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380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle–Mecklar

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Regierungsvertretung Braunschweig Ergebnisniederschrift vom 11.04.2011<br />

nach Betrachtung der Konflikte kaum ernsthaft weiterverfolgt werden kann. Auf Grund der in<br />

Salzgitter-Lebenstedt vorkommenden wertvollen Lössböden ist auch eine Erdverkabelung<br />

nicht konfliktfrei zu realisieren. Herr Buksdrücker (ERM GmbH) bestätigt, dass der Bereich<br />

als Bestandteil der Hildesheimer Lössbörde zu bewerten ist. Frau Seitz-Hüffmeier (Stadt<br />

Salzgitter) verweist auf das südlich Salzgitter-Heerte gelegene Vorranggebiet für Natur und<br />

Landschaft, das zugleich als Natura 2000 Gebiet ausgewiesen ist. Der Heerter See bietet<br />

zahlreichen Vogelarten und vielen anderen geschützten Tieren einen besonders wertvollen<br />

Lebensraum. Herr Buksdrücker (ERM GmbH) erwidert, dass der Heerter See nicht gequert,<br />

sondern westlich umgangen wird.<br />

Herr Wiesenhütter (Landkreis Goslar) stellt fest, dass durch die Variante 5 erhebliche Beeinträchtigungen<br />

von Natur und Landschaft zu verzeichnen sind und bittet um Klärung inwieweit<br />

die Untervarianten südlich Salzgitter-Lebenstedt weiter verfolgt werden. Herr<br />

Buksdrücker (ERM GmbH) erwidert, dass die Untervarianten 3a und 4b in diesem Planungsraum<br />

verworfen wurden.<br />

Herr Fleige-Lütgering (BI Lahstedt) bemängelt, dass eine Bündelung der Trasse mit vorhandener<br />

Infrastruktur z.B. dem Salzgitter-Kanal und der BAB 39 als sog. Variante 6, die ggf.<br />

auch als Erdkabel auszuführen ist, nicht untersucht wurde. Frau Brünesholz (ML) und Herr<br />

Piegsa (ML / RV BS) weisen auf die in Northeim behandelten Grundsatzfragen hin und legen<br />

dar, dass sich nach Würdigung der vorgelegten Unterlagen die geforderte Untersuchung<br />

nicht aufdrängt.<br />

Herr Schaper (BI Ringelheim und Freundeskreis e.V. -BI Ringelheim-) bemängelt, dass die<br />

Bündelung bei Haverlah/Ringelheim aufgegeben wird und die Trasse das Landschaftsbild<br />

stark stört. Er befürchtet, dass die Trasse das Denkmal Schloss Ringelheim wesentlich beeinträchtigt<br />

und im Bereich des Flugplatzes Schäferstuhl eine Gefahr für den Segelflug darstellt.<br />

Zudem bewirkt die Querung der Innersteaue eine Störung des dort festgelegten Vogelschutz-<br />

und FFH-Gebietes. Herr Piegsa (ML / RV BS) erwidert, dass der Abstand von 400 m<br />

zu Schloss Ringelheim gewahrt bleibt und die beteiligte Luftfahrtbehörde den Flugplatz<br />

Schäferstuhl als unproblematisch ansieht. Herr Dr. Kreuziger (PNL GbR) legt ergänzend<br />

dar, dass für das Vogelschutzgebiet Innersteaue erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen<br />

werden können und verweist auf seine Ausführungen für den Bereich Bockenem<br />

(zu Variante 1). Herr Schaper (BI Ringelheim) befürchtet, dass erhebliche Abholzungen erforderlich<br />

werden und beklagt, dass hier mit zweierlei Maß vorgegangen wird. Herr Dr.<br />

Kreuziger (PNL GbR) und Herr Buksdrücker (ERM GmbH) erwidern, dass bei der Querung<br />

der Innersteaue keine Gehölzeinschläge zu befürchten sind. Die Querung erfolgt in enger<br />

Bündelung mit der 110 <strong>kV</strong>-Leitung. Herr Breuer (NLWKN) bestätigt, dass die Innersteaue<br />

teilweise als FFH-, teilweise als Vogelschutzgebiet festgelegt ist, Schäden an der Biotopausstattung<br />

sind jedoch nicht zu befürchten.<br />

Herr Range (Samtgemeinde Baddeckenstedt) legt dar, dass für den Bereich westlich<br />

Haverlah eine erheblich Vorbelastung durch Windenergieanlagen und die vorhandene 110<br />

<strong>kV</strong>-Leitung besteht und bittet um Klärung, inwieweit eine Trassenführung westlich Haverlah<br />

auf einem Gestänge erfolgen kann. Herr Buksdrücker (ERM GmbH) erklärt, dass die Ostumgehung<br />

Haverlahs wegen Unterschreitung der Abstandsvorschriften bei einer Bündelung<br />

westlich Haverlah verfolgt wird. Herr Piegsa (ML / RV BS) fragt, inwieweit eine eventuelle<br />

Westumgehung mit Unterschreitung der Abstandsvorschriften akzeptiert wird. Herr Range<br />

(Samtgemeinde Baddeckenstedt) erwidert, dass die Einhaltung der Abstandvorschriften zu<br />

beachten ist und ggf. eine Erdverkabelung geprüft werden muss. Frau Brünesholz (ML)<br />

verweist auf die Rechtslage, wonach eine Erdverkabelung nur ermöglicht wird, sofern die<br />

Abstandsvorschriften unterschritten werden.<br />

Herr Kühlewind (Samtgemeinde Lutter am Barenberge) verweist auf die Forderung der von<br />

Variante 5 stark betroffenen Samtgemeinde Lutter am Barenberge, die Leitung als Erdkabel<br />

zu verlegen. Er hält die Planungsunterlagen hinsichtlich der Bewertung der Raumverträglich-<br />

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