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5 Änderungen in DIN EN ISO 14731 gegenüber<br />
DIN EN 719<br />
Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen oder auch Umstellungen in<br />
DIN EN ISO 14731:2006-12 gegenüber DIN EN 719:1994-08 kurz beschrieben. Im Wesentlichen<br />
sind hier früher sehr verständliche Bezeichnungen durch neutralere Begriffe ersetzt<br />
worden, was die Verständlichkeit nicht gerade fördert. Da auch die aktuelle Ausgabe von<br />
DIN EN ISO 14731:2019-07 diese Begriffe weiterhin benutzt, soll dies hier kurz erläutert werden.<br />
Aus der ehemaligen „Vertragsüberprüfung“ wurde vom Titel her „Überprüfung der<br />
Anforderungen“. Ergänzt wurde, dass vor Auftragsunterzeichnung die anzuwendende<br />
Produktnorm z. B. DIN EN 13480 „Metallische Industrielle Rohrleitungen“ auf Erfüllbarkeit zu<br />
überprüfen ist. Hier geht es um die Überprüfung auf Erfüllbarkeit von generellen Forderungen<br />
aus den im Vertrag herangezogenen Produktnormen. Dieser Merkposten war früher unter<br />
„Konstruktionsüberprüfung“ aufgeführt.<br />
Aus „Konstruktionsüberprüfung“ wurde die „Technische Überprüfung“. An dieser Stelle wurde<br />
die Festlegung der zu verschweißenden Grundwerkstoffe sowie die Bewertung der Eigenschaften<br />
der späteren Schweißverbindung aus dem ehemaligen Abschnitt „Grundwerkstoff“<br />
aufgenommen. Im Vorfeld soll somit geklärt werden, ob die geplanten Werkstoffe sich auch<br />
für eine Schweißverbindung eignen. Hier ist auch die Überprüfung von zusätzlichen vertraglich<br />
festgeschriebenen Forderungen, wie Losprüfung von Schweißzusätzen, Nachbehandlungen,<br />
geregelt.<br />
Die „Untervergabe“ wurde präzisiert auf die schweißtechnische Fertigung.<br />
„Schweißtechnisches Personal“ wurde ein eigenständiger Aufgabenpunkt, der früher unter<br />
Ziffer 1.7.2 „Schweißen“ behandelt worden war. Er wurde erweitert um Bediener und Hartlöter.<br />
„Einrichtungen“ wurden inhaltlich ergänzt um die Instandhaltung, Verifizierung und Validierung<br />
der verwendeten Einrichtungen. Damit wird dem Qualitätsmanagement-Prinzip auch bei<br />
den Aufgaben Rechnung getragen. Auch die Einleitung von Reparaturmaßnahmen fällt künftig<br />
in das Aufgabengebiet der Schweißaufsichtsperson. Mit Verifizierung und Validierung ist<br />
gemeint, dass zum Schweißen vorgesehene Einrichtungen auch für die Anforderungen nach<br />
Normen und laut Vertrag spezifizierten Arbeiten geeignet sein müssen. Dies soll im Vorfeld<br />
überprüft werden.<br />
Aus der „Herstellungsplanung“ wurde jetzt „Fertigungsplanung“. Die darin enthaltenen Merkposten<br />
„Schweißanweisung“ und „Anerkennung des Schweißverfahrens“ wurden in die neuen<br />
Aufgaben „Qualifizierung von Schweißverfahren“, „Schweißanweisungen“ und „Arbeitsanweisungen“<br />
überführt.<br />
„Schweißzusätze“ wurde aus dem Bereich „Werkstoffe“ herausgezogen, blieb jedoch inhaltlich<br />
unverändert.<br />
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