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Hersteller oder für alle Anforderungen an die Qualitätssysteme sämtliche dort aufgeführten<br />
Punkte angewendet werden. Daher wird empfohlen, daraus eine geeignete Auswahl zu treffen,<br />
wenn beispielsweise einige Tätigkeiten nicht zum Tragen kommen, unter anderem, wenn<br />
z. B. keine zerstörende oder zerstörungsfreie Prüfung gefordert ist. Die einzelnen Tätigkeiten,<br />
die beim Schweißen zu berücksichtigen sind, sind dabei identisch mit denen der Normreihe<br />
DIN EN ISO 3834.<br />
Unverändert und eindeutig ist die Bestimmung, dass bei Ausübung der Schweißaufsicht durch<br />
mehrere Personen die Aufgaben und die Verantwortung für jede Person festzuschreiben sind.<br />
Neu ist nach DIN EN ISO 14731 die ausdrückliche Zulässigkeit der Untervergabe der Schweißaufsichtstätigkeit.<br />
Die Einhaltung des Inhaltes der Norm bleibt jedoch weiterhin in Verantwortung<br />
des Herstellers, für den die unterbeauftragte Schweißaufsichtsperson dann tätig<br />
ist.<br />
Unverändert ist im Abschnitt „Arbeitsbeschreibung“ die Darstellung der Aufgaben und der Verantwortung<br />
geblieben. Bei den Aufgaben einer Schweißaufsicht wird auf den oben erwähnten<br />
normativen Anhang B der Norm verwiesen. Im Falle der Verantwortung wird eine Festlegung<br />
der Verantwortung mit Stellung der Schweißaufsichtsperson in der Hierarchie der Herstellerorganisation<br />
gefordert, sowie eine Festlegung des Umfanges der Befugnisse, z. B. Berechtigung<br />
zur Unterzeichnung von Dokumenten. Hierzu zählt auch die Berechtigung zum Sperren von<br />
Schweißpersonal beim Einsatz als Schweißer im Falle mangelhafter Handfertigkeit.<br />
Als verantwortliches Schweißaufsichtspersonal kommt unverändert Personal mit umfassenden<br />
technischen Kenntnissen, speziellen technischen Kenntnissen und technischen Basiskenntnissen<br />
zum Einsatz. Zwischenzeitlich sind die Richtlinien für die Ausbildung, Prüfung und<br />
Zertifizierung des Schweißaufsichtspersonals des Europäischen Verbands für Schweißtechnik<br />
(EWF) vom Internationalen Institut für Schweißtechnik (IIW) „übernommen“ worden. Die<br />
Mindestanforderungen an die Ausbildung, Prüfung und Qualifizierung von Schweißaufsichtspersonen<br />
wie<br />
• Internationaler Schweißfachingenieur (SFI) [International Welding Engineer (IWE)],<br />
• Internationaler Schweißtechniker (ST) [International Welding Technologist (IWT)],<br />
• Internationaler Schweißfachmann (SFM) [International Welding Specialist (IWS)] und<br />
• Internationaler Schweißpraktiker (SP) [International Welding Practitioner (IWP)]<br />
sind in der Richtlinie DVS ® -IIW/EWF 1170 niedergelegt.<br />
Den hilfreichen informativen Anhang A in DIN EN ISO 14731 Ausgabe 2006, gibt es in der Neuausgabe<br />
nicht mehr. In der Ausgabe 2006 wie auch in DIN EN 719 lieferte dieser Anhang A<br />
Empfehlungen für die technischen Kenntnisse beim Schweißen und informiert darüber, dass<br />
Schweißaufsichtspersonal, welches anerkannte Qualifikationen nach den Richtlinien des IIW<br />
besitzt, die Anforderungen für eine Schweißaufsicht erfüllt. Dies sind analog zur DIN EN 719<br />
solche mit umfassenden technischen Kenntnissen (Internationaler Schweißfachingenieur), mit<br />
speziellen technischen Kenntnissen (Internationaler Schweißtechniker) und mit technischen<br />
Basiskenntnissen (Internationaler Schweißfachmann).<br />
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