23.12.2021 Aufrufe

HH_Entwurf 2022 Band I Vorbericht_digital

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

C/012<br />

Die stufenweise Beteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung (2012: 45%, 2013: 75%, ab 2014: 100%) hat zwar zu einer spürbaren, aber nicht ausreichenden Entlastung der<br />

Sozialhilfeträger geführt. Die seit langem geforderte weitere Entlastung der Kreise und kreisfreien Städte als Sozialhilfeträger wurde ab dem Jahr 2020 im Zuge der Corona-Pandemie mit der<br />

Aufstockung der Bundeserstattung der Kosten der Unterkunft (KdU) im SGB II um 25% realisiert.<br />

Für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erhöhte sich zunächst die bei der StädteRegion ankommende Entlastung von rd. 10,2 Mio. € in 2017<br />

"nur" auf rd. 10,9 Mio. € in 2018, da die ursprünglich geplante Verteilung der 5 Mrd.-Entlastung mit voller Entlastungswirkung ab 2018 ansonsten zu einer nicht gewollten Bundesauftragsverwaltung<br />

geführt hätte. In 2018 erhielten daher die Träger der Eingliederungshilfe (Kreisebene) "nur" 1,24 Mrd. € anstatt 1,6 Mrd. €, die Differenz von 360 Mio. € wurde stattdesssen in 2018 über Umsatzsteueranteile<br />

an die Städte und Gemeinden verteilt. Eine solche "Umverteilung" zur Verhinderung der Bundesauftragsverwaltung ist für 2019 in noch größerem Maße erfolgt. Es wurden 1 Mrd. € von den<br />

v.g. 1,6 Mrd. € zusätzlich über Umsatzsteueranteile direkt an die Städte und Gemeinden verteilt, so dass auf der Kreisebene nur noch 0,6 Mrd. € (entsprechend 3,3% der Kosten der Unterkunft, KdU)<br />

ankamen, weshalb der Einnahmeansatz für 2019 und für die Folgejahre deutlich zurückgeschraubt werden musste. Weiter verschärft hatte sich die Situation für 2020, da eine erneute Kürzung<br />

des "Kreisanteils" auf nur noch 2,7% der KdU erfolgte. In 2021 wird der vorläufige Höhepunkt der Kürzungen mit dann nur noch 1,2% der KdU erreicht. Für <strong>2022</strong> aind die gesetzlich vorgesehenen<br />

10,2% wieder eingeplant. Allerdings geht das einher mit der im Jahr 2021 letztmals und daher ab <strong>2022</strong> nicht mehr gewährten auslaufenden Erstattung der flüchtlingsbedingten KdU. Nur deshalb<br />

kommt es nicht mehr zur Überschreitung der Grenze für die Bundesauftragsverwaltung aus Art. 104a GG. Diese wurde zwar im Zuge der Anhebung der Erstattung ab dem Jahr 2020 um 25%<br />

ebenfalls um 25% auf jetzt 74% erhöht, allerdings kommen die bisher wegen Überschreitung der Grenze gekürzten Beträge auf der Kreisebene nicht mehr über erhöhte Umsatzsteueranteile den<br />

Städten und Gemeinden zugute.<br />

Zur Vereinheitlichung der Darstellung wurden ab <strong>2022</strong> die erhöhte KdU-Erstattung und die Anteile am "5-Mrd.-Paket" insgesamt im SGB II-Teilprodukt 950310 "Leistungen für Unterkunft und Heizung"<br />

eingeplant. Die eingeplanten Entlastungswirkungen sind nachfolgend zusammenfassend dargestellt:<br />

Entlastungswirkungen<br />

2018 2019 2020 2021 <strong>2022</strong> 2023 2024 2025 insgesamt<br />

€ € € € € € € € €<br />

Entlastung Eingliederungshilfe ab 2018<br />

(5 Mrd. Entlastung des Bundes; davon nach gesetzlich vorgesehenem Verteilmechanismus 1,6 Mrd. € an die Kreisebene über eine Bundesbeteiligung an den<br />

Kosten der Unterkunft (KdU) = 10,2% der KdU)<br />

tatsächliche Prozentanteile auf der Kreisebene (Differenz zu den 10,2 % fließt über Umsatzsteueranteile an die Städte und Gemeinden)<br />

7,9% 3,3% 2,7% 1,2% 10,2% 10,2% 10,2% 10,2%<br />

10.941.500 4.405.500 3.429.000 1.560.000 13.056.000 13.317.120 13.583.462 13.855.131 60.292.582<br />

Übernahme der KdU für anerkannte<br />

Asylbewerber<br />

(befristet 6.700.000 7.300.000 9.400.000 6.873.000 0 0 0 0 30.273.000<br />

bis 2021)<br />

Erhöhung Bundesbeteiligung<br />

KdU um 25% ab 2020,<br />

erstmals eingeplant in 2021 0 31.250.000* 32.000.000 32.640.000 33.292.800 33.958.656 97.932.800<br />

insgesamt 17.641.500 11.705.500 12.829.000 40.933.000 45.056.000 45.957.120 46.876.262 47.813.787 188.498.382<br />

*zzgl. Anteil Corona = 1.250.000

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!