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Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 14 - Jahrgang 2021

Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 14 - Jahrgang 2021 mit dem gewerblichen Sonderthema "Tipps für den Sommer" (Teil 2)

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Seite 53 AMTSBLATT

21. Juli 2021

Haushaltssatzung der Stadt Bad Düben für die Haushaltsjahre 2021 und 2022

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 24. Juni

2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden

Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

für 2021 2022

im Ergebnishaushalt mit dem

• Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 12.592.850 14.025.100 Euro

• Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 14.263.050 15.067.900 Euro

• Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf - 1.670.200 - 1.042.800 Euro

• Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 232.600 65.000 Euro

• Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 232.600 65.000 Euro

• Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 0 0 Euro

• Gesamtergebnis auf - 1.670.200 - 1.042.800 Euro

• Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 0 Euro

• Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0 0 Euro

• Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital

gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 805.350 777.050 Euro

• Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital

gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 383.300 415.100 Euro

• veranschlagten Gesamtergebnis auf - 481.550 149.350 Euro

im Finanzhaushalt mit dem

• Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 11.687.850 12.895.250 Euro

• Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 12.520.600 13.053.600 Euro

• Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als

Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - 832.750 - 158.350 Euro

• Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.386.200 2.183.950 Euro

• Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.929.750 2.940.500 Euro

• Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 543.550 - 756.550 Euro

• Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder

-fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen

und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 1.376.300 - 914.900 Euro

• Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.687.200 937.100 Euro

• Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 948.850 1.032.050 Euro

• Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 738.350 - 94.950 Euro

• Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf - 724.900* 203.250 Euro

festgesetzt.

* inklusive des Saldos aus den veranschlagten Ein- und Auszahlungen aus übertragenen Ermächtigungen und Kassenkrediten

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.430.000 600.000 Euro

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,

die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 0 2.716.750 Euro

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in

Anspruch genommen werden darf, wird auf 2.300.000 2.300.000 Euro

festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, betragen:

• für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 300 v.H.

• für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 450 v.H.

• für die Gewerbesteuer auf 410 410 v.H.

Bad Düben, den 1. Juli 2021

Astrid Münster

Bürgermeisterin

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