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HH_Entwurf 2022 Band I Vorbericht_digital

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A/007<br />

<strong>Entwurf</strong> der Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr <strong>2022</strong><br />

Aufgrund des § 53 Abs. 1 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. S. 916), i.V. mit §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.d.F.d. Bekanntmachung<br />

vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. S. 916), hat der Städteregionstag der StädteRegion Aachen<br />

mit Beschluss vom xx.xx.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2022</strong>, der die für die Erfüllung der Aufgaben der StädteRegion Aachen voraussichtlich anfallenden<br />

Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen<br />

enthält, wird<br />

im Ergebnisplan mit dem<br />

im Finanzplan mit dem<br />

festgesetzt.<br />

§ 1<br />

Gesamtbetrag der Erträge auf 806.244.934 €<br />

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 810.505.056 €<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 796.163.100 €<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 781.279.814 €<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 14.250.856 €<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 32.517.796 €<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 18.946.542 €<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 7.001.467 €<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 18.563.542 €<br />

festgesetzt. Darin enthalten ist der Kreditbedarf aus dem Förderprogramm "Gute Schule 2020" mit 1.985.021 €.

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