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380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle–Mecklar

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Regierungsvertretung Braunschweig Ergebnisniederschrift vom 11.04.2011<br />

verläufe in der Tat an bestehenden LSG orientieren, die jeweiligen Trassenkorridore jedoch<br />

derart aufgeweitet sind, dass die LSG möglichst umgangen werden können. Herr Dr. Kreuziger<br />

(PNL GbR) ergänzt zum Thema Vogelzug, dass eine Rastgebietskartierung durchgeführt<br />

wurde, so dass die Wertigkeit der Funktion des gesamten Raumes der Luttrumer Moorniederung<br />

bezüglich der Avifauna beurteilbar ist. Im Vergleich mit anderen avifaunistisch<br />

bedeutsamen Gebieten war eine höhere Gewichtung jedoch nicht möglich.<br />

Zur Lebenstedter Lössbörde bemängelt Frau Seitz-Hüffmeier (Stadt Salzgitter) eine falsche<br />

Bewertung durch den Vorhabensträger. Zurzeit ist der Raum noch von Freileitungen unbelastet.<br />

Der Bau einer <strong>380</strong> <strong>kV</strong>-Höchstspannungsfreileitung würde Tür und Tor für weitere in<br />

naher Zukunft notwendig werdende Stromtrassen öffnen, da auch dann das Bündelungsgebot<br />

zu beachten wäre. Die Lösung kann nur eine Erdverkabelung sein. Dazu stellte Herr<br />

Buksdrücker (ERM GmbH) fest, dass im Rahmen der großräumigen Betrachtung des Raumes<br />

der Lebenstedter Lössbörde keine höhere Wertigkeit zugestanden werden konnte. Auch<br />

eine eigenständige Betrachtung des Raums hätte nicht zu einer anderen Bewertung geführt.<br />

Herr Theuser (BI Ambergau/Seesen) fragt nach der Versorgungssicherheit bei Erdverkabelung.<br />

Dazu antwortet Herr Schomberg (TenneT TSO GmbH), dass das Unternehmen bisher<br />

keinerlei Erfahrungen mit Erdkabeln hat, diese aber im Rahmen der Pilotvorhaben des<br />

EnLAG erproben und Erfahrungen bezüglich der Versorgungssicherheit sammeln wird.<br />

Herr Krakowski (Gemeinde Holle) kommt zurück auf das Luttrumer Moor und äußert sein<br />

Unverständnis darüber, dass Masten auch im Moorgebiet aufgestellt werden sollen. Zudem<br />

berührt die Trassierung ein Wochenendhausgebiet sowie einen Campingplatz, nach eigenen<br />

Messungen kann hier noch nicht einmal der Mindestabstand von 200 m eingehalten werden.<br />

Dazu weist Herr Piegsa (ML / RV BS) auf die nach der 26. BImSchV einzuhaltenden Grenzwerte<br />

hin. Die Regelungen zu Siedlungsabständen dienen der Vorsorge und Wohnumfeldverbesserung.<br />

Sie sind als Ziele des LROP nicht messtechnisch begründet. Wochenendhaus-<br />

und Campingplatzgebiete sind nicht für dauerhaftes Wohnen vorgesehen und erfahren<br />

aus dem LROP heraus keinen besonderen Schutz. Herr Buksdrücker (ERM GmbH) stellt<br />

klar, dass ein Abstand von 200 m eingehalten werden kann, obwohl die Abstandsregelung<br />

hier nicht einschlägig ist. Nach Hinweis von Herr Machens (Rechtsanwalt) als Rechtsvertreter<br />

der Gemeinde Holle, dass die Zweckbestimmung der fraglichen Gebiete „wohnen“ ist,<br />

macht Herr Krakowski (Gemeinde Holle) deutlich, dass die Unstimmigkeit nicht ausgeräumt<br />

ist und die Bedenken aufrecht erhalten werden.<br />

Zum Windpark bei Holle mit insgesamt 8 Anlagen und der den Park durchschneidenden Autobahn<br />

bezweifelt Herr Krakowski (Gemeinde Holle) die Möglichkeit der Durchführung einer<br />

Freileitung, insbesondere auch im Hinblick auf Sicherheitsabstände z.B. bei Brandfällen.<br />

Auch Herr Piegsa (ML / RV BS) sieht aufgrund der Abstandsproblematik im fraglichen Bereich<br />

keine Querungsmöglichkeit mittels Freileitung und fragt nach Alternativen. Herr<br />

Buksdrücker (ERM GmbH) teilt dazu mit, dass der Planungskorridor noch etwas aufgeweitet<br />

werden kann, sodass die Trassierung mit Freileitung bei Einhaltung der notwendigen Abstände<br />

möglich wird (s. Kartenanlage: NDS_WKA_Holle_Baddeckenstedt.pdf). Daran<br />

schließt sich die Frage von Herrn Krakowski (Gemeinde Holle) an, warum der Konflikt nicht<br />

einfacher mittels Erdverkabelung gelöst wird. Im weiteren Variantenverlauf würde eine Freileitung<br />

zudem die Erweiterungsmöglichkeiten der Ortschaft Holle stark einschränken. Herr<br />

Buksdrücker (ERM GmbH) erwidert, dass die Trassenführung zukünftige Ortserweiterungen<br />

berücksichtigt.<br />

Zum Variantenverlauf durch das LSG Hainberg bemängelt Herr Krakowski (Gemeinde<br />

Holle), dass die hohe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in den Antragsunterlagen unkommentiert<br />

als Feststellung des Vorhabensträgers enthalten ist. Herr Buksdrücker (ERM<br />

GmbH) stellt klar, dass der Konflikt im Rahmen der Variantenabwägung zu bewerten, aber<br />

an sich kein Ausschlusskriterium für die Variante ist. Von Herrn Krakowski (Gemeinde<br />

Holle) auf die Berücksichtigung des FFH-Gebietes Nette/Sennebach angesprochen erläutert<br />

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