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Sie soll schließlich das Schweißen planen, überwachen, ggf. korrigierend eingreifen und am<br />

Ende bewerten, ob die Schweißkonstruktion den meist in Normen gestellten Anforderungen<br />

genügt. Dazu muss die Schweißaufsichtsperson Kenntnisse vom Produkt selbst haben<br />

(Tragwerksbauten, Rohrleitungen, Schienenfahrzeugen), das Verhalten der Stähle oder der<br />

Nichteisenmetalle kennen, besonders mit den anzuwendenden Schweißverfahren mit ihren<br />

Möglichkeiten und Grenzen vertraut sein und vieles mehr. Dieses Wissen kann durch theoretische<br />

und praktische Lehrgänge, aber auch durch Erfahrung erworben werden.<br />

Im Zuge der Gleichberechtigung wird auch gerne aus jedem Wort ein männlicher und ein<br />

weiblicher Begriff gebildet. Der Begriff „Schweißaufsicht“ ist ein semantisches Nullmorphem,<br />

d. h. ein geschlechtsneutraler Begriff. Man versteht darunter laut Norm die „Koordination von<br />

Herstellungsprozessen für alle schweißtechnischen und mit dem Schweißen verbundenen<br />

Tätigkeiten“. Die Person, die kompetent und verantwortlich ist, eben diese Schweißaufsicht<br />

durchzuführen, ist das Schweißaufsichtspersonal. Umgangssprachlich hat sich dafür aber der<br />

Begriff „Schweißaufsicht“ eingeprägt.<br />

Das Internationale Institut für Schweißtechnik (IIW) hat auf freiwilliger Basis Empfehlungen für<br />

die Mindestanforderungen für die Ausbildung, Prüfung und Zertifizierung des Schweißaufsichtspersonals<br />

erstellt. In der DVS ® -IIW/EWF-Richtlinie 1170 sind die Anforderungen an die<br />

Qualifizierung von Schweißaufsichtspersonen detailliert beschrieben. In Deutschland werden<br />

diese Inhalte zu den Anforderungen in Lehrgängen des DVS vermittelt.<br />

Je nach Voraussetzung hinsichtlich der beruflichen Vorbildung der Person und nach Umfang<br />

des Lehrgangsstoffes bilden dann die Abschlüsse:<br />

• Internationaler Schweißfachingenieur,<br />

• Internationaler Schweißtechniker,<br />

• Internationaler Schweißfachmann<br />

die Basis, ob die Person als Schweißaufsicht für alle Aufgaben und Verantwortlichkeiten der<br />

schweißtechnischen Herstellung vorgesehen werden kann oder ob sie nur Teilbereiche aus<br />

dem gesamten Spektrum später wahrnimmt und als unterstützende Schweißaufsichtsperson<br />

im Unternehmen tätig wird.<br />

Bei Schweißaufsichtspersonal, welches durch Prüfung nachgewiesen hat, die Anforderungen<br />

obiger Richtlinie zu erfüllen und damit über ausreichende Kenntnis des dort beschriebenen<br />

Lehrgangsstoffes verfügt, kann davon ausgegangen werden, dass die entsprechenden<br />

Anforderungen erfüllt sind.<br />

Die Forderung nach einer Schweißaufsichtsperson ist heute in vielen Produktnormen und<br />

Anwendungsregelwerken zu finden. Die Qualifizierung von Schweißaufsichtspersonen spielt<br />

in Deutschland eine wichtige Rolle, da sie in zahlreichen Unternehmensbereichen eine Voraussetzung<br />

für die Zulassungen zum Schweißen im geregelten Bereich ist. In folgenden Produktnormen<br />

und Vorschriften werden beispielsweise Schweißaufsichtspersonen vorausgesetzt:<br />

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