10.06.2021 Aufrufe

FB_155_LP

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Hersteller oder für alle Anforderungen an die Qualitätssysteme sämtliche dort aufgeführten<br />

Punkte angewendet werden. Daher wird empfohlen, daraus eine geeignete Auswahl zu treffen,<br />

wenn beispielsweise einige Tätigkeiten nicht zum Tragen kommen, unter anderem, wenn<br />

z. B. keine zerstörende oder zerstörungsfreie Prüfung gefordert ist. Die einzelnen Tätigkeiten,<br />

die beim Schweißen zu berücksichtigen sind, sind dabei identisch mit denen der Normreihe<br />

DIN EN ISO 3834.<br />

Unverändert und eindeutig ist die Bestimmung, dass bei Ausübung der Schweißaufsicht durch<br />

mehrere Personen die Aufgaben und die Verantwortung für jede Person festzuschreiben sind.<br />

Neu ist nach DIN EN ISO 14731 die ausdrückliche Zulässigkeit der Untervergabe der Schweißaufsichtstätigkeit.<br />

Die Einhaltung des Inhaltes der Norm bleibt jedoch weiterhin in Verantwortung<br />

des Herstellers, für den die unterbeauftragte Schweißaufsichtsperson dann tätig<br />

ist.<br />

Unverändert ist im Abschnitt „Arbeitsbeschreibung“ die Darstellung der Aufgaben und der Verantwortung<br />

geblieben. Bei den Aufgaben einer Schweißaufsicht wird auf den oben erwähnten<br />

normativen Anhang B der Norm verwiesen. Im Falle der Verantwortung wird eine Festlegung<br />

der Verantwortung mit Stellung der Schweißaufsichtsperson in der Hierarchie der Herstellerorganisation<br />

gefordert, sowie eine Festlegung des Umfanges der Befugnisse, z. B. Berechtigung<br />

zur Unterzeichnung von Dokumenten. Hierzu zählt auch die Berechtigung zum Sperren von<br />

Schweißpersonal beim Einsatz als Schweißer im Falle mangelhafter Handfertigkeit.<br />

Als verantwortliches Schweißaufsichtspersonal kommt unverändert Personal mit umfassenden<br />

technischen Kenntnissen, speziellen technischen Kenntnissen und technischen Basiskenntnissen<br />

zum Einsatz. Zwischenzeitlich sind die Richtlinien für die Ausbildung, Prüfung und<br />

Zertifizierung des Schweißaufsichtspersonals des Europäischen Verbands für Schweißtechnik<br />

(EWF) vom Internationalen Institut für Schweißtechnik (IIW) „übernommen“ worden. Die<br />

Mindestanforderungen an die Ausbildung, Prüfung und Qualifizierung von Schweißaufsichtspersonen<br />

wie<br />

• Internationaler Schweißfachingenieur (SFI) [International Welding Engineer (IWE)],<br />

• Internationaler Schweißtechniker (ST) [International Welding Technologist (IWT)],<br />

• Internationaler Schweißfachmann (SFM) [International Welding Specialist (IWS)] und<br />

• Internationaler Schweißpraktiker (SP) [International Welding Practitioner (IWP)]<br />

sind in der Richtlinie DVS ® -IIW/EWF 1170 niedergelegt.<br />

Den hilfreichen informativen Anhang A in DIN EN ISO 14731 Ausgabe 2006, gibt es in der Neuausgabe<br />

nicht mehr. In der Ausgabe 2006 wie auch in DIN EN 719 lieferte dieser Anhang A<br />

Empfehlungen für die technischen Kenntnisse beim Schweißen und informiert darüber, dass<br />

Schweißaufsichtspersonal, welches anerkannte Qualifikationen nach den Richtlinien des IIW<br />

besitzt, die Anforderungen für eine Schweißaufsicht erfüllt. Dies sind analog zur DIN EN 719<br />

solche mit umfassenden technischen Kenntnissen (Internationaler Schweißfachingenieur), mit<br />

speziellen technischen Kenntnissen (Internationaler Schweißtechniker) und mit technischen<br />

Basiskenntnissen (Internationaler Schweißfachmann).<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!