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Sie soll schließlich das Schweißen planen, überwachen, ggf. korrigierend eingreifen und am<br />
Ende bewerten, ob die Schweißkonstruktion den meist in Normen gestellten Anforderungen<br />
genügt. Dazu muss die Schweißaufsichtsperson Kenntnisse vom Produkt selbst haben<br />
(Tragwerksbauten, Rohrleitungen, Schienenfahrzeugen), das Verhalten der Stähle oder der<br />
Nichteisenmetalle kennen, besonders mit den anzuwendenden Schweißverfahren mit ihren<br />
Möglichkeiten und Grenzen vertraut sein und vieles mehr. Dieses Wissen kann durch theoretische<br />
und praktische Lehrgänge, aber auch durch Erfahrung erworben werden.<br />
Im Zuge der Gleichberechtigung wird auch gerne aus jedem Wort ein männlicher und ein<br />
weiblicher Begriff gebildet. Der Begriff „Schweißaufsicht“ ist ein semantisches Nullmorphem,<br />
d. h. ein geschlechtsneutraler Begriff. Man versteht darunter laut Norm die „Koordination von<br />
Herstellungsprozessen für alle schweißtechnischen und mit dem Schweißen verbundenen<br />
Tätigkeiten“. Die Person, die kompetent und verantwortlich ist, eben diese Schweißaufsicht<br />
durchzuführen, ist das Schweißaufsichtspersonal. Umgangssprachlich hat sich dafür aber der<br />
Begriff „Schweißaufsicht“ eingeprägt.<br />
Das Internationale Institut für Schweißtechnik (IIW) hat auf freiwilliger Basis Empfehlungen für<br />
die Mindestanforderungen für die Ausbildung, Prüfung und Zertifizierung des Schweißaufsichtspersonals<br />
erstellt. In der DVS ® -IIW/EWF-Richtlinie 1170 sind die Anforderungen an die<br />
Qualifizierung von Schweißaufsichtspersonen detailliert beschrieben. In Deutschland werden<br />
diese Inhalte zu den Anforderungen in Lehrgängen des DVS vermittelt.<br />
Je nach Voraussetzung hinsichtlich der beruflichen Vorbildung der Person und nach Umfang<br />
des Lehrgangsstoffes bilden dann die Abschlüsse:<br />
• Internationaler Schweißfachingenieur,<br />
• Internationaler Schweißtechniker,<br />
• Internationaler Schweißfachmann<br />
die Basis, ob die Person als Schweißaufsicht für alle Aufgaben und Verantwortlichkeiten der<br />
schweißtechnischen Herstellung vorgesehen werden kann oder ob sie nur Teilbereiche aus<br />
dem gesamten Spektrum später wahrnimmt und als unterstützende Schweißaufsichtsperson<br />
im Unternehmen tätig wird.<br />
Bei Schweißaufsichtspersonal, welches durch Prüfung nachgewiesen hat, die Anforderungen<br />
obiger Richtlinie zu erfüllen und damit über ausreichende Kenntnis des dort beschriebenen<br />
Lehrgangsstoffes verfügt, kann davon ausgegangen werden, dass die entsprechenden<br />
Anforderungen erfüllt sind.<br />
Die Forderung nach einer Schweißaufsichtsperson ist heute in vielen Produktnormen und<br />
Anwendungsregelwerken zu finden. Die Qualifizierung von Schweißaufsichtspersonen spielt<br />
in Deutschland eine wichtige Rolle, da sie in zahlreichen Unternehmensbereichen eine Voraussetzung<br />
für die Zulassungen zum Schweißen im geregelten Bereich ist. In folgenden Produktnormen<br />
und Vorschriften werden beispielsweise Schweißaufsichtspersonen vorausgesetzt:<br />
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