380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle–Mecklar
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Regierungsvertretung Braunschweig Ergebnisniederschrift vom 11.04.2011<br />
verläufe in der Tat an bestehenden LSG orientieren, die jeweiligen Trassenkorridore jedoch<br />
derart aufgeweitet sind, dass die LSG möglichst umgangen werden können. Herr Dr. Kreuziger<br />
(PNL GbR) ergänzt zum Thema Vogelzug, dass eine Rastgebietskartierung durchgeführt<br />
wurde, so dass die Wertigkeit der Funktion des gesamten Raumes der Luttrumer Moorniederung<br />
bezüglich der Avifauna beurteilbar ist. Im Vergleich mit anderen avifaunistisch<br />
bedeutsamen Gebieten war eine höhere Gewichtung jedoch nicht möglich.<br />
Zur Lebenstedter Lössbörde bemängelt Frau Seitz-Hüffmeier (Stadt Salzgitter) eine falsche<br />
Bewertung durch den Vorhabensträger. Zurzeit ist der Raum noch von Freileitungen unbelastet.<br />
Der Bau einer <strong>380</strong> <strong>kV</strong>-Höchstspannungsfreileitung würde Tür und Tor für weitere in<br />
naher Zukunft notwendig werdende Stromtrassen öffnen, da auch dann das Bündelungsgebot<br />
zu beachten wäre. Die Lösung kann nur eine Erdverkabelung sein. Dazu stellte Herr<br />
Buksdrücker (ERM GmbH) fest, dass im Rahmen der großräumigen Betrachtung des Raumes<br />
der Lebenstedter Lössbörde keine höhere Wertigkeit zugestanden werden konnte. Auch<br />
eine eigenständige Betrachtung des Raums hätte nicht zu einer anderen Bewertung geführt.<br />
Herr Theuser (BI Ambergau/Seesen) fragt nach der Versorgungssicherheit bei Erdverkabelung.<br />
Dazu antwortet Herr Schomberg (TenneT TSO GmbH), dass das Unternehmen bisher<br />
keinerlei Erfahrungen mit Erdkabeln hat, diese aber im Rahmen der Pilotvorhaben des<br />
EnLAG erproben und Erfahrungen bezüglich der Versorgungssicherheit sammeln wird.<br />
Herr Krakowski (Gemeinde Holle) kommt zurück auf das Luttrumer Moor und äußert sein<br />
Unverständnis darüber, dass Masten auch im Moorgebiet aufgestellt werden sollen. Zudem<br />
berührt die Trassierung ein Wochenendhausgebiet sowie einen Campingplatz, nach eigenen<br />
Messungen kann hier noch nicht einmal der Mindestabstand von 200 m eingehalten werden.<br />
Dazu weist Herr Piegsa (ML / RV BS) auf die nach der 26. BImSchV einzuhaltenden Grenzwerte<br />
hin. Die Regelungen zu Siedlungsabständen dienen der Vorsorge und Wohnumfeldverbesserung.<br />
Sie sind als Ziele des LROP nicht messtechnisch begründet. Wochenendhaus-<br />
und Campingplatzgebiete sind nicht für dauerhaftes Wohnen vorgesehen und erfahren<br />
aus dem LROP heraus keinen besonderen Schutz. Herr Buksdrücker (ERM GmbH) stellt<br />
klar, dass ein Abstand von 200 m eingehalten werden kann, obwohl die Abstandsregelung<br />
hier nicht einschlägig ist. Nach Hinweis von Herr Machens (Rechtsanwalt) als Rechtsvertreter<br />
der Gemeinde Holle, dass die Zweckbestimmung der fraglichen Gebiete „wohnen“ ist,<br />
macht Herr Krakowski (Gemeinde Holle) deutlich, dass die Unstimmigkeit nicht ausgeräumt<br />
ist und die Bedenken aufrecht erhalten werden.<br />
Zum Windpark bei Holle mit insgesamt 8 Anlagen und der den Park durchschneidenden Autobahn<br />
bezweifelt Herr Krakowski (Gemeinde Holle) die Möglichkeit der Durchführung einer<br />
Freileitung, insbesondere auch im Hinblick auf Sicherheitsabstände z.B. bei Brandfällen.<br />
Auch Herr Piegsa (ML / RV BS) sieht aufgrund der Abstandsproblematik im fraglichen Bereich<br />
keine Querungsmöglichkeit mittels Freileitung und fragt nach Alternativen. Herr<br />
Buksdrücker (ERM GmbH) teilt dazu mit, dass der Planungskorridor noch etwas aufgeweitet<br />
werden kann, sodass die Trassierung mit Freileitung bei Einhaltung der notwendigen Abstände<br />
möglich wird (s. Kartenanlage: NDS_WKA_Holle_Baddeckenstedt.pdf). Daran<br />
schließt sich die Frage von Herrn Krakowski (Gemeinde Holle) an, warum der Konflikt nicht<br />
einfacher mittels Erdverkabelung gelöst wird. Im weiteren Variantenverlauf würde eine Freileitung<br />
zudem die Erweiterungsmöglichkeiten der Ortschaft Holle stark einschränken. Herr<br />
Buksdrücker (ERM GmbH) erwidert, dass die Trassenführung zukünftige Ortserweiterungen<br />
berücksichtigt.<br />
Zum Variantenverlauf durch das LSG Hainberg bemängelt Herr Krakowski (Gemeinde<br />
Holle), dass die hohe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in den Antragsunterlagen unkommentiert<br />
als Feststellung des Vorhabensträgers enthalten ist. Herr Buksdrücker (ERM<br />
GmbH) stellt klar, dass der Konflikt im Rahmen der Variantenabwägung zu bewerten, aber<br />
an sich kein Ausschlusskriterium für die Variante ist. Von Herrn Krakowski (Gemeinde<br />
Holle) auf die Berücksichtigung des FFH-Gebietes Nette/Sennebach angesprochen erläutert<br />
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