Magazin Welli der Südtiroler Bauernjugend
04 2021
04 2021
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Dezember 2021
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MwSt.-Schuld
16. Februar 2022
Mitgliedsbeitrag 2022
Jedes Mitglied hat die Pflicht, den SBJ-Jahresbeitrag innerhalb des
vorgeschriebenen Termins zu zahlen. Die Landesleitung legt für das
Jahr 2022 eine Empfehlung in Höhe von 6 € fest.
Steuererklärung
Das SBJ-Landessekretariat bietet den Ortsgruppen auch heuer wieder
den Service an, die Steuererklärungen REDDITI EnC 2020 für das
Geschäftsjahr vom 1. September 2020 bis 31. August 2021 auszuarbeiten.
Die SBJ-Ortsgruppen können die Unterlagen bis spätestens
Freitag, 7. Jänner 2022 im SBJ-Landessekretariat abgeben.
Alle Ortsgruppen, die zwischen
1. Oktober und 31. Dezember eine
Veranstaltung organisiert und damit
gewerbliche Einnahmen erwirtschaftet
haben, müssen die MwSt.-Schuld am
16. Februar mittels F24 elektronisch
einzahlen. Wenn das SBJ-Landessekretariat
die Zahlung vornehmen soll,
ist der Auftrag dazu von den Ortsgruppen
schriftlich, mittels F24 Formular
bis zum 5. Februar zu erteilen.
Es gilt der Steuerkodex 6034.
Online-Formular: sbj.it/service
WELLI