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HH_Entwurf 2022 Band I Vorbericht_digital

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Kosten des Jugendamtes der StädteRegion Aachen gem. § 56 (5) KrO NRW<br />

Bezeichnung<br />

Produkt/<br />

Kostenträger<br />

Zuschussbedarf<br />

2021<br />

Zuschussbedarf<br />

<strong>2022</strong><br />

Zuschussbedarf<br />

2023<br />

Zuschussbedarf<br />

2024<br />

Zuschussbedarf<br />

2025<br />

050701 Aufgaben/Leistungen nach dem UVG -208.643 -234.247 -236.589 -238.955 -241.344<br />

060001 Zentrale Aufgaben -337.237 -297.986 -300.967 -303.977 -307.017<br />

060003 Schulsozialarbeit -157.763 -162.842 -164.470 -166.115 -167.776<br />

951100 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz -539.788 -583.638 -589.475 -595.370 -601.322<br />

951110 Jugendgerichtshilfe -111.599 -114.202 -115.344 -116.498 -117.663<br />

951120 Frühe Hilfen -172.436 -149.846 -151.345 -152.860 -154.390<br />

951300 Allgemeine Familienberatung und Hilfen zur Erziehung -6.639.183 -6.683.131 -6.749.962 -6.817.464 -6.885.638<br />

951310 Eingliederungshilfe -1.706.290 -1.639.467 -1.655.862 -1.672.421 -1.689.145<br />

951320 Amtspfleg-, Vormund- und Beistandschaften -390.713 -415.740 -419.898 -424.097 -428.338<br />

951330 Hilfe für junge Volljährige -715.011 -769.513 -777.208 -784.980 -792.829<br />

060301 Kindertagesbetreuung sowie Kindertagespflege -12.149.438 -13.103.866 -13.234.905 -13.367.253 -13.500.928<br />

Anrechnung Inklusionspauschale 0 0 0 0 0<br />

Summe Produkte -23.128.101 -24.154.478 -24.396.025 -24.639.990 -24.886.390<br />

Umlagegrundlagen (Arbeitskreisrechnung v. 29.07.2021) 86.402.567 91.650.376 89.964.009 94.750.094 98.739.073<br />

Umlagesatz 26,7678% 26,3550% 27,1175% 26,0052% 25,2042%<br />

C/035<br />

Nach Abschluss des Ausbauprogramms zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Drei- bis Sechsjährige (KT 13.06.1996) ist dieser im Jugendamtsbereich erfüllt.<br />

Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab einem Jahr und ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter einem Jahr führen zu weiteren notwendigen Investitionen.<br />

Der Bedarf wird seit 2017 kontinuierlich durch die eingeplanten Neubauten in den Jugendamtskommunen abgedeckt.<br />

Die entstehenden Erträge und Aufwendungen für die beschlossenen Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege sind im Produkt 06.03.01 berücksichtigt.<br />

Die veranschlagten Personal- und Sachaufwendungen in den Kindertageseinrichtungen sind aus den Kindpauschalen und sonstigen Zuschüssen nach dem KiBiz und im übrigen durch Eigenmittel/<br />

kommunale Mittel zu tragen. Bei den Ansätzen bestehen Unsicherheiten auf der Aufwands- und auf der Ertragsseite, weil die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen vom Buchungsverhalten<br />

(25, 35 oder 45 Std./Woche) der Eltern abhängig sind. Auch die Nachfrage nach U3-Plätzen steigt weiter.<br />

Auf der Ertragsseite sind die Landeszuweisungen und Elternbeiträge ausgehend von der o.a. Grundlage berücksichtigt. Die Auswirkungen der 1. und 2. Stufe der KiBiz-Revision, Verbesserungen auf<br />

der Ertragsseite aufgrund von erhöhten Landeszuschüssen zu den U3-Kindpauschalen, die Auswirkungen der Inklusion und die neue Förderung für Kinder mit Behinderungen durch den LVR (Flnk)<br />

sind berücksichtigt (Konnexitätsausgleich).<br />

Die Haushaltsansätze für den Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe wurden der aktuellen Entwicklung angepasst und sind in den Teilprodukten 951300, 951310 und in dem<br />

Teilprodukt 951330 - Hilfe für junge Volljährige (diff. RU) - veranschlagt. Die Ansätze basieren auf der Einschätzung der zu erwartenden weiteren Entwicklung.<br />

Die weitere Entwicklung der Fallzahlen sowie Fallübernahmen durch Zuzüge oder Fallabgaben durch Wegzüge sind nicht kalkulierbar.<br />

Die vorstehenden Kosten des Amtes für Kinder, Jugend und Familienberatung der StädteRegion Aachen sind von den Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath im Wege der<br />

ausschließlichen Belastung gemäß § 56 (5)KrO NW aufzubringen. Die Aufteilung der Kosten des Jugendamtes der StädteRegion muss nach den einschlägigen Bestimmungen für alle Gemeinden<br />

ohne eigenes Jugendamt einheitlich nach der Umlagekraft vorgenommen werden.<br />

Die Regionsumlage-Mehrbelastung "Jugendhilfe" wird mit den Jugendamtskommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath spitz abgerechnet (§ 6 Ziff. 6 der Haushaltssatzung).

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