100 Jahre WG Eigenheim Weißenburg
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Jubiläumsausgabe – <strong>100</strong> <strong>Jahre</strong><br />
Genossenschaft für Anfänger:<br />
Fragen und Antworten<br />
Aufsichtsräte (von links) Christian Langer, Claudia Etschel, Klaus Lehmeyer,<br />
Sonja Strunz, Bernd Körzendörfer und Vorstände Peter Schiebsdat, Thomas Hanke, Thomas Winter<br />
Was ist eine Genossenschaft?<br />
Die ersten Wohnungsgenossenschaften entstanden<br />
ab 1850, der Reichstag beschloss 1889 das erste Genossenschaftsgesetz.<br />
Es ermöglichte dem Einzelnen, sich<br />
mit geringem Risiko an Gemeinschaftsobjekten unter<br />
den Grundprinzipien Selbsthilfe, Selbstverwaltung und<br />
Selbstverantwortung zu beteiligen. Genossenschaften<br />
sind Selbsthilfegemeinschaften, deren zentraler Zweck<br />
die Förderung ihrer Mitglieder ist. Jeder haftet mit seinem<br />
Genossenschaftsanteil.<br />
Heute gibt es in der Bundesrepublik ungefähr 2.000<br />
Wohnungsgenossenschaften mit rund 2,2 Millionen<br />
Wohnungen. Im Verband bayerischer Wohnungsunternehmen<br />
sind aktuell 357 Wohnungsgenossenschaften<br />
Mitglied, wie der VdW auf Anfrage mitteilt. Demnach<br />
wohnen mehr als 370.000 Menschen in Bayern in den<br />
über 190.000 genossenschaftlichen Wohnungen.<br />
Was ist der Unterschied zu anderen Vermietern?<br />
Viele Wohnungsgenossenschaften wurden nach dem<br />
Zweiten Weltkrieg gegründet. Als Solidargemeinschaft<br />
wollte man damals die Wohnraumversorgung für eine<br />
breite Schicht der Bevölkerung sicherstellen. Grunderkenntnis<br />
war, dass der Einzelne wirtschaftlich zu<br />
schwach ist, sich selbst Wohnraum zu schaffen, nur in<br />
einer Gemeinschaft war dies möglich. Daraus ergibt<br />
sich der Unterschied einer Wohnungsgenossenschaft<br />
zu privaten Vermietern. Genossenschaften verbieten<br />
sich, mit dem Gut Wohnraum zu spekulieren oder daraus<br />
hohe Gewinne zu erzielen. Sie wollen gutes und<br />
sicheres Wohnen gewährleisten. Dafür verfügen sie oft<br />
über gut erhaltene Wohnungsbestände und werden<br />
nicht nur nach Renditegesichtspunkten geführt. Im<br />
Gegensatz zu privaten Vermietern haben Genossenschaften<br />
deshalb oft moderate Mieten.<br />
Wie wird man Mitglied?<br />
Das <strong>Eigenheim</strong> verwaltet nach dem genossenschaftlichen<br />
Prinzip das „fremde“ Vermögen seiner Mitglieder<br />
und Mieter. „Jeder, der bei uns Mieter werden will,<br />
muss Genosse werden“, erklärt Geschäftsführer Thomas<br />
Hanke. Dafür muss man Anteile erwerben. Beim<br />
<strong>Eigenheim</strong> <strong>Weißenburg</strong> sind das derzeit vier Pflichtanteile<br />
und zusätzlich ein Pflichtanteil pro Zimmer. Bei<br />
einer Zweizimmerwohnung muss man also vor dem<br />
Eintritt in das Mietverhältnis sechs Pflichtanteile erwerben.<br />
Ein Pflichtanteil beträgt 150 Euro. In dem Beispiel<br />
wären es 900 Euro. Im Prinzip ist das mit einer<br />
Kaution zu vergleichen. Die Anteile kann man bei einer<br />
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