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100 Jahre WG Eigenheim Weißenburg

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Jubiläumsausgabe – <strong>100</strong> <strong>Jahre</strong><br />

Genossenschaft für Anfänger:<br />

Fragen und Antworten<br />

Aufsichtsräte (von links) Christian Langer, Claudia Etschel, Klaus Lehmeyer,<br />

Sonja Strunz, Bernd Körzendörfer und Vorstände Peter Schiebsdat, Thomas Hanke, Thomas Winter<br />

Was ist eine Genossenschaft?<br />

Die ersten Wohnungsgenossenschaften entstanden<br />

ab 1850, der Reichstag beschloss 1889 das erste Genossenschaftsgesetz.<br />

Es ermöglichte dem Einzelnen, sich<br />

mit geringem Risiko an Gemeinschaftsobjekten unter<br />

den Grundprinzipien Selbsthilfe, Selbstverwaltung und<br />

Selbstverantwortung zu beteiligen. Genossenschaften<br />

sind Selbsthilfegemeinschaften, deren zentraler Zweck<br />

die Förderung ihrer Mitglieder ist. Jeder haftet mit seinem<br />

Genossenschaftsanteil.<br />

Heute gibt es in der Bundesrepublik ungefähr 2.000<br />

Wohnungsgenossenschaften mit rund 2,2 Millionen<br />

Wohnungen. Im Verband bayerischer Wohnungsunternehmen<br />

sind aktuell 357 Wohnungsgenossenschaften<br />

Mitglied, wie der VdW auf Anfrage mitteilt. Demnach<br />

wohnen mehr als 370.000 Menschen in Bayern in den<br />

über 190.000 genossenschaftlichen Wohnungen.<br />

Was ist der Unterschied zu anderen Vermietern?<br />

Viele Wohnungsgenossenschaften wurden nach dem<br />

Zweiten Weltkrieg gegründet. Als Solidargemeinschaft<br />

wollte man damals die Wohnraumversorgung für eine<br />

breite Schicht der Bevölkerung sicherstellen. Grunderkenntnis<br />

war, dass der Einzelne wirtschaftlich zu<br />

schwach ist, sich selbst Wohnraum zu schaffen, nur in<br />

einer Gemeinschaft war dies möglich. Daraus ergibt<br />

sich der Unterschied einer Wohnungsgenossenschaft<br />

zu privaten Vermietern. Genossenschaften verbieten<br />

sich, mit dem Gut Wohnraum zu spekulieren oder daraus<br />

hohe Gewinne zu erzielen. Sie wollen gutes und<br />

sicheres Wohnen gewährleisten. Dafür verfügen sie oft<br />

über gut erhaltene Wohnungsbestände und werden<br />

nicht nur nach Renditegesichtspunkten geführt. Im<br />

Gegensatz zu privaten Vermietern haben Genossenschaften<br />

deshalb oft moderate Mieten.<br />

Wie wird man Mitglied?<br />

Das <strong>Eigenheim</strong> verwaltet nach dem genossenschaftlichen<br />

Prinzip das „fremde“ Vermögen seiner Mitglieder<br />

und Mieter. „Jeder, der bei uns Mieter werden will,<br />

muss Genosse werden“, erklärt Geschäftsführer Thomas<br />

Hanke. Dafür muss man Anteile erwerben. Beim<br />

<strong>Eigenheim</strong> <strong>Weißenburg</strong> sind das derzeit vier Pflichtanteile<br />

und zusätzlich ein Pflichtanteil pro Zimmer. Bei<br />

einer Zweizimmerwohnung muss man also vor dem<br />

Eintritt in das Mietverhältnis sechs Pflichtanteile erwerben.<br />

Ein Pflichtanteil beträgt 150 Euro. In dem Beispiel<br />

wären es 900 Euro. Im Prinzip ist das mit einer<br />

Kaution zu vergleichen. Die Anteile kann man bei einer<br />

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