsverfahren verwiesen wird, Probleme des Raumes sind aber jetzt zu lösen.<br />
Auf das Wohnhaus an der Autobahnmeisterei Seesen zurückkommend fordert er, dieses wie<br />
ein Einzelgehöft im Außenbereich zu behandeln und die Abstandsregelung von 200 m anzuwenden.<br />
Herr Marten (Landkreis Northeim) kommt zurück auf die Parallelführung der Trasse mit der<br />
Nette bzw. dem FFH-Gebiet. Entgegen den bisherigen Aussagen ist davon auszugehen,<br />
dass sich Großvogelarten nicht zwangsläufig an die Nord/Süd-Flugrichtung halten und durch<br />
eine Freileitung daher stark behindert werden. Auch wenn es sich hier nicht um ein Vogelschutzgebiet<br />
handelt, muss der Vogelwelt in der Betrachtung mehr Aufmerksamkeit geschenkt<br />
werden. Dazu erwidert Herr Dr. Kreuziger (PNL GbR), dass z.B. ein Rotmilan eine<br />
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