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Magazin Welli der Südtiroler Bauernjugend

04 2021

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Dezember 2021

9

MwSt.-Schuld

16. Februar 2022

Mitgliedsbeitrag 2022

Jedes Mitglied hat die Pflicht, den SBJ-Jahresbeitrag innerhalb des

vorgeschriebenen Termins zu zahlen. Die Landesleitung legt für das

Jahr 2022 eine Empfehlung in Höhe von 6 € fest.

Steuererklärung

Das SBJ-Landessekretariat bietet den Ortsgruppen auch heuer wieder

den Service an, die Steuererklärungen REDDITI EnC 2020 für das

Geschäftsjahr vom 1. September 2020 bis 31. August 2021 auszuarbeiten.

Die SBJ-Ortsgruppen können die Unterlagen bis spätestens

Freitag, 7. Jänner 2022 im SBJ-Landessekretariat abgeben.

Alle Ortsgruppen, die zwischen

1. Oktober und 31. Dezember eine

Veranstaltung organisiert und damit

gewerbliche Einnahmen erwirtschaftet

haben, müssen die MwSt.-Schuld am

16. Februar mittels F24 elektronisch

einzahlen. Wenn das SBJ-Landessekretariat

die Zahlung vornehmen soll,

ist der Auftrag dazu von den Ortsgruppen

schriftlich, mittels F24 Formular

bis zum 5. Februar zu erteilen.

Es gilt der Steuerkodex 6034.

Online-Formular: sbj.it/service

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