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Am 17.12.2010 ist die EN 1090-1 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.<br />
Damit wurde die Grundlage geschaffen, um die Normenreihe DIN EN 1090 in Deutschland<br />
bauaufsichtlich einzuführen und die Stellen, die beim DIBt einen Antrag gestellt haben, als<br />
Überwachungs- bzw. Zertifizierungsstellen nach DIN EN 1090-1 zu notifizieren. In Deutschland<br />
sind die Norm DIN EN 1090-2 und -3 in der Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen<br />
(MLTB) im Abschnitt 2.4 „Metall- und Verbundbau“ gelistet und erfüllen so die EU-Bauprodukteverordnung<br />
EU 305/2011 als harmonisierte europäische Norm. Die deutsche Verwaltungsvorschrift<br />
Technische Bedingungen (VVTB) ist Januar 2019 erschienen.<br />
2 Historische Entwicklung<br />
In Deutschland waren die Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten der Schweißaufsicht in<br />
DIN 8563 Teil 2 aus dem Jahr 1964 bzw. 1978 bereits mit grundsätzlichen Anforderungen<br />
beschrieben. Mit dieser Norm wurden erstmals für alle Anwendungsbereiche geltende Aufgaben<br />
und Zuständigkeiten festgelegt. DIN 8563 fand dann auch Eingang und Berücksichtigung<br />
in vielen Anwendungsnormen und anderen Regelwerken für den Stahl-, Brücken-,<br />
Dampfkessel-, Behälter-, Rohrleitungs-, Schienenfahrzeug- und Schiffsbau.<br />
Unter dem Titel „Sicherung der Güte von Schweißarbeiten – Anforderungen an den Betrieb“<br />
wurden bestimmte Mindestanforderungen an die technische und personelle Ausstattung<br />
eines Betriebes für die Durchführung von Schweißarbeiten gestellt. Hinsichtlich der Schweißaufsicht<br />
wurde gefordert, dass sie über eine dem Aufgabengebiet entsprechende Ausbildung,<br />
verbunden mit Fertigungserfahrung auf dem im Betrieb angewendeten Gebiet der Schweißtechnik,<br />
verfügen sollte. Bereits hier konnte die Schweißaufsicht von mehreren Personen wahrgenommen<br />
werden, jedoch war der Arbeits- und Verantwortungsbereich für jede Schweißaufsichtsperson<br />
festzulegen. Diese Norm war noch sehr von den am Fertigungsablauf orientierten<br />
Aufgaben geprägt. Die dort genannten Aufgaben umfassten:<br />
a) Einhalten der auf den Fertigungsunterlagen gemachten Angaben, z. B. Nahtvorbereitung,<br />
Schweißfolge, Schweißverfahren, Nahtausführung;<br />
b) Einsatz der Schweißer oder Fachkräfte und Überwachung ihrer Arbeit;<br />
c) Einsatz einwandfreier Grundwerkstoffe, Schweißzusätze und Hilfsstoffe;<br />
d) Einsatz einwandfreier und geeigneter Schweißgeräte, -anlagen und -vorrichtungen;<br />
e) die schweißtechnische Beratung der Konstrukteure und Angehörigen anderer Betriebsstellen;<br />
f) die Wahl geeigneter Grundwerkstoffe sowie geeigneter Schweißzusätze und Hilfsstoffe<br />
und des Schweißverfahrens sowie die Abstimmung aufeinander;<br />
g) die Lagerung der Schweißzusätze und Hilfsstoffe;<br />
h) die Auswahl einwandfreier und geeigneter Schweißgeräte, -anlagen und -vorrichtungen;<br />
i) die Durchführung der Nahtvorbereitung;<br />
j) die betriebliche Ausbildung und Prüfung des Schweißpersonals;<br />
k) gegebenenfalls Festlegung des Prüfumfanges, Durchführung der Schweißnahtprüfung,<br />
z. B. Sicht- und Maßkontrolle, zerstörungsfreie bzw. zerstörende Prüfung;<br />
l) Festlegung und Überwachung der Schweißparameter bei mechanisierten und automatischen<br />
Schweißanlagen.<br />
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