pro aurum Magazin 03/2021
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Wissen rund um Edelmetalle<br />
GESETZLICHE REGELUNGEN<br />
WICHTIGES ZUR<br />
LEGITIMATIONSPFLICHT<br />
IM EDELMETALLHANDEL<br />
Was beim Barkauf von Waren oder Dienstleistungen bzw. Bankeinzahlungen erlaubt<br />
und was verboten ist, wird im Geldwäschegesetz (GWG) geregelt. Zudem wird darin<br />
festgehalten, was Unternehmen diesbezüglich zu beachten haben.<br />
ILLEGALE GELDWÄSCHE<br />
IM VISIER<br />
Das deutsche Geldwäschegesetz trägt den<br />
Untertitel „Gesetz über das Aufspüren<br />
von Gewinnen aus schweren Straftaten“<br />
und wurde letztmals am 25. Juni <strong>2021</strong> mit<br />
Wirkung zum 1. August <strong>2021</strong> geändert. Als<br />
Gründe für die immer stärkere Reglementierung<br />
nennen die Gesetzgeber besonders<br />
gerne folgende Probleme: Terrorgefahr,<br />
Korruption, Schwarzarbeit und andere Segmente<br />
der Kriminalität. All diese Maßnahmen<br />
haben aber auch die Nebenwirkung,<br />
dass die Nutzung von Bargeld immer weiter<br />
eingeschränkt wird, was die Sorgen um ein<br />
(wann auch immer) bevorstehendes Bargeldverbot<br />
verstärkt.<br />
Nach der jüngsten Neuregelung müssen<br />
Bankkunden bei Einzahlungen von mehr<br />
als 10.000 Euro auf ein eigenes Konto einen<br />
geeigneten Beleg über die Herkunft des<br />
Geldes vorlegen oder unverzüglich nachreichen.<br />
Diese Regelung findet allerdings<br />
nur auf Banken, nicht auf Edelmetallhändler<br />
Anwendung. Bereits im Januar 2020<br />
ist jedoch im Edelmetallhandel eine neue<br />
Regelung eingeführt worden, die besagt,<br />
dass Gold gegen Bargeld anonym nur noch<br />
bis 1.999,99 Euro gekauft werden kann.<br />
Bei höheren Beträgen ist zwar nicht direkt<br />
ein Herkunftsnachweis zu erbringen, wohl<br />
aber muss sich der Käufer ausweisen. Bei<br />
allen Anlageklassen (Aktien, Immobilien,<br />
Anleihen etc.) ist eine Legitimation durch<br />
die Depotbank bzw. den Notar zwingend erforderlich.<br />
So gesehen wurde die Regelung<br />
für den Edelmetallhandel hier angeglichen.<br />
HANDHABUNG DES GWG BEI<br />
PRO AURUM<br />
Wir haben festgestellt, dass bei unseren<br />
Kunden zum Thema Legitimationspflicht<br />
grundsätzlich Informationsbedarf besteht.<br />
Deshalb möchten wir Sie nachfolgend über<br />
deren konkrete Handhabung bei <strong>pro</strong> <strong>aurum</strong><br />
informieren. Was viele Anleger zum Beispiel<br />
gar nicht wissen, ist der Umstand, dass der<br />
Gesetzgeber beim Verkauf zuvor erworbener<br />
Münzen oder Barren bzw. bei der Einlieferung<br />
von Altgold bereits seit vielen Jahren<br />
die Vorlage eines Ausweispapieres verlangt,<br />
wobei Ankäufe bei uns generell nur nach<br />
erfolgreicher Identifizierung durchgeführt<br />
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