03.12.2021 Aufrufe

pro aurum Magazin 03/2021

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wissen rund um Edelmetalle<br />

GESETZLICHE REGELUNGEN<br />

WICHTIGES ZUR<br />

LEGITIMATIONSPFLICHT<br />

IM EDELMETALLHANDEL<br />

Was beim Barkauf von Waren oder Dienstleistungen bzw. Bankeinzahlungen erlaubt<br />

und was verboten ist, wird im Geldwäschegesetz (GWG) geregelt. Zudem wird darin<br />

festgehalten, was Unternehmen diesbezüglich zu beachten haben.<br />

ILLEGALE GELDWÄSCHE<br />

IM VISIER<br />

Das deutsche Geldwäschegesetz trägt den<br />

Untertitel „Gesetz über das Aufspüren<br />

von Gewinnen aus schweren Straftaten“<br />

und wurde letztmals am 25. Juni <strong>2021</strong> mit<br />

Wirkung zum 1. August <strong>2021</strong> geändert. Als<br />

Gründe für die immer stärkere Reglementierung<br />

nennen die Gesetzgeber besonders<br />

gerne folgende Probleme: Terrorgefahr,<br />

Korruption, Schwarzarbeit und andere Segmente<br />

der Kriminalität. All diese Maßnahmen<br />

haben aber auch die Nebenwirkung,<br />

dass die Nutzung von Bargeld immer weiter<br />

eingeschränkt wird, was die Sorgen um ein<br />

(wann auch immer) bevorstehendes Bargeldverbot<br />

verstärkt.<br />

Nach der jüngsten Neuregelung müssen<br />

Bankkunden bei Einzahlungen von mehr<br />

als 10.000 Euro auf ein eigenes Konto einen<br />

geeigneten Beleg über die Herkunft des<br />

Geldes vorlegen oder unverzüglich nachreichen.<br />

Diese Regelung findet allerdings<br />

nur auf Banken, nicht auf Edelmetallhändler<br />

Anwendung. Bereits im Januar 2020<br />

ist jedoch im Edelmetallhandel eine neue<br />

Regelung eingeführt worden, die besagt,<br />

dass Gold gegen Bargeld anonym nur noch<br />

bis 1.999,99 Euro gekauft werden kann.<br />

Bei höheren Beträgen ist zwar nicht direkt<br />

ein Herkunftsnachweis zu erbringen, wohl<br />

aber muss sich der Käufer ausweisen. Bei<br />

allen Anlageklassen (Aktien, Immobilien,<br />

Anleihen etc.) ist eine Legitimation durch<br />

die Depotbank bzw. den Notar zwingend erforderlich.<br />

So gesehen wurde die Regelung<br />

für den Edelmetallhandel hier angeglichen.<br />

HANDHABUNG DES GWG BEI<br />

PRO AURUM<br />

Wir haben festgestellt, dass bei unseren<br />

Kunden zum Thema Legitimationspflicht<br />

grundsätzlich Informationsbedarf besteht.<br />

Deshalb möchten wir Sie nachfolgend über<br />

deren konkrete Handhabung bei <strong>pro</strong> <strong>aurum</strong><br />

informieren. Was viele Anleger zum Beispiel<br />

gar nicht wissen, ist der Umstand, dass der<br />

Gesetzgeber beim Verkauf zuvor erworbener<br />

Münzen oder Barren bzw. bei der Einlieferung<br />

von Altgold bereits seit vielen Jahren<br />

die Vorlage eines Ausweispapieres verlangt,<br />

wobei Ankäufe bei uns generell nur nach<br />

erfolgreicher Identifizierung durchgeführt<br />

14 <strong>pro</strong><strong>aurum</strong>.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!