HH_Entwurf 2022 Band I Vorbericht_digital
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C/058<br />
4.52 Leistungen nach dem SGB II<br />
Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger nach dem SGB II und zuständig für<br />
● Leistungen zur Eingliederung nach § 16 a SGB II<br />
● Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II<br />
● Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II<br />
● Darlehen bei Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II<br />
● Einmalige Leistungen nach § 24 Abs. 3 SGB II<br />
● Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II<br />
Für die übrigen Aufgaben nach dem SGB II ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.<br />
Zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II haben die StädteRegion Aachen und die Agentur für Arbeit Aachen zum 01.01.2011 das Jobcenter StädteRegion<br />
Aachen als Nachfolgeeinrichtung der ARGE in der StädteRegion Aachen gegründet (SRT 07.10.2010, SV-Nrn.: 2010/0343 und 2010/0343-E1).<br />
Die organisatorischen und personellen Strukturen des Jobcenters sind gegenüber der ARGE weitgehend unverändert geblieben.<br />
4.521 Verwaltung der gemeinsamen Einrichtung<br />
Im Hinblick darauf, dass dem Jobcenter auf Grund der rechtlichen Rahmenbedingungen Personal nur durch die beiden Träger zugewiesen werden konnte, wurden die bisher in der<br />
ARGE tätigen Mitarbeiter zum 01.01.2011 von der StädteRegion übernommen bzw. von den bisherigen Dienstherrren/Arbeitgebern zur StädteRegion abgeordnet.<br />
Die StädteRegion Aachen trägt die Personalkosten für die übernommenen Mitarbeiter sowie für die abgeordneten Mitarbeiter der ehemaligen Kreiskommunen. Für die abgeordneten<br />
Mitarbeiter der Stadt Aachen trägt diese die Personalkosten.<br />
Die StädteRegion erhält für alle im Jobcenter tätigen Mitarbeiter eine Erstattung der Personalkosten. Der auf die abgeordneten Mitarbeiter der Stadt Aachen entfallende Anteil wird in<br />
Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten an die Stadt Aachen weitergeleitet. Auf Grund von Vereinbarungen zwischen der StädteRegion und der Stadt Aachen sowie die ehemaligen<br />
kreisangehörigen Kommunen werden für alle abgeordneten Beamten außerdem die in der Erstattung enthaltenen Anteile für Pensionsrückstellungen an die jeweiligen<br />
Dienstherren weitergeleitet.<br />
Aufgrund der Corona-Isolierung eines Anteils von 5 Mio. € an den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (KdU) gem. NKF-CIG sind auch die hierauf entfallenden Erstattungen,<br />
in diesem Teilprodukt also der Anteil von 1% für Bildung und Teilhabe als "Negativ-Isolierung" in Abzug zu bringen.<br />
Hieraus ergeben sich folgende Ansätze:<br />
05.02.01 "Leistungen nach dem SGB II"<br />
Haushaltsansatz<br />
TP 950301 "Verwaltung der gemeinsamen Einrichtung" <strong>2022</strong> 2023 2024 2025<br />
€ € € €<br />
E/448401 "Personalkostenerstattung der Agentur für Arbeit" 22.800.000 23.028.000 23.258.280 23.490.863<br />
E/448803 "Sonst. Erstattungen von übrigen Bereichen" 10.000 10.100 10.201 10.303<br />
E/449103 "Erstattung Bund Verwaltungskosten Bildung und Teilhabe" 1.280.000 1.305.600 1.331.712 1.358.346<br />
E/491900 "Erträge aus der Isolierung gem. NKF-CIG" 0 0 0 0<br />
A/500001 "Personal-/Versorgungsaufwendungen" -22.800.000 -23.028.000 -23.258.280 -23.490.863<br />
A/543990 "Andere Sonstige Geschäftsaufwendungen" -20.000 -20.200 -20.402 -20.606<br />
A/545411 "Kommunaler Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten" -9.900.000 -9.999.000 -10.098.990 -10.199.980<br />
A/545821 "IT-Fachanwendungen - lfd. Kosten -" -536 -541 -546 -551<br />
A/571550 "AfA Betriebs- und Geschäftsausstattung" -38 -38 -38 -38<br />
Netto-Aufwand insgesamt -8.630.574 -8.704.079 -8.778.063 -8.852.526