HH_Entwurf 2022 Band I Vorbericht_digital
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C/027<br />
4.12 Differenzierte Regionsumlage Stadt Aachen im Haushaltsentwurf <strong>2022</strong> (SRT 29.09.2021)<br />
Für die übertragenen Aufgaben der Stadt Aachen wird seit dem Haushaltsjahr 2019 eine differenzierte Umlage erhoben. Diese stellt<br />
die Basis für eine rechtlich gesicherte Abrechnung zur Wahrung der Finanzneutralität im Hinblick auf die von der Stadt Aachen übertragenen<br />
Aufgaben entsprechend § 56 Abs. 4 der Kreisordnung NRW dar.<br />
Es ergibt sich folgende Berechnung der differenzierten Regionsumlage Stadt Aachen:<br />
Regionsumlage-Mehrbelastung Stadt Aachen<br />
2020 2021 <strong>2022</strong> 2023 2024 2025<br />
€ € € € € €<br />
Umlagefähiger Aufwand 175.954.841 172.316.897 175.460.924 186.568.068 192.432.159 197.407.213<br />
Umlagegrundlagen 489.921.575 501.767.702 533.652.090 523.832.892 551.700.802 574.927.406<br />
Umlagesatz *) 35,9149% 34,3420% 32,8793% 35,6160% 34,8798% 34,3360%<br />
Der umlagefähige Aufwand wurde auf Grundlage der bestehenden Finanzierungsvereinbarungen ermittelt und kann den nachstehenden<br />
Übersichten entnommen werden.